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Juliane Pfeil

SPD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Ich möchte diesen Änderungsantrag im Namen der Koalition ablehnen; wir sind bereits in den Redebeiträgen darauf eingegangen. Das zeigt noch einmal, dass sich die AfD nicht damit beschäftigt, welche Bedarfe Alleinerziehende tatsächlich haben. Wir wissen, dass Alleinerziehende und deren Kinder die am stärksten von Armut betroffene Gruppe in diesem Freistaat und in ganz Deutschland ist. Sie brauchen umso mehr Unterstützung, frühzeitig wieder in den Beruf zu kommen, um sich und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Das ist wichtig! Daher ist es gut und wichtig, dass wir in unserem Kitagesetz nach wie vor die Regelung haben, dass es verminderte Elternbeiträge für Alleinerziehende gibt, um die finanzielle Belastung nicht noch größer zu machen. Es ist auch notwendig, ihnen zu ermöglichen, frühzeitig in den Job zurückzugehen sowie eine qualitativ gute frühkindliche Bildung zu erhalten. Das ist die Antwort, die unsere Alleinerziehenden brauchen – nicht aber das, was die AfD gerade vorgeschlagen hat. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Pfeil. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Nun stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/12822 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, keinen Stimmenthaltungen sowie einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, und zwar im Block, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Das heißt, wir würden jetzt abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes sowie über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer diesen Komponenten des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Befürwortern, keinen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Gegenstimmen sind die Bestandteile dieses Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Nachdem die Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Möchte die AfD eine Schlussabstimmung zum Gesetz? Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Weiterentwicklung des Drucksache 7/10618, Gesetzentwurf Drucksache 7/12701, des Ausschusses für Wirtschaft, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Homann, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann gilt folgende Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE.

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