landtag.sachsen.de ↗

Dr. Rolf Weigand

AfD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in der zweiten Runde noch ein paar Sachen ausräumen. Also: Die LINKE kommt um die Ecke und meint, die Schere zwischen Arm und Reich wachse mit unserem Landeserziehungsgeld. Nein, das Gegenteil ist richtig. Mit dem aktuellen Bundeselterngeld erhalten Eltern einen Mindestbetrag von 300 Euro. Unser Gesetzentwurf erhöht das auf 750 Euro deutlich und verbessert gerade die Situation für Alleinerziehende. Aber, dass Sie sich hier als LINKE hinstellen und fordern, dass die Frauen als Gebärmaschinen schnell wieder an die Werkbank sollen, das zeigt Ihr verstörendes sozialistisches Frauenbild, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie haben wieder herausposaunt, niemand wolle aktuell das Landeserziehungsgeld. Das ist ja auch klar. Wenn ich den Familien nur 300 Euro im Monat für das dritte Kind und beim ersten 150 Euro zur Verfügung stelle, ist das doch ein Rohrkrepierer. Damit locken Sie doch niemanden in der aktuellen Situation hinter dem Ofen hervor. Das hat auch die Befragung der Eltern und der Bezieher gezeigt, die sagen, wir müssten es deutlich erhöhen. Genau das macht doch unser Gesetzentwurf, indem wir immer mindestens 750 Euro und bis zu 1 500 Euro zahlen und wirklich eine Familienförderung in diesem Land vorhaben. Nächster Punkt sind Ihre Fake News, die AfD wolle Kitaplätze abbauen. Wir greifen nur die aktuelle Gesetzeslage auf. Im Sächsischen Kitagesetz, § 18, ist es nun mal so vorgesehen, dass der Landesanteil sinkt, wenn wir die Plätze nicht nutzen. Wenn sich mehr Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, wenn wir diese Wahlfreiheit schaffen, dann kann es passieren, dass wir weniger Kitaplätze zur Verfügung stellen. Wir sind gerade dabei, das Kitagesetz neu zu machen, und diesen Punkt nehme ich gern auf: Dann lassen Sie uns doch endlich Flexibilität ins Kitagesetz hineinbringen, dass wir es gerade in der Übergangsphase ermöglichen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Damit verbessern wir es sogar für die Kinder, die in die Kita gehen, weil wir die Kinder mit mehr Personal betreuen. Wir schaffen aber gleichzeitig eine Wahlfreiheit und bringen beides auf Augenhöhe. Dahin muss doch die Reise gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dann gibt es die komplette Einheitsfront von Linken, Grünen, SPD bis zu den Christdemokraten: „Der Gesetzentwurf fördert das gradierte Familien- und Rollenbild.“ Meine Damen und Herren, Sachsen hat den höchsten Väteranteil beim Elterngeld mit aktuell 30 %. Es ist davon auszugehen, dass auch 30 % der Väter dann das Landeserziehungsgeld nutzen. Ich selbst habe auch das Elterngeld genutzt, und wir haben die Zeit zu Hause verbracht. Moderne junge Familien und moderne Väter, die aber immer noch eine Mutter-Vater-Kind-Familie leben, ein traditionelles Familienbild, machen das. Geben wir diesen jungen Familien endlich eine Chance! (Beifall bei der AfD) Insbesondere an Sie, Frau Kuge von der CDU: Sie haben hier ein ganzes dünnes Brett gebohrt. Das war eigentlich nichts, was Sie vorne abgeliefert haben, etwa damit: „Die AfD ärgert uns immer ein bisschen im Ausschuss, die sind immer so gemein zu uns, und wir lehnen das Landeserziehungsgeld ab.“ (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Als Sie als CDU in diesem Land noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie 1992 unter König Kurt ein Landeserziehungsgeld eingeführt, es war Drucksache 1/2050. Ich zitiere aus der Begründung: „Familienpolitisches Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst im eigenen Haushalt zu betreuen und zu erziehen. Das entspricht dem Wohl des Kindes und der Aufgabe der Familie, verstärkt die Bindung des Kindes an die Eltern und erhöht damit die Erziehungskraft der Familie.“ (Beifall bei der AfD) Als Sie als CDU unter König Kurt noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie so etwas gefordert. Heute unter der Kretschmer-CDU sind Sie nur noch ein Schatten Ihrer selbst. Deswegen geht Familienpolitik nur noch mit der AfD in diesem Land. Wir bitten trotzdem um Zustimmung dafür. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützen wir Familien. Besonders unterstützen wir Familien mit geringeren und mittleren Einkommen, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten. Das ist eine Anerkennung für diese Eltern. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Genau ihnen schadet Ihr Gesetzentwurf. Die AfD möchte das Landeserziehungsgeld zum Nachteil der Eltern ausbauen. Sie macht daraus eine Lohnersatzleistung. Das hätte zur Folge, dass es auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann. Viele Eltern werden damit das Landeserziehungsgeld nicht mehr zusätzlich zu ihrem Einkommen erhalten. Gleichzeitig schließt die AfD junge Familien aus, die gerade erst nach Sachsen gezogen sind. Die Forderung, dass mindestens zehn Jahre der Hauptwohnsitz in Sachsen liegen muss – bzw. im Änderungsantrag auf fünf Jahre für Alleinerziehende abgemildert –, hat genau das zur Folge. Dabei brauchen wir junge Leute, die hier in Sachsen arbeiten und einbringen wollen. Familien, die Elterngeld Plus des Bundes in Anspruch nehmen, möchte die AfD auch ausschließen, weil sie sich bewusst für eine möglichst große Vereinbarkeit von Familie und Beruf entschieden haben. Familien wollen heute aber Kinder und Beruf vereinbaren und das partnerschaftlich leben, und dabei müssen wir sie unterstützen. Das Landeserziehungsgeld ist dabei ein Beispiel für unseren Weg, aber es sind auch die vielen Qualifizierungsmöglichkeiten für junge Menschen und der Ausbau der Kinderbetreuung. Die allermeisten Menschen haben den Anspruch, sich und ihre Familien selbst zu versorgen. Sie wollen mit ihrer Arbeit für ihre Familien einstehen und sind darauf auch stolz – und das zu Recht. Unsere Aufgabe dabei muss sein, dass die Arbeit fürs Leben und fürs Alter reicht und mit der Familie vereinbar ist. Im Gesetzentwurf beschränkt die AfD die Arbeit auf maximal zehn Wochenstunden. Mit dieser einschränkenden Regelung werden Eltern künftig aus dem Berufsleben ausgesperrt und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz wird erschwert. Dazu droht Altersarmut. Das Beispiel aber, wie es geht, liefert das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dort wurde erst im September 2021 die Wochenstundenzahl auf 32 angehoben. So geht Politik für Familien! Neben diesen Problemen für Familien selbst birgt der Gesetzentwurf auch zahlreiche rechtliche Probleme. Die geplante Regelung zum Hauptwohnsitz ist mit geltendem europäischem Recht gar nicht vereinbar. Das sind Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das Diskriminierungsverbot. Dazu ist grundsätzlich fraglich, ob ein Bundesland überhaupt diese Gesetzgebungskompetenz hat. Der Bund hat mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bereits von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für dieses Thema Gebrauch gemacht. Der Gesetzentwurf arbeitet auch unsauber bei der Finanzierung. So fehlen beispielsweise Angaben zu entstehenden Verwaltungskosten bei den Bewilligungsstellen. Der Aufwand würde deutlich steigen, denn Einkommensberechnungen sind sehr zeitintensiv. Das haben auch die Kommunen in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht. Zusammenfassend kann man es auf den Punkt bringen: Der Gesetzentwurf verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien und schadet ihnen teils sogar. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgesetzes, Drucksache 7/10159, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/12822 vor. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

Alle Reden von Dr. Rolf Weigand Protokoll ↗