Oliver Fritzsche
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme kurz zu dem vorliegenden Entschließungsantrag Stellung. Zum Thema Energiepreispauschale für Studenten ist anzumerken, dass wir frühzeitig – Staatsminister Gemkow hat das in der Länderrunde sehr deutlich gemacht – auf die administrativen Hürden dieser pauschalen Zahlung hingewiesen haben, dass es nicht so einfach ist, erst einmal alle Studenten in Deutschland zu erfassen und vor allem ein rechtssicheres Verfahren aufzusetzen. Das ist jetzt in der Verantwortung von Sachsen-Anhalt gelungen, und wir hoffen, dass ab dem heutigen Tag – darauf haben Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – die Auszahlung in Gang kommt und möglichst schnell alle die, die davon erfasst werden, die Zahlung erhalten. Aus unserer Sicht – auch das ist mir wichtig, zu sagen – wäre es günstiger, man würde sich anschauen, welche Studenten tatsächlich eine solche Zahlung benötigen; denn nur an der Studenteneigenschaft festzumachen, dass jemand in diesen Zeiten einer Unterstützung bedarf, ist aus unserer Sicht etwas zu kurz gesprungen. Allerdings ist klar, dass es auch bei anderen Gruppen so passiert. Bei den Preissteigerungen wird sicher jeder Student froh sein, dass er diese kleine Unterstützung erhält. Zum anderen – das ist in der Regierungserklärung unseres Ministers deutlich geworden – sind gerade die Studentenwerke in Sachsen sehr engagiert, wenn es darum geht, notleidende Studenten zu unterstützen. Wir haben es möglich gemacht, dass die Studentenwerke über einen Betrag unmittelbar verfügen können, um zielgerichtet Bedürftige zu unterstützen. Das ist gerade an der Universität Leipzig schon in sehr konkrete Maßnahmen gemündet. Ein freier Essenstisch wurde angesprochen; aber es gibt weitere Maßnahmen. Im Moment bringt der Bund das Thema „Junges Wohnen“ auf die Straße und sorgt damit in der Perspektive dafür, dass Wohnen für Studenten in den Wohnheimen bezahlbar bleibt. Insofern ist dazu, glaube ich, eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Deshalb bedarf es Ihres Entschließungsantrages nicht, zumal er wieder neue Fragen aufwirft; zum Beispiel, wer denn davon erfasst wird und ob tatsächlich die Immatrikulation in Sachsen das ausschlaggebende Kriterium für eine Unterstützungsleistung sein sollte, die wir aus dem Landeshaushalt ausreichen. Insofern bestehen mehr Fragen als Antworten, daher die Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 sehe ich jetzt Herrn Dr. Weigand für die AfDFraktion.
