Juliane Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal betonen, dass familienpolitische Maßnahmen, die finanzielle Entlastungen bringen, grundsätzlich zu begrüßen sind. Der Gesetzentwurf spiegelt aber weder die tatsächlichen Bedarfe der Eltern wider, noch ist er finanziell belastbar. Seit einigen Jahren schon sehen wir einen Rückgang der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes. Wir als Gesetzgeber haben daher schon einige Anpassungen vorgenommen, zuletzt in Bezug auf die Einkommensgrenzen, um mehr Personen den Bezug des Landeserziehungsgeldes zu ermöglichen. Ich gebe zu, auch ich bin nicht die größte Freundin des Landeserziehungsgeldes. Ich sehe aber einen ganz großen Vorteil im Landeserziehungsgeld, nämlich den, dass Auszubildende und Studentinnen Landeserziehungsgeld während des Studiums und der Ausbildung beziehen und gleichzeitig einen Kitaplatz in Anspruch nehmen können. Das ist das wirklich Gute und Wichtige an unserem sächsischen Landeserziehungsgeld, womit wir junge Menschen ganz konkret unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Anschein erwecken, dass die Eltern rein aus finanziellen Gründen ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung bringen. Schaut man in verschiedene Statistiken, etwa von der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2021, sieht man deutlich, dass sich Eltern nicht nur wegen der Erwerbsarbeit für eine Betreuung entscheiden, sondern auch, um ihren Kindern den Umgang mit Gleichaltrigen zu ermöglichen und weil sie von der frühen pädagogischen Arbeit überzeugt sind. Die hohen Betreuungsquoten gerade in Sachsen bestätigen dies umso mehr. Wollen wir also die Familien im Freistaat stärken, ist es unsere Aufgabe, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und kostengünstige frühkindliche Bildung sicherzustellen. Daran arbeiten wir in diesen Wochen mit der Novelle des Sächsischen Kitagesetzes, die einen weiteren qualitätsverbessernden Schritt möglich macht. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht außerdem vor, dass der Bezug nur dann gewährleistet werden soll, wenn die beziehende Person bzw. der Ehe- oder Lebenspartner mindestens zehn Jahre einen Hauptwohnsitz in Sachsen hat. Sehen wir einmal davon ab, wie nicht anders zu erwarten von der AfD-Fraktion, dass damit ausländische Fachkräfte ausgeschlossen werden, so scheint es doch fraglich, ob sich die AfD des akuten Fachkräftemangels bewusst ist. Diese könnten auch aus Thüringen oder Bayern kommen. Auch der Änderungsantrag, der sich nur auf Alleinerziehende bezieht, hilft da wenig. Nur, wenn du schon ein eingefleischter Sachse samt Dialekt bist und wahrscheinlich montags auf eine Demo gehst, kriegst du das AfD-Landeserziehungsgeld. Mit den bestehenden Elterngeld-Plusleistungen werden außerdem bereits über das hier geforderte Maß Eltern unterstützt. Es ermöglicht den Beziehern eine Arbeitszeit von bis zu 32 Stunden. Dies ist für viele wichtig, um einer möglichen Altersarmut vorzubeugen. Das ist für uns die richtige Antwort, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und Eltern eine partnerschaftliche und gegenseitige Unterstützung in der Care-Arbeit aufzuzeigen. (Unruhe im Saal) Erlauben Sie mir einen Blick auf die finanzielle Seite des Gesetzes. So wird hier argumentiert, dass mit der Anhebung des Landeserziehungsgeldes Kosten für Betreuungsplätze eingespart werden. Wie möchte man dies planungssicher gestalten, ohne Gefahr zu laufen, aufgrund einer niedrigen Bedarfsplanung eine zu geringe Anzahl an Kitaplätzen zu haben und dann das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz verwehrt werden muss? Dieser Vorschlag zeigt im Übrigen auch, wie weit die AfD von der kommunalen Familie entfernt ist; denn diese sagt uns zu Recht, dass die Finanzanteile des Freistaates steigen müssen, bestenfalls dynamisiert werden sollten. Einen ersten Schritt gehen wir hier mit der Kitagesetznovelle, in der wir die Pauschale um 200 Euro rückwirkend zum 01.01.2023 und ab 01.08.2023 nochmals um 218 Euro im Zuge der Festschreibung einer Personalreserve anheben. Statt bei den Finanzzuweisungen an die Kommunen zu sparen, sehen wir unsere Aufgabe darin, mit Ihnen gemeinsam solidarisch die frühkindliche Bildung zu stärken und damit den Familien in Sachsen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. Ich wollte Sie nicht unterbrechen, Frau Kollegin, aber das Gemurmel nimmt zu. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Vielen Dank. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir steigen nun in eine zweite Rederunde ein. Kollege Dr. Weigand hat schon Redebedarf angemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
