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Anna Gorskih

Die Linke 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nachdem ich mich in meiner ersten Rederunde auf die aktuellen sowie bevorstehenden Herausforderungen konzentriert habe, möchte ich jetzt wie angekündigt auf die Rahmenbedingungen eingehen, die für die Zukunft des Wissenschaftslandes von Bedeutung sind. Durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gibt es richtigerweise keine direkte Weisungsbefugnis der Staatsregierung gegenüber Hochschulen und Forschung. Das ist gut und richtig so. Aber es gibt eine Reihe von Steuerungsinstrumenten, zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, staatliche Förderprogramme, Pakte oder Zielvereinbarungen, die geeignet sind, gute Rahmenbedingungen an Hochschulen, Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen zu garantieren. Eine solche Rahmenbedingung betrifft zum Beispiel die Forschungsfinanzierung. Wir Linke kritisieren seit Jahren, dass Forschung heutzutage kaum noch ohne Drittmittel möglich ist. Schlimmer noch, es besteht eine regelrechte Unwucht zwischen einer aus Grundmitteln und einer aus Projektmitteln finanzierten Forschung. Ein zunehmend größerer Anteil der Haushalte von Hochschulen und Forschungsinstituten geht mittlerweile auf Drittmittel zurück, während die Mittel aus der staatlichen Grundfinanzierung relativ abgenommen haben. Außerdem müssen mittlerweile umfangreiche Mittel aus den Grundhaushalten dafür eingesetzt werden, die Durchführung von Drittmittelprojekten zu ermöglichen. Das kritisiert zum Beispiel auch der Wissenschaftsrat. Folglich geht mit der Feststellung dieser Schieflage die Forderung nach einer soliden Finanzierung einher, einer soliden und verlässlichen Grundfinanzierung, wofür wir uns als Linksfraktion bei jeder Haushaltsverhandlung im Parlament einsetzen; denn wir sehen mit großer Sorge, dass durch die politisch zu verantwortende chronische Unterfinanzierung und zu starke Drittmittelabhängigkeit der Raum für unabhängige und gesellschaftskritische Forschung sowie Lehre und damit eine wesentliche Funktion von Wissenschaft auf der Strecke bleiben. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seiner im Januar dieses Jahres veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Forschungsfinanzierung eine deutliche Stärkung der Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Das heißt, dass die Grundmittel ausreichen müssen, um frei von programmatischen und zeitlichen Vorgaben zu forschen und die Kontinuität der Forschung zu ermöglichen. Die Drittmittel sollen dabei nur eine zusätzliche Option für die Forschungstätigkeit eröffnen und der Wissenschaft zusätzliche Impulse geben, nicht jedoch – wie aktuell – ein ähnliches Gewicht wie die Grundmittel haben. Das sollte bei zukünftigen Haushaltsverhandlungen hier im Parlament, die sicher nicht von weniger, sondern eher von mehr Verteilungskämpfen geprägt sein werden, bedacht werden. Ein weiteres wichtiges Instrument, um für gute Rahmenbedingungen an Hochschulen zu sorgen und jetzt schon die Weichen für die Zukunft zu stellen, ist das Landeshochschulgesetz. Wir befinden uns gerade im Prozess der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Als Parlament haben wir jetzt die Chance, hierüber bestmögliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Seien wir einmal ehrlich: Was wir jetzt im parlamentarischen Verfahren im Hochschulgesetz nicht regeln, wird wahrscheinlich auch nicht in den nächsten fünf oder zehn Jahren angefasst werden; denn ich bezweifle stark, dass nach diesem jahrelang dauernden Novellierungsprozess, den wir aktuell haben, das Hochschulgesetz wieder parlamentarisch angefasst wird. Also, meine sehr geehrten Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, seien Sie jetzt mutig und setzen Sie sich ernsthaft mit unseren Änderungsanträgen auseinander, die von den meisten Sachverständigen in der Anhörung der vergangenen Woche positiv bewertet wurden, sei es mit Blick auf die Schließung der Schutzlücke für Studierende, mit Blick auf die Regelungen zur Prüfungsunfähigkeit, die Unterstützung der Studierendenwerke oder die Anzahl der Prüfungsversuche. Werfen Sie diese Änderungsanträge entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten hier im Haus nicht pauschal als vermeintlich unbrauchbare und unnütze Anträge der Opposition weg; (Beifall bei den LINKEN) denn gerade in Zeiten von Klimawandel und den großen Transformationsprozessen wie der Digitalisierung und des Strukturwandels spielen Wissenschaft und Forschung eine sehr wichtige Rolle. Der Staat sollte die dafür notwendigen Rahmenbedingungen bereitstellen, in Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren, nicht an falscher Stelle knausern und sich für gut ausfinanzierte und zukunftsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen einsetzen, aber auch für gute Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen sorgen. Das stärkt den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Sachsen, hält gut qualifizierte Arbeitskräfte und wissenschaftlichen Nachwuchs im Freistaat und ist insgesamt gut und wichtig für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zur Fachregierungserklärung? – Den sehe ich nicht. Damit beenden wir die Aussprache zur Fachregierungserklärung. Uns liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12819, vor. Anna Gorskih, bitte schön, mit der Einbringung.

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