Jan Hippold
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN! Der von Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf einem bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurf, der für uns schon damals nicht akzeptabel gewesen ist. Sie versuchen sich nun erneut im Bereich des Vergaberechts politisch zu artikulieren. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was gut ist, bleibt gut! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Das liegt immer im Auge des Betrachters, würde ich sagen. Dabei sind Sie nicht nur wenig innovativ, sondern – das ist unsere Hauptkritik – Sie scheinen offensichtlich nicht an die vielen Unternehmer zu denken, die man bei der Teilnahme an einem öffentlich ausgeschriebenen Bau- oder Dienstleistungsauftrag mit einem solchen gesetzlichen Regelungswust konfrontiert würde. Dies ist auch – zumindest nach unserer Wahrnehmung – in der öffentlichen Anhörung am 17. Januar 2023 im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deutlich geworden. Herr Brünler: Irgendwie hatte ich bei Ihren Ausführungen gerade den Eindruck, dass wir in zwei unterschiedlichen Anhörungen gewesen sein müssen. Mit der Ausweitung von 11 auf 23 Paragrafen gegenüber dem derzeit geltenden Vergabegesetz würde das sächsische Vergaberecht bürokratisch aufgebläht. Wir diskutieren derzeit landauf, landab über Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) um im Vergleich zu anderen Staaten überhaupt noch wettbewerbsfähig bleiben zu können. Nun legen Sie uns erneut einen Papiertiger vor, der Anforderungen an Unternehmen stellt, die dafür ein oder zwei Personen einstellen müssten, um diese Nachweise vorzulegen. Da reden wir noch nicht einmal darüber, ob sich dieser Aufwand letztendlich durch einen Auftragszuschlag lohnen würde. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die mit diesen beiden Mitarbeitern verbundenen Personalkosten in Höhe von circa 80 000 Euro im Jahr wären darüber hinaus erst einmal wieder durch Aufträge hereinzuholen und letztendlich in der betrieblichen Kalkulation zu berücksichtigen. Ich werbe an dieser Stelle dafür, dass insbesondere die Personen, die Vergabekriterien wie ILO Kernarbeitsnormen, Gleichstellung und Nachweise zu Lieferketten fordern, einmal in der Praxis einen Vergabeprozess von der Ausschreibung über die Auswertung der Angebote bis hin zur Vergabe organisieren und durchführen sollten. Darüber hinaus halte ich es für unabdingbar, dass wir die Augen nicht vor der Realität unserer Wirtschaft verschließen, denn unsere Wirtschaft ist der Motor unseres Freistaates. Nur sie ermöglicht uns, einen Doppelhaushalt von über 45 Milliarden Euro zu beschließen. Hieraus entsteht für uns eine Verpflichtung, Prozesse zu vereinfach, anstatt sie für unsere Kleinst-, Klein- und mittelständischen Betriebe komplizierter zu machen. Dies gilt insbesondere auch für unsere Handwerker. Leider wird von den Anwendern des Sächsischen Vergabegesetzes immer wieder ausgeblendet oder vielleicht auch mit Vorsatz vergessen, dass dies, was der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN beinhaltet, bereits unter Beachtung und Anwendung des allseits bekannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möglich ist. Hier kann ich nur an die Kreativität unserer Ausschreibungsstellen appellieren, die Möglichkeiten des Bundesgesetzes zu berücksichtigen und Vergabekriterien wie soziale Kriterien, Umweltkriterien, Lieferketten, Nachhaltigkeit etc. ausgerichtet auf den Ausschreibungsgegenstand aufzunehmen, wenn sie seitens der Vergabestelle für notwendig erachtet werden. Vielleicht reicht uns bereits ein aktualisierter Leitfaden, der den staatlichen Ausschreibungsstellen an die Hand gegeben wird, um sich beim Thema Vergaberecht und Vergabeprozess inspirieren zu lassen. Meines Erachtens beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf viele Paragrafen, die auch aufgrund der Aussagen der Wirtschaftsexperten enorme Anforderungen an Unternehmen stellen und die den Vergabe- und Bürokratieaufwand letztendlich sowohl für die ausschreibende öffentliche Hand als auch für den Auftragsbewerber enorm erhöhen würden. Bei rund 40 000 Vergaben im staatlichen Hochbau wird es kaum möglich sein, den gesetzlichen Mindestlohn zu kontrollieren. Im Weiteren gilt dies auch für den Nachweis der ILO Kernarbeitsnormen sowie für die Lieferkettennachverfolgung. Beim Thema Lieferketten zum Beispiel müssten Sie, Herr Böhme, mir einmal erklären, wie die Prüfung durch die Vergabestelle praktisch erfolgen soll. Kann den Herstellerzertifikaten vertraut werden? Sind die Teilprodukte, die für die Fertigstellung des Endprodukts benötigt werden, auch nach diesem Standard zertifiziert? (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Natürlich kann das gern auch Herr Brünler beantworten; Herr Böhme, weil Sie so fragend nach hinten geschaut haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ich kann es Ihnen sagen!) Wir sollten uns der Realität stellen und unter diesen Aspekten unsere bürokratischen Prozesse entschlacken. Wir brauchen keine Kontrolleure, sondern eine Diskussion darüber, woher wir zukünftig unsere Fachkräfte in der Wirtschaft generieren sollen. Ich werbe, wie bei der Ausgestaltung unseres derzeit geltenden Vergabegesetzes, für schlanke und für unsere Wirtschaft überschaubare Belastungen. Meine Damen und Herren, wir sollten hierzu unseren Blick schärfen, damit die sächsische Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und damit unser Freistaat für die Wirtschaft attraktiv bleibt. Der vorliegende Entwurf mit seinem überbordenden bürokratischen Rattenschwanz hätte allerdings genau das Gegenteil zur Folge: eine massive Verkomplizierung von Vergabeverfahren und eine weitere Belastung unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ohnehin bereits vor großen Herausforderungen stehen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, ist keine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN klar abzulehnen. Herzlichen Dank für die Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Nun an Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Böhme, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
