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Valentin Lippmann

GRÜNE 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Vielen Dank, Herr Präsident. Eine Kurzintervention in der gebotenen Kürze. Herr Ulbrich, wenn ich Ihnen so zuhöre, zweifle ich daran, ob man sich einen Strafverteidiger oder Anwalt nehmen sollte, der beim Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich das alles für Schwachsinn hält. Sie wissen doch selber, wie die Realität ist als derjenige, der zu dieser Berufsgruppe gehört, genauso wie Sie als Abgeordneter auch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wissen, dass es Konstellationen gibt, in denen es sinnvoll ist, dies über diese Gruppen hinaus zu erweitern. Das dürfte, glaube ich, anerkannt sein. Zu Ihrer letzten Äußerung: Sie können ja dagegen sein, das war schon in der Debatte 2019 so, als Herr Hütter hier aufstand und sagte, er halte das alles für Quatsch, sich wieder hingesetzt hat, und dann war das der Debattenbeitrag der AfD. Insoweit bin ich ja froh, dass man das mittlerweile etwas luzider ausführen kann, zumindest aus Ihrer Sicht, wenngleich dies mit Substanz wenig zu tun hatte, weil Sie weitgehend an der Problematik vorbei argumentiert haben. Hier geht es nicht um den Schutz von Kriminellen, hier geht es um den Schutz eines Vertrauensverhältnisses. Nach der Logik, dass es um den Schutz von Kriminellen gehen kann, könnten Sie tatsächlich auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Rechtsanwälte, wohlgemerkt nicht für Strafverteidiger, entsprechend auch zur Disposition stellen. Es gibt ja durchaus immer mal wieder einige Ihrer Zunftkollegen, die auch bei Straftaten mit beteiligt sein sollen. Notare lassen übrigens in diesem Zusammenhang auch grüßen. Von daher dürfte man trefflich darüber diskutieren können. Aber eines möchte ich hier nicht so stehen lassen: Wir diskutieren hier nur über Punkte, die für Sachsen relevant sind. Das Thema ist für Sachsen relevant, das hat Kollegin Wissel sehr umfangreich ausgeführt. Es wurden von Ihnen hier schon ganze Sondersitzungen zu irgendwelchem Bundesratsverhalten der Staatsregierung beantragt, bei denen ich die Relevanz für Sachsen anzweifle, es sei denn, Sie waren der festen Überzeugung, dass die Verschärfung des § 130 Strafgesetzbuch eine spezifisch sächsische Problematik ist, weil übermäßig viele Sächsinnen und Sachsen davon betroffen seien. Das spricht dann aber auch wieder dafür, was Sie für ein Weltbild oder offensichtlich für eine Mandantschaft oder ein Problembewusstsein haben. In diesem Sinne war das ein wenig substanzreicher Redebeitrag von Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Kollegen Lippmann. Nun gibt es die Erwiderung am Mikrofon 7. Kollege UIbrich, bitte schön.

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