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Roland Ulbrich

AfD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

In diesem Antrag gibt es den Hinweis auf die Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Arbeitgebern. Erst einmal der private Arbeitgeber, zum Beispiel ein freier Träger. Das ist wirklich in der Tat wohl gar nicht möglich, dass wir in dieses Arbeitsverhältnis eingreifen. Außerdem wüsste ich auch gar nicht, wie das ein privater Arbeitgeber tun sollte – also sagen: „Du darfst nicht irgendwo vor Gericht aussagen!“ oder „Das möchte ich nicht!“ oder daran appellieren. Dann gibt es noch den öffentlichen Sektor. Ich weiß gar nicht, wie viele Sozialarbeiter Beamte sind. Hier erlaube ich mir, auf § 37 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes zu verweisen: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Beamte „dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr …“ Und Absatz 4: „Die Genehmigung, als … Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.“ Aber eine öffentliche Aufgabe ist die Strafverfolgung ja, und die wird durch die Zeugnisverweigerung gerade erschwert. Insofern darf der öffentliche Arbeitgeber hier gar nicht die Aussagegenehmigung verweigern, nach § 37 Abs. 4. Daher geht das auch aus Rechtsgründen in beiden Verhältnissen nicht – bei öffentlichen Arbeitgebern genauso wenig wie bei privaten Arbeitgebern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie eigentlich Jura studiert?) – Wie bitte? Ich weiß nicht, reden Sie ruhig dazwischen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer möchte dem Änderungsantrag die Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden. Er ist damit abgelehnt. Wir kommen nun zum Ursprungsantrag, Drucksache 7/12693. Wer dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist der Drucksache zugestimmt worden. Die Drucksache ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Strukturwandel nutzen Europas machen und Drucksache 7/12475, Hierzu können die Fraktionen Stellungen nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der AfD das Wort. Kollege Thumm, bitte schön.

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