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Roland Ulbrich

AfD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum es in dem Antrag tatsächlich geht, versteckt sich mal wieder wie so oft zwischen den Zeilen. Die Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Klienten voraus, unter anderem, wenn es um die Reintegration gewaltbereiter junger Menschen gehen soll. Soll hier die Verfolgung von Straftaten be- und verhindert werden, die von diesen gewaltbereiten jungen Menschen ausgeht, deren Reintegration in die Gesellschaft offenbar schlecht bis gar nicht gelingt? Will die Antragskoalition hier dafür sorgen, dass gewaltbereite junge Menschen weiterhin machen können, was sie wollen, dass Drogen- und Beschaffungskriminalität unbehelligt fröhliche Urständ feiern können? Es wird von Vertrauensverhältnis gesäuselt. Tatsächlich aber erschwert ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter in Sozialbehörden die Strafverfolgung, verschärft die Situation und öffnet der Kriminalität Tür und Tor. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Behördenmitarbeitern und kriminellen Jugendlichen darf es insoweit nicht geben. (Beifall bei der AfD) Ganz offensichtlich ist es den Antragstellern immens wichtig, Jugendkriminalität durch die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts zu verschleiern. Soll die Statistik geschönt werden, oder geht es mal wieder um das Hätschelkind von Rot-Grün: Flüchtlinge, Migranten und sonstige Ausländer? Denn wer macht denn die Mehrheit dieser kriminellen Jugendlichen aus? In der Kriminalstatistik der zehn größten deutschen Städte ist Leipzig mit einem Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger von 33,4 % vertreten bei einem Ausländeranteil in Sachsen von 5,7 %. Bei diesen Erhebungen sind eingebürgerte Migranten und Passdeutsche, die also gar nicht zum deutschen Volk gehören wollen, selbstverständlich gar nicht mitgerechnet. Sie berufen sich im Antrag auf Rechtsanwälte und deren Zeugnisverweigerungsrecht. Das hat auch seinen guten Grund. Der Strafverteidiger zum Beispiel ist seinem Mandanten verpflichtet, egal welche Straftat er begangen hat. Gäbe es für diese Berufsgruppe kein Zeugnisverweigerungsrecht, wäre unser Rechtssystem komplett infrage gestellt. Auch Journalisten müssen ihre Informanten nicht preisgeben, weil sie anders nicht an brisante Informationen kämen und somit Missstände nicht aufdecken könnten. Sozialarbeiter sind dagegen dem Staat, also dem Souverän, dem Steuerzahler und nicht dem jugendlichen Straftäter zur Loyalität verpflichtet. Das wird auch bei der jetzigen Rechtslage schon genug in den Sozialbehörden verschleiert. Der Versuch der Antragsteller, das Strafrecht noch weiter zu unterlaufen, als das ohnehin schon häufig passiert, ist schlicht infam und lässt unser Rechtssystem ein Stück weit zur Farce verkommen. Hier noch ein Wort zu dem Spannungsverhältnis, das Herr Lippmann angesprochen hat, zwischen § 53 StPO, also dem Zeugnisverweigerungsrecht, und § 203 StGB, das ist die Schweigepflicht, strafbewehrt, und er sagt: Jetzt gerät der arme Sozialarbeiter ja in Schwierigkeiten. In diese gerät er aber nicht, denn auszusagen ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Er hat also eine Pflichtenkollision, und seine Aussage vor Gericht ist damit natürlich gerechtfertigt. Anders sieht es aus, wenn er es irgendwie am Stammtisch herumerzählt, beispielsweise etwas über seine Tätigkeit. Dann kann man ihn packen, aber es ist ja keine Aussage vor Gericht. Insofern besteht auch kein Spannungsverhältnis, sondern eine Regelung, die durchaus vernünftig ist, die im Strafrecht anders ist als etwa im Strafprozessrecht. Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Wie schon erwähnt, Strafprozessrecht ist Bundesangelegenheit. Warum muss sich überhaupt der Sächsische Landtag mit dem Thema befassen, das nicht in seiner Zuständigkeit liegt? Haben wir hier keine anderen Probleme? Ich schlage also vor, wir richten unser Augenmerk auf unser eigenes Bundesland und seine Bürger. Wir werden den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe Herrn Abg. Lippmann am Mikrofon 4, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.

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