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Plenarprotokoll 8/20

19.06.2025 · 251 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (45)Die Linke (24)CDU (21)SPD (12)BSW (10)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 20. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Ganz besonders grüßen möchte die Menschen in meiner Eichsfelder Heimat und der katholischen Rhön, die heute das Hochfest Fronleichnam begehen und heute einen gesetzlichen Feiertag haben. Deswegen seien die auch herzlich gegrüßt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Tiesler, Frau Ministerin Boos-John und Herr Minister Maier zeitweise. Ich möchte noch einen allgemeinen Hinweis geben: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Nelly Sachs, Redaktionsleiterin beim Verein „Radio LOTTE“, einem Bürgerradio mit Sitz in Weimar, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt. Hinweise zur Tagesordnung: Zu den Tagesordnungspunkten 7 a, 20, 21, 23, 24 und 27 liegen Alternativ- und Entschließungsanträge vor. Diese werden als Drucksachen 8/1348, 8/1349, 8/1350, 8/1351, 8/1352 und 8/1354 bereitgestellt. Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 34 soll als Erstes aufgerufen werden. Daran soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 a anschließen. Danach soll der Tagesordnungspunkt 24 aufgerufen werden. Nach der Mittagspause sollen die Tagesordnungspunkte 36 und 37 aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen der Tagesordnungspunkt 27 und danach der Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden. Für die morgige Sitzung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Die Tagesordnungspunkte 4 a, 4 b und 28 sollen morgen als erste Punkte aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 9 soll morgen Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 11 soll morgen als vorletzter Punkt aufgerufen werden. Danach – und damit als letzter Punkt – soll der neue Tagesordnungspunkt 11 a, der Antrag in Drucksache 8/1322, aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 38 soll morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Zulässige Wahlwiederholungen würden ebenfalls morgen durchgeführt werden. Erinnern möchte ich schließlich daran, dass der Tagesordnungspunkt 10 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden soll. Bevor wir zur Feststellung der Tagesordnung kommen, möchte ich auf die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 zu sprechen kommen. Die Wahlvorschläge für den Richterwahlausschuss und den Staatsanwaltswahlausschuss wurden einzig durch die Fraktion der CDU eingebracht. Sie tragen jedoch auch die Namen von Abgeordneten, die nicht der CDU-Fraktion angehören. Die Wahlvorschläge sind so strukturiert, dass die Zielvorgaben des Artikels 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und der einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes erfüllt werden können. Wie Sie den Wahlvorschlägen entnehmen können, steht die jeweilige Abstimmung unter dem Vorbehalt der vorigen Zustimmung durch die Fraktionen, die die Wahlvorschläge nicht mit eingebracht haben. Sollte eine dieser Fraktionen nicht zustimmen, wäre das Ziel, die beiden Wahlausschüsse zu vervollständigen, nicht mehr zu erreichen. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Wahlvorschläge als erledigt gelten, wenn nicht die Zustimmung aller Fraktionen vorliegt. Zu den in der Behandlung der beiden Wahlvorschläge zu beachtenden Besonderheiten fand gestern eine einvernehmliche Vorabstimmung mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern statt. Weiterhin gehe ich davon aus, dass sich die Fraktionen eine Meinung zu den Wahlvorschlägen und den dort genannten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern gebildet haben. Die Frage nach der Zustimmung richtet sich unter Beachtung, dass nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Fraktionen wahlvorschlagsberechtigt sind, an die Fraktionen unter Berücksichtigung der Wahlvorschläge. Also, ich frage die Fraktionen und beginnen möchte ich mit der Fraktion des BSW. Stimmt die Fraktion des BSW den Wahlvorschlägen zu, soweit ihre Mitglieder betroffen sind?

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Wir stimmen zu, Herr Präsident.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wogawa. Ich frage die Fraktion Die Linke. Stimmt die Fraktion Die Linke den Wahlvorschlägen zu, soweit ihr Mitglied betroffen ist?

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Katja Mitteldorf Die Linke

Ja, wir stimmen zu, Herr Präsident.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mitteldorf. Ich frage die Fraktion der SPD. Stimmt die Fraktion der SPD den Wahlvorschlägen zu, soweit ihr Mitglied betroffen ist?

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Janine Merz SPD

Ja, unsere Fraktion stimmt zu.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Ich frage die Fraktion der AfD. Stimmt die Fraktion AfD den Wahlvorschlägen zu, soweit ihr Mitglied betroffen ist?

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Wiebke Muhsal AfD

Herr Präsident, ich darf für meine Fraktion mitteilen, dass wir einigermaßen verwundert waren über diesen Alleingang der CDU-Fraktion. Die Demokratie lebt doch davon, dass Gespräche geführt werden, dass insbesondere auch versucht wird, im Vorfeld von Wahlen Mehrheiten durch Gespräche zu generieren. Und dementsprechend steht unsere Fraktion für diesen unabgestimmten Wahlvorschlag nicht zur Verfügung, ist aber für Gespräche vorab sehr gern weiterhin offen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Muhsal. Dadurch, dass Sie nicht zustimmen als Fraktion der AfD, gelten die Wahlvorschläge insgesamt als erledigt. Das heißt, es liegt kein Wahlvorschlag vor für die Wahl des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir steigen ein in Tagesordnungspunkt 34 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1339 Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss: Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Ich gebe das Wort an Frau Hoffmann für ihren Bericht aus dem Petitionsausschuss.

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Nadine Hoffmann AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Zuschauer, es ist mir eine große Ehre, Ihnen im Namen des Petitionsausschusses den Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2024 vorstellen zu dürfen. Dabei will ich in der nötigen Ausführlichkeit, aber in der gebotenen Kürze zunächst auf Grundlagen zum Petitionswesen eingehen, dann auf die Statistik des Jahres 2024 und anschließend auf einige Beispiele von Petitionen. Zunächst einmal zu den grundlegenden Sachverhalten des Petitionswesens: Wie der Präsident des Landtags in seinem Grußwort im Arbeitsbericht schreibt, ist der Petitionsausschuss in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert. Das heißt, jeder kann sich mit einer Bitte oder einer Beschwerde an den Landtag bzw. an den Petitionsausschuss wenden, schriftlich oder mündlich, auch in Gebärdensprache und in Blindenschrift. Der Ausschuss bearbeitet die Anliegen, stets bestrebt, dem Petenten oder der Petentin zu helfen, sei es nun eine Privatperson, eine Initiative oder eine juristische Person. Im Jahr 2024 gingen 453 Petitionen neu ein. Zur Bearbeitung hinzu kamen Petitionen aus den Vorjahren. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 551 Petitionen behandelt, darunter von natürlichen Personen, von Bürgerinitiativen, von juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. 537 Petitionen wurden abschließend behandelt. Der Petitionsausschuss ist damit nicht nur die stärkste direkte Verbindung der Bürger jeglichen Alters mit dem Parlament, er hat auch noch Bemerkenswertes vorzuweisen. Die Petitionen unterliegen nicht der Diskontinuität, er hat ein funktionierendes Internetportal, über das Petitionen eingereicht und unterzeichnet werden können und er bildet mit der Strafvollzugskommission einen ständigen Unterausschuss. Rechtlich fixiert sind diese Grundlagen im Thüringer Gesetz zum Petitionswesen und in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Wenn Sie also eine Petition einreichen, prüft der Ausschuss, ob der Landtag der richtige Adressat ist. Ist er es nicht, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ist der Ausschuss der richtige Ansprechpartner, dann erfolgt meist eine Stellungnahme der Landesregierung. Manchmal schließen sich Vor-Ort-Termine an. Der Berichterstatter einer Petition gibt dem Ausschuss eine Empfehlung, wie mit dem Anliegen umgegangen werden soll. Diese Empfehlung wird letztlich abgestimmt. Unterstützend steht der Bürgerbeauftragte zur Seite. Hierbei kann festgestellt werden, dass dem Anliegen Abhilfe geleistet wurde – teilweise oder ganz – oder es sich in sonstiger Weise erledigt hat oder dass die Landesregierung gebeten wird, der Bitte oder Beschwerde zu folgen, das Anliegen noch mal zu prüfen oder zu berücksichtigen, oder dass dem Anliegen nicht abgeholfen werden kann, dass das Anliegen an einen Ausschuss zu überweisen ist oder an die Fraktionen zur Kenntnis zu geben ist oder dass dem Petenten der Gebrauch von Rechtsbehelfen anzuraten ist – eine ziemliche Spannbreite an Möglichkeiten also. Nur in 4 Prozent der Petitionen konnte 2024 keine Abhilfe geleistet werden. Die anderen konnten für erledigt erklärt werden, ihnen wurde Abhilfe geleistet oder sie wurden an andere Stellen – etwa an den Bundestag – überwiesen. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass Petitionen, die für eine Veröffentlichung geeignet sind, insofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht werden. Innerhalb von sechs Wochen können dann sowohl händisch als auch online Mitzeichnungen gesammelt werden. Sind mindestens 1.500 Unterzeichnungen gesammelt, entscheidet der Petitionsausschuss über eine öffentliche Anhörung. Dies gibt den Petenten die Möglichkeit, eine noch größere Reichweite zu erzielen sowie die Abgeordneten – auch die der hinzugezogenen und mitberatenden Fachausschüsse – und die Landesregierung direkt anzusprechen. Nun zu den Zahlen des Berichtszeitraums: Dem Petitionsausschuss sind, wie gesagt, über 450 Petitionen im Jahr 2024 neu zugegangen. Das ist weniger als 2023, da waren es etwa 540. Die meisten Petitionen mit der Anzahl von 95 kamen aus dem Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, davon 62 aus dem Bereich der Strafvollzugskommission, was die Wichtigkeit der Strafvollzugskommission unterstreicht. Aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ gingen 83 Petitionen ein – ein Trend, der über mehrere Jahre zu verzeichnen ist –, es folgen die Bereiche für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit 60 Petitionen – das ist eine Verdoppelung zum Vorjahreszeitraum – und Inneres und Kommunales mit 54. Aus dem Bereich „Bildung, Jugend und Sport“ kamen 33 Petitionen. Der Petitionsausschuss befasste sich in zwölf Sitzungen mit den Petitionen aus dem Jahr 2024 und denen aus den Vorjahren. In 58 Fällen wurde eine Veröffentlichung auf der Petitionsplattform beantragt, 27 davon wurden veröffentlicht. Zwar erreichten nur zehn Petitionen dieser 27 das erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen, aber unter diesen zehn befand sich mit 63.967 Mitzeichnungen für die Petition „Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern – Apotheken retten“ ein Rekord, seitdem es die Onlinepetitionsplattform – seit dem Jahr 2013 – gibt. Das wiederum zeigt, dass die Petitionsplattform solch vielen Einträgen auch standhält. Im Berichtszeitraum gehört wurden insgesamt sieben Petitionen. Nun komme ich zu einigen Beispielen, wobei insgesamt festzustellen ist, dass sich die Anliegen natürlich aus persönlichen Umständen und Erfahrungen speisen, aber auch aus gesamtgesellschaftlichen Vorgängen, die die Menschen bewegen. Ein immer wiederkehrender Tenor ist ein Ohnmachtsgefühl gegenüber Verwaltungsabläufen und gegenüber politischen Entscheidungen. Insofern trägt der Petitionsausschuss hier die besondere Verantwortung, gegenseitig für Verständnis zu werben. Zunächst komme ich zum petitionsstärksten Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, bei dem die meisten Anliegen aus dem Bereich der Strafvollzugsanstalten einfließen. Hier wurden unter anderem lange Verfahrenszeiträume thematisiert. So hat ein Petent im Jahr 2020 eine Klage erhoben und sah eine absichtliche Verzögerung. Der Petitionsausschuss hatte die Aufgabe, dem Petenten zu verdeutlichen, dass der Ausschuss nicht in gerichtliche Entscheidungen und auch nicht in Gerichtsprozesse eingreifen kann. Was der Petitionsausschuss allerdings unternehmen konnte und was er auch getan hat, war, zu untersuchen, welche Gründe – zum Beispiel personelle Gründe – für die lange Verfahrensbearbeitung vorlagen. Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde um eine Einschätzung des Sachverhalts gebeten, aus der ersichtlich wurde, dass aufgrund Überlastung der zuständigen Kammer der Fall in eine andere Kammer übertragen wurde, die dann wiederum auch unter einer Überlastungssituation litt. Deswegen wurde der Fall an die ursprünglich zuständige Kammer wieder zurücküberwiesen. Laut Ministerium hätte jedoch keine personelle oder organisatorische Mangelsituation vorgelegen, was der Petitionsausschuss bezweifelte. Nach einer zusätzlichen Stellungnahme des Ministeriums wurde nun deutlich, dass im genannten Fall Ausfallzeiten durch Schwangerschaften und außerordentlich viele anhängige Verfahren dazu geführt haben, dass sich das Verfahren des Petenten verzögerte, inzwischen aber ein Sachverständigengutachten vorliegt. Insofern hofft der Ausschuss, dass das Verfahren zeitnah zum Abschluss kommt. Ich komme nun zum Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass gerade hier sichtbar wird, welche Herausforderung Behördengänge und Beantragungen für von einer Krankheit Betroffene oder anderweitig eingeschränkte Menschen darstellen. Themen, die hier liegen, sind beispielsweise häusliche Gewalt, psychische und physische Erkrankungen, Erhalt der Gesundheitsversorgung, Suizidprävention und auch Cannabis. Eine Petentin forderte die Berufung eines Betroffenenrats „Häusliche Gewalt“ auf Landes- und Bundesebene. Der Petitionsausschuss hat dann festgestellt, dass sich die zuständige Länderministerkonferenz für einen Betroffenenrat unter Hinzuziehung eines vom Bund geförderten Pilotprojekts eingesetzt hat. In Thüringen hat sich dann ein Betroffenenrat im April 2024 konstituiert. Mit diesen Informationen wurde die Petition abgeschlossen. Eine andere Petition hatte die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zum Thema. Sie wurde auf Antrag der Petentin auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Kritisiert wurde neben einer fehlenden Regelung zum Passivrauchen auch ein fehlender bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Unter Einbeziehung des Ministeriums wurde festgestellt, dass das Land verpflichtet ist, das Gesetz umzusetzen, es jedoch auch für die Gefahren des Cannabiskonsums sensibilisieren und dem Kinder- und Jugendschutz dienen sollte. Die Landesregierung sagte dem Ausschuss zu, für ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu sorgen und eine einheitliche Regelung zur Umsetzung anzustreben. Dem Anliegen der Petition konnte dereinst jedoch nicht abgeholfen werden. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, das Anliegen den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Diese können das Anliegen als parlamentarische Initiativen aufgreifen. Im Bereich „Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten“ ging es zum Beispiel um Barrierefreiheit im Personennahverkehr, um die Situation der Landwirtschaft und um Waldbewirtschaftung. Eine Petentin, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, beschrieb wiederholte Probleme bei der Nutzung von Bussen. Die Prüfung des Ausschusses ergab, dass für den Nahverkehr die kommunalen Aufgabenträger zuständig sind. Im Ergebnis wurde seitens der Nahverkehrsgesellschaft mitgeteilt, dass nun eine Vorabanmeldung möglich ist, sodass ein barrierefreies Fahrzeug eingesetzt werden kann. Der entsprechende Landkreis hat über die wiederholten Schwierigkeiten sein Bedauern geäußert und unter anderem Nachschulungen für das Fahrpersonal durchgeführt. Eine andere Petition aus dem Bereich thematisierte die bürokratischen und finanziellen Herausforderungen der Landwirte. Dabei fuhr ein Landwirt aus Niedersachsen persönlich mit dem Traktor vor. Seine Forderungen betrafen neben dem Landesrecht auch das Recht des Bundes und der EU. So sprach er sich für Bürokratieabbau und für die Möglichkeit der Bejagung des Wolfs aus. Zur Bejagung des Wolfs teilte das Ministerium mit, dass aufgrund des damals noch geltenden Schutzstatus des Wolfs eine Übernahme ins Landesrecht nicht helfen würde. Der Wolf würde bei einer Übernahme einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. Die Entwicklung der Wolfszahlen mache dennoch ein flexibles Management nötig, so das Ministerium. Der Petent war der Zeit insoweit voraus, als er eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs forderte, der inzwischen auf EU-Ebene umgesetzt ist. Zu den anderen Bereichen will ich nur kurz auf Themen eingehen. Im Bereich „Inneres und Kommunales“ ging es unter anderem um die Transparenz von Verwaltungsabläufen oder um die Kommunalwahlen, aber auch um die Ausweisung von Baugrundstücken. Zu Letzterem, bei der sich die Petition gegen die Ausweisung von Baugrundstücken im Meininger Strupp-Wald aussprach und über 1.600 Mitzeichnungen sammelte, führte der Petitionsausschuss eine Anhörung durch. Die Stadt Meiningen verwies im Laufe der Beratung darauf, von dem Vorhaben nun abzusehen. Eine weitere Petition im Bereich „Inneres und Kommunales“ war die gegen die Ausweisung von Windvorranggebieten in Großschwabhausen. Eine Bürgerinitiative reichte diese Petition ein. Der zugrunde liegende Sachliche Teilplan „Windenergie“ für Mittelthüringen wurde im November 2022 für unwirksam erklärt. Ein Entwurf eines neuen Sachlichen Teilplans wurde dann unter Öffentlichkeitsbeteiligung eigenführt. Da der Petitionsausschuss an sich nicht verhindern kann, dass Windvorranggebiete ausgewiesen werden, wurde die Petition für erledigt erklärt. Bei „Bildung, Jugend und Sport“ ging es neben der grundsätzlichen Situation des Bildungssystems auch um die Dauer von Ferien oder um nicht bestandene Prüfungen, aber auch um die Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergärten. Da sich zum Zeitpunkt der Beratung zum Personalschlüssel das Thüringer Kindergartengesetz auch in der Beratung befand, wurde die Petition zunächst an den Fachausschuss überwiesen. Zudem wurden eine Anhörung durchgeführt und 18.000 Mitzeichnungen gesammelt. Mit der Annahme des Gesetzes wurde dem Anliegen teilweise Rechnung getragen. Zum Bereich „Umwelt, Energie und Naturschutz“ gingen 23 Petitionen ein, zum Beispiel zum Reparaturbonus oder zur Abwasserbeseitigung. Ein Petent regte an, die Öffentlichkeit bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten besser zu beteiligen. Auch hier erfolgte eine Anhörung dank 2.500 Mitzeichnungen. Zudem gab es ein Gespräch unter der Leitung der Landesservicestelle. Eine vom Petenten vorgeschlagene Variante der Beseitigung wurde durch das Ministerium allerdings abgelehnt, weil es unwirtschaftlich ist. Der Ausschuss dankte dem Petenten trotzdem für sein Engagement. Zu „Haushalt und Finanzen“ gingen 16 Petitionen ein, beispielsweise zur Lohnsteuer oder zu Reisekostenrückerstattungen für pädagogisches Personal. Zu Letzterem forderte eine Petentin eine Änderung der Vorgehensweise der Rückerstattung. Hier konnte der Petitionsausschuss dem Anliegen nicht folgen. Er hat das Anliegen aber an die Fraktionen weitergegeben, diese könnten auf eine Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes hinwirken. Ob Windvorranggebiete, Transparenz in Verwaltungsangelegenheiten, Barrierefreiheit, Personalschlüssel, Zugverbindungen, Verfassungsreform, fehlende Fachpraxislehrer, Radwege, Schulwege, Stromtrassen, Erstaufnahmeeinrichtungen, Rückbaupflicht von Windanlagen, Tierschutz, Apothekensicherung, Abwasserbeseitigung, landwirtschaftliches Flächenregister oder Starkregenrisikomanagement, all das findet in seiner Bandbreite und aus verschiedenen Perspektiven betrachtet im Petitionsausschuss zusammen durch viele Petitionen und mit vielen Beteiligten. Wie Sie sehen, werden also verschiedenste Themen im Petitionsausschuss behandelt, was neben der direkten Verbindung zur Bevölkerung auch den Charme dieses Ausschusses ausmacht. Der Abgeordnete schaut nicht nur durch seine Fachbrille, er erfährt aus unterschiedlichen Bereichen, wo der Schuh drückt. In diesem Zusammenhang muss auch die Arbeit der Strafvollzugskommission noch mal hervorgehoben werden, die im Jahr 2024 die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben und die Jugendstrafanstalt Arnstadt besuchte und dort auch Gehör angeboten hat. Bereits angestreift, jedoch noch mal speziell erwähnen will ich die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg, der nicht nur im Erfurter Büro Ansprechpartner für die Bürger ist, sondern auch landesweite Sprechstunden anbietet. Er steht dem Petitionsausschuss unterstützend zur Seite, leitet an diesen Anliegen weiter – im Berichtszeitraum waren das 38 – und erhält vom Ausschuss auch Prüfaufträge – fünf im Berichtszeitraum. Namens des Ausschusses danke ich ihm für seine Arbeit. (Beifall AfD) Danken will ich an dieser Stelle den Petenten und den Mitzeichnern, den alten und neuen Ausschussmitgliedern, die 2024 ihre Arbeit im Petitionsausschuss und in der Strafvollzugskommission leisteten, ihren Fraktionsmitarbeitern, den Vertretern der Landesregierung und natürlich der Landtagsverwaltung, die alle Involvierten durch die Ausschussarbeit führte. Man vergisst so leicht, dass im Hintergrund Menschen ihren Dienst leisten, daher mein ausdrücklicher Dank im Namen des Ausschusses. (Beifall AfD) Für die weitere Arbeit an noch nicht abgeschlossenen und an neuen Petitionen sei uns allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit gewünscht. Die Zusammenarbeit ist, ganz gleich, welcher Partei oder Fraktion wir angehören, insgesamt eine unideologische. Das schätze ich persönlich am Petitionsausschuss sehr. Wie ich im Vorwort zum Arbeitsbericht geschrieben habe, wird jedem Anliegen aufseiten der Abgeordneten, der Landesregierung und der Landtagsverwaltung mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt begegnet. Dieser Respekt vor dem Anliegen der Bürger ist die Grundlage des Handelns im Petitionsausschuss, auch wenn nicht immer allen Anliegen abgeholfen werden kann, weil sie nicht in die Zuständigkeit des Landes fallen oder aus anderen Gründen. Der Petitionsausschuss agiert als Bindeglied zwischen den Betroffenen und den Behörden und zwischen Bürgern und Parlament. Das Vertrauen in den Ausschuss bedingt gegenseitigen Respekt. Der Petitionsausschuss dient auch zum gegenseitigen Verständnis und der Aufklärung von Verfahrensabläufen. In vielen Petitionsinhalten spiegelt sich die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf die Region und die Menschen vor Ort mit bundespolitischen Vorgängen und der allgemeinen Weltlage wider. Entscheidungen werden als nicht nachvollziehbar, als zu langwierig oder als zu wenig bürgerfreundlich beschrieben. Das kann Verdruss erzeugen. Der Petitionsausschuss steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung. Er erweist sich so als ein direktes Instrument gesellschaftlicher Teilhabe, das Austauschmöglichkeiten bietet und entsprechend von der Bevölkerung genutzt wird. In diesem Sinne ermuntern wir dazu, sich weiterhin vertrauensvoll an uns zu wenden, den Kontakt zu suchen und Anliegen zu schildern, damit wir Sie dabei begleiten und unterstützen. Ich wünsche Ihnen nun im Namen des Ausschusses viel Freude beim Lesen des informationsreichen Arbeitsberichts. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann, für Ihren Bericht aus dem Petitionsausschuss. Ich eröffne hiermit die Aussprache und rufe auf für die Fraktion des BSW Frau Abgeordnete Behrendt.

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Nina Behrendt BSW

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Danke für den Bericht, Frau Hoffmann. Hallo, liebe Zuschauer, liebe Kollegen! Armut, Krankheit und familiäre Notlagen, all das ist Realität für viele Menschen hier in Thüringen. Und wenn alle institutionellen Wege ausgeschöpft sind, wenn keine Beschwerdeinstanz, kein Amt, kein Paragraf mehr helfen kann, dann bleibt manchmal nur noch eins: eine Petition. Die Menschen wenden sich mit ihren existenziellen Anliegen an uns. Es geht um soziale Sicherheit, um Teilhabe und um Würde. Petitionen sind keine juristischen Schriftsätze, sie sind oft der letzte Hilferuf von Menschen in Lebenskrisen. Deshalb müssen sie leicht verständlich und ohne strukturelle Hürden einreichbar sein. Das Verfahren hat Frau Hoffmann ausführlich erklärt. Die DNA des Petitionswesens ist die Nähe zum Bürger. Und genau diese Nähe wird durch den Petitionsausschuss gelebt. Dafür sprechen wir als BSW ‑ Fraktion unsere ausdrückliche Anerkennung aus. Seit dem 18.10. bin ich Teil des Petitionsausschusses. In dem Bericht ist auch die letzte Legislatur mit aufgearbeitet. Er zeigt auf, dass es ein gewisses Defizit gibt, ein Defizit an neu eingereichten und abgearbeiteten Petitionen. In nur rund 9 Prozent der Fälle konnte den Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden. Aus unserer Sicht reicht das absolut nicht aus. Petitionen verkörpern ein ernst zu nehmendes öffentliches Interesse. Die Petentinnen und Petenten wenden sich mit ihren Sorgen und Hoffnungen definitiv an uns, sie haben ein Recht darauf, dass wir uns ernsthaft mit ihren Anliegen befassen. Unsere Forderung ist klar: verbindliche Antworten auf Petitionen mit sozialer Tragweite, eine klare Rückkopplung an die Fachausschüsse und die Landesregierung. Dort, wo politischer Handlungsbedarf besteht, etwa beim Schutz vor Gewalt oder bei der Suizidprävention, müssen konkrete politische Konsequenzen folgen. Denn viele Anliegen bleiben unbearbeitet, obwohl sie berechtigt sind, und das darf nicht so bleiben. In besonders schweren Einzelfällen hat in der Vergangenheit schon der Härtefallfonds geholfen. Das ist gut, aber der rechtliche Rahmen ist unklar. Die Mittelvergabe erfolgte bislang ohne gesetzlich geregelte Kriterien. Der Wissenschaftliche Dienst hat gewarnt: Ohne klare Rechtsgrundlage droht ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Wir als BSW-Fraktion sagen deshalb: Wir wollen den Härtefallfonds erhalten, aber auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen. (Beifall CDU, BSW) Wir wollen Petenten nicht nur anhören, wir wollen die Anliegen der Betroffenen ernst nehmen. Wir wollen denen helfen, die durch das Raster fallen, ohne dabei rechtliche Prinzipien zu verletzen. Wenn jemand durch Krankheit, Armut oder einen Schicksalsschlag in Not gerät, darf dieser Staat nicht einfach mit den Schultern zucken. Die Petition ist oft der letzte Hilferuf und eine Brücke zwischen Menschen und Politik. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich direkt an das Parlament zu wenden, ohne Parteibuch, ohne Anwaltskanzlei. Das ist gelebte Bürgernähe. Gerade in Zeiten, in denen viele das Gefühl haben, nicht mehr gehört zu werden, ist dieses Instrument wichtiger denn je. Es schafft Nähe zwischen dem Plenarsaal und der Gesellschaft, zwischen dem, was wir hier entscheiden, und dem, was draußen die Menschen wirklich bewegt. Unser Ziel ist klar: Menschen in Ausnahmesituationen helfen, schnell, gezielt und ohne rechtliche Grauzonen. Wer Petitionen stärkt, der stärkt Demokratie. (Beifall CDU, BSW) Und das geht nur mit einem verlässlichen, bürgernahen, transparenten Petitionsverfahren, das allen Menschen eine Stimme gibt, auch jenen, die sonst nicht gehört werden. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Behrendt. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Czuppon für die Fraktion der AfD auf.

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Torsten Czuppon AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer, jetzt fällt mir gerade ein, dass ich den Petitionsbericht liegen lassen habe. Den sollte ich mal hochzeigen, aber kein Problem. Herr Abicht hält ihn hoch. Das ist dieser Abschlussbericht des Petitionsausschusses. Alle Jahre wieder, auch in diesem Jahr, erfahren die Thüringer Bürger etwas über die Arbeit des Petitionsausschusses der vergangenen Legislatur. Zu Beginn auch mein Dank an Dr. Herzberg als Bürgerbeauftragten und die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns die Petitionen immer wunderbar aufbereiten und uns die Arbeit damit enorm erleichtern. Vielen Dank dafür. (Beifall AfD) In Thüringen und natürlich auch in den anderen Ländern Deutschlands gibt es Petitionsgesetze, die dem Bürger die Möglichkeit geben, sich bei Anliegen von öffentlichem Interesse, die seinem Lebenskreis entspringen, an die Landesregierung, die Ministerien und Behörden zu wenden. Dabei gibt es feste Regeln und die Gewissheit, dass den Petenten aus der Vorbringung ihrer Bitten und Anliegen, aber auch ihrer Rechtsansprüche keinerlei Nachteile erwachsen dürfen. Recht und Gesetz gelten für alle Beteiligten einer Petition gleichermaßen. Staatliches Handeln wird von uns Abgeordneten unter die Lupe genommen und daraufhin überprüft, dass alles seine Richtigkeit hat. In all den Fällen, bei denen Versäumnisse, Unregelmäßigkeiten oder gar Gesetzesverstöße festgestellt werden, wird dafür gesorgt, dass den Petenten und der Gerechtigkeit am Ende Genüge getan wird. Jetzt konkret zum Jahr 2024: 551 Petitionen im Jahr 2024, das ist kein bloßes Zahlenwerk, sondern ein deutliches Zeichen der Unzufriedenheit der Thüringer mit Regierungshandeln. In Thüringen werden seit Jahren immer weniger Petitionen von Bürgern eingereicht. Warum ist das so? Eine positive Deutung könnte sein, die Thüringer sind zufriedener mit dem Handeln von Regierung, Ministerien und Behörden geworden. Eine negativere Deutung für die Demokratie könnte sein, die Thüringer haben die Hoffnung verloren, dass sie sich mit ihren Anliegen beim Petitionsausschuss durchsetzen und dort für Verbesserung oder Gerechtigkeit sorgen können. Die Antwort müssen Sie sich jeweils selbst geben. Diese 551 Petitionen zeigen, viele Menschen sind mit staatlichem Handeln unzufrieden, haben das Gefühl, der Staat entfernt sich von ihnen, wird langsamer, schwerfälliger, komplizierter, bürokratischer. Petitionen sollten aber als politisches Frühwarnsystem wahrgenommen und Anregungen der Bürger in politisches Handeln umgesetzt werden. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist die Petition zum Krankenhaussterben in Thüringen. Mehr als 18.000 Menschen haben diese Petition unterschrieben – ein deutliches Zeichen. Dahinter steht die Sorge, dass die medizinische Grundversorgung gerade im ländlichen Raum gefährdet ist, dass Entfernungen wachsen, Versorgung schlechter wird und Menschen zurückbleiben. Diese Sorge ist berechtigt. Gleiches gilt für das Apothekensterben – ein weiteres ernstes Warnsignal. Auch hier hat eine Vielzahl von Thüringern mit ihrer Unterschrift klargemacht: So kann es nicht weitergehen. Menschen wollen eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung, sie erwarten, dass die Politik den ländlichen Raum nicht weiter abhängt. Und der Unmut wächst bundesweit. Gegen die Apothekenreform von Gesundheitsminister Lauterbach haben sich inzwischen bundesweit mehr als 60.000 Bürger per Petition ausgesprochen. Diese Reform würde die Lage vor Ort weiter verschärfen, hin zu weniger Service, weniger Apotheken, weniger Verlässlichkeit. Auch das ist ein deutliches Misstrauensvotum gegen eine realitätsferne Gesundheitspolitik. Wer diese Rufe ignoriert, gefährdet nicht nur die Versorgung, sondern auch das Vertrauen in Politik und ihre Institutionen. Bauern im Thüringer Wald erleben, wie ihre Heimat durch Windkraftanlagen zerschnitten wird, ohne Rücksicht auf Tradition oder Mitbestimmung. Familien werden mit steigenden Gebühren konfrontiert, die niemand nachvollziehen kann. Pendler kämpfen täglich mit einem Nahverkehr, der nicht gut funktioniert, unpraktikabel ist. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Entfremdung zwischen Staat und Bürger. Der Petitionsausschuss soll genau hier helfen, prüfen, vermitteln, korrigieren. Doch stattdessen erleben wir inzwischen leider auch hier parteipolitische Spielchen. Ein Beispiel – es ist schon angesprochen worden, da gibt es auch sprachliche Ungenauigkeiten, manche sprechen vom Härtefonds, manche vom Härtefallfonds, gemeint ist aber das Gleiche – ist der Umgang der Linken mit dem Härtefallfonds. Die Linke hat mit der Anrufung des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags zum Härtefonds ein grandioses Eigentor geschossen. Dazu gibt es einen noch zu behandelnden Gesetzentwurf der Linken als Reaktion auf dieses vernichtende Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Deswegen möchte ich das hier nur kurz angeschnitten haben, da gibt es noch extra Diskussions- und Redebedarf. Man könnte den Eindruck bekommen, nicht die Bedürftigkeit zählt, sondern Nähe zur richtigen Ideologie. Steuergeld nach Gesinnung auszugeben ist nicht gerecht, sondern gefährlich. (Beifall AfD) Es geht leider noch weiter. Die AfD wurde gezielt aus der Härtefallkommission ausgeschlossen. Die gelebte parlamentarische Praxis, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses automatisch Mitglied der Härtefallkommission war, wurde missachtet. Mit der neuen Verfahrensweise wurde diese Verbindung gelöst, wodurch die AfD aus der Härtefallkommission ausgegrenzt wurde. Doch wer klare Missstände benennt, verdient keine Ausgrenzung, sondern Gehör. Der Petitionsausschuss muss wieder das sein, was er sein soll: ein Werkzeug des Parlaments für die Bürger, für Bürgerbeteiligung, ein Ort, an dem die Anliegen ernst genommen werden, unabhängig von Parteibuch oder politischer Meinung. Ich danke hier noch mal ausdrücklich allen Petenten für ihren Einsatz, denn dieser Einsatz zeigt: Demokratie funktioniert, wenn man sie zulässt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!) Ich möchte mit einem positiven Ausblick enden: Die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss wird konstruktiver, angenehmer. Die Gründe dafür sind die neue Ausschussvorsitzende und eine deutlich reduzierte Zahl linker Abgeordneter. Das lässt für die Zukunft hoffen. In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Alles für Thüringen!

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czuppon. Ich rufe als Nächsten Herrn Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf.

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Moritz Kalthoff SPD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Stream, es gibt parlamentarische Instrumente, die oft leise wirken, aber eine ungeheure demokratische Kraft entfalten. Das Petitionsrecht gehört hier ohne Zweifel dazu. Es ist ein Recht, das so einfach klingt: Jede Person darf sich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag wenden. Und doch liegt in dieser Möglichkeit ein Herzstück unserer demokratischen Kultur. Denn das Petitionsrecht öffnet die Türen dieses Hauses für alle Menschen, auch ohne Eintrittskarte, ohne Lobby, ohne Parteibuch. In Zeiten, in denen das Vertrauen in politische Institutionen keine Selbstverständlichkeit mehr ist, ist dieses Recht nicht nur symbolisch wichtig, sondern demokratisch überlebenswichtig. Schauen wir uns erst mal die rechtliche Grundlage an. In Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen steht sehr deutlich: Jede Person hat das Recht, sich mit Eingaben an Behörden und den Landtag zu wenden. Und der Landtag ist verpflichtet, sich mit jeder Petition zu befassen und eine Antwort zu geben. Das ist kein Kann, kein Spielraum, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht. Damit gehört Thüringen zu den Bundesländern, die dem Petitionsrecht eine herausragende Stellung einräumen, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der politischen Praxis. Diese Praxis wird getragen durch den Petitionsausschuss, der jedes Jahr Hunderte Eingaben prüft, Anhörungen durchführt, Empfehlungen ausspricht und die Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament schlägt. Hier wird Demokratie konkret: keine großen Regierungserklärungen, kein langer Koalitionsvertrag, sondern unmittelbare Teilhabe. Und ja, unsere Landesverfassung verpflichtet uns als Parlament, jede Petition sorgfältig zu prüfen, und das tun wir auch mit großem Respekt vor dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Aber diese Verpflichtung zur Befassung bedeutet nicht, dass jede Petition auch zu einer positiven Entscheidung führt. Das ist kein Ausdruck von Zensur und schon gar nicht undemokratisch – im Gegenteil. Es ist Ausdruck verantwortungsvoller parlamentarischer Arbeit, dass wir abwägen, prüfen, rechtliche Grundlagen beachten und die Interessen aller Thüringerinnen und Thüringer im Blick behalten. Denn Demokratie heißt eben nicht, dass jeder Wunsch automatisch Gesetz wird, sondern dass Entscheidungen im Ringen um das Gemeinwohl getroffen werden. Genau darin liegt die Stärke des Petitionsrechts. Es verschafft Gehör, es ermöglicht Einfluss, aber es bleibt eingebettet in die Regeln eines demokratischen Rechtsstaats. Gerade deshalb ist auch die Stärkung dieses Petitionsrechts ein Herzensanliegen. Denn wir stehen für ein Verständnis von Demokratie, das nicht oben beginnt, sondern unten bei den Menschen in den Kommunen, in den Vereinen, in der Nachbarschaft. Beteiligung ist für uns eben kein Zusatz, keine PR-Maßnahme, sie ist Kern unserer Politik. Darum war es ein logischer Schritt, die Petitionsarbeit zu digitalisieren und die Onlinepetitionsplattform einzuführen. So wurde das Tor zur Beteiligung breiter aufgestoßen. Diesen Weg werden wir auch konsequent weitergehen, barrierefreier, inklusiver, transparenter. Denn eine Demokratie, die nicht einlädt, sich zu beteiligen, ist keine vollständige Demokratie. Ich muss aber auch anmerken, dass das Petitionsrecht zu oft auf den Begriff der Beschwerde reduziert wird. Dabei sind die Petitionen so viel mehr: konstruktive Vorschläge, politische Impulse, Fingerzeig für Fehlentwicklungen. Manchmal sind sie sogar die erste Stimme zu einem Thema, das später größer wird. Im Bericht des Petitionsausschusses zeigt sich: Petitionen können Politik mitgestalten und wir sollten sie noch stärker als das sehen, was sie sein können, nämlich eine frühzeitige demokratische Beteiligung an der politischen Entwicklung in unserem Freistaat. Und nicht zuletzt zeigen sie: Politik ist keine abgeschottete Eliteveranstaltung, sondern sie lebt vom Austausch. Doch so herausgehoben das Petitionsrecht auch ist, wir müssen auch ehrlich über seine Grenzen sprechen. Denn wie jedes Recht hat auch das Petitionsrecht welche. Immer wieder erreichen uns Petitionen, die sich gegen rechtskräftige Urteile oder Verwaltungsakte wenden. In diesen Fällen muss klar sein: Der Petitionsausschuss ist kein Gericht und darf auch schlicht und einfach keines sein. Wir sind keine Revisionsinstanz, kein Ausweg aus verlorenen Prozessen. Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unseres Staats und sie darf nicht durch politischen Wunschdruck aufgeweicht werden. Anders stellt sich die Lage dar, wenn Bürgerinnen und Bürger vor Gericht Recht bekommen, der Staat jedoch untätig bleibt. In solchen Fällen zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, dass unsere demokratischen Institutionen funktionieren. Genau hier kommt der Petitionsausschuss ins Spiel. Er ist dann der richtige Ansprechpartner, weil er die Möglichkeit bietet, staatliches Nichthandeln zu thematisieren und Druck aufzubauen, wo Handeln geboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie lang sich das gerichtliche Verfahren zuvor hingezogen hat, auch wenn es Jahrzehnte waren. Denn Recht darf nicht an der Durchsetzung scheitern. Natürlich gibt es auch Versuche des Missbrauchs, Petitionen, die bewusst falsche Tatsachen behaupten, populistische Narrative bedienen oder demokratiefeindliche Inhalte verbreiten. Auch hier gilt: Das Petitionsrecht ist kein Deckmantel für Verachtung gegenüber Institutionen. Denn Beteiligung heißt nicht, jeder darf sagen, was er will, sondern jede und jeder darf mitgestalten im Rahmen unserer gemeinsamen Werteordnung. Deshalb sagen wir aus vollster Überzeugung: klare Kante gegen Missbrauch und klare Förderung für konstruktive Beteiligung. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Demokratie braucht nicht nur Parlamente, sie braucht Menschen, die sich einmischen. Das Petitionsrecht ist genau dafür da. Es ist ein offenes Fenster im Haus der Demokratie und es liegt an uns, das Fenster nicht zuzuschließen, sondern weiter aufzustoßen. Gerade deshalb müssen wir das Petitionsrecht mit Entschlossenheit gegen Missbrauch und parteipolitische Vereinnahmung verteidigen. Die AfD versucht zunehmend, dieses demokratische Beteiligungsinstrument für ihre eigene rechtsextreme Agenda zu instrumentalisieren, nicht, um konstruktiv Probleme zu lösen, sondern um Misstrauen gegenüber Institutionen zu säen und einfache Antworten auf komplexe Fragen zu inszenieren. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Beispiel!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Herr Abgeordneter Kalthoff, bitte kommen Sie jetzt zum Ende.

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Moritz Kalthoff SPD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Ich komme zum Schluss. Deshalb sagen wir als SPD klar und deutlich: Wir schützen das Petitionsrecht, indem wir es offen, gerecht und sachlich halten, und wir stellen uns entschieden gegen jeden Versuch, es zu einem politischen Werkzeug der Spaltung zu machen. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Thomas für die Fraktion Die Linke auf.

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Jens Thomas Die Linke

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Es ist verankert im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung. Es ermöglicht jedem Menschen, sich direkt an das Parlament zu wenden, ohne Anwalt, ohne Fristen, ohne Hürden. Diese Möglichkeit, direkt mit den gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern in Kontakt zu treten, ist Ausdruck einer lebendigen und bürgernahen Demokratie und der Petitionsausschuss ist hierbei das Gremium, das dieser Möglichkeit gebührend Gehör und Struktur verleiht. Er ist Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Parlament. Trotz dieser Bedeutung ist festzustellen, dass die Zahl der neu eingegangenen Petitionen weiter rückläufig ist. Dieser Trend sollte uns zu denken geben. Er ist möglicherweise ein Signal für abnehmendes Vertrauen in politische Institutionen oder auch ein Hinweis auf Hürden in der Wahrnehmung des Petitionsrechts. Gleichzeitig zeigt ein anderer Trend, das Interesse an öffentlichen Petitionen ist weiterhin hoch. 58 Anträge auf Veröffentlichung wurden im Jahr 2024 gestellt, 27 Petitionen wurden veröffentlicht, zehn dieser Petitionen erreichten das notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnenden, sieben öffentliche Anhörungen wurden durchgeführt. Immer mehr Menschen nutzen also die Möglichkeit, ihre Anliegen nicht nur schriftlich einzureichen, sondern auch öffentlich zu vertreten. Und das zeigt: Demokratie lebt vom Mitmachen und der Petitionsausschuss macht das Mitmachen möglich. Der Wechsel der Legislaturperiode brachte es mit sich, dass ein Rückstau bei den öffentlichen Anhörungen entstand. Aktuell stehen noch acht öffentliche Anhörungen aus. Im Jahr 2024 fanden insgesamt zwölf Sitzungen des Petitionsausschusses statt, ein sehr hohes Pensum. Für das laufende Jahr 2025 sind regulär sieben Sitzungen vorgesehen, aber bereits jetzt musste eine Sondersitzung am 26. Juni vereinbart werden, um weitere Anhörungen zu bearbeiten. Inhaltlich konnten in rund 9 Prozent der abgeschlossenen Petitionen die Anliegen der Petentinnen und Petenten ganz oder teilweise durchgesetzt werden. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, doch hinter jeder Zahl steht ein konkreter Mensch, steht ein ganz persönliches Anliegen, dem ganz konkret abgeholfen werden konnte. Erlauben Sie mir, beispielhaft vier Petitionen zu benennen, die im Petitionsausschuss im letzten Jahr, teilweise bis in die neue Legislatur hinein, behandelt wurden. Erstens, die Schulwegsicherheit in Sünna: In dieser Petition setzte sich die Schulelternsprecherin einer Grundschule im Wartburgkreis mit großem Engagement für mehr Sicherheit auf dem Schulweg ein. Es ging um eine stark befahrene Landstraße, die von Kindern überquert werden muss, um zur Schule zu gelangen. Gefordert wurde insbesondere eine Bedarfsampel. Der Ausschuss nahm das Anliegen sehr ernst, bezog Stellungnahmen der Landesregierung, der Polizei, der Schule und der Verkehrswacht ein und ließ zahlreiche Optionen prüfen. Leider konnte die geforderte Bedarfsampel aufgrund rechtlicher und fachlicher Hürden nicht umgesetzt werden, aber dennoch wurde das Thema „Verkehrssicherheit“ in die zuständigen Gremien getragen und es gab auch vor Ort Sensibilisierungsaktionen wie den „Blitz for Kids“-Tag. Die Petition wurde schließlich mit umfangreichen Informationen abgeschlossen. Zweitens, Reaktivierung der Unstrutbahn: Die Petition setzte sich für die Reaktivierung des Bahnverkehrs zwischen Artern und Roßleben ein und erreichte mit über 3.600 Unterstützenden das Quorum. Die öffentliche Anhörung fand am 29. Februar 2024 statt. Und auch wenn das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken in Thüringen eine Reaktivierung wirtschaftlich nicht empfahl, so wurde im Ausschuss klar, Mobilität im ländlichen Raum muss neu gedacht werden. Das komplexe Thema soll im Rahmen eines regionalen, den Landkreis und die Länder übergreifenden Entwicklungskonzepts und der Erarbeitung eines Integralen Taktfahrplans weiter betrachtet werden. Der Ausschuss verwies zudem auf das Mobilitätsnetzwerk Thüringen, das innovative Lösungen entwickeln soll, auch zur Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur. Das Thema wurde formal abgeschlossen, bleibt jedoch auf der Agenda. Drittens, Sichtschutz an einem Wohngrundstück: In dieser Petition wandte sich eine Bürgerin an den Landtag, weil ihr Grundstück nach einer angrenzenden Bebauung und dem Rückbau eines Walls dauerhaft einsehbar geworden war. Eine zugesagte Errichtung eines Sichtschutzes wurde über Jahre hinweg nicht umgesetzt, aber durch die Vermittlung des Thüringer Bürgerbeauftragten konnte schließlich eine Einigung mit dem Landratsamt erzielt werden. Ein Zaun mit Sichtschutz wird nun bis spätestens Oktober 2025 errichtet, ohne Kosten für die Betroffene. Die Petition konnte damit erfolgreich abgeschlossen werden. Die bis jetzt genannten drei Petitionen standen exemplarisch für viele andere. Sie zeigen die Breite der Themen, die uns erreichen, von privatrechtlichen Fragen bis hin zu landesweiten Infrastrukturanliegen. Sie machen deutlich, wie wichtig das Petitionsrecht für den demokratischen Diskurs ist und wie notwendig es ist, den Menschen zuzuhören. Abschließend möchte ich, wie meine Vorrednerinnen, vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussreferats danken, ebenso dem Thüringer Bürgerbeauftragten, den mitwirkenden Ressorts der Landesregierung, nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Anliegen an uns gewandt haben. Sie machen deutlich: Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Und der Petitionsausschuss ist ein zentraler Teil davon. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch der Kollegin Anja Müller, die in der vergangenen Legislaturperiode den Vorsitz im Petitionsausschuss innehatte und ihn mit großem Engagement, Sachverstand und spürbarem Herzblut geführt hat. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, das Petitionsrecht in Thüringen lebendig und wirksam zu gestalten. Vielen Dank für diese wichtige Arbeit. (Beifall Die Linke, SPD) Abschließend möchte ich noch mal auf den Härtefallfonds zu sprechen kommen. Da weise ich die Ausführungen des Kollegen Czuppon ganz ausdrücklich zurück. Das ist kein ideologisches Instrument je nach jeweiliger Mehrheit. Dort haben Menschen in existenziellen Notlagen Anträge gestellt und denen konnte auch dank dieses Härtefallfonds in den vergangenen Jahren mehrfach abgeholfen werden. Wir haben als Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach unserer Rechtsauffassung ist das eine Möglichkeit, die bisherige Praxis fortzuführen, den Härtefallfonds am Leben zu halten und damit auch den Menschen in Thüringen weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Wenn Sie, Herr Czuppon, hier behaupten, die Arbeit im Ausschuss wäre ideologisch geprägt, Ihre Vorsitzende aber im Gegenteil auf die sachliche Zusammenarbeit hinweist, dann möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, Ihre Ausführungen in der Hinsicht noch mal ausdrücklich zurückzuweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Heber für die Fraktion der CDU auf.

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Claudia Heber CDU

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler hier oben auf der Tribüne, ich bin jetzt die letzte Rednerin. Ich glaube, es sind so viele Zahlen und so viele Beispiele genannt worden, dass ich euch und auch die Kollegen damit jetzt natürlich nicht mehr langweilen will. Die anderen haben natürlich nicht gelangweilt – Entschuldigung. Was mir aber wichtig ist, zu ergänzen: Wir sind als Ausschuss auch in der Öffentlichkeitsarbeit unterwegs – da noch mal ein ganz großer Dank an die Verwaltung. Wir waren bei der Thüringen Ausstellung; dort gibt es einen Stand des Thüringer Landtags und einen ganzen Tag gehört dieser Stand dem Petitionsausschuss. Da waren wir auch als Ausschussmitglieder vertreten und das ist wichtig, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass es dieses Instrument gibt. Deshalb ist es auch Aufgabe des Petitionsausschusses, rauszugehen und den Menschen zu sagen: Ihr habt diese Möglichkeit! Und zwar gibt es zwei Möglichkeiten, das habt ihr jetzt schon gehört. Die eine Möglichkeit ist, ich habe ein ganz privates Problem, ich habe eine Angelegenheit, die ich nicht lösen kann und die so schwierig ist, dass ich an Grenzen stoße, wo ich mich dann ganz niedrigschwellig an den Petitionsausschuss mit einer E-Mail wenden kann. Es reicht auch manchmal einfach nur ein Anruf. Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, das könnt sogar ihr selber tun, das heißt, es ist ein Jedermannsrecht. Ihr könnt als Schüler einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen oder eine E-Mail schreiben und euch an den Petitionsausschuss wenden. Das ist eine super Sache, denn das ist Demokratie. Da kann man auch erleben, was man erreichen kann, wenn man sich als einfacher Schüler mal engagiert. Die andere Seite sind diese öffentlichen Petitionen, wo also Menschen ein Anliegen haben, wo sie in der Politik nicht durchdringen. Wir haben in der nächsten Woche – der Kollege hat es schon angesprochen – wieder eine Sitzung mit drei Petitionen, die öffentlich verhandelt werden. Da kann jeder kommen und sich das anschauen. Damit ihr mal seht, wie breit das ist: Es geht zum einen um die Katzenschutzverordnung. Das heißt, da gibt es Menschen, die sagen: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung. Lieber Landtag, macht eine Regelung, damit wir Katzen kastrieren können – um das mal zusammenzufassen. Der zweite Punkt ist auch eine sehr interessante Petition und eine sehr große Petition, die von Studenten kommt. Da sind Studenten bei der BAföGBeantragung an Grenzen gestoßen. Wir haben im Petitionsausschuss beispielsweise schon ganz oft das Thema „BAföG“ gehabt. Die haben sich jetzt mit einer Petition an den Landtag gewandt und haben ein Quorum geschafft, haben also Unterschriften gesammelt. Auch deren Angelegenheit wird nächste Woche hier verhandelt. Das Dritte liegt mir besonders am Herzen. Das ist eine Petition, die aus Sömmerda kommt, ganz genau aus dem Ortsteil Leubingen, wo sich Mütter und Väter dafür einsetzen, dass dort ein Fußgängerüberweg hinkommt. Die sind in den letzten Monaten und Jahren immer wieder an Grenzen gestoßen und haben jetzt gesagt, wir nutzen dieses Mittel der Petition. Das wird auch in der nächsten Woche verhandelt, ganz konkret. Die Petitionsplattform wurde schon angesprochen. Viele Menschen scheuen sich – das ist meine Erfahrung –, sich zu registrieren und dort einzutragen. Deshalb gibt es immer noch die guten alten Listen. Diese guten, alten Listen – habe ich jetzt auch gelernt – sind eine schöne Gelegenheit, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Auch mein Dank geht an den Bürgerbeauftragten, dessen Legislatur nun endet. Deshalb ein ganz besonderer Dank an den Bürgerbeauftragten für die gute Zusammenarbeit mit uns als Ausschuss. Ich denke, ich kann ich an der Stelle schon mal sagen: Alles Gute! Ich freue mich aber noch auf die Zusammenarbeit, die wir noch vor uns haben. Zum Härtefallfonds vielleicht eins noch, weil das jetzt hier so ein bisschen durcheinanderging, auch für die Schüler noch mal zur Erklärung: Es war so, dass der Petitionsausschuss ein gewisses Budget hatte, um in ganz krassen Lebenssituationen helfen zu können. Da hat man festgestellt, dass diese Vorgehensweise, die Verfahrensweise, die man bisher angewendet hat, so nicht funktioniert. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich aber dafür ausgesprochen, dieses Instrument, diese Möglichkeit beizubehalten. Jetzt haben die Kollegen der Linken einen Gesetzentwurf dafür vorgelegt. Das ist eine Möglichkeit. Dieser Gesetzentwurf ist jetzt – das ist ein normaler parlamentarischer Vorgang – in der Anhörung. Da werden wir mal schauen, was dabei rauskommt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Am besten zustimmen!) Da gibt es also schon Stellungnahmen und wir schauen uns an, was am Ende dabei rauskommt. Insgesamt mein Fazit: Es macht Spaß, in diesem Petitionsausschuss zu arbeiten. Er ist unideologisch. Ich wünsche uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit und hoffe darauf, dass wir uns weiterhin gut und vor allem sinnvoll für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen und ihre Anliegen gut bearbeiten. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heber. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen und liebe Zuschauer, ich glaube, man hat es gemerkt, das ist jetzt ein Tagesordnungspunkt gewesen, bei dem man sich nicht wie bei anderen Tagesordnungspunkten gegenseitig die Köpfe einhaut. Frau Heber und auch andere Vorredner haben es schon gesagt, dass es unideologisch ist. Ich glaube, wenn man Petitionen ernst nimmt, hat man auch gar nicht die Zeit und die Lust, irgendwie ideologische Parteiarbeit da reinzubringen. Deswegen muss ich den Vorwurf von Herrn Kalthoff einfach zurückweisen. Ich weiß nicht, was Sie da wahrgenommen haben, es trifft einfach nicht zu. (Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Herr Czup- pon hat es doch vorher erzählt!) Ich denke, wir arbeiten ganz gut zusammen. (Unruhe SPD) (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Haben Sie Ih- rem Kollegen zugehört?) Schreien Sie mir nicht rein. Ich komme jetzt auf Herrn Czuppon. Was Herr Czuppon meinte, war die Sache mit dem Härtefonds. Das kann man durchaus unterschiedlich sehen. Ja, es gibt Fälle, die durchs Raster fallen. Da muss man sich was ausdenken, wie die abgefedert werden können. Aber der Gesetzentwurf von den Linken war zumindest so problematisch, dass er gerade im Ältestenrat liegt. Also wir konnten ihn nicht weiter bearbeiten im Petitionsausschuss. Das muss man dazu auch sagen. Ansonsten schließe ich mich Frau Heber an und auch anderen Vorrednern, die gesagt haben: Auf eine weiter unideologische, auf eine Sacharbeit. Daten, Fakten, Zahlen finden Sie in diesem Buch. Jetzt kann ich es auch noch mal zeigen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Gibt es weitere Wortmeldungen? Es gibt keine weiter. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1220 dazu: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Thüringen-, Deutschlandund Europaflagge Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1351 ERSTE BERATUNG Ich möchte noch den Hinweis geben, dass der Punkt 7 b von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Ich frage die Fraktion der AfD, ob Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht ist. Ich sehe, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schlösser hat sich zu Wort gemeldet. Da die Schüler mehrfach angesprochen wurden, möchte ich sie auch herzlich begrüßen: zum einen die Schüler der Friedrich-Schiller-Schule hier in Erfurt, der Goetheschule in Ilmenau und des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Erfurt. Vorher hatten wir noch Schüler der KGS „Am Schwemmbach“ hier aus Erfurt. Also herzlich willkommen im Thüringer Landtag! (Beifall AfD, CDU, BSW, SPD)

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Sascha Schlösser AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, ich wünsche uns allen einen fröhlichen Stolzmonat. Dieser Gesetzentwurf ist bestens platziert. (Beifall AfD) Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der in seiner Klarheit, seiner Entschiedenheit und seiner Notwendigkeit kaum zu überbieten ist. Er ist die Krönung vieler Anträge der AfD in den Thüringer Kommunen. Vielen Dank an unsere AfD-Vertreter in den Kommunen. (Beifall AfD) Unsere Anträge und letztlich dieser Antrag haben die Fälscherwerkstatt der CDU auf die Tagesordnung gerufen. Dem chinesischen Philosophen Konfuzius schreibt man das Zitat zu: „Wer große Meister kopiert, erweist ihnen Ehre.“ Wir fühlen uns geehrt. (Beifall AfD) Aber Kopien haben Fehler, das wissen wir auch. Wir leben in einer Republik und eine Republik braucht sichtbare Zeichen ihrer Souveränität, ihrer Ordnung und ihrer Identität. Wer meint, man könne Staatlichkeit und Gemeinschaft durch Regenbogenfahnen, zweckentfremdete Rettungsdecken oder sonstige modische Bekenntnisse ersetzen, der hat den Ernst der Lage nicht begriffen oder hat schlimmstenfalls gar nicht die Einheit unseres Volkes im Sinne. Unser Gesetzentwurf bringt Ordnung in ein Gebiet, das in den letzten Jahren zunehmend dem Beliebigkeitsprinzip überlassen wurde. (Beifall AfD) Wir sagen: Die Gebäude des Staats sind keine Litfaßsäulen für ideologische Selbstverwirklichung. Es sind die Häuser des Volkes und dieses Volk hat Anspruch darauf, dass dort seine Hoheitszeichen wehen. (Beifall AfD) Und das sind die schwarz-rot-goldene Fahne unseres Vaterlands und die rot-weiße Flagge des Freistaats Thüringen, sonst nichts. (Beifall AfD) Es geht hier nicht um ein bisschen Stoff an der Fassade, es geht für uns um das Symbol für das Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wer dem Staat sein Gesicht nimmt, macht ihn unsichtbar, und wo der Staat unsichtbar wird, übernehmen andere das Kommando: Lobbygruppen, Aktivisten, politische Strömungen, die den Staat nicht stärken, sondern unterwandern und ausnutzen wollen. Mit unserem Gesetz stellen wir klar: 1. dauerhafte Beflaggung mit den Symbolen unseres Staats an allen Einrichtungen des Landes, 2. keine fremden parteilichen oder ideologisch aufgeladenen Flaggen an Behörden und 3. eine Empfehlung an die Gemeinden, diese Beflaggung zu übernehmen. Es kann nicht Aufgabe des Staats sein, sich zum Hampelmann verschiedener wechselnder Gesellschaftstrends zu machen. Wer alles repräsentiert, der repräsentiert am Ende gar nichts mehr. (Beifall AfD) Deshalb: Wer den Staat ernst nimmt, der muss auch seine Symbole ernst nehmen. Wer das Volk achtet, der muss dessen Identität sichtbar machen. Und wer unsere Verfassung schützen will, der darf ihre Zeichen nicht preisgeben. (Beifall AfD) Und ganz klar: Die EU-Flagge ist in diesem Zusammenhang keine Option. Sie steht nicht für nationale Souveränität, sondern symbolisiert eine supranationale Institution, deren Entscheidungen sich zunehmend gegen deutsche Interessen richten. Die EUFlagge darf deshalb an deutschen Behörden nicht gehisst werden und sie wird es auch unter einer verantwortungsvollen Regierung nicht mehr. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: 1 Mil- liarde Fördermittel!) Wer heute noch ernsthaft fordert, die EU-Flagge über Landesgebäuden zu hissen, der wirbt in Wahrheit für eine politische Unterordnung unter supranationale Bürokratie, die längst nicht mehr die Interessen Deutschlands verfolgt. Diese EU hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Hier werden Wahlen so lange wiederholt, bis das Ergebnis passt. 2022, das hat man herausgefunden, wurden Geheimverträge abgeschlossen, intransparent, abseits jeder parlamentarischen Kontrolle, die Millionen an sogenannte NGOs ausreichen, damit diese mit unserem Steuergeld explizit deutsche Unternehmen verklagen. Mit unserem Steuergeld nimmt die EU sogar Einfluss auf Abgeordnete, um bestimmte politische Ergebnisse zu erzielen. Während diese demokratiezersetzenden Strukturen gedeckt, finanziert und gefeiert werden, (Beifall AfD) fordert die Brombeerkoalition, deren Symbol, die EU-Flagge, über deutschen Ämtern zu hissen. Wer eine solche EU feiert, der steht mit einem Bein im Sadomasochismus. (Beifall AfD) Denn genau das ist es. Totalitarismus, eine autoritäre Machtelite …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Herr Abgeordneter Schlösser, ich bitte Sie um Mäßigung. Sie haben jetzt mehrere Begriffe genommen, die eigentlich in der parlamentarischen Debatte nichts zu suchen haben: Fälscherwerkstatt, Sadomasochismus usw. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich bitte, dass Sie ein bisschen Niveau hier halten.

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Sascha Schlösser AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Aber meine Zeit läuft weiter, während Sie reden. Das wissen Sie? Das ist es. Eine autoritäre Machtelite, die sich jeder Kontrolle entzieht, Opposition verfolgt und den Rechtsstaat zur Fassade verkommen lässt. Diese Flagge gehört nicht über Behörden. Sie gehört dahin, wo sie hingehört: in die Mottenkiste gescheiterter Ideologieprojekte. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist verfas- sungsfeindlich!) Zum Entschließungsantrag der CDU: Das ist ja schon sehr witzig. Herr Bühl, Sie kündigen vor Wochen einen Antrag hier im Landtag an. Wo ist er? Das ist er offensichtlich nicht.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Herr Schlösser, es geht um die Begründung Ihres Gesetzentwurfs, nicht um den Entschließungsantrag. Sie können sich gleich in der Debatte wieder melden. Das ist die Begründung Ihres Gesetzentwurfs, wozu Sie gerade reden.

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Sascha Schlösser AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Ja, vielen Dank. Dann bitte ich in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Auf keinen Fall!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Ich frage die Fraktionen aus CDU, BSW und SPD: Ist Begründung für den Entschließungsantrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich an der Stelle einmal outen, und zwar als Fan einer Fernsehserie, „The Big Bang Theory“. Manche von Ihnen kennen diese Serie. Es gibt da eine Folge, da steht einer der Protagonisten vor der Kamera und sagt: „Herzlich willkommen zu Sheldon Coopers ‚Spaß mit Flaggen‘.“ (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Da gibt es mehrere Folgen!) Dann fängt er an, sich über verschiedene Flaggen, Sinn und Unsinn zu unterhalten. Ich möchte es ihm an der Stelle nicht gleichtun, ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen oder damit zum Ausdruck bringen, dass es dann doch schon etwas befremdlich ist, mit welcher Intensität wir uns hier über ein Thema unterhalten. Man könnte es als Klamauk verstehen, aber das ist es leider nicht. Es ist trauriger Ernst. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, während viele Menschen in Thüringen um bezahlbaren Wohnraum kämpfen, Schulen dringend saniert werden müssen, soziale Einrichtungen um ihre Existenz kämpfen, (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Sie hatten ja zehn Jahre Zeit, etwas anders zu machen!) die Finanzministerin gerade verschiedene Fördermittel und programme infrage stellt, will die AfD – ‑ hören Sie doch einfach mal zu, Herr Henkel! – per Gesetz Flaggenzwang und Flaggenverbote durchsetzen. Das ist grotesk. Ausgerechnet die AfD, rechts und verfassungsfeindlich … (Unruhe CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Ich bitte um Ruhe, Herr Hande hat das Wort. Ich bitte um Ruhe! Herr Hande hat das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, also ausgerechnet die AfD, rechts und verfassungsfeindlich, ständig jammernd über Cancel-Culture, will nun selbst neue Verbote schaffen. Haben wir wirklich keine wichtigeren Themen hier in diesem Land? (Beifall Die Linke) Wir als Linksfraktion haben diese Woche Initiativen auf die Tagesordnung gebracht zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Maßnahmen, um Sexualstraftäter dingfest zu machen, zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, für eine faire Grundsteuer in Thüringen oder auch die Unterstützung Betroffener rechter Gewalt und zur Bekämpfung von demokratiefeindlichen Strukturen. Wir wollen über konkrete Maßnahmen reden wie die Weiterentwicklung des Kindermedienfestivals und anderes. Stattdessen erleben wir hier die Forderung der selbst ernannten Brombeerkoalition nach Dauerbeflaggung mit Deutschlandfahnen und die Forderung der AfD, das Ganze gesetzlich zu verankern und zugleich die Pride- und Europaflagge zu verbieten. Ich sage es klar, meine sehr geehrten Damen und Herren: Flaggen lösen keine Probleme. (Beifall Die Linke) Sie reparieren keine Klassenzimmer, retten keine Frau vor Gewalt, helfen keinem Kind aus Armut. Eine symbolische Dauerbeflaggung ersetzt keine Sozialpolitik. Sie ist ein Ersatzritual, sie ist eine Ablenkung. Öffentliche Gebäude gehören allen, unabhängig von Herkunft, Religion oder nationalem Gefühl. Eine Pflicht zur Dauerbeflaggung suggeriert einen vermeintlichen Einheitspatriotismus, der so nicht existiert, und ist nicht unbedingt förderlich für eine offene und demokratische Gesellschaft. (Beifall Die Linke) Gerade an Schulen, wie das teils diskutiert wurde, hat eine Dauerpräsenz von Nationalflaggen überhaupt keinen pädagogischen Mehrwert – im Gegenteil. Sie kann ausgrenzen. Die bisherige Beflaggungspraxis in Thüringen war und ist ausreichend – ohne Zwang, anlassbezogen, verantwortungsvoll. (Heiterkeit AfD) Wer über schwarz-rot-goldene Flaggen redet, darf ihren Kontext natürlich nicht ignorieren. Wenn deutsche Nationalflaggen seit Jahren montags in Thüringen bei Demonstrationen von Neonazis, Reichsbürgern und Verschwörungsideologen instrumentalisiert werden, (Heiterkeit AfD) dann muss das reflektiert werden, genauso wie die historische Verwendung von Flaggen im Kontext zu nationalistischen Bestrebungen. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das schaffen wir jetzt alles ab!) Wer das ausblendet, macht sich mitschuldig an der Normalisierung nationalistischer Narrative. (Beifall Die Linke) (Unruhe AfD) Ich freue mich, dass Sie alle munter sind. Wir brauchen keinen Stolz auf Symbole, sondern auf Inhalte, auf die Werte des Grundgesetzes: Demokratie, Gleichheit, Menschenwürde, Solidarität. Doch diese Werte, meine sehr geehrten Damen und Herren, entstehen nicht am Fahnenmast, nein, sie entstehen durch Handlungen und durch Haltung. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Fahnen- apell, das hatten wir alles schon mal!) Wenn jetzt auch noch das BSW auf diesen identitätspolitischen Zug von CDU und AfD aufspringt, ist das besonders zynisch. Eine Partei, deren Gründerin mit einem Buch gegen Identitätspolitik 700.000 Euro verdient, wirbt jetzt im Überbietungswettbewerb genau mit dieser. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Jahr jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus zum 80. Mal. Das ist zu feiern. Das heißt nie wieder nationale Überhöhung, nie wieder Ausgrenzung, dafür ein Europa der Menschenrechte, der Freiheit und der Solidarität. Die AfD will das Gegenteil: ein Verbot der Regenbogenfahne, den Rückzug in autoritäre Enge und den Angriff auf gesellschaftliche Vielfalt. Sie nennt das Neutralität, aber meint damit Intoleranz. Wer dem nichts entgegensetzt, meine Damen und Herren, überlässt die Deutungshoheit der Staatssymbole eben der AfD. (Beifall Die Linke) Wir brauchen weder Flaggenzwang noch Flaggenverbote. Dass die Regierungskoalition zuerst ankündigt, das Thema im Plenum zu diskutieren, sich dann aber klammheimlich der AfD-Forderung in Teilen anschließt und das Innenministerium nun ohne Parlamentsbeteiligung und den Austausch von Argumenten eine dauerhafte Beflaggung umsetzt, ist ein Armutszeugnis. (Beifall Die Linke) (Unruhe CDU) Die CDU und ihre Koalitionspartner BSW und SPD hätten Gelegenheit gehabt, das rechtspopulistische Narrativ vom verlorenen Stolz zurückzuweisen und sachlich zu entkräften. Diese Chance wird dadurch verpasst. Wir als Linke sagen klar: Der Staat braucht keine Dauerdekoration, sondern dauerhafte Investitionen. (Beifall Die Linke) Wir raten Ihnen: Statt die Fahnenmaste zu beflaggen, sanieren Sie besser Gebäude und unterstützen Sie die Beschäftigten! Statt das Land mit Flaggen zuzuschütten, investieren Sie in gute Schulen, in sozialen Wohnraum, eine starke Gesundheitsvorsorge und gerechte Teilhabe! Und mit Blick auf den Haushalt: Investieren Sie vor allen in Demokratieförderung! (Beifall Die Linke) (Heiterkeit AfD) Ich bitte Sie um eins: Kümmern wir uns um die echten Probleme und nicht um Flaggen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Schlösser für die Fraktion der AfD auf. Sie ziehen Ihre Wortmeldung zurück? Okay. Dann rufe ich Abgeordneten Bühl für die Fraktion der CDU auf.

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Andreas Bühl CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die Rede von Herrn Hande muss man erst mal sacken lassen, also dass Flaggen ausgrenzen. Wenn ich hinter mich schaue und die deutsche, die Europa- und die Thüringenflagge sehe, dann finde ich das alles andere als ausgrenzend, (Beifall CDU, BSW) sondern eine Beschreibung dessen, wo wir leben und für was wir stehen, nämlich zum einen für ein grünes Herz, für ein Thüringen, auf das wir stolz sein können, indem wir alle gemeinsam die letzten Jahre dafür gearbeitet haben und auch Sie, glaube ich, für sich in Anspruch nehmen, zehn Jahre für dieses Land gearbeitet zu haben, um es eben besser zu machen, für ein Deutschland in Freiheit und vor allen Dingen auch für ein Europa in Einigkeit und Frieden. Darauf darf man doch wohl stolz sein und dafür diese Fahnen hängen haben. (Beifall CDU, BSW) Dass die AfD auf der anderen Seite – und das zeigt, in welchem Spektrum wir uns hier bewegen – sagt, dass Europa längst nicht mehr die Interessen vertreten würde, dann frage ich mich auch: Wir Deutsche haben einen so großen Vorteil von Europa. Wenn ich mir anschaue, wie unsere Wirtschaft organisiert ist, wie diese Wirtschaft hier in Thüringen organisiert ist: Die Exporte nach Europa machen den größten Teil unserer Exporte aus. Mit Ihrer protektionistischen und beschränkten Sichtweise würden Sie hier Massenarbeitslosigkeit erzeugen (Beifall CDU, BSW, SPD) und die Menschen vor allen Dingen in dem, was in den letzten Jahren in einem Europa des Friedens erreicht wurde, wieder zurückwerfen. Aber dass Sie das wollen, beschreibt schon sehr gut, wo die AfD steht. (Beifall CDU) Für uns sind Flaggen kein Accessoire, sondern ein Bekenntnis für Freiheit, für Identität, für Geschichte. Das sind keine abstrakten Begriffe, das ist sichtbar in unseren Farben, in unseren Symbolen und in dem, was wir hissen, wenn wir sagen: Das ist unser Land, das ist unser Thüringen, das ist unser Deutschland, aber auch unser Europa. Und deswegen ist es wichtig, dass wir künftig an Landesbehörden in Thüringen dauerhaft drei Flaggen wehen haben, die unsere demokratischen Grundwerte markieren, denn Flaggen sind nicht – wie eben von den Linken dargestellt – einfach nur Accessoire, sondern sie sind ein Bekenntnis, nämlich weiß-rot für unsere Heimat, schwarz-rot-gold für die Freiheit und blau mit Sternen für die europäische Zukunft in Frieden. Das ist keine Symbolpolitik, das ist eine sichtbare Selbstbehauptung, die in diesen Tagen, glaube ich, umso wichtiger ist. Wir danken der Landesregierung deshalb dafür, dass sie sich auf den gemeinsamen Wunsch der Regierungsfraktionen hin eingelassen hat, die Beflaggungsverordnung zu ändern. Deswegen braucht es diesen irrigen Gesetzentwurf der AfD an dieser Stelle hier überhaupt nicht mehr. Demokratie muss sichtbar sein, wenn sie stark bleiben will. Die Idee, unter der sich alle versammeln können, ist eben Europa, Thüringen und Deutschland. Davon bin ich fest überzeugt. Wenn die AfD hingegen versucht, das Gegenteil zu tun, wenn sie nicht versammeln, sondern ausschließen will, wenn sie sich nicht bekennen, sondern begrenzen will, wenn sie nicht verbinden, sondern verbieten will, dann wird noch mal deutlich, wie viel Angst Sie, liebe AfD, vor der Freiheit haben. (Beifall CDU, BSW) Dabei ist auch für uns als CDU klar: Unter Schwarz-Rot-Gold versammeln sich alle in Einigkeit, in Recht und in Freiheit. Wer aber zugleich Menschen willentlich ausschließen will, wer sagt, für euch ist kein Platz, der handelt eben nicht frei. Und das tut Ihr Gesetzentwurf, er verrät den Geist der Bundesrepublik. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf schon deswegen abzulehnen. (Beifall CDU, BSW) Denn selbst wenn ich nicht dafür bin, dass wir neben diesen drei Symbolen hier draußen noch Regenbogenflaggen oder Ähnliches wehen haben, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: War- um eigentlich nicht?) ist dieses Symbol trotzdem ein Bekenntnis, was sich auch in unserem Grundgesetz wiederfindet. Dass Sie das nur mit Beschränkungen und Verboten bewerten wollen, zeigt, wo Sie stehen und wie Sie zu diesem Grundgesetz stehen. Wer Angst hat, wer aus Angst ausgrenzt wie Sie, der verrät die Werte, auf die Sie sich ja selbst so gern berufen. Und ausgerechnet die, die ständig beklagen, dass man sie ausgrenzt, wollen anderen die Sichtbarkeit nehmen. Deshalb zeigt die AfD damit eine überkommene Deutschtümelei, die sich ja auch darin zeigt, dass Sie die Europafahne hier nicht wehen haben wollen. Einigkeit ist nicht Zwang, sondern Zusammenhalt, Recht ist nicht Macht, sondern Schutz, und Freiheit ist nicht Ausgrenzung, sondern Würde.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Herr Abgeordneter Bühl, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald zu?

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Andreas Bühl CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Nein, am Ende, wenn noch Zeit sein sollte. Meine Damen und Herren, unsere Heimat ist Thüringen, das grüne Herz Deutschlands, das tief in unserer Identität verwurzelt ist. Damit verbinden die Menschen Stolz, Heimatgefühl, regionale Stärke. Das ist unser Thüringen. Unser Vaterland ist Deutschland, unsere gemeinsame Zukunft ist Europa. Das ist der Dreiklang, den unsere Fahnen sichtbar machen. Und wer auch nur eine dieser drei Dimensionen löscht, der verletzt das Ganze. Die AfD will die Europaflagge streichen, aber Europa ist kein Beiwerk, kein Dekoelement, wie es ja hier eben auch schon mal beschrieben worden ist. Europa ist die Lehre aus zwei Weltkriegen, Europa ist das Versprechen auf Frieden, auf Zusammenarbeit, wirtschaftlichen Wohlstand, Rechtsstaatlichkeit über die Grenzen hinweg. (Beifall CDU, BSW) Wer Europa aus dem Fahnenbild reißt, der sagt: Wir allein. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Es geht um die EU!) Der sagt: Wir gegen die anderen. Das ist nicht konservativ, das ist nicht patriotisch, das ist eher provinziell, kleingeistig und engstirnig. (Beifall CDU, BSW) Denn echter Patriotismus, sehr geehrter Damen und Herren der AfD, heißt: Ich liebe mein Land, ohne andere zu hassen. Nationalismus dagegen lebt von der Ausgrenzung, von der Illusion, man sei wertvoller, reiner, besser als der Rest der Welt. Aber wer andere Länder verachtet, wer europäische Zusammenarbeit ablehnt, wer Unterschiede der eigenen Gesellschaft als Gefahr statt als Stärke begreift, der liebt nicht, der hat augenscheinlich Angst. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, sind Feiglinge. Sie sind feige vor der Freiheit der anderen. Das wird hier noch mal deutlich. (Beifall CDU, BSW, SPD) Echter Patriotismus grenzt nicht aus, sondern schützt. Er ehrt die eigene Geschichte, indem er aus ihrer Verantwortung ableitet. Wer heute aber die Nationalfarben hisst, um innere Mauern zu errichten, der hat nicht verstanden, wofür SchwarzRot-Gold wirklich steht: für Einheit in Vielfalt, für unantastbare Würde jedes Einzelnen, für ein demokratisches Deutschland in der Mitte des freien Europas und nicht gegen die Welt. Und ich sage Ihnen auch: Wir brauchen keinen sogenannten Stolzmonat, wie Sie ihn eben angekündigt haben. Wir sind jeden Tag stolz: auf SchwarzRot-Gold, auf unser Land und auch auf die Geschichte, aus der wir gelernt haben und die wir nicht vergessen dürfen, auf ein Thüringen, das Heimat ist, auf Europa, das Frieden sichert, auf seine Gesellschaft, in der jeder Mensch in seiner Freiheit zählt, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Glaube oder sexueller Orientierung, die Sie hier verbieten wollen. Unsere Flaggen stehen nicht für einzelne Gruppen, sie stehen für den Verfassungsrahmen, der uns alle verbindet, für die Regeln, nach denen wir miteinander leben, für die Institutionen, die dieses Land tragen, unabhängig davon, wer gerade regiert oder wer lautstark protestiert, damit das, was selbstverständlich sein sollte, auch sichtbar wird, dass dieser Staat allen gehört, die hier leben und die sich zu Freiheit, Recht, Demokratie bekennen. Was in Thüringen zukünftig dauerhaft wehen wird, das ist das Zeichen dieser gemeinsamen Grundlage – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Meine Damen und Herren, wir erleben eine Zeit, in der Demokratie wieder kämpferisch sein muss, in der wir nicht nur erklären, sondern bekennen müssen, in der man sich nicht mehr hinter Neutralität verstecken kann, sondern zeigen muss, wo man steht. Und deshalb sagen wir laut und klar: Ja, wir werden diese Flaggen zeigen, weil wir wissen, was auf dem Spiel steht, weil wir wissen, dass Europa unsere gemeinsame Freiheit ist, dass Deutschland unser Vaterland ist, dass Thüringen unsere Heimat ist und dass all das verteidigt werden muss – jeden Tag und sichtbar durch diese Flaggen. Deswegen ist es richtig, dass unsere Landesregierung hier handelt und dass wir zeigen, wofür und für welche Werte wir stehen und wogegen andere scheinbar zu stehen haben. Deswegen möchte ich hier noch mal dafür werben, unseren Antrag zu unterstützen und bedanke mich bei der Landesregierung für ihr Tun in Freiheit, Frieden und Gemeinsamkeit. Danke sehr. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Die Redezeit des Abgeordneten Bühl ist abgelaufen, deswegen können Sie, Herr Dr. Lauerwald, Ihre Frage nicht mehr stellen. Ich hatte ja abgefragt und er hatte gesagt, am Ende seiner Rede, wenn noch Redezeit übrig ist. Die Redezeit war abgelaufen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Die Frage ver- längert die Redezeit!) Aber nicht, wenn die Redezeit abgelaufen ist.

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Wiebke Muhsal AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Herr Präsident, zur Geschäftsordnung!

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Wie bitte?

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Wiebke Muhsal AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Laut unserer Geschäftsordnung ist es ja so, dass sich die Redezeit durchaus um 1 Minute verlängert und die Fragezeit auch nicht angerechnet wird. Deswegen ist mir jetzt nicht klar, warum das, wenn er „am Ende der Rede“ gesagt hat, am Ende der Rede nicht der Fall sein sollte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Herr Abgeordneter Bühl hat gesagt: „Wenn am Ende seiner Rede noch Zeit übrig ist, wird er die Frage beantworten.“ Aber wir können gern Herrn Bühl noch mal fragen, ob er noch eine Frage von Herrn Dr. Lauerwald beantworten will. Das steht ja in seiner freien Entscheidung. Das habe ich mit dem Verlassen des Rednerpults so gedeutet, dass er das nicht möchte. (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Es ist alles gesagt!) Okay. Damit ist die Frage nicht zugelassen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Schlösser.

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Sascha Schlösser AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrter Herr Präsident, ich finde es schon sehr verwunderlich, dass wir die Pride-Fahne hissen und dann bestimmte sexuelle Praktiken tabuisieren. Ich denke, Sadomasochisten haben genauso ein Recht erwähnt zu werden wie die Schwulen und die Lesben und was es nicht alles gibt. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Aber nicht in dem Zusammenhang, mein Lieber!) Also ich finde es nicht richtig. Unser Gesetz zur Beflaggung ist ein Weckruf an den Staat, an diesen Staat, der sich in Teilen angewöhnt hat, sich selbst zu verleugnen, zu ducken und zu krümmen und in bunten Fahnen zu verstecken. Wir leben in einem Land, das sich seiner selbst zu schämen scheint. Anstatt Flagge zu zeigen – und damit meine ich unsere deutsche und unsere thüringische Flagge –, wehen an den deutschen Dächern unserer Behörden Zeichen des Gesinnungstheaters, Zeichen ideologischer Vereinnahmung, Zeichen gesellschaftlicher Spaltung, und das alles im Namen einer angeblichen Toleranz, die in Wahrheit längst zu Intoleranz gegenüber dem eigenen Staatsvolk verkommen ist. (Beifall AfD) Es ist übrigens nicht so, wie Sie in Ihrem Entschließungsantrag sagen, dass der Stolzmonat ein Projekt der AfD sei. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir brau- chen überhaupt keinen Stolzmonat, wir sind das ganze Jahr stolz!) Das haben freie Patrioten einfach als Gegenbewegung zur Pride-Bewegung ersonnen. (Beifall AfD) Und wir sind doch schon ein gutes Stück gekommen, wenn die CDU Anträge auf das Hissen der Deutschlandfahne, der Thüringenfahne stellt. Das ist doch wunderbar. Ich will Sie noch mal ein Stück zurück mitnehmen, damit Sie wissen, wo wir herkommen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Von rechts kommen Sie, das wissen wir doch!) 2013, im Gründungsjahr der AfD: Generalsekretär Hermann Gröhe bekommt bei der Wahlparty der CDU im September 2013 eine Deutschlandfahne in die Hand gedrückt und möchte damit winken. Angela Merkel ergreift die Fahne sichtlich angewidert und entsorgt sie neben der Bühne. Da kommen wir her. (Beifall AfD) 2015, mein Austritt aus der CDU, Eintritt in die AfD: Die „Welt“ titelt: „Wirrer AfD-Politiker hisst Deutschlandfahne bei Jauch“, die „Mitteldeutsche Zeitung“: „AfD-Sprecher provoziert mit Deutschlandfahne“. Wir kommen also aus einer Zeit, als man mit Deutschlandfahnen provoziert hat, als die CDU angewidert war von der Deutschlandfahne, (Unruhe CDU) dieselbe CDU, die heute hier eine Landesverordnung vorstellen will. Also wir sind schon ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben als AfD Deutschland und Thüringen verändert, wir haben Deutschland und Thüringen wieder ein bisschen normaler gemacht, (Beifall AfD) und das schon 2015. Jetzt springen wir zehn Jahre, Mai 2025: Die CDU im Erfurter Stadtrat inklusive der Landtagsabgeordneten Dr. Weißkopf und Waßmann und des Oberbürgermeisters der CDU, Herr Horn, lehnen den Antrag der AfD-Fraktion auf Beflaggung an öffentlichen Gebäuden in Erfurt ab – was ist mit Ihnen passiert, was ist in dieser Zeit passiert? –, obwohl die Stadtverwaltung eingestehen musste, dass der Antrag zulässig, Personal dafür da ist und er finanzierbar ist, anders übrigens, als es in der TA stand. Juni 2025 – jetzt sind wir im aktuellen Monat –: Die Bundestagsfraktion der AfD bringt einen Antrag ein: „[…] Traditionelle Beflaggung […] wiederherstellen“. Die CDU kann sich dem nicht anschließen. Was ist passiert? Jetzt haben wir den AfD-Antrag für ein Flaggengesetz und die CDU mit ihrer Brombeere entdeckt ihre Liebe zu Flaggen und empfiehlt ihrem CDU-Oberbürgermeister, auch Flagge zu zeigen. Es bräuchte aber die AfD dafür nicht. Also ich hätte nie gedacht, dass Politik so lustig ist, aber die CDU ist der Quatsch Comedy Club der Politik. Vielen Dank für diese schönen Momente. (Beifall AfD) Und jetzt Schluss mit lustig. Der Staat ist kein Spielplatz für politische Modetrends, er ist keine Bühne für Aktivisten und er ist vor allem kein Vehikel für die dauerhafte Selbstverleugnung. Wir haben als AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Zustand beendet, klar, eindeutig, unumstößlich: dauerhafte Beflaggung mit der Deutschlandflagge und der Thüringenflagge, keine fremden Symbole. Die Deutschlandflagge ist kein Dekoartikel, sie ist Ausdruck der Souveränität, sie ist Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung und sie ist Mahnung an alle, die glauben, sich mit ihrer jeweiligen Ideologie über den Staat stellen zu können. (Beifall AfD) Unser Gesetz ist ein Gesetz zur Selbstachtung, zur Wiederherstellung staatlicher Würde, zur Rückbesinnung auf das Wesentliche: Ordnung, Identität und Verantwortung. Wir stehen zu diesem Land und deshalb ermutigen wir die Thüringer: Liebe Thüringer, zeigt auch Flagge! AfD wirkt. Wenn wir künftig wieder Deutschlandfahnen und Thüringenfahnen in Thüringen sehen, ist das unser Verdienst. Uns ist egal, ob das auf einem Gesetz oder auf einer Landesverordnung beruht. Bei keinem Projekt wurde je deutlicher, wie wir die Kartellparteien vor uns hertreiben. Und die EU? Das wird sich vielleicht ganz von allein erledigen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hey, hey, hey!) Hey, hey, hey – was? (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Kartellpartei- en? Merken Sie es noch?) Hier dürfen wir es noch sagen, im Bundestag ist das verboten. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, dürfen Sie nicht!) Nein? Kartellpartei, Kartellpartei, Kartellpartei. (Heiterkeit und Beifall AfD) Meinen Sie, das geht weg, wenn ich es nicht mehr sagen darf? Dann sind Sie immer noch eine Kartellpartei. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, sind wir nicht!) Ja, und es bedarf eines Gesetzes, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Elon Musk lässt grüßen!) denn es muss ausgeschlossen werden, dass eine wankelmütige Regierung mit einem Federstrich neue Fakten in so einer wichtigen Frage schaffen kann. Das führt uns zum Entschließungsantrag der CDU. Ich habe von einer „Fälscherwerkstatt“ gesprochen. Ich entschuldige mich in aller Höflichkeit, aber es bleibt eine Kopie und eine schlechte. Herr Bühl hat sehr lange angekündigt, er würde einen Antrag in den Landtag einbringen. Da habe ich mich dann nur gefragt oder jeder, der sich mit Flaggenrechten ein bisschen auskennt wie Sheldon Cooper, hat sich gefragt: Die stellen jetzt Anträge an sich selbst, an ihre eigene Landesregierung? Ändert doch mal die Richtlinie, die Verordnung! Also das war schon sehr lustig. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Den Unter- schied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung, den müssen Sie noch lernen!) Sie stellen Anträge an sich selbst und jetzt – also den Antrag haben Sie ja nie vorgelegt, das ist ja ein anderer Antrag als der, den Sie scheinbar stellen wollten, und den hätten Sie auch im Landtag nicht stellen können –, sollen wir Sie hier beglückwünschen, jetzt sollen wir mit diesem Entschließungsantrag Ihre Landesregierung beglückwünschen, dass sie eine Verordnung ändert. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn unsere Landesregierung das macht, dann brauchen wir Ihren Quatsch nicht!) Wunderbar! Ich glaube, dafür sind wir a) nicht zuständig und b) Sie haben ein bisschen ein juristisches Problem. Sie legen uns diese geänderte Verordnung gar nicht vor. Sie wissen alle überhaupt nicht, worüber Sie heute hier abstimmen. So eine Verordnung hat Inhalte. Dazu gehört zum Beispiel auch die Erwähnung der Ermächtigungsgrundlage. Und die einzige Ermächtigungsgrundlage für die Flaggenverordnung ist das Thüringer Hoheitszeichen- oder das Wappengesetz. Und das regelt ausschließlich die Frage – ich sage Ihnen das, also die Verordnung sagt –: „Regelungen über die Gestaltung und Führung des Landeswappens, der Landesflagge […] und des Amtsschildes trifft die Landesregierung durch Verordnung.“ Also es ist schon schwierig, daraus eine Ermächtigung herzuleiten, die Deutschlandfahne überhaupt zu führen. Aber mit Sicherheit ist das keine Ermächtigung, in einer Verordnung Grundlagen zu schaffen, eine EU-Flagge zu hissen. Das muss hier im Landtag besprochen werden. (Beifall AfD) Dazu müssen wir Ihre Landesregierung ermächtigen. Und das ignorieren Sie. Und dann noch was, Herr Bühl! (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben doch keine Ahnung! Es gibt doch diese Flaggenverordnung!) Herr Bühl, ich möchte Sie ja gern für einen intelligenten Menschen halten. Dann machen Sie aber einen Unterschied zwischen EU und Europa. Wir haben mit Europa kein Problem. (Beifall AfD) Und auch die EU muss lediglich zurückgeführt werden auf einen Punkt, wo die Wirtschaftsunternehmen untereinander Handel treiben können, wo aber nicht der Bürger auch noch mit seiner Coladose oder mit seinem Deckel von der Flasche geknechtet wird und dann jeden Tag an die EU erinnert wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie wollen doch austreten aus der EU, Sie wollen doch den Dexit!) Und noch was: Die EU ist keinesfalls unterrepräsentiert in Thüringen. Jeder Steuereuro, den wir der EU geben, der halbiert zurückkommt, weil das Geld in der EU versumpft, den müssen wir nachweisen, indem wir dort, wo gefördert wurde mit unserem Geld, eine EU-Flagge anbringen. Gehen Sie nach draußen, Sie finden lauter Schilder. Selbst meine Kanzlei, ich habe mich fördern lassen, staatstreu, wie ich bin. Da finden Sie am Ende meiner Internetseite eine EU-Flagge, weil ich verpflichtet bin, diese Förderung nachzuweisen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann haben Sie das böse europäische Geld angenommen?!) Das habe ich. Mein eigenes Geld habe ich angenommen. Die Freiheit nehme ich mir. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kobelt.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrte Damen und Herren, eins ist jetzt wirklich sehr deutlich geworden – und da bin ich auch dankbar für die Rede von der AfD –, dass es natürlich einen großen Unterschied zwischen Ihren lokalen Initiativen gibt, die Sie in den Stadträten, in den Kreisparlamenten – wahrscheinlich als Musterantrag von der Bundespartei vorgegeben – eingebracht haben. Das haben Sie in Ihrer Rede jetzt wieder ausdrucksvoll dargestellt. Und der Unterschied ist erstens, dass Sie natürlich ein ganz anderes Deutschlandbild haben als zum Beispiel das BSW oder die Koalition. Und das Entscheidende ist aber auch in Ihrer Initiative deutlich geworden: Sie reden immer von der Deutschlandfahne. Für uns als Koalition geht es darum, dass wir einen Dreiklang haben, dass unsere Menschen sich einbringen können in die Bereiche in Deutschland, in Europa und in Thüringen. Und diese drei Politikfelder sollte man meiner Meinung nach zusammendenken. Wenn es darum geht, auch eine Repräsentation zu zeigen mit dem Antrag der Koalition, dann geht das nur in diesem Dreiklang. Da haben Sie ja deutlich gesagt, dass Sie das nicht wollen, haben so ein bisschen jetzt noch eine Ausrede gefunden, warum das nicht so ist. Aber ich denke, es zeigt deutlich, dass Sie überhaupt kein Interesse an einer europäischen Integration, an einer europäischen Zusammenarbeit haben. Das macht Ihre Kritik auch deutlich. Kritik ist natürlich immer erlaubt. Wir kritisieren auch in vielen Punkten Europa. Wir hatten im Europaausschuss jetzt ein Thema, TÜV soll nicht alle zwei Jahre gemacht werden, sondern jedes Jahr. Das muss man sachlich sagen. Das kritisieren wir, das ist auch richtig so. Aber die Idee von Europa, dass junge Menschen in einen Austausch treten, dass sie andere Länder kennenlernen, dass sie zusammenarbeiten im Bildungsbereich, im Wirtschaftsbereich, dass es Frieden gibt in Europa, dass das gestärkt werden muss, auch in der Europäischen Union, das ist doch ein gemeinsames Anliegen, was für Sie anscheinend überhaupt keine Priorität hat. Das finde ich sehr schade und dazu haben wir als BSW eine ganz andere Position. Ich werbe noch mal für den Antrag der Koalition. Das ist ein deutliches Zeichen für einen Dreiklang, Thüringen, Europa und Deutschland, das auch darzustellen. Und wir bitten um Ihre Unterstützung. Vielleicht überlegen Sie es sich ja noch mal, als AfD-Fraktion dem Antrag auch zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wünscht die Regierung das Wort? Das ist der Fall. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.

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Georg Maier

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich war über Pfingsten in der Pfalz und bin auf das Hambacher Schloss gewandert. Das Hambacher Schloss ist einer der Geburtsorte unserer Demokratie. Dort weht jeden Tag, tagein, tagaus, die Fahne Schwarz-Rot-Gold. Wir wissen, dass Schwarz-Rot-Gold, diese drei Farben, unsere Trikolore, verschiedene Hintergründe hat. Eine der Wurzeln führt auch hier nach Thüringen, nach Jena zur Urburschenschaft, wo diese Farben verwendet wurden. Aber spätestens seit dem Hambacher Fest 1832 ist das unser Zeichen für unsere Demokratie. Damals sind mutige Menschen auf die Straße oder auf das Hambacher Schloss gewandert, um eins zum Ausdruck zu bringen: Sie wollten gemeinsam das Autoritäre durch die Demokratie ersetzen. Was Sie wollen, ist, die Demokratie durch das Autoritäre ersetzen. Und deshalb, wenn ich Sie sehe mit der Deutschlandfahne, mit unserer Trikolore Schwarz-Rot-Gold, ist das das Gegenteil von dem, was diese Fahne symbolisiert: mehr Demokratie. Was Sie wollen, ist mehr Autoritarismus und ein anderes Staatssystem als das, was wir über Jahrzehnte hier gemeinsam geschaffen haben. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Mehr Volks- abstimmungen, dafür stehen wir!) Und was man auch lernt, wenn man sich mit der Geschichte auseinandersetzt, gerade mit dem Hambacher Fest 1832, ist, dass dort nicht nur Deutsche mit ihren Fahnen unterwegs waren, sondern man kann auf den Bildnissen auch andere Fahnen erkennen, zum Beispiel die polnische. Auch polnische Demokratinnen und Demokraten waren dort vor Ort, um auch schon damals den europäischen Gedanken deutlich werden zu lassen. SchwarzRot-Gold ist von Anfang an mit Europa verknüpft. Und auch diese Verknüpfung wollen Sie lösen. Die Erfahrung der letzten 200 Jahre zeigt, dass Europa der Weg in eine demokratische und friedliche Zukunft ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Aber nicht die EU!) Deshalb ist es wichtig, dass die Fahne SchwarzRot-Gold und die Europafahne jetzt stets auch gemeinsam gezeigt werden, zusammen natürlich mit unserer Fahne des Landes Thüringen. Und deshalb habe ich dem Kabinett den Vorschlag gemacht, dass wir die Verordnung entsprechend ändern, um an Landesgebäuden dauerhaft diese drei Fahnen zu zeigen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Diese Verordnung werden wir nächste Woche im Kabinett so beschließen. Dann werden wir das auch entsprechend umsetzen. Dann ist aus meiner Sicht die ganze Sache rund. Dann werden die Dinge zusammengelassen, die zusammengehören: Deutschland, Europa und Thüringen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes

Vielen Dank, Herr Minister Maier. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage: Ist Ausschussüberweisung gewünscht? Ist nicht gewünscht. Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf ab. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ist doch erste Beratung!) Das ist erste Lesung, Entschuldigung. Dann schließe ich die Beratung über den Gesetzentwurf und wir kommen zum Entschließungsantrag. Die Frage ist: Ist hier Ausschussüberweisung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann wir er auch beim nächsten Mal wieder aufgerufen und ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 24 auf Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1210 dazu: Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1349 Neufassung Ich frage: Ist Begründung zum Antrag gewünscht? Es ist gewünscht. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, hoffentlich auch viele Kinobesucherinnen und Kinobesucher, am 1. Juni dieses Jahres wurde in Gera das 33. Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ mit der Deutschlandpremiere von „Das geheime Stockwerk“ eröffnet und am 6. Juni in Erfurt beendet – übrigens ein Film, der deutlich zeigt, wie die Rattenfänger in unserer Geschichte agiert haben, deren geistige Nachfolger hier rechts außen sitzen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ist das nicht mal eine Erwähnung wert, also ehrlich!) Ich empfehle Ihnen wirklich sehr, diesen Film zu schauen. (Heiterkeit AfD) Über 600 Fachleute und Tausende kleine und große Gäste erlebten erneut ein Festival, das eine spannende Reise durch die Welt der Filme, Serien und digitalen Medien für Kinder und Jugendliche bot. Mehr als 100 abwechslungsreiche Veranstaltungen gaben Einblick in aktuelle audiovisuelle Produktionen und förderten einen lebhaften Austausch unter Expertinnen. Das zentrale Thema dieses Jahr war: „Wer will ich sein, wenn ich groß bin?“. Es regte zum Nachdenken und Diskutieren an und machte das Festival zu einem inspirierenden Erlebnis für Menschen jeden Alters. Dieses großartige Festival hat eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1979 wurden in der Geburtsstadt des „Goldenen Spatz“ in Gera unter dem Titel „Nationales Festival ‚Goldener Spatz‘ für Kinderfilme der DDR in Kino und Fernsehen“ besondere Kinderfilme gezeigt und von einer Fach-, aber auch einer Kinderjury bewertet, und das ist auch heute noch so. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal. In der Kinderjury arbeiten Vertreter aus allen deutschsprachigen Ländern und Gebieten Europas mit. Das ist immer ein ganz großes Event für diejenigen, die daran teilnehmen möchten. Seit der Wende hat sich das Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ immer wieder neu erfunden und ist damit auch heute, mehr als 45 Jahre nach seiner ersten Eröffnung, ein echter Publikumsmagnet für Thüringen. Ich kann Ihnen aus Gera versichern, es ist nach all den vielen Jahren immer noch ein besonderes Feeling in der Stadt, wenn das Festival läuft, weil ein großer Teil der Einwohnerinnen und Einwohner den „Goldenen Spatz“ in ihrer Schulzeit durch Besuche des Festivals persönlich kennen und schätzen gelernt hat. Es gab in Gera viele Jahre sogar einen Spatzenbeauftragten des Stadtrats und auch eine Spatzenbahn. Aber auch für Thüringen insgesamt ist die Bedeutung dieses jährlich stattfindenden Festivals kaum zu überschätzen. Es stärkt den Medienstandort weit über seine Grenzen hinaus, fördert den Tourismus in Gera und Erfurt und zieht zahlreiche Fachbesucherinnen und Fachbesucher aus dem In- und Ausland an. Schon 1993 wurde deshalb zur Verstetigung der Finanzierung die Kindermedienstiftung „Goldener Spatz“ von der Stadt Gera, dem MDR, von RTL und ZDF gegründet, der später noch die Thüringer Landesmedienanstalt, die Mitteldeutsche Medienförderung und die Landeshauptstadt Erfurt beitraten. Angesichts steigender Kosten in der Festivalorganisation und der Infrastruktur ist eine verlässliche und langfristige Finanzierung essenziell, um die Zukunft des Festivals zu sichern. Neben einer regelmäßigen angemessenen Erhöhung von Fördermitteln ist es notwendig, durch langfristige politische Unterstützung unter Berücksichtigung von Inflationsentwicklung den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Kinder- und Medienfestivals „Goldener Spatz“ zu gewährleisten. Eine nachhaltige Förderperspektive sorgt dafür, dass das Festival seine Qualität und Reichweite erhält und weiterhin als bedeutende Plattform für Kindermedien, insbesondere auch für deutschsprachige Kinderfilmproduktionen, bestehen bleibt. Dazu müssen auch private Akteure in die umfassende Finanzierung mit einbezogen werden. Dieser Antrag, den wir heute hier dem Hohen Haus vorlegen, will erreichen, dass parteiübergreifend das Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ in seiner Funktion als Leuchtturm für Kindermedien erkannt und bekräftigt wird, dass seine langfristige Weiterförderung zentral dafür ist, seine wichtige Arbeit auch in Zukunft fortzusetzen. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre auch ein ganz wichtiges Signal an die vielen Verantwortlichen hinter den Kulissen, an die zahlreichen Fans des „Goldenen Spatz“, die alle darauf setzen, dass in Thüringen auch künftig viele Kinderaugen zum Beispiel bei Deutschlandpremieren im Festival leuchten können. Ich bedanke mich schon vorab für die Unterstützung und wünsche uns jetzt eine konstruktive Diskussion. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schubert für die Begründung. Ich frage die Koalitionsfraktionen, ob auch der Entschließungsantrag begründet werden soll. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Bevor wir das tun, werde ich für den nächsten Ältestenrat ankündigen, dass wir gewisse Begrifflichkeiten dort mal diskutieren. Es geht mir um den Begriff „Kartellparteien“, der abwertend ist für die Fraktionen hier im Thüringer Landtag, aber auch „geistige Nachfolger“ usw. Wir haben viele Begriffe in der vorherigen Debatte gehabt, das hat sich jetzt hier in Teilen fortgesetzt. Ich möchte, dass wir im Ältestenrat darüber diskutieren, wie Begrifflichkeiten hier verwendet werden und wie mit der Verwendung dann auch umgegangen wird. Das kündige ich jetzt schon an. (Beifall CDU, BSW) Die Aussprache zum jetzigen Tagesordnungspunkt ist eröffnet und als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Cotta das Wort.

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Jens Cotta AfD

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der Antrag – ich werde jetzt nicht sagen „der SEDNachfolgepartei“ – liest sich wie ein Werbeflyer für ein Festival, das angeblich ein Leuchtturmprojekt für Thüringen, Medienkompetenz und kulturelle Teilhabe sein soll. Und weil man dieses Leuchtturmprojekt für so bedeutsam hält, soll es nun mehr Geld bekommen, dauerhaft, planungssicher, inflationsgesichert. Doch wer sich nicht blenden lässt von schön klingenden Begriffen wie „Partizipation“, „Qualitätssicherung“ oder „Standortstärkung“, erkennt rasch, worum es wirklich geht: um den Ausbau eines öffentlich finanzierten Einflussinstruments, das längst kein neutraler Ort für kindliche Kreativität mehr ist, sondern ein Baustein im ideologischen Kulturumbau. Der „Goldene Spatz“, so betont der Antrag ausdrücklich, habe sich seit seiner Gründung 1979 in Gera ständig neu erfunden. Das mag sein. Geblieben ist aber, was ihn von Anfang an geprägt hat: die Nähe zum Staat, zur politischen Linie, zur öffentlich-rechtlichen Kulturpolitik. Damals war es der Kulturminister der DDR, heute sind es der Ministerpräsident, der MDR und öffentlich geförderte Produktionshäuser, die hier gemeinsam Filme fördern, prämieren und anschließend im Bildungsauftrag ausstrahlen. Der Spatz ist bunt geworden, aber er fliegt immer noch auf Linie. Die Antragsteller feiern vor allem die sogenannte Kinderjury als demokratisches Alleinstellungsmerkmal. Doch auch hier lohnt ein kritischer Blick. Die Jury ist weder ausgelost noch unabhängig, sondern wird durch ein Auswahlverfahren bestimmt, dass das Festival selbst steuert. Die teilnehmenden Kinder werden pädagogisch begleitet, diskutieren unter Anleitung und bewerten vorab ausgewählte Beiträge, die meist schon durch Sender, Fördergremien und Kooperationspartner inhaltlich vorgeprägt sind. Wer hier von echter Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung spricht, der idealisiert eine pädagogisch eng geführte Meinungsschleife – nett verpackt, aber alles andere als frei. Und genau das zeigt sich auch beim Programm. Wer die prämierten Beiträge der letzten Jahre betrachtet, erkennt eine klare thematische Linie. Gefördert und ausgezeichnet werden vor allem Produktionen mit politisch hochaktuellen Themen: Krieg, Klimawandel, Diversität, Genderrollen, gesellschaftliche Ausgrenzung. Ob Konfliktdokumentationen mit klarer Rollenverteilung, moralpädagogische Selbstfindungsgeschichten oder narrative Erklär-Formate mit identitätspolitischem Subtext, der Fokus liegt eindeutig nicht auf kindlicher Fantasie, sondern auf Haltung. (Beifall AfD) Das wäre für sich genommen auch noch kein Problem, wenn es denn Vielfalt gäbe. Doch während diese Formate systematisch in Auswahljury und Preisvergabe auftauchen, fehlen andere komplett. Filme über Natur und Tiere, über Handwerk und Technik, über Heimat und über Geschichte ohne politisches Übergewicht sucht man vergeblich. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines strukturellen Geflechts, denn finanziert wird ein Großteil der prämierten Produktionen aus genau jenen Töpfen, die selbst Teil des Systems sind: Bundesmittel wie der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutsche Filmförderfonds, Landesförderung wie die Mitteldeutsche Medienförderung und die Filmstiftung NRW ergänzt durch öffentlichrechtliche Sender wie MDR oder ZDF, die oft auch gleich als Koproduzenten auftreten. Das bedeutet, dieselben Institutionen, die produzieren, sind über ihre Netzwerke auch an der Auswahl beteiligt, vergeben die Preise und senden die prämierten Inhalte später in ihren eigenen Formaten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein unabhängiger Wettbewerb, sondern ein geschlossener Verwertungskreislauf. (Beifall AfD) Genau diesen Kreislauf will der vorliegende Antrag nicht hinterfragen, sondern auf Jahre hinaus zementieren: mehr Geld, ohne Beträge zu nennen, mehr Planungssicherheit, mehr Förderung für ein Festival, das sich medienpolitisch längst in Richtung Haltungsprogramm bewegt hat. Man fordert gar, private Förderer zu überzeugen, sich ebenfalls zu beteiligen. Dabei würde das bestehende Missverhältnis zwischen öffentlich-rechtlicher Dominanz und inhaltlicher Einseitigkeit dadurch kein Stück gelöst. Doch problematischer wird es mit dem Entschließungsantrag der Brombeere. Dort wird aus dem Festival ein Instrument zur Standortpolitik gemacht. Thüringen soll zur Marke „Kindermedienland“ ausgebaut werden mit einer Strategie, die auf Vernetzung, Dauerförderung und öffentlich-rechtliche Partnerschaft setzt. Statt Kontrolle und Transparenz fordert man mehr institutionelle Förderungen, mehr Mittel, mehr Anbindung an ARD, ZDF, KiKA und MDR. Das heißt im Klartext: mehr Staatsgeld für ein ohnehin staatsnahes System. Die Bürger zahlen doppelt mit ihren Gebühren und dann auch mit Steuern. Besonders dreist: Die Koalition beklagt, dass zu wenige Thüringer Produktionen im MDR-Programm seien und will das durch mehr Förderung beheben, nicht durch Qualität, sondern durch Quote. Statt Wettbewerb und Vielfalt setzt man auf Subventionslogik und Netzwerkpflege. Was fehlt in beiden Anträgen: jegliche Form von Evaluation, Zielüberprüfung oder Rechenschaft. Kein Wort dazu, welche konkreten Erfolge mit dem Geld erreicht wurden, kein Wort dazu, wie groß der tatsächliche Nutzen für Kinder in Thüringen wirklich ist. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist klar: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Medien, die sie ernst nehmen, nicht als Zielgruppe für politische Programme, sondern als Persönlichkeit mit Neugier, Entdeckerdrang und Fantasie. Ein förderwürdiges Festival müsste echte inhaltliche Breite abbilden: Natur, Technik, Heimat, Abenteuer, klassische Erzählungen, Freundschaft, Mut und Scheitern. Produktionen sollten aus Thüringen kommen, regional verwurzelt sein ohne moralpädagogische Überlastung. Die Jury müsste altersgemäß ergänzt werden durch Eltern, Pädagogen, Filmschaffende und die Finanzierung müsste transparent sein, losgelöst vom öffentlich-rechtlichen Einfluss. Solange das nicht gegeben ist, lehnen wir die vom Antrag geforderte Ausweitung der Förderung ab. Denn ein Festival, das vorgibt, kulturelle Vielfalt zu feiern, in Wahrheit aber politische Eindeutigkeit prämiert, ist nicht Ausdruck eines freien Kulturstaats, sondern ein Beispiel für staatlich legitimierte Erziehungsarbeit im medienpolitischen Format. (Beifall AfD) Dafür steht die AfD-Fraktion nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Danke schön. Dann habe ich Frau Mitteldorf auf der Rednerinnenliste.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir sprechen heute über am Ende zwei Themen, die sich aber bedingen. Das eine ist unser Antrag zum „Goldenen Spatz“, der, wie Sie wissen, unlängst zu Ende gegangen ist und wieder einmal gezeigt hat, welches Potenzial sich in einem kleinen Bundesland entfalten kann, wo ein Kleinstteam mit sehr vielen ehrenamtlichen Helfern, aber im Kern eine kleine Gruppe engagierter Menschen sehr viel Programm auf die Beine stellt und in ihrer Einzigartigkeit in Deutschland auch ein Festival präsentiert, das einen Dreiklang beinhaltet. Zum einen ist es – das haben wir schon gehört – ein Filmfestival, eins, das kuratiert ist durch eine fachkundige Jury, also die Filmschaffenden, die der Vorredner offensichtlich irgendwie vermisst hat. Des Weiteren ist Teil dieses Dreiklangs – das ist ein sehr wichtiger Punkt – der ganze Aspekt „Medienbildung und Beteiligungsformat“. Der Vorredner der AfD-Fraktion hat was von Indoktrination erzählt, weil es Formate für die Kinderjury gibt, die pädagogisch begleitet werden. Da muss ich mal ganz ehrlich fragen: Haben Sie zu lange in der Sonne gestanden, Herr Cotta? (Heiterkeit und Beifall Die Linke) Nach Ihrer Interpretation würde das bedeuten, wenn man in der Schule im Deutschunterricht das Thema „Erörterung“ behandelt, dass, weil es pädagogisch betreut wird – man muss ja erst mal lernen, was Erörterung ist, wie man textgebundene Erörterung macht oder auch nicht und welche Teile das betrifft, also eine pädagogische Begleitung dessen, was Kern von in diesem Fall Erörterung ist –, jeder Deutschlehrer und jede Deutschlehrerin in diesem Land Kinder indoktriniert, wenn sie Erörterung lehren. Ähnlich verhält sich das mit der Frage, wie man in Gruppen, die zusammengewürfelt sind – das ist übrigens kein völlig neues Format, sondern wird schon sehr lange und richtigerweise praktiziert –, Kinder, Jugendliche, aber im Übrigen auch bei Erwachsenen im Gruppenprozess miteinander Dinge vereinbart, wie Argumentationen aufgebaut werden können, wie man sich gegenseitig zuhört, wie man seine eigenen Argumente formuliert. All das ist Teil von sowohl Medienbildung als auch generell von pädagogischer Begleitung. Das ist auch richtig so, weil die Kinderjury, die ein wichtiger Bestandteil dieses Festivals ist, zusammengewürfelt wird aus unterschiedlichen Landesteilen, zum Teil auch eine große unterschiedliche Alterskohorte aufweist, nicht mal alle aus Deutschland kommen, sondern auch aus dem deutschsprachigen ausländischen Raum, die alle zusammenkommen und die ganze Zeit miteinander zu tun haben. Und die haben sehr viel zu tun, weil sie nämlich alle Filme gucken und darüber reden. Demzufolge ist es vollkommen richtig, dass zum einen das Miteinander in Gruppen und demzufolge im Übrigen die Teilhabe an Demokratie gelernt und gefördert werden, auch in diesem Rahmen. Zum anderen ist es insgesamt wichtig, minderjährige Kinder, die sich mehrere Wochen losgelöst von ihren Eltern befinden, pädagogisch zu betreuen. Was da der Vorwurf ist, außer dass Ihnen sonst nichts eingefallen ist, weil Sie sich nämlich mit dem Festival überhaupt nicht auskennen, liegt mir irgendwie fern, was Sie da erzählen wollten. (Beifall Die Linke) Das Dritte ist, was diesen Dreiklang betrifft: Es ist ein Branchentreffen. Es ist nicht zu unterschätzen – Kollege Schubert hat es in der Begründung am Anfang gesagt –, wenn sich über 600 Fachvertreterinnen und Fachvertreter aus der Film- und auch Fernsehbranche treffen, austauschen, auch mit Medienhäusern wie dem MDR, der Teil dieses Festivals ist, in den Austausch treten, miteinander Kontakte knüpfen, das Netzwerk aufbauen. Das brauchen wir im Übrigen sehr wohl – und da bin ich absolut bei der Regierungskoalition – in Thüringen, das sich schon seit vielen Jahren zum Kindermedienland entwickelt hat und wo es auch gilt, Thüringen als Kindermedienland und auch die Forderung – die Herr Cotta komisch findet, ich finde sie nicht komisch – weiterzuentwickeln, dass es Thüringen sehr gut steht als Medienland, wenn regionale Produzentinnen gestärkt werden, (Beifall CDU) und natürlich auch mehr Produktionen aus Thüringen in Thüringen für Thüringen und darüber hinaus entwickelt werden können. Es tut mir leid, aber der Markt, der das alles regeln soll, der braucht selbstverständlich einen Schubs in die Richtung, dass man sagt, wir fördern die Menschen, die hier aus diesem Bereich kommen und aus unserem Bundesland für unser Bundesland nach außen strahlen. Auch das ist alles Teil des Medienfestivals „Goldener Spatz“. Deswegen finden wir es wichtig, dass wir hoffentlich mit einer Mehrheit aus diesem Landtag das Signal Richtung „Goldener Spatz“ senden, dass uns dieses Festival wichtig ist, das es weiterzuentwickeln gilt. Ich bin sehr dankbar, dass wir beim vergangenen Haushalt gemeinsam mit der Brombeerkoalition schon den Schritt machen konnten, zu sagen, wir geben mehr Geld für den „Goldenen Spatz“. Aber es ist natürlich so, es ist immer eine einjährige Förderung. Demzufolge ist unser Ansinnen, zum einen das Signal zu senden, aber zum anderen auch zu sagen: Wir können da auch nicht stehen bleiben. Ich bin Ministerpräsident Voigt und auch Minister Gruhner sehr dankbar – wir haben uns ja getroffen bei der Eröffnung des „Goldenen Spatz“ in Gera –, die, ich finde, sehr glaubhaft mitgeteilt haben, dass ihnen dieses Festival ebenso wichtig ist wie uns. Deswegen freut es mich am Ende, auch wenn es eine andere Ankündigung gab, dass die Koalition sich entschieden hat, einen Entschließungsantrag einzureichen, wozu ich Ihnen sagen kann, dass wir sehr gern auch heute gleich hier sowohl unseren Antrag als auch Ihren Entschließungsantrag positiv abstimmen könnten und, glaube ich, insgesamt ein gutes Signal für das Kindermedienland in Thüringen und den „Goldenen Spatz“ senden können. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Herzlichen Dank, Frau Mitteldorf. Ich möchte mich an der Stelle kurz entschuldigen, dass wir in der Redeliste einen Fehler gemacht haben. Frau Rosin, Sie dürfen sich schon vorbereiten und können auch gern schon nach vorn den Weg finden. Nichtsdestotrotz möchte ich, Frau Mitteldorf, Ihre Rede zum Anlass nehmen – wir hatten das gerade bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt – und an das respektvolle Miteinander erinnern. „Sie haben zu lange in der Sonne gestanden“ ist umgangssprachlich. Ich würde wirklich noch mal darum bitten, bleiben Sie einfach alle respektvoll miteinander, sodass wir hier nicht ständig über Rügen und Ordnungsrufe reden müssen. Wir werden das auf jeden Fall im Ältestenrat noch mal besprechen, wie hier auch unsere Regeln aussehen, die wir uns miteinander gegeben haben. Ich bitte aber darum, dass das alle hier im Rund beherzigen. Herzlichen Dank. Frau Rosin, Sie haben das Wort.

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Marion Rosin CDU

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und im Livestream, es ist bereits erwähnt worden, vor wenigen Tagen fand zum mittlerweile 33. Mal das deutschsprachige Kindermedienfestival statt, der „Goldene Spatz“. In über 100 Veranstaltungen wurden die besten deutschsprachigen Film- und Fernsehproduktionen, digitale Medienangebote für Kindergartengruppen, Schulklassen und Familien sowie für Kinder und Jugendliche, aber auch für Fachleute präsentiert. Also großes Kino in Erfurt und Gera, Premiere, Liveshows und eine große dreitägige Pop-up-Medienwerkstatt ausschließlich für Kinder und Jugendliche wurden angeboten. In dieser Pop-up-Medienwerkstatt durften die acht- bis zwölfjährigen Kinder auf einer großen Werkstattfläche an verschiedenen Stationen programmieren, tüfteln, basteln, filmen und bauen, also quasi in die faszinierende Welt der Medien eintauchen. Neben den Premieren der Filme „Das geheime Stockwerk“ und „Heidi – Die Legende vom Luchs“ oder „Ab morgen bin ich mutig“ bekamen die Teilnehmer über eine digitale Erlebniswelt Einblicke in die sechs nominierten Beiträge des Wettbewerbs „Interaktives & Digitales Storytelling“ mit Computerspielen, virtuellen und erweiterten Realitäten – abgekürzt VR und AR –, Browsergames, Websites und Apps. Ziel des Festivals ist es, einen Überblick über deutschsprachige Filme, Fernsehprogramme sowie digitale Medien zu erhalten und auch zu gewähren und damit qualitativ hochwertigen und innovativen Produktionen Aufmerksamkeit zu schenken, aber sie damit auch zu fördern. Veranstalter und Träger ist die Deutsche Kindermedienstiftung „Goldener Spatz“, eine Kooperation zwischen den Stiftern – das ist bereits erwähnt worden – MDR, ZDF, RTL, der Thüringer Landesmedienanstalt, der Mitteldeutschen Medienförderung und der Stadt Gera und der Landeshauptstadt Erfurt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat mit dem „Goldenen Spatz“ in der Tat ein großes Pfund, mit dem wir medienpolitisch auch wuchern sollten. (Beifall CDU, BSW) Deshalb unterstützen wir diesen Antrag der Koalitionsfraktionen. Zwei Wochen nach Festivalende können wir hier im Parlament das Alleinstellungsmerkmal des „Goldenen Spatz“ in der Festivalwelt auch auf unsere Art hier im Parlament würdigen. (Beifall CDU, BSW) Der „Goldene Spatz“ ist ein bedeutendes Aushängeschild unseres Medienstandorts Thüringen, prägt diesen und trägt zweifellos entscheidend zu dessen Imagepflege nicht nur deutschlandweit, sogar international bei. Insoweit unterstützen wir natürlich dieses Anliegen im Antrag der Linksfraktion. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Ihnen bekannt sein dürfte, definiert sich der Medienstandort Thüringen über die handelnden Akteure und Initiativen vor allem als Land für junge Medieninhalte, und das ist uns wichtig. Es sind die Kindermedien, die im Drehbuch- und Filmbereich, in den Printmedien bis hin zu den Bereichen „Gaming“, „VR“ oder „AR“ sowie „Podcasts und Streaming“ eine bedeutende Nische des Medienmarkts darstellen, also auch eine Chance, durch die Thüringen zumindest im nationalen Wettbewerb mit den anderen deutschen Medienzentren mithalten kann. Vollkommen zu Recht hat der Freistaat Anfang der 90er-Jahre mit dem Thema „Kindermedien“ auf die richtige strategische Positionierung gesetzt. Wichtige Anker für diese Strategie sind seither der Kinderkanal KiKA von ARD/ZDF, die Einrichtung des STUDIOPARK KinderMedienZentrum in Erfurt, die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH als zentrale Förderanstalt der drei Länder, der Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. insbesondere als Träger der renommierten Akademie für Kindermedien sowie eben auch die Kindermedienstiftung „Goldener Spatz“. Die Stiftung ist auch verantwortlich für die europäisch orientierte Kinderfilminitiative Kids Regio. Flankiert wird diese Initiative seit 2013 durch die bundesweite Förderinitiative „Der besondere Kinderfilm“ unter Beteiligung des MDR, der Mitteldeutschen Medienförderung und der Staatskanzlei und die ebenfalls vom Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. von Erfurt aus koordiniert wird. Dabei muss unbedingt auch die von 2013 bis 2021 erfolgte Produktionsinitiative des Fördervereins Deutscher Kinderfilm „Formate aus Thüringen“ in den Fokus genommen werden, die die Entwicklung und Umsetzung von qualitätsvollen TV-Serienkonzepten für Kinder und Jugendlichen jährlich gefördert hat. Viele erinnern sich an „Schloss Einstein“. Inzwischen läuft die Förderung über die Akademie für Kindermedien. Aktuell ist die Film- und Serienproduktion der stärkste Motor der Kindermedienbranche, wie erfolgreiche deutsche Kinderfilme auch zeigen. Ich darf Sie erinnern: Der erfolgreichste deutsche Kinofilm 2024 „Die Schule der magischen Tiere 3“ mit fast 3 Millionen Zuschauern war ein Kinderfilm, der unter anderem in Thüringen gedreht wurde. Ein weiterer wichtiger Player für die Marke „Kindermedienland“ ist die etablierte Medienstandortagentur, der Mediennetzwerk Thüringen e.V. MENT. Als Branchenverband vertritt MENT inzwischen die Interessen Thüringer Medienschaffender und der Medienwirtschaft und setzt sich für eine strategische Weiterentwicklung eines starken Kindermedienlandes Thüringen ein. Und, verehrte Kollegen von den Linken, zu weiteren Errungenschaften und Stärken dieser Kindermedienland-Strategie gehören auch die Einrichtung des Studiengangs „Kinder- und Jugendmedien“ sowie – und darauf haben Sie in Ihrem Antrag mit III. und IV. ja auch verwiesen – die Sicherstellung einer auskömmlichen Projekt- und institutionellen Förderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufzählung der zahlreichen Initiativen und Akteure im Bereich „Kindermedien“ war uns wichtig, um deutlich zu machen, dass das Kindermedienland Thüringen eben nicht nur von einem Leuchtturm geprägt ist, es gibt viele Akteure, viele Initiativen und die gilt es ebenso zu stärken wie den „Goldenen Spatz“. Verehrte Kollegen und Kolleginnen, als Regierungskoalition vertreten wir die Auffassung, dass eine alleinige Fokussierung bzw. exklusive Herausstellung des allseits beliebten Kindermedienfestivals „Goldener Spatz“ dem Gesamtbild unseres Medienlandes Thüringen hier als Standort mit seinen Initiativen und Akteuren nicht gerecht wird. Ganz klar: Wir würden uns unter einen Scheffel stellen, wenn wir das nur so sehen würden. Daher verfolgen wir vielmehr einen ganzheitlichen Ansatz, um die wichtige Rolle jeder einzelnen Initiative für unseren Medienstandort auch würdigen zu können. Ich möchte nur auf die Große Anfrage verweisen, wenn Sie einige Positionen der CDU-Fraktion verfolgen wollen – in der vergangenen Legislatur gab es 521 Fragen genau zu diesem Thema; dort können Sie sich allseits informieren –, und natürlich auch auf das Positionspapier des Mediennetzwerks Thüringen, also MENT, von Anfang des Jahres. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, abschließend noch einige Worte zur Finanzierung. Es ist so, die Gewährung einer langfristigen Förderperspektive bzw. Unterstützung steht außer Zweifel. Aus diesem Grund haben CDU, BSW und SPD in den letzten Haushaltsverhandlungen auch entsprechend Mittel beantragt. Die Kürzung des linken Medienministers im betreffenden Haushaltstitel von 440.000 Euro auf 400.000 Euro haben wir mit einem Antrag zurückgenommen, aber leider wurde – das haben Sie auch ausgeführt – unserer Ansicht nach unser Antrag mit den Mehrausgaben in den Haushaltsverhandlungen leider nicht berücksichtigt. Die Finanzpolitiker der Linken-Fraktion haben dies nicht gewährt. Wir hatten diese Vorstellung und hatten im Grunde genommen mehr Geld für den „Goldenen Spatz“ vorgesehen aufgrund der Preissteigerungen und können sagen, dass das politische Handeln nicht ganz passt, denn dann muss man wirklich das Ding auch zu Ende denken. Wir möchten darauf hinweisen, dass es kein Entschließungsantrag ist, den wir eingebracht haben. Ich möchte hier die Korrektur aufzeigen. Der Alternativantrag liegt Ihnen vor. Ich bitte Sie, der Überweisung dieser beiden Anträge, sowohl des Antrags der Linksfraktion als auch unseres Alternativantrags, der Ihnen vorliegt, zuzustimmen, damit wir dieses Thema allumfassend in dem dazugehörigen Ausschuss betrachten und vielleicht auch mit einem Anhörungsverfahren noch tiefer gehen können, damit das Medienland Thüringen auch die Möglichkeit hat, in Gänze betrachtet zu werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Danke schön. Das war eine Punktlandung in der Redezeit. Frau Mitteldorf, ich muss mal schauen, wie viel Redezeit Sie noch haben. Ich glaube, Sie hatten noch 1 Minute. Bitte schön.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Rosin, was vorliegt, ist ein Entschließungsantrag. Ich weiß, dass jetzt während dieses Tagesordnungspunkts daraus noch unbedingt ein Alternativantrag werden soll. Ich finde es persönlich sehr schade, zumal ich, glaube ich, wenn Sie meiner Rede zugehört haben, versöhnlicher war als Sie am Ende. Das ist nicht würdig, (Beifall Die Linke) weder für den „Goldenen Spatz“ noch für das Kindermedienland insgesamt. Ich finde es sehr schade, dass wir es nicht schaffen, bei so einem Thema, wo wir uns eigentlich einig sind, ein gemeinsames Bild nach außen zu zeigen und beide Anträge heute hier zu verabschieden. Jetzt stellen Sie sie gegeneinander – sehr, sehr schade. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Danke schön. Ich schaue zur Regierungsbank. Wünscht jemand das Wort? Herr Gruhner? Bitte schön.

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Gruhner

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will einige Bemerkungen zum Thema „Medienpolitik und ‚Goldener Spatz‘“ machen. Ich will mich zunächst bedanken, dass wir das Thema diskutieren, und ich will mich auch für die Anträge bedanken. Es ist gut, dass wir erneut ein medienpolitisches Thema hier miteinander diskutieren. Denn die Frage von Medienpolitik – und das haben wir schon sehr oft auch erörtert – ist breit. Es ist am Ende Demokratiepolitik. Wir haben auch in den letzten Wochen, finde ich, mit der Zustimmung zum Reformstaatsvertrag hier im Thüringer Landtag ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich erstens, dass wir nach vorn gehen, und zweitens, dass wir auch verlässlich handeln. Das will ich hier ausdrücklich noch mal unterstreichen. Wir waren das erste Land, was hier Klarheit geschaffen hat. Insofern ist es, glaube ich, gut, dass wir heute erneut über medienpolitische Fragen sprechen. Ich will kurz, bevor ich auch zum „Goldenen Spatz“ ein paar Bemerkungen mache, noch einmal sagen: Wenn man auf unsere Medienpolitik blickt, wenn man generell auf Medienpolitik blickt, aber auch auf Medienpolitik in Thüringen, dann gibt es, glaube ich, sehr unterschiedliche Schwerpunkte, die aber immer zusammengedacht werden müssen. Es geht um die Sicherung von Medienvielfalt. Es geht natürlich um die Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es geht um die Förderung von Film- und Medienwirtschaft. Man darf nicht vergessen, das ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Es geht viertens um die Förderung von Medienkompetenz. Und schließlich ist eine fünfte ganz tragende Säule hier in Thüringen – und das ist ja auch der Kern der heutigen Diskussion –, dass wir Kindermedienland sind, und das seit vielen Jahren. Die Abgeordnete Rosin hat das angesprochen, es war von Anfang an in Thüringen eine wichtige strategische Entscheidung, diesen Schwerpunkt zu setzen. Das ist etwas, was es gilt, fortzuführen und auch immer wieder zu stärken. Wir haben den Förderverein Deutscher Kinderfilm in Thüringen und wir haben natürlich – und das ist ein Stück weit ja auch ein Flaggschiff – den Kinderkanal. Es wird jetzt darum gehen, dass wir auch mit Blick auf die Diskussion und die Umsetzung des Reformstaatsvertrags den Kinderkanal als eigenständige Marke weiter sichern. Das ist auch für den Kindermedienstandort Thüringen sehr zentral. Das zeigt also am Ende, das Kindermedienland Thüringen setzt sich aus verschiedenen Mosaiken zusammen und es gibt viele Initiativen und viele wichtige Punkte, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Zweifelsohne gehört der „Goldene Spatz“ dazu, gar keine Frage. Das ist das bedeutendste Kindermedienfestival im deutschsprachigen Raum und auch wirklich ein Leuchtturm in diesem Bereich. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Insofern will ich auch noch mal selbst sagen – Frau Abgeordnete Mitteldorf hat das angesprochen, das Festival hat ja erst vor wenigen Tagen stattgefunden –: Man merkt dort wirklich, dass das ein Festival mit Seele ist, dass es dort ein professionelles Team gibt, das das umsetzt, dass aber alle wirklich auch mit Leidenschaft dabei sind. Das merkt man den Machern des Festivals an, das merkt man aber auch den Kindern an, die dort teilnehmen. Bei allem Respekt, man kann natürlich immer von politischer Einflussnahme, Indoktrination und sonst was reden, aber ich habe dort Kinder erlebt, die – da bin ich mir ziemlich sicher – machen sich sehr eigenständig ihren Kopf; dort gibt es eine Kinderjury, die regelrecht erwachsene Entscheidungen trifft. Ich glaube, man macht es sich ein bisschen einfach, wenn man dann das Ganze hier so abtut, als sei das am Ende alles nur politisch indoktriniert. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Herr Cotta, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen, die Sie vorhin gemacht haben, und das will ich wirklich in aller Ernsthaftigkeit auch zurückweisen: Sie haben hier die Landesregierung und auch den Ministerpräsidenten mit der früheren SED-Diktatur bzw. den Ministerpräsidenten mit dem DDR-Kulturminister gleichgesetzt. Das ist schon reichlich unverfroren und ich will das auch wirklich zurückweisen. Wir erleben in diesen Tagen immer wieder, wie Sie politisch arbeiten, und deswegen wie bei anderen Dingen auch: klarer Widerspruch. Das ist eine Unverfrorenheit und das will ich deswegen auch klar zurückweisen. (Beifall CDU, BSW) Die Kindermedienstiftung „Goldener Spatz“ ist am Ende – das habe ich gesagt – auch ein Herzstück des Kindermedienlandes. Deswegen ist es auch richtig, dass man von Anfang an gesagt hat, man unterstützt hier institutionell, man verankert das mit einer stetigen Förderung. Deswegen ist die Förderlogik, die wir hier haben, eben auch auf Langfristigkeit, auf Verlässlichkeit angelegt. Es ist richtig, dass es diese institutionelle Förderung gibt. Ich bin auch dankbar, dass der Haushaltsgesetzgeber, dass Sie, das Parlament, mit dem Haushalt 2025 dafür gesorgt haben, dass die Mittel noch mal entsprechend aufgestockt wurden. Ob uns das mit Blick auf die künftigen Haushalte weiterhin in dem Umfang gelingt, das müssen in allererster Linie die Parlamentarier hier entscheiden. Ich kann nur sagen, das ist natürlich gut angekommen und es hat am Ende auch dafür gesorgt, dass dieses Festival weiter fokussiert und weiter professionalisiert werden kann. Was ich für den Freistaat und für die Landesregierung sagen kann, auch mit Blick auf die Förderung – und es gibt ja auch noch weitere Formate, die unterstützt werden in diesem Zusammenhang, KIDS Regio, das Festival selbst –: Wir stehen da wirklich zu unserem Wort, und Wort und Tat gehören am Ende da auch zusammen. Deswegen kann ich nur sagen: Über die Art und Weise des Umfangs muss das Parlament entscheiden. Aber dass wir weiter hier auch verlässlich unterstützen müssen, steht, glaube ich, außer Frage und dazu steht auch die Landesregierung. Ich will es noch mal aufgreifen, weil im Antrag der Linksfraktion auch ein Wort zu den Mitstiftern gesagt wurde. Das stimmt natürlich, es ist auch die Pflicht der anderen Stifter, sich hier zu engagieren, und ich glaube, das gilt auch ganz generell. Natürlich kann es nicht sein, dass das am Ende immer alles Sachen sind, die nur vom Staat ausgehen, die nur aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das gilt für den Medienbereich, das gilt aber auch für andere Bereiche, für Sport, Kultur. Natürlich müssen wir alle Initiativen unterstützen, aber vor allem immer wieder auch Ansätze unternehmen, damit wir breit Unterstützung bekommen. Es kann, wie gesagt, am Ende nicht nur Aufgabe des Staates sein. Und gleichzeitig gibt es natürlich in diesem konkreten Fall Mitstifter, wo wir als Landesregierung und der Freistaat auch ein gehöriges Wort mitreden, wenn ich jetzt mal an die MDM denke, aber auch an andere, wenn ich an den MDR denke. Ich bin einerseits dankbar, dass dort unterstützt wird, und auf der anderen Seite tun wir das aber auch bereits, dass wir hier immer wieder auch Gespräche führen, dass es eine entsprechende Unterstützung gibt. Das gilt im Übrigen auch für Gera und Erfurt als die beiden Ausrichterkommunen. Am Ende, wie gesagt, ist es keine Sache, die allein den Freistaat angeht, sondern die für den gesamten Freistaat Thüringen wichtig ist. Deswegen ist es, glaube ich, auch gut und richtig, dass wir diesen Appell aussenden, dass wir das als Gemeinschaftsaufgabe im übertragenen Sinne auch wirklich weiter unterstützen. Kurzum: Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ – ein Leuchtturm der Kindermedienarbeit. Dass wir darüber heute hier reden, ist richtig, weil es auch die Wertschätzung zeigt, die wir dem Thema „Kindermedien“ insgesamt beimessen. Deswegen will ich mich noch mal bedanken und freue mich auf Entscheidungen und Beratungen in diesem Sinne. Ich glaube, das unterstützt am Ende das, was wir als Landesregierung ohnehin tun, was seit vielen Jahren angelegt ist und was wir auch an der Stelle fortsetzen wollen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Herzlichen Dank, Herr Gruhner. Ich habe jetzt schon durch Zurufe die Frage vernommen, was ist das jetzt, mitten im Rennen einen Entschließungsantrag in einen Alternativantrag zu ändern. Sie haben eine Wortmeldung dazu, bitte schön. Ich hätte sonst ausgeführt. Aber gern.

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Ulrike Jary CDU

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Einfach nur von unserer Seite noch mal die Klarstellung: Zu unserem Entschließungsantrag mit der Drucksache 8/1349 haben wir soeben eine Neufassung eingereicht, die im Prinzip nur das Wort „Entschließungsantrag“ zu „Alternativantrag“ ändert. Vielen Dank.

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Dr. med. Cornelia Urban

Kindermedienfestival „Goldener Spatz“ stärken und langfristig fördern

Herzlichen Dank, Frau Jary, für die Klarstellung. Nichtsdestotrotz ist es so, die Verwaltung ist auch ein Stückchen überrascht worden und hat gesagt, das haben wir in der Form noch nicht gehabt. Aber wir würden auf jeden Fall um eine kurze Unterbrechung bitten, damit wir die Blätter verteilen können, damit Sie schwarz auf weiß sehen, dass dem so ist, dass sich nichts geändert hat. Deswegen gebe ich uns jetzt 5 Minuten, damit wir die Formalien korrekt einhalten und niemand dann der Auffassung ist, hier wurde nur irgendetwas zugerufen und wir haben es nicht gesehen. Wir verteilen das jetzt kurz. Das heißt, ich würde in 5 Minuten weitermachen. Dann würden wir über diese beiden Alternativanträge abstimmen. Ich hatte Ausschussüberweisung vernommen. Wir haben auch gerade schon geprüft, also prinzipiell gibt es hier keine inhaltliche Konkurrenz. Das heißt, wir können beide an den Ausschuss überweisen und Sie können sich dann im Ausschuss darüber einig werden, was daraus wird. So viel zum Prozedere. Bis 11.30 Uhr machen wir jetzt Pause und wir verteilen. Danke. Ich bitte noch um wenige Minuten Geduld. Es arbeiten alle mit Hochdruck daran, Sie bekommen gleich die Blätter. Meine Damen und Herren, ich sehe, dass all die fleißigen Helfer jetzt alles verteilt haben. Deswegen auch an sie noch mal herzlichen Dank für die Hilfe in der kurzen Zeit, dass wir es noch mal wirklich schwarz auf weiß sehen können, was jetzt hier mündlich schon erörtert wurde, dass wir jetzt zur Abstimmung neben dem bekannten Antrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/1210 auch noch einen Alternativantrag, der vorher Entschließungsantrag hieß, von den Brombeerfraktionen vorliegen haben. Ich komme jetzt hiermit zur Abstimmung über diese Anträge. Ich möchte zunächst erst einmal fragen: Ich hatte so vage Ausschussüberweisung gehört, ich hatte aber nicht gehört, welchen Ausschuss Sie meinten. Ich gehe deshalb einfach mal davon aus, dass es Medien und Europa ist. Ich sehe jetzt hier Nicken. Gibt es noch weitere Ausschussvorschläge? Das sehe ich nicht. Das heißt also, wir stimmen darüber ab, ob gegebenenfalls eine Ausschussüberweisung stattfindet. Deshalb rufe ich jetzt zunächst erst mal den Ursprungsantrag, Antrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/1210, „Kindermedienfestival ‚Goldener Spatz‘ stärken und langfristig fördern“ auf. Wer mit der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der kompletten Fraktion der AfD. Und wer enthält sich? Hier sehe ich niemanden. Damit ist die Ausschussüberweisung für den Antrag der Linken so beschlossen. Eine Federführung müssen wir nicht beschließen, weil hier nur ein Ausschuss benannt wurde. Ich komme jetzt zu dem neu ausgeteilten Alternativantrag, der aber inhaltlich deckungsgleich ist mit dem vorangegangenen Entschließungsantrag, der Ihnen vorlag. Da ich jetzt selbst keinen habe, muss ich kurz schauen. Die Nummer hat sich nicht geändert, wir sind weiterhin bei der Drucksachennummer 8/1349 – Neufassung –. Wir stimmen deshalb jetzt über diesen Alternativantrag ab. Danke schön für den Hinweis. Er bekommt doch eine neue Nummer. Es ist ein Vorabdruck und deswegen bekommt er erst noch seine neue Nummer. Nichtsdestotrotz, Sie wissen alle, worüber wir abstimmen. Wir stimmen jetzt also über diesen Alternativantrag der Brombeerfraktionen ab. Hier war ebenfalls Ausschussüberweisung angegeben worden. Ich übernehme jetzt einfach noch mal den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport. Ich frage aber auch hier: Gibt es noch weitere Ausschüsse, wo Sie diesen Antrag sehen möchten? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diese Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport ab. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Hier sehe ich die Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen ist so die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport beschlossen. Damit sind jetzt beide Anträge im Ausschuss. Dort können, wie ich schon vorhin ausgeführt hatte, da sie auch nicht in inhaltlicher Konkurrenz stehen, beide Anträge beraten werden, gegebenenfalls auch zusammengeführt werden, was auch immer. Das obliegt dem Ausschuss. Wir werden aber jetzt an dieser Stelle diesen TOP beenden und würden jetzt in der Tagesordnung so verfahren, dass wir mit dem Tagesordnungspunkt 1 , den wir ja eigentlich sonst immer als Erstes haben, weitermachen. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/58 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/1279 ZWEITE BERATUNG Wir haben zunächst auch eine Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Die Berichterstattung obliegt Herrn Mühlmann. Ich bitte Sie nach vorn. Danach würden wir dann zur Aussprache kommen. Bitte schön, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD mit dem Namen „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ in der Drucksache 8/58 wurde in der 2. Plenarsitzung des 8. Landtags am 13. November 2024 aufgerufen. Nach Abschluss dieser ersten parlamentarischen Beratung wurde der Entwurf mehrheitlich an den Justizausschuss zur weiteren Befassung überwiesen. Dieser befasste sich erstmals inhaltlich in seiner 3. Sitzung am 22. Januar 2025 mit dem Gesetzentwurf und beschloss zunächst, dass ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Anhörungsverfahren wurde dann am 26. Februar 2025 beschlossen, initiiert und anschließend auch durchgeführt. Nach Abschluss der Anhörung hat sich der Justizausschuss am 11. Juni 2025 erneut mit der Drucksache befasst und von mehreren inhaltlich verschiedenen Beschlussvorschlägen denjenigen mehrheitlich beschlossen, der die Ablehnung des Gesetzentwurfs vorsah. Ich hoffe, nichts vergessen zu haben, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. Wir kommen damit jetzt zur Aussprache zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD. Hier liegt mir eine Redeliste vor und Herr Hutschenreuther vom BSW hat das Wort.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer sowohl hier im Saal als auch am Livestream, wir haben eben die Berichterstattung des Kollegen Mühlmann bekommen. Eine andere Empfehlung als die des Ausschusses können wir hierzu nicht abgeben. Doch warum können wir das nicht abgeben? Nicht, weil es von der falschen Stelle im Haus kommt, sondern weil dieses Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz einfach noch nicht oder nicht an der Reihe ist. Schauen wir uns die Sache inhaltlich an – darauf wird auch später noch eingegangen, deswegen in der gebotenen Kürze –: Es sollen Bußgelder und Verwarngelder erstattet werden. Was nicht berücksichtigt wird, ist: Was ist mit Verdienstausfällen, was ist mit Geldstrafen, in die die Bußgelder umgewandelt worden sind, was ist mit den Leuten, die ihren Job verloren und dadurch einen Verdienstausfall gehabt haben? Die im Gesetz vorgesehene Aufzählung ist als abschließend vorgesehen. Sie trägt allein dadurch, dass sie dem Coronauntersuchungsausschuss und auch der Enquetekommission vorgreift, das große Risiko, dass hier Sachen vergessen werden, Betroffene übersehen werden und dass das Ziel eines solchen Gesetzes, Rechtsfrieden zu schaffen, damit überhaupt nicht erreicht werden kann. (Beifall BSW) Auch in der Begründung findet sich mit den veranschlagten 4 Millionen Euro eine Zahl, die ins Blaue geschossen zu sein scheint. Denn eine Begründung hierfür findet sich ebenfalls nicht. Es gäbe wahrscheinlich noch viel zu sagen, aber eine Begründung dafür, diesem Gesetz zuzustimmen, können wir und konnten wir auch im Ausschuss nicht finden. Deswegen lassen Sie mich an der Stelle bereits mit einem Zitat schließen, mit Ihrer Erlaubnis und auch der von Ihnen, Frau Kollegin Muhsal. Sie haben geschrieben: Ich bin beruhigt, dass die Vernunft über den politischen Kampfgeist gesiegt hat. – Ich glaube, das ist hier der Fall. Es ist einfach noch nicht an der Zeit für dieses Gesetz. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke schön. Als nächster Redner hat Herr Schard von der Fraktion der CDU zu Wort.

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Stefan Schard CDU

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, werte Gäste! „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde“ – das ist ein sehr bekanntes Bibelwort, aber passt auch ein bisschen auf die gesamte Situation, die wir heute hier zu bewerten haben und die mich ein Stück weit an eine Situation erinnert, wenn man mal was gefragt wird, um eine Einschätzung gebeten wird, und am Ende gar nicht abgewartet wird, bis man selbst diese Einschätzung gegeben hat, nach der gefragt wurde, sondern der Fragesteller sofort mit seiner Antwort hierauf zu sprechen kommt und die Dinge im Prinzip selbst einschätzt, ohne die Beantwortung der Frage abzuwarten. Aber ich will mal ganz vorn anfangen. Der Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Coronapandemie eingesetzt und die AfD selbst hat diesen Ausschuss beantragt. Da sollen nun Zeugen gehört, Sachverständige befragt, Dokumente ausgewertet und die damaligen Entscheidungen auf diese Art und Weise untersucht und bewertet werden. Parallel dazu gibt es einen weiteren Ausschuss, eine Enquetekommission, die Lehren aus der Pandemie, die uns hier alle so beschäftigt hat, ziehen soll. Auch hier hat die AfD im Übrigen Experten benannt, die einbezogen werden sollen. Sinn all dieser Maßnahmen – dachte ich zumindest bis dato – ist es, aufzuklären, ob und inwiefern während und im Zusammenhang mit der Coronapandemie Unrecht geschehen ist, es zu Unrecht kam und hier natürlich auch im Nachhinein andere Bewertungen vorzunehmen sind. Das ist erst mal der Stand. Im Laufe der nächsten Monate wird sich dann auch aufgrund dieser sehr intensiven Arbeit in diesen Gremien zeigen, ob es zu Unrecht gekommen und wie damit zu verfahren ist. Das kann auch nur ein solcher Ausschuss am Ende hier aufzeigen. Heute geht es um den Gesetzentwurf der AfD, der pauschal schon im Titel urteilt, dass alle Maßnahmen in der Coronazeit Unrecht gewesen seien – ohne Untersuchung, ohne Grundlage, einfach so. Und da muss ich schon fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD: Wie soll denn nun geklärt werden, ob es Unrecht gab, oder soll ohne eine solche Klärung alles, was mit Corona zusammenhängt, gleich und pauschal zu Unrecht erklärt werden? Wollen Sie Aufklärung oder interessiert Sie das Ergebnis einer solchen Aufklärung überhaupt nicht? Wahrscheinlich – das muss ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit sagen – ist eher Letzteres der Fall. Denn noch bevor überhaupt ein einziger Zeuge im Ausschuss ausgesagt hat, wollen Sie per Gesetz feststellen, dass alle Maßnahmen Unrecht waren. (Beifall CDU, BSW) Meine Damen und Herren, eine solche Verfahrensweise ist nicht solide und hat auch mit seriöser Politik nichts zu tun. Ich komme ja bekanntermaßen aus der Juristerei und dort ist es aus gutem Grund so, dass man sich erst einmal ein Bild macht, Schlüsse zieht und ermittelt, bevor man urteilt. Alles andere ist eine Vorverurteilung und eine solche Vorverurteilung entbehrt jeder ernsthaften und im Übrigen auch rechtsstaatlichen Grundlage. Meine Damen und Herren von der AfD, seien Sie doch mal ehrlich: Suchen Sie wirklich nach der Wahrheit oder geht es Ihnen hier um pauschale Denunziation? Im Justizausschuss haben wir sehr intensiv über Ihren Gesetzentwurf gesprochen und es sind auch Experten angehört worden. Das haben wir ja hier in der Berichterstattung gehört. An ganz vielen Stellen wurde deutlich gemacht, dass man erst einmal die Untersuchungen zu den Coronamaßnahmen abwarten müsse, bevor man derartige Schlüsse zieht oder verurteilt oder alles pauschal für Unrecht erklärt. Das ist eindeutig so in der Befragung der Anzuhörenden deutlich geworden. Eine von Ihnen selbst benannte Anzuhörende hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz am Ende sogar dort vorgebracht. Nicht nur ich habe Ihnen angeboten, erst auf das Ergebnis zu warten, bevor man hier mit den Verurteilungen voranschreitet. Und wir haben entsprechend den Ergebnissen der Anhörung auch vorgeschlagen, zu warten, bis Erkenntnisse vorliegen. Da führte aber kein Weg hin. Wenn man sich jetzt noch mal rekapitulierend die ganze Verfahrensweise anschaut, haben Sie selbst im Einsetzungsantrag zum Untersuchungsausschuss umfangreiche Untersuchungsfragen formuliert. Und vor dem Hintergrund dieses Gesetzes hier muss man sich nun fragen: Wofür das alles überhaupt? Wofür haben Sie diese Fragen formuliert, wenn doch für Sie alles klar ist? Sie wollten wissen, welche Gremien Entscheidungen getroffen haben, wie neue Erkenntnisse verarbeitet wurden und wie diese Erkenntnisse und Maßnahmen evaluiert werden. Offenbar – und das muss ich Ihnen leider hier vorwerfen – war das alles nur Fassade. Denn diese Ergebnisse interessieren Sie nicht. Sie wollen festlegen, alles war falsch, alles war Unrecht, ohne Aufklärung, ohne Untersuchung, ohne Sachverständige. Da braucht man nicht viel Fantasie, meine Damen und Herren, dass man so was, wenn man seinen Auftrag in diesem Hause ernst nimmt, nicht mitmachen kann. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich persönlich halte mich für jemanden, der sich mit wohlfeilen Titulierungen eigentlich zurückhält. Aber die ganze Situation, die sich hier darstellt, könnte nach meiner Auffassung bei Wikipedia durchaus als astreines Beispiel für Populismus auftauchen. Da machen wir nicht mit, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW) Wir machen an dieser Stelle dieses Theater nicht mit. Augenscheinlich wollen Sie kein Verfahren, Sie wollen ein Urteil. Und ein solches stünde nicht auf tönernen Füßen, so ein Urteil hätte nicht mal Füße, auf denen es stehen kann. Inwiefern Ihre Fragen im Untersuchungsausschuss oder in der Enquetekommission überhaupt noch Sinn machen, das ist nach all dem ja nicht einmal mehr fraglich. Ich möchte zusammenfassen: Wir und auch die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden sagen: Ja, es braucht Aufarbeitung. Ein von Ihnen benannter Anzuhörender hat es so formuliert: Aufarbeitung kann nicht auf Zuruf einzelner Experten oder auf der selektiven Berücksichtigung einzelner Studien erfolgen wie in einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Vielmehr bedarf es eines methodisch begründeten und vorab geplanten Vorgehens, das sich an den Standards evidenzbasierter Entscheidungsfindung orientiert. Genau das, meine Damen und Herren, wollen wir nun im Untersuchungsausschuss bzw. auch mit der Enquetekommission leisten. Und wir werden das auch im Gegensatz zu Ihnen nicht ignorieren. Wir wollen nämlich aufklären und nicht inszenieren. Und meine Bewertung, meine Damen und Herren, dieser Angelegenheit ist eindeutig: Es ist leider alles nur Theater, es geht um Inszenierung, es geht um Bühne und nicht um Wahrheit oder Fakten, sonst hätten Sie abgewartet, welche Ergebnisse die von mir benannten Ausschüsse zutage fördern. Die Anhörung im Untersuchungsausschuss auch nur Theater? Deshalb komme ich auch zu folgendem Appell: Machen Sie sich ehrlich, meine Damen und Herren von der AfD. Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf heute stimmen, für Ihren eigenen Gesetzentwurf, und konsequent sein wollen, dann müssen Sie auch beantragen, dass der Coronauntersuchungsausschuss, der den Steuerzahler im Übrigen auch eine Menge Geld kostet, seine Arbeit einstellen muss, noch bevor er richtig begonnen hat. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist nicht mehr unser Untersuchungsausschuss!) Sie warten doch nicht auf Ergebnisse, Herr Mühlmann. Das haben wir doch klargestellt. Ihnen geht es um Vorverurteilung, es ist alles klar. Und den Leuten machen Sie weis, dass Sie einen Untersuchungsausschuss wollen, um die Wahrheit zutage zu fördern. Das ist nicht lauter. Das ist es nicht. Und wenn Sie als beantragende Fraktion keinen Bedarf mehr an Antworten haben, dann können Sie dem Steuerzahler auch diese Kosten ersparen. Wofür sind die denn noch da? (Beifall CDU, BSW) Wenn wir aber ernst machen wollen mit dem Wunsch nach Aufarbeitung, dann müssen wir diesen vorgreifenden und vorverurteilenden Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Anders geht es nicht, das ist stringent, mit allem anderen würden wir uns hier was in die Tasche lügen. Insofern erübrigt sich auch, auf einzelne Inhalte des Gesetzentwurfs noch zu sprechen zu kommen. „Ein jegliches hat seine Zeit und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde“ – wir wollen ermitteln, dann Schlüsse ziehen, dann urteilen. Das ist die richtige Vorgehensweise und insofern danke ich Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Herzlichen Dank. Als nächster Redner für die AfDFraktion ist mir Herr Schlösser gemeldet.

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Sascha Schlösser AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Ja, ich schon wieder und ich bin, glaube ich, noch mal dran heute. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, man sagt, Politik sei die Kunst des Möglichen. Doch was wir in Thüringen während der Coronamaßnahmen erlebt haben, war die Kunst des Unverantwortlichen, befohlen aus Berlin, willfährig exekutiert in Erfurt. (Beifall AfD) Das Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz – was für ein wunderbares schönes deutsches Schlangenwort –, das wir hier in zweiter Lesung behandeln, ist dagegen keine Provokation. Es ist ein Ruf nach Gerechtigkeit, ein Dokument der Menschlichkeit und – ja – es ist ein erster Schritt zur Wiedergutmachung staatlichen Versagens. Wir regeln eine Entschädigung für Personen, die von übergriffigen, unverhältnismäßigen staatlichen Maßnahmen, die wir im Detail benennen, betroffen waren. Ich danke allen, die mit ihren Einsendungen zu diesem Gesetzesvorhaben beigetragen haben: Bürger, Juristen, Ärzte, Wissenschaftler. Ihre Beiträge waren durchaus – das hat Herr Schard gesagt, richtig – kritisch, in jedem Fall kenntnisreich, ehrlich und zum Teil erschütternd. Sie schildern keine abstrakten Paragrafen, sondern menschliches Leid, das in staatlichen Maßnahmen seine Ursache hatte. Wir werden – das sei in aller Klarheit jetzt gesagt – heute keine Änderungen an diesem Gesetzentwurf vornehmen. Warum? Weil wir wissen, dass die Koalition hier ihre Zustimmung nicht geben wird. Sie haben es ja auch gesagt. Sie, die sich die Verantwortung für Thüringen auf die Fahne schreiben, verweigern genau diese Verantwortung ausgerechnet, wenn es um die finanzielle Wiedergutmachung – um nichts anderes geht es hier – eines der größten politischen Irrtümer der letzten Jahrzehnte geht. Dennoch: Wir missachten keine einzige Zuschrift, keinen einzigen Hinweis. Viele Einsendungen schildern tiefe persönliche Schicksale, ihnen allen gebührt unser Respekt. Die Umsetzung dieses Gesetzes – das verspreche ich Ihnen – wird sehr bald erfolgen, denn die AfD wird Regierungsverantwortung in Thüringen übernehmen. In Bayern hat man erkannt, was der Rechtsfrieden wert ist. Dort hat die Staatsregierung Maßnahmen ergriffen, die unserem Antrag nahekommen. Das sind kleine Schritte, aber Schritte in die richtige Richtung. Thüringen hingegen verharrt in politischer Sturheit und moralischer Selbstgerechtigkeit. Währenddessen führen sich das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut weiterhin auf wie unfehlbare Orakel. Nein, meine Damen und Herren, diese Einrichtungen sind nicht unfehlbar, sie sind unbelehrbar. Wer Warnungen ignoriert, wer alternative Sichtweisen unterdrückt und sich anmaßend zum Richter über die Wahrheit erhebt, hat jede wissenschaftliche Autorität verloren. Es war keine Pandemie der Ungeimpften, es war eine Pandemie der politischen Übergriffigkeit, eine Pandemie der Feigheit vor dem Diskurs und eine Pandemie des Missbrauchs von Macht. Diese Macht muss eingehegt werden durch Transparenz, durch Aufarbeitung in den Coronaausschüssen, aber eben auch durch Rehabilitierung der Opfer. (Beifall AfD) Unser Gesetzentwurf ist nicht das Ende, sondern der Anfang. Die Zeit des Wegschauens und des Achselzuckens ist vorbei, die Zeit der Rückzahlungen und Wiedergutmachungen hat begonnen. Wir kennen natürlich Ihre Ausreden, deswegen konnte ich mich sehr gut darauf vorbereiten. Herr Hutschenreuther: Noch nicht, die Zeit ist noch nicht reif. – Nein, es gibt keinen Grund, warum man auf den Coronauntersuchungsausschuss oder die völlig überflüssige ressourcenverschwendende Paralleleinrichtung namens Enquetekommission warten sollte. Man könnte meinen, Thüringen wolle durch strukturelle Verdoppelung die Wahrheit glatt verdreifachen. Das wird nicht stattfinden. Die 4 Millionen Euro, die wir angesetzt haben, Herr Hutschenreuther, die sind nicht aus der Luft gegriffen. Wenn Sie unsere parlamentarischen Anfragen beobachten, sehen Sie, dass wir uns die ganze Zeit auch damit beschäftigt haben, welche Bußgelder überhaupt in dieser Zeit eingenommen wurden, und das ist glatt zusammengerechnet. (Beifall AfD) Herr Schard und Herr Hutschenreuther, Sie müssen sich mal einig werden: Entweder ist der Titel zu weit und erfasst jegliche Maßnahmen oder erklärt sie zu Unrecht – das ist eben nicht der Fall – oder der Katalog, auf den wir die Maßnahmen eingrenzen, für die wir Entschädigungen geben wollen, ist zu eng. Das haben Sie gesagt. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Woher wis- sen Sie, dass das Unrecht ist?) Das haben wir gewertet, das können wir. Wir haben genug Juristen in der Fraktion. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Machen Sie öfter, Wertungen!) Wir haben auch während der ganzen Zeit der Coronapandemie Leute unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten gegen Behörden. Also wir wissen durchaus, was schiefgelaufen ist. (Beifall AfD) Fakt bleibt: Das zivilisatorische Versagen des Rechtsstaats steht ohne ernsthaften Zweifel längst fest, dokumentiert in Akten, bestätigt durch Gerichtsurteile, geschildert in Tausenden Lebensberichten der Betroffenen. Wer da noch auf Erkenntnisse wartet, der will nicht aufklären. Der will verschleppen, der will verwässern und der will vergessen machen. Herr Schard, Sie haben gefragt, worum es uns geht. Es geht uns darum, dass den Leuten geholfen wird. Punkt! (Beifall AfD) Das nutzt denen nichts, wenn sie darauf warten, dass die Versicherung zahlt, wenn sie längst gestorben sind.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Herr Schlösser, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schard zu?

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Sascha Schlösser AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Ich bin gleich am Ende. Dann kann er fragen. Doch wir vergessen nicht, wir handeln. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt und es wird kommen. Wenn nicht heute, dann morgen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

So, Herr Schard, bitte schön.

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Stefan Schard CDU

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke für das Zulassen der Zwischenfrage. Herr Schlösser, mir geht es darum, dass Sie mir dann vielleicht nach all dem, was Sie jetzt noch gesagt haben, den Sinn des Untersuchungsausschusses, den Sie selbst wollten, erklären können. Ich verstehe ihn danach nicht mehr. Was soll dieser Untersuchungsausschuss dann noch, wenn eigentlich alles klar ist?

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Sascha Schlösser AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Ich habe Ihnen doch gesagt, dass unser Gesetzentwurf einen eng umgrenzten Katalog umfasst. Dieser Katalog ist viel enger als alles, was der Coronaausschuss aufarbeiten kann. Es geht um viel größere Fragen. Hier geht es darum, dass den Leuten in den Fällen, in denen wir wissen, dass der Staat versagt hat, zügig geholfen wird. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Ich habe als nächste Rednerin Frau Große-Röthig von den Linken. Sie haben das Wort.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, keine Ausreden – juristische Praxis: „Im Gesetzentwurf der Fraktion der AFD werden im Abschnitt A ,Problem und Regelungsbedarf‘ stellenweise unkritische und wissenschaftlich nicht begründete Narrative […] formuliert, die die Sinnhaftigkeit und Seriosität des Gesetzentwurfes […] insgesamt in Frage stellen.“ So formuliert das Universitätsklinikum Jena seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Auch die Landesärztekammer übte in ihrer Stellungnahme entsprechende Kritik. Weiter heißt es in dieser Stellungnahme des UKJ: „Die SARS-CoV2-Pandemie stellte global die Gesundheitssysteme und so auch das Gesundheitssystem im Freistaat Thüringen vor große Herausforderungen. Aufgrund fehlender Evidenz-basierter Konzepte mussten sehr schnell und pragmatisch Schutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, insbesondere auch für vulnerable Gruppen, etabliert werden,“ – vulnerable Gruppen kennen Sie ja nicht so richtig – „um Sterblichkeitsraten wie in anderen europäischen Ländern beobachtet, zu verhindern. Durch das Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft […] konnten Gesamt-Konzepte mit einem Bündel an Einzelmaßnahmen etabliert werden, die in einer vergleichsweise geringen Gesamtmortalität der Thüringer Bevölkerung trotz bundesweit besonders hoher Inzidenz resultierten. Bei rückwirkender Betrachtung waren sicher nicht alle Maßnahmen zwingend notwendig; insgesamt hatte das Konzept jedoch eine hohe Wertigkeit.“ Soll heißen: Die Schutzmaßnahmen, denen Sie und Ihre Parteigänger sich im Zweifelsfall nicht unterworfen haben, waren insgesamt hochwirksam, (Beifall Die Linke) um die Menschen und vor allem Mitglieder vulnerabler Gruppen wie Seniorinnen und Senioren und chronisch kranke Menschen vor Gesundheitsschäden und vor dem Verlust ihres Lebens – wie Sie die Opfer entschädigen wollen, das erschließt sich mir nicht – zu schützen. (Beifall Die Linke) Der wirksame Schutz des Grundrechts auf Überleben und Gesundheit hat in einer Pandemie Vorrang. (Beifall Die Linke) Ohne diesen wirksamen Schutz verlieren auch andere Grundrechte bzw. deren Möglichkeit zur Verwirklichung weitestgehend ihren Schutz und ihre Wirkungen. Tot ist tot. Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Coronaschutzmaßnahmen, die Sie sich nicht zu Gemüte geführt haben. Sowohl die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die sogenannte Bundesnotbremse, als auch die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen für Schulen wurden vom Bundesverfassungsgericht als notwendig und auch verhältnismäßig und damit als verfassungsgemäß und rechtmäßig eingestuft. In Thüringen gilt das sehr weitgehend auch für die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der uns hier schon mehrfach aus der Patsche geholfen hat. Nur für die nächtliche Ausgangssperre für Einzelpersonen in einer der zeitlich befristet geltenden Coronaverordnungen gab es nach Ansicht des Gerichts ein Begründungsdefizit im Begründungsteil der Verordnung, also ein formales Problem. Das Gericht weist gleichzeitig an mehreren Stellen darauf hin, dass es rechtlich zulässig, ja geboten war, aus Sicht des zum Zeitpunkt der Verordnung bestehenden Wissenstands um das Virus und die Erkrankung mit den Schutzmaßnahmen auf Nummer sicher zu gehen, um Gesundheit und Leben möglichst aller Menschen in Thüringen zu schützen. Und da ist nun mal keine Ausrede. Nur mit Blick auf etwaige Bußgeldfälle zu diesen speziellen Fällen von nächtlichen Ausflügen von Einzelpersonen im Zeitraum einer dieser Coronaverordnungen könnte sich überhaupt die Prüffrage stellen. Sollte hier wider Erwarten eine Korrektur im Raum stehen, so bietet das Rechtssystem schon jetzt die entsprechenden Instrumente. Ein Bereinigungsgesetz, wie Sie ist wollen, ist dazu mehr als unnötig. Der AfD geht es auch nicht um irgendwelche Differenziertheiten. Der AfD geht es hier – einmal mehr ersichtlich – darum, sachliche Aufarbeitung von Fragen im Zusammenhang der Pandemie zu verhindern. Das Thema wird instrumentalisiert zur ideologischen Stimmungsmache. Das zeigt schon der Titel, der hier heute mehrfach genannt wurde, der exemplarisch eine Pauschaldiffamierung vornimmt, ebenso, wenn Sie von der Rehabilitierung von Opfern sprechen. Das bedeutet ja automatisch, es gab Täter. (Beifall Die Linke) In Schwurblermanier staatliches Handeln generell zu delegitimieren, so kennen wir Sie. Deshalb finden sich in der Gesetzesbegründung ja auch wirklich alle – da haben Sie sich wirklich Mühe gegeben – Schwurblerteilthemen bis hin zur Frage der Impfung, die thematisch gar nicht Teil eines Regelungsthemas ist und sein kann. Sie behaupten steif und fest, der Staat dürfe in solcher Weise nicht in die Freiheit der Bürger eingreifen. Da stellt sich uns doch die Frage: Welchen Begriff von Freiheit propagieren Sie hier eigentlich? Einen Begriff von Freiheit, der im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen geht? Wir als Linke lehnen einen solchen asozialen und sozialdarwinistischen Begriff von Freiheit ab. Wir als Linke setzen uns dafür ein, dass die Freiheitsgrundrechte immer verbunden mit sozialer Verantwortung ausgeübt werden. Es ist sinnvoll, staatlich moderierte Schutzmaßnahmen zu praktizieren, um Menschen vor gesundheitlichen Folgen oder dem Verlust des Lebens zu schützen. Im Handeln des schützenden Sozialstaats kommt Verantwortung und Solidarität in der Gesellschaft zum Ausdruck. Worum es der AfD tatsächlich geht, das bringt das IDZ in seiner Stellungnahme auf den Punkt. Ich empfehle jedem, diese noch mal zu lesen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf mit Bausch und Bogen ab. Ich weiß, dass Wahrheit mehrere Facetten hat, aber mit solchem Sozialdarwinismus will die Linke nichts zu tun haben. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke schön, Frau Große-Röthig. Als nächste Rednerin hat Frau Marx von der SPD das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich weitgehend auf das beziehen, was Kollege Schard schon sehr ausführlich und richtig in juristischer Hinsicht ausgeführt hat, aber auch auf die eben gehörte Rede. Damit kann ich jetzt gleich mal anfangen, FakeNews im Beitrag der AfD zu korrigieren. Es wurde eben wahrheitswidrig behauptet, Bayern würde ein solches Entschädigungsgesetz schon haben und würde Bußgelder erstatten. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Das war auch Gegenstand der Anhörung, was in Bayern gemacht wurde. Bayern hat gesagt, wir verzichten darauf, jetzt noch weite offene Verfahren fortzuführen, aber eine Rückerstattung bezahlter Bußgelder gibt es dort ausdrücklich nicht – nur mal so zum Wahrheitsgehalt Ihrer Reden. Dann haben wir nun schon sehr viel gehört bzw. wenn man sich mit der Rechtsordnung mal auseinandersetzt oder auch mit der Pandemie, das war eine super schlimme Zeit für uns alle. Das hat niemanden sehr begeistert, was da für Begrenzungsmaßnahmen getroffen wurden, aber sie entsprachen eben doch dem damals herrschenden Erkenntnisstand in Wissenschaft und Medizin. Das war ein neues Virus, mit dem man sich konfrontiert sah, mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Wir hatten erschreckende Statistiken, auch aus Italien zum Beispiel, über die Todesfälle, und es war geboten zu handeln. Der Thüringer Landtag hat sich da übrigens noch besondere Gedanken gemacht, wie man das möglichst transparent tun kann, indem man nicht nur die Bundesvorgaben einfach eins zu eins umsetzt, sondern es eine Satzungsbefugnis, eine entsprechende Regelungsbefugnis der Landesregierung gab und sogar ein Beteiligungsverfahren des Parlaments. Dieses Beteiligungsverfahren wurde quasi dann im Ältestenrat vollzogen, das war sogar öffentlich. Und die Sitzungen, in denen es dann darum ging, ob die Verordnungen, die das Land dann aufgesetzt hat, eben auch hier verhältnismäßig, rechtmäßig nach dem damaligen Stand sind, das war Gegenstand öffentlicher Debatten. Da gab es sogar eine Liveübertragung im Netz der entsprechenden Sitzungen hier des parlamentarischen Beteiligungsgremiums. Da ich selber in diesem Gremium auch sitzen durfte, kann ich Ihnen hier – Überraschung! – erzählen, dass es auch sehr viele Sitzungen gab. Da hat sich die AfD keineswegs gegen die Maßnahmen ausgesprochen, die umgesetzt wurden, sondern allenfalls enthalten – so viel mal zur Wahrheit. Wenn man die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bewertet, dann kommt es immer maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme zu dem Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurde, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn gewesen ist. Und damit ist nicht nur intern ein Gremium des Thüringer Landtags befasst worden, sondern darum gab es auch Rechtsstreitigkeiten, die mittlerweile auch schon bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen sind und zur weit überwiegenden Zahl dazu geführt haben, dass die Maßnahmen, die getroffen worden sind, so hart sie sich individuell auf die menschliche Situation ausgewirkt haben mögen, dennoch rechtmäßig, verhältnismäßig und geeignet waren. Wir haben auch hier im Landtag in der letzten Legislatur sehr viele Debatten gehabt. Ich erinnere mich zum Beispiel auch an eine Situation, als Ihr Fraktionsführer, der jetzt heute nicht da ist, hier oben auf dem Balkon stand, als es um angeblich unkalkulierbare Impfrisiken ging, und er wirklich hier uns allen zugerufen hat: Sie – und da meinte er die anderen Fraktionen – sorgen dafür, dass jetzt die Herz-Muskel-Entzündung zur Volkserkrankung Nummer eins werden wird wegen der Impfpflicht. Nur mal so zur Erinnerung. Deswegen sollte man sich da vielleicht mal ein bisschen bescheidener verhalten und sich dann eben darauf beziehen, was Wissenschaftler sagen. Das tun Sie nicht, Sie verballhornen bzw. verunglimpfen Wissenschaft und auch die Justiz, indem Sie hier zum Beispiel in Ihrem Vortext zum Gesetzentwurf darauf rekurrieren, dass „die weitgehenden Grundrechtsbeschränkungen in Kombination mit einem oft ins Leere laufenden Rechtsschutz einen Ausnahmezustand“ herbeigeführt hätten, „der mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht vereinbar“ gewesen sei. Und dann schreiben Sie auch noch direkt gegen die dritte Gewalt, die unabhängigen Gerichte, gerichtet: „Nicht nur die Politik, sondern auch die Rechtsprechung legte als Kriterium ihrer Entscheidungen bezüglich der Maßnahmen in der Regel unkritisch die Einschätzungen von Regierungseinrichtungen […] zugrunde. So folgten Politik und weitgehend auch die Rechtsprechung […] nicht belastbaren Auffassung[en]“. Das ist einfach komplett unseriös und selbsterklärend daneben. Aber daran ist Ihnen ja gar nicht gelegen, hier wirklich nach Gerechtigkeit zu suchen, sondern es geht eben darum, jetzt mal wieder hier populismusmäßig voranzugehen und dann eben zu sagen: Alles, was da war, war illegal und von vornherein daneben. So geht seriöse Politik nicht, aber das ist ja auch gar nicht Ihr Anspruch. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke schön. Ich habe keine weiteren Rednerinnenmeldungen aus dem Plenum. Aber die Frau Ministerin hat um das Wort gebeten. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Frau Präsi- dentin!) Oh, Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Schard, Sie hatten eine lange Rede geredet, (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: 8 Minuten!) tatsächlich haben Sie aber – wahrscheinlich absichtlich – auch nicht verstanden, worum es in dem Gesetzentwurf geht und worum es in dem Untersuchungsausschuss geht. Sie haben das Ganze ein bisschen vermengt, haben gesagt, das eine wäre gleich das andere. Das ist nicht der Fall. Schauen Sie mal in den Gesetzentwurf in § 2 rein. Dort ist ganz klar ein abschließender Katalog genannt von den Sachen, um die es uns im Gesetzentwurf geht. Und für den Untersuchungsausschuss brauche ich nur auf die Webseite des Thüringer Landtags gucken, da brauche ich noch nicht mal in den eigentlichen Beschluss des Untersuchungsausschusses reingucken. Da steht zum Beispiel bei Punkt II: „aufklären, ob die COVID-19-bezogenen Maßnahmen der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden […] eine ausreichende gesetzliche Basis hatten und ob sie mit dem Rechtsstaatsprinzip usw. usf., Sie sehen, das ist viel, viel weiter gefasst. Wenn es zum Beispiel um die Frage einer Impfpflicht geht, die wir ja auch tatsächlich hatten, um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Sonstiges, die Frage, ob die Polizei zum Beispiel irgendwo geräumt hat, ohne Bußgelder zu erlassen – solche Sachen müssen doch besprochen werden. Wenn ich an die Spaziergänge denke und an das nach meinem Verständnis teilweise seltsame Vorgehen der Polizei dort, dann ist das doch ein Punkt, der muss in dem Untersuchungsausschuss auch entsprechend besprochen und aufgearbeitet werden. Aber das hat doch nichts mit den Bußgeldern, die teilweise von den Behörden am Schreibtisch erlassen wurden, zu tun. Natürlich können wir jetzt schon und nicht erst in der 9. Legislatur des Thüringer Landtags – was Sie ja beabsichtigen, dass sich erst der nächste Landtag damit beschäftigt, in fünf Jahren –, darüber reden, dass wir bestimmte abgeschlossene und in einem Katalog genannte Bußgelder jetzt schon aufarbeiten. Deswegen halte ich Ihre Rede, Ihre lange Rede inhaltlich und leider auch im Gesamten nicht für tragend. Deshalb könnten Sie theoretisch zustimmen, aber ich glaube, das ist gar nicht der Grund, weshalb Sie nicht zustimmen. Sie wollen nur einfach nicht zustimmen, weil es von uns kommt. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

So, ich schaue jetzt noch mal, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das sehe ich nicht. Damit, Frau Schenk, haben Sie das Wort.

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Schenk

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, genau um die Zeit jetzt, seit ungefähr 15 Minuten, wird in meinem Ministerium ein Abteilungsleiter in den Ruhestand verabschiedet, der 25 Jahre seines Lebens investiert hat, um etwas für die öffentliche Sache zu tun. Dieser Abteilungsleiter hat auch einen wesentlichen Beitrag in dieser Pandemie geleistet. Und wissen Sie, was mich wirklich erleichtert? Wenn dieser Tagesordnungspunkt hier zu Ende ist, bin ich froh, dass ich ihm die Kunde überbringen kann, dass sich 70 Prozent dieses Hauses nicht hinter dem Satz versammeln können, den Sie, Herr Mühlmann, gerade wieder formuliert haben, und den Ihr Vorredner aus Ihrer Fraktion auch formuliert hat, dass irgendjemand willfährig irgendetwas exekutiert hat, dass irgendwelche Schreibtischtäter irgendwelche Bußgelder verhängt haben und dass Sie mit dem all die Menschen diskreditieren, die versucht haben, in der Pandemie die Aufgabe des Staates umzusetzen, dessen vorderste Aufgabe es ist, Leben und Gesundheit zu schützen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Sie haben den Eindruck erweckt, dass es darum geht – durch die Wortwahl allein: „willfähriges Exekutieren“ –, dass irgendwo Menschen sitzen, die hier in unserer öffentlichen Verwaltung arbeiten, an die Sie sich ja auch richten, indem Sie einen Gesetzentwurf machen. Das sind Menschen, die ganz offensichtlich ein anderes Unrechtsempfinden haben können. Sie diskreditieren erst einmal all die Leute, die aus Solidarität und auf Basis von wissenschaftlichen Fakten zu der Erkenntnis gekommen sind, dass sie diesen und jenen Bescheid umzusetzen haben, dass sie diese und jene Verordnung umzusetzen haben. Ich finde das wirklich beschämend, nicht nur für die Mitarbeiter in meinem Haus, sondern für jeden Mitarbeiter, der in der kommunalen Verwaltung gesessen hat, und für jede andere Person, die sich diesem Ergebnis verschrieben hat. Ja, das Gerechtigkeitsempfinden konnte in der Pandemiebewältigung total getriggert werden. Ich habe es an dieser Stelle schon sehr häufig gesagt: Ich kann Frau Muhsals Schilderung über den Verlust von der Idee, dass man sich zu Hause mit seinem frisch geborenen Kind Zeit nimmt und ein Nest hat, total nachempfinden – mir ging das genauso –, und dass man sich darüber empört und dass man möchte, dass man die Frage beantwortet bekommt, ob jede dieser einzelnen Maßnahmen am Ende dem obersten Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, sachdienlich gedient hat. Frau Große-Röthig hat gerade aufgelistet, welche Entscheidungen schon von Gerichten beurteilt wurden. Da gibt es eine Verordnung zum Thema „Fitnessstudios“. Da gibt es formale Fragen und das bestreitet niemand. Aber Sie erwecken durch diese Schwarz-Weiß-Malerei die ganze Zeit den Eindruck, dass irgendwo Menschen in Verwaltungen sitzen wie eben dieser eine Abteilungsleiter, der Augen und Ohren zugemacht hat, der ein unmündiger Bürger ist und der sich von irgendwelchen geheimen Mächten hat anleiten lassen, die große Impfverschwörung umzusetzen. Das ist unfassbar unsolidarisch und das ist vor allem eins, Sie machen eine einzige Sache: Es geht Ihnen darum, das System zu delegitimieren, das Sie am Ende selbst nutzen. Sie schreiben einen Gesetzentwurf und gleichzeitig werfen Sie in diesem Gesetzentwurf vor, dass die Gerichtsbarkeit überhaupt nicht funktioniert. In Ihrem alten Gesetzentwurf stand drin, dass die Thüringer Gerichtsbarkeit – Abgeordnete Marx hat es auch schon vorgelesen –, im Prinzip unkritisch die Einschätzung von – ich zitiere – „Regierungseinrichtungen“ – gemeint ist hier das Robert Koch-Institut – übernommen hat. Ich frage mich, an wen Sie sich eigentlich richten, wenn Sie vorhaben, ein Gesetz vorzulegen, an wen Sie sich richten, wenn es darum geht, die Frage zu beantworten, die Herr Schard hier gestellt hat. Denn die Frage, die man gemeinsam beantworten kann und die auch diese Landesregierung beantworten möchte, ist: Was lernen wir aus Pandemiebewältigung? Was soll tatsächlich als Maßnahme identifiziert sein, die nicht sachdienlich war, die nicht dem Staatsziel gedient hat? Warum ist es nötig, in diesem Zusammenhang Menschen zu diskreditieren, die im besten Wissen und Gewissen und auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen Maßnahmen ergriffen haben, die nachweislich dazu geführt haben, dass hier eine geringere Mortalität geherrscht hat? (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie können doch nicht einerseits festhalten, dass Sie Zweifel daran haben, ob Maßnahmen rechtswidrig sind, und dann begreifen Sie die Gerichtsbarkeit, die genau das schon betrachtet hat, aber als Teil des Problems. Aus meiner Sicht ist deswegen der ganzen Sache nur hinzuzufügen, dass wir offenkundig verdrängt haben, wie die Lage damals eigentlich war. Denn in der Lage, in der wir uns befunden haben, sind Menschen, die politischen Zugang hatten, Landräte zum Beispiel und Bürgermeister, vor allem dann in die Presse geraten, wenn sie sich zum Beispiel bereichert haben. Es gab Rücktritte, weil Menschen sich Zugang zu einer Impfung verschaffen wollten. Es gab Panik deswegen, weil wir in anderen uns naheliegenden Ländern gesehen haben, wie massenweise Menschen gestorben sind. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD) Nein, allein dieser Zwischenruf, dieses „Da feiert sich irgendjemand“, zeigt, dass es Ihnen null Komma null darum geht, irgendetwas aufzuklären. (Beifall CDU, BSW, SPD) Wenn Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen wollen würden – und Sie sollten sich mal ganz zurückhalten mit irgendwelcher Nachäfferei. Sie haben ja wirklich in Ihrer ersten Sitzung hier bewiesen, dass Sie gar nicht klarkommen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD) Ihre Grundlage könnte erst mal sein, dass derjenige redet, der am Mikrofon steht. Das ist erst mal der erste Schritt. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Und reden Sie mal weiter!) Ja, ich rede auch weiter, und zwar deswegen, weil es mir zusteht, weil es mir zusteht, für die Landesregierung festzuhalten, dass Sie nicht den Beitrag leisten wollen, zwischen Recht und Bewertung und Pandemiebewältigung zu unterscheiden, (Beifall Die Linke) sondern Sie diskreditieren Ihre Kolleginnen und Kollegen, indem Sie die Redezeit infrage stellen, indem Sie unterstellen, es ginge nur darum, dass die AfD der Antragsteller ist. Nein, worum es uns hier geht, und zwar offensichtlich allen anderen Fraktionen, ist, zu sagen: Ja, das Gerechtigkeitsempfinden konnte an vielen Stellen richtig hart angefasst werden. Es gab richtig schlimme, dramatische Fälle von Menschen, die in Pflegeheimen alleinstehen mussten. Jeder und jeder Einzelne hier kann persönlich berichten, warum einige Maßnahmen zur falschen Zeit gekommen sind, zu weit rausgegangen sind. Jeder weiß heute, das Desinfizieren von irgendwelchen Einkaufskörben mit Desinfektionsmitteln war unnötig, das Absperren von Spielplätzen fragwürdig. Niemand bestreitet das, aber Sie nutzen diese Verunsicherung über die Frage, was gelingende Pandemiebewältigung ist, um Leben zu schützen, dazu, diesen Staat zu delegitimieren, um Menschen zu beschimpfen. Sie gehen am Ende über Leichen, damit Sie politisch Erfolg haben. Und das ist verwerflich. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Unruhe AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben sich gerade ...

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Frau Muhsal, 1 Sekunde. Ich bitte erst einmal um Ruhe, also bitte alle tief durchatmen. Bitte, Frau Muhsal hat das Wort.

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Wiebke Muhsal AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Sie haben sich gerade ausgebeten, dass Sie, wenn Sie hier vorn stehen, das Wort haben. Das darf ich jetzt an Sie richten. Sie sind ja jetzt sehr weit gegangen. Und diesen Vorwurf, mit dem Sie fast papageienhaft Herrn Maier wiederholen, der Delegitimierung des Staates, den möchte ich doch zurückweisen. (Beifall AfD) Ich möchte vielleicht, weil Sie ja einiges aneinandergereiht haben, was vollkommen falsch ist, bei dem anfangen, was Sie zu Anfang gesagt haben. Zu Anfang haben Sie gesagt, es sei die zuvorderste Aufgabe des Staates, Leben und Gesundheit zu schützen. Ich weiß nicht, ob Sie mal in unser Grundgesetz geguckt haben. Das Prinzip, was über allen anderen Prinzipien steht, ist nicht: „Der Staat schützt Leben und Gesundheit“, sondern: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Beifall AfD) Und das ist doch das Problem, wenn der Staat gegen Bürger vorgeht, wenn der Staat etwas tut, was in weiten Teilen der Gesellschaft als ungerecht empfunden wird. Dann kann man natürlich immer Gründe anführen. Selbstverständlich ist es wichtig, Leben zu schützen und die Gesundheit. Es gibt aber auch andere Grundrechte, die zu schützen es wert ist und die immer in eine Abwägung und in einen Ausgleich gebracht werden müssen. Vielleicht gehen Sie in Zukunft in Ihrer Denkweise mal von der Menschenwürde aus und von den Grundrechten, dann kommen Sie vielleicht zu anderen Schlüssen als diesen, die Sie heute getroffen haben. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

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Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Große-Röthig.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

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Ich möchte die Gelegenheit hier im Rund einfach noch mal nutzen, all jenen zu danken, die in der Pandemie unter schwersten Bedingungen und unter Einsatz all ihres Wissens und all ihres Könnens darum gerungen haben, die verhältnismäßigste, die rechtmäßigste, die beste Entscheidung zu treffen, um möglichst vielen Menschen – und da wurde kein Unterschied der politischen Ausrichtung oder irgendetwas gemacht – ein Überleben in einer Pandemie, in unserer ersten Pandemie ermöglicht haben, die Tag und Nacht daran gearbeitet haben, Verordnungen herzustellen, die uns möglichst wenig Eingriff und möglichst viel Schutz bieten. Denn das ist passiert in dieser Pandemie, bei all den Einschränkungen, die wir zu tragen hatten, dass dieser Schutz für uns alle gegolten hat. Und ich bin dankbar dafür. Mein Großvater war im Pflegeheim in dieser Zeit, ich konnte ihn nicht besuchen. Ich bin dankbar für diejenigen, die ihn beschützt haben, damit sein Licht noch ein bisschen länger leuchten konnte für mich. Wenn ich höre, dass genau solche Grundrechtseinschränkungen für Sie zu hart sind, meinen Großvater im Zweifelsfall noch ein bisschen davor zu schützen, dass ihn diese Pandemie, dieses Corona dahinrafft, dann weiß ich nicht mehr, was ich dazu sagen soll. All jene, die dafür gesorgt haben, denen bin ich zutiefst dankbar, dass sie all jene vulnerablen Gruppen geschützt haben. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Marx. Frau Marx, bei Ihnen ist es ein bisschen weniger: 34 Sekunden.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Es ist eigentlich auch nur ein Satz. Frau Muhsal, Sie haben jetzt ernsthaft versucht, die Würde des Menschen gegen den Schutz von Leben und Gesundheit auszuspielen. Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das habe ich versucht, Frau Marx!) Wenn Sie auf dem Fußgängerüberweg überfahren werden und zu Tode kommen, dann ist Ihre menschliche Würde dahin. Das reicht doch eigentlich schon. (Beifall Die Linke, SPD) (Unruhe AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich hier die Aussprache zu unserer zweiten Beratung des Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetzes. Noch mal der Hinweis, wir hatten es gehört: Es gab eine Besprechung auch im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz und hier wurde Ablehnung als Beschlussempfehlung gegeben. Wir stimmen jetzt in dieser zweiten Beratung über den Gesetzentwurf ab. Und ich bitte jetzt alle um ihr Handzeichen. Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Wir möchten gern die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Gut, dann verfahren wir so. Es geht also jetzt – ich wiederhole es noch mal – um die Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wir machen das nach Namensaufruf.

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Sven Küntzel BSW

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Nein!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Nein!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein!) Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Nein!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Urban, Dr. Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Es haben 32 Abgeordnete mit Ja, 47 Abgeordnete mit Nein gestimmt, keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. (Zwischenruf aus dem Hause) Stimmt, wir haben eigentlich abgelehnt. Gut, Sie haben recht. Aber danke, dass Sie trotzdem mitgemacht haben. Damit brauchen wir auch keine Schlussabstimmung, wir haben abgelehnt. Danke für den Hinweis. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich blicke auf die Uhr. Ich würde gern noch den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/627 ZWEITE BERATUNG Wir kommen zur Aussprache. – Können Sie sich alle kurz konzentrieren? Okay. Gut. – Ich habe als ersten Redner hier Herrn Schlösser von der AfDFraktion. Das ist korrekt? Okay.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer Genossen, für diesen Beitrag habe ich mir extra ein Walter-Ulbricht-Gedächtnis-Bärtchen wachsen lassen, ich hoffe, das trifft auf Zustimmung. Humorfrei die Linken, so kennen wir sie! (Heiterkeit und Beifall AfD) Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um eine ideologische Dauerprovokation, die dem gesunden Geschichtsbewusstsein ins Gesicht schlägt. Zur Erinnerung: Wir debattieren hier nicht über einen Gedenktag, nicht über einen Tag der Erinnerung oder des Nachdenkens, wir sprechen über die Einführung eines dauerhaften Feiertags, als wäre der 8. Mai ein Datum, an dem für alle Deutschen die Glocken der Freiheit und des Glücks geläutet hätten, als hätte die Geschichte an diesem Tag ihren moralischen Höhepunkt erreicht. Das ist politischer Klitsch aus der Retorte linker Geschichtsideologen. Wer diesen Tag pauschal als Tag der Befreiung feiert, der betreibt Geschichtsromantik mit ideologischen Scheuklappen. Der 8. Mai war für viele – und das ist unbestritten, das sage ich ausdrücklich auch im Namen der AfDFraktion – das Ende einer Schreckensherrschaft, aber er war eben auch der Beginn neuer Erniedrigung, neuer Verluste und neuer Gewalt, dieses Mal unter dem Zeichen des roten Sterns. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Tag der Befreiung!) Was diesem Gesetzesvorschlag fehlt: das Maß, die Würde, der Anstand vor der ganzen Geschichte, nicht nur vor dem Teil, der Ihnen ins Weltbild passt. Sie wollen einen Feiertag und Sie weigern sich, die doppelte Wahrheit dieses Datums anzuerkennen. Dieser Gesetzentwurf ist keine Einladung zur Versöhnung, sondern ein Triumphgeheul über die Köpfe von Millionen hinweg, die nach 1945 eben nicht befreit wurden, sondern niedergerungen, entrechtet, umerzogen und bespitzelt. (Beifall AfD) Wir weigern uns, aus diesem wichtigen Tag einen linken Feiertag zu basteln. Die SED, die uns jahrzehntelang das eigene Land zur Hölle gemacht hat, hat sich heute rosa lackiert und nennt sich Die Linke, aber das ideologische Innenleben ist dasselbe geblieben: antideutsch, geschichtsmächtig, belehrend, unfähig zur Selbstkritik und humorfrei. (Beifall AfD) Wenn hier einer feiert, dann feiern Sie sich selbst für das, was Sie damals verbrochen haben und was Sie heute verklären wollen. Und das, meine Damen und Herren, machen wir nicht mit. Wir stehen zu einer Erinnerung, die gerecht ist, gerecht auch den eigenen Opfern gegenüber. Wir gedenken der Toten, aber wir tanzen nicht auf den Trümmern. Wir verneigen uns vor den Befreiten, aber vergessen nicht die Entrechteten, wir sind für Wahrheit, nicht für Feierbefehle. (Beifall AfD) Dieser Feiertag ist ein Schlag ins Gesicht aller, die unter dem 8. Mai nicht befreit wurden, sondern verloren haben, was ihnen heilig war: Heimat, Familie, Freiheit. Ich danke Ihnen. Und noch ein letztes Wort an die lieben Genossen: Sie ködern derzeit junge Menschen damit, dass Sie Ihren 18. Geburtstag feiern. Ich möchte Ihnen noch mal in Erinnerung rufen, die Gründung der SED war am 21.04.1946. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Ich möchte vielleicht noch einmal darauf hinweisen – egal, was man mit einem Walter-Ulbricht-Gedächtnis-Bärtchen ausdrücken möchte –: Wir wollen auf nonverbale Statements verzichten. In jedem Fall hat als nächste Rednerin Frau König-Preuss von den Linken das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/innen auf der Tribüne, jetzt wurde hier gerade eine Rede gehalten, die versucht, den 8. Mai absolut zu diskreditieren. Am 8. Mai 1945 fand die Kapitulation statt, am 8. Mai 1945 wurden als Erstes Juden und Jüdinnen befreit, die in den Konzentrationslagern litten, die in den Konzentrationslagern vernichtet werden sollten, genauso wie unter anderem politische Inhaftierte, wie benachteiligte und behinderte Menschen, wie Kommunistinnen, wie Roma, Sinti, Pfarrerinnen und viele, viele mehr, Homosexuelle beispielsweise auch. Die wurden am 8. Mai 1945 befreit. Dafür, das haben wir in den Reden – das ist ja heute die zweite Lesung, das heißt, heute kommt es zur abschließenden Entscheidung über diesen Gesetzentwurf – mehrfach dargestellt, gilt es einerseits Danke zu sagen an diejenigen, die befreit haben, das sind die Alliierten. Und es gilt zum Zweiten aber auch, gerade im 80. Jahr der Befreiung, das sich in diesem Jahr gejährt hat, zu erinnern, zu gedenken, in die Verantwortung überzugehen und ins Handeln zu kommen, und das im Heute. Der 8. Mai 1945 ist die Voraussetzung dafür, dass wir heute hier sitzen können, debattieren können, frei entscheiden können, dass auf den Straßen demonstriert werden kann, dass Menschen in Deutschland, egal welcher Hautfarbe, egal welcher Religion sie sind, leben können und nicht in Lager gesperrt werden und vernichtet werden. Das ist der 8. Mai 1945. Das geht mit dem 8. Mai 1945 einher. Wir sind im Jahr 2025 in einer Zeit, in der es wieder möglich ist, dass hier vorn von diesem Pult genauso wie in anderen Parlamenten Reden gehalten werden, die geschichtsrevisionistisch sind, die Antisemitismus beinhalten, die versuchen, die Geschichte zu negieren bzw. in Teilen zumindest zu leugnen, und es viel zu wenig Widerspruch gibt. Wir haben als Fraktion Die Linke erst einen Antrag eingebracht, dass der 8. Mai in diesem Jahr einmalig zum Feiertag werden soll, eben weil es der 80. Jahrestag war. Dafür gab es verrückterweise verbale Zustimmung aus der Koalition von CDU, BSW und SPD und dann die Ablehnung. Parallel dazu gab es aber auch die Erklärung, man wolle das nicht nur einmal, sondern man wolle das eigentlich grundsätzlich, weil man den 8. Mai als so relevant empfinde im Heute, dass es notwendig wäre, an den 8. Mai und das, was damit einhergeht, jährlich zu erinnern, und auch an die vielen ermordeten Menschen zu erinnern. Wir reden von mehreren Millionen, die vernichtet wurden, industriell vernichtet wurden. Daraufhin haben wir ein Gesetz eingebracht, dass wir den 8. Mai grundsätzlich zum Feiertag machen wollen, weil es auch die Signale aus der Brombeerkoalition gab. In der ersten Debatte dazu wurden die Signale sehr schnell wieder zurückgenommen. Sie wurden nicht nur zurückgenommen, sondern es wurde auch verweigert, diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss zu behandeln, dort, wo man Sachverständige hätte laden können, wo man auch andere Initiativen und Strukturen, die in Deutschland den 8. Mai als Feiertag fordern, hätte hören können. Nur als ein Beispiel: Gewerkschaften sagen auch: 8. Mai als Feiertag. SPD in mehreren Bundesländern, auch auf Bundesebene sagt: 8. Mai zum Feiertag. Die Vorsitzende des BSW sagt: 8. Mai zum Feiertag. Die Vereinigungen der Überlebenden fordern: 8. Mai zum Feiertag. Eine der sehr bekannten Überlebenden, leider mittlerweile verstorben, Esther Bejarano, hat gesagt: Der 8. Mai muss ein Feiertag werden, ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Sie war ehemals die Vorsitzende des Auschwitz-Komitees in Deutschland. Das sagt auch etwas aus und das ist bei ihr übrigens eine sehr interessante Geschichte, die man sich vielleicht auch mal anschauen kann. Sie selber ist Überlebende von Auschwitz gewesen. Diejenigen, die in den Konzentrationslagern inhaftiert waren, sagen: 8. Mai zum Feiertag. Wir haben heute hier das letzte Mal die Chance, darüber abzustimmen. Heute ist die abschließende Entscheidung. So ist die Frage: Was bleibt im 80. Jahr der Befreiung? Bleibt der Geschichtsrevisionismus, der in Teilen geäußerte Antisemitismus, der aus dieser Fraktion mittlerweile regelmäßig auch hier im Plenum durchschimmert, der Rassismus, der auf Straßen, Plätzen und Ähnlichem mehr geäußert wird, oder gelingt es uns, im 80. Jahr der Befreiung uns dessen bewusst zu werden, was es bedeutet, vom Nationalsozialismus befreit worden zu sein? Wir sagen, ein Teil dessen wäre es, dem 8. Mai würdig zu begegnen und ihn zum Feiertag zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Danke schön. Als nächsten Redner habe ich Herrn Quasebarth vom BSW.

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Steffen Quasebarth BSW

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler hier bei uns auf den Besucherrängen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Livestream, wir führen heute zum wiederholten Mal eine Debatte über den Vorschlag, den 8. Mai in Thüringen zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Ich vermute, dass ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, heute hier im Plenum zum ersten Mal zu Gast seid. Deswegen möchte ich diesen Punkt noch einmal betonen, damit ihr versteht, warum wir uns in der Art und Weise heute über dieses Thema so unterhalten, wie wir es nun einmal tun. Wir – ich kann jetzt nur für meine Person reden – diskutieren über dieses Thema seit vergangenem Jahr, seit Oktober/November vergangenen Jahres. Seitdem reden wir immer und immer wieder über diese Frage: Sollen wir den 8. Mai zu einem Feiertag machen oder sollen wir es beim Gedenktag, der er ja ist, belassen? Ich sage heute an dieser Stelle wieder, zum wiederholten Male: Ja, der 8. Mai ist ein bedeutender Tag. Der 8. Mai ist der Tag, an dem das faschistische Regime hier in Deutschland besiegt wurde. Er ist der Tag, der Befreiung bedeutete – für viele. Er ist aber auch ein Tag, der für andere mit Verlust, Flucht und neuen politischen Abhängigkeiten verbunden war. Darum ist der 8. Mai eben ein Gedenktag, in ganz Deutschland ist der 8. Mai ein Gedenktag. Die Linke sagt: Gedenktag ist gut, aber Feiertag ist besser. Ein Feiertag ist aber auch ein freier Tag. Und wir sagen daher – und mit „wir“ meine ich jetzt die Brombeerkoalition aus CDU, SPD und dem BSW –: Das klingt verlockend, aber es greift zu kurz. Denn den Tag rein symbolisch aufzuwerten, das birgt eben auch Gefahr. Es birgt die Gefahr, dass wir Erinnerungen auf reine Symbolik reduzieren. Menschen werden an Gedenkstätten stehen, werden Kränze niederlegen, es werden Reden gehalten werden und dann geht jeder wieder seinen Dingen nach. Es birgt die Gefahr, dass wir Diskussionen hier durch Konsens ersetzen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Bes- ser als zu vergessen!) Und es birgt die Gefahr, dass wir komplexe Geschichte in ein freies Wochenende verlagern, denn wir wissen alle, was mit Feiertagen in Deutschland geschieht: Sie enden nicht selten auch irgendwo im Nachbarland im Baumarkt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Fei- ertage abschaffen!) Erinnern heißt für uns aber eben nicht abzuschließen, sondern Erinnern heißt aushalten, es heißt erzählen, Erzählungen lauschen – Erzählungen der Alten in dem Fall – und vor allem auch nachzufragen. Und dieses Nachfragen – und da glauben wir, dass ein Gedenktag die richtige Wahl ist – heißt, es geht eben nicht im Freizeitmodus. Nachfragen geht besser in der Schule und dazu sollte die Schule geöffnet sein und an Feiertagen ist sie das nun mal nicht. Erinnern geht im Dialog am besten, wie schon gesagt, in Schulen, in Gedenkstätten, im Gespräch zwischen Generationen. Daher werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen, nicht weil uns das Gedenken unwichtig wäre, sondern weil es uns zu wichtig ist, um es zu vereinfachen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was war denn das Gedenken der Regierung?)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Danke schön. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen angezeigt. Jetzt schaue ich zur Regierungsbank. Herr Staatssekretär Müller.

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Müller

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir debattieren heute in der zweiten Lesung einen Gesetzentwurf, der vorsieht, allein im Freistaat Thüringen den 8. Mai, den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs, als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es steht außer Frage – und das hat ja auch gerade der Abgeordnete Quasebarth dargestellt –, dass der 8. Mai ein Tag von tiefgreifender historischer Bedeutung ist. Es ist ein Tag des Gedenkens, der Mahnung und auch der Dankbarkeit gegenüber all denjenigen, die zur Befreiung vom nationalsozialistischen Terror beigetragen haben. Gerade in Zeiten, in denen Demokratie, Menschenrechte und das historische Bewusstsein zunehmend unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, sich unserer Geschichte klar und verantwortungsvoll zu stellen. Der 8. Mai verdient Aufmerksamkeit in Schulen, in der politischen Bildung, im öffentlichen Diskurs. Aber genau deshalb halten wir es für nicht zielführend, wenn dieses Gedenken in Form eines Feiertags isoliert in einem einzigen Bundesland hier in Thüringen dauerhaft etabliert wird. Auch wenn das Land Berlin einzelne Jahrestage des 8. Mai zum Feiertag erklärt hat, sehen wir derzeit keinen Sinn in einer isolierten Lösung. Ein solcher Alleingang läuft Gefahr, das Anliegen zu fragmentieren, es regional zu beschränken und damit letztlich dem angestrebten Ziel entgegenzuwirken. Gedenken dieser Tragweite darf nicht föderal zersplittert, sondern muss national getragen sein. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ausreden findet ihr immer!) Ein bundesweiter Gedenktag mit abgestimmten Bildungs- und Erinnerungsformaten wäre aus unserer Sicht der angemessenere Weg, um der historischen Bedeutung und Verantwortung gerecht zu werden. Zudem erscheint es legitim, zu hinterfragen, ob ein arbeitsfreier Feiertag überhaupt das geeignete Instrument darstellt, um historisches Gedenken und eine gesellschaftlich breit getragene Erinnerungskultur zu befördern. Erinnerung lebt gerade nicht von freier Zeit, sondern von aktiver, inhaltlicher Auseinandersetzung. Sie benötigt ausreichend Räume und Formate für gemeinsamen Austausch und Debatten, nicht zuletzt in Bildungseinrichtungen, die an diesem Tag geöffnet sind und wichtige Beiträge dazu leisten, Geschichte lebendig zu halten und angemessen zu vermitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir das damit verbundene Gedenken ablehnen – ganz im Gegenteil. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil wir der Überzeugung sind, dass dieses Gedenken eine breitere Aufmerksamkeit verdient, eine bundesweite Lösung, eine gemeinsame Haltung, ein sichtbares Zeichen in allen Teilen Deutschlands. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, parteiübergreifend und verantwortungsvoll. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Ich danke Ihnen. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit würde ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur erwähnten Abstimmung zum Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Hier sehe ich alle Hände oder Stimmen der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt nicht zu einem weiteren Tagesordnungspunkt, da wir uns der Marke 13.00 Uhr nähern, wozu wir vereinbart hatten, in der Regel in die Mittagspause einzutreten. Ich möchte Ihnen aber noch ein paar Hinweise geben, die ich für wichtig halte: Zum einen bin ich darauf hingewiesen worden, dass sich im Foyer die Landesausstellung „freiheyt“ befindet und Vertreter dieser Ausstellung von den Mühlhäuser Museen zu Gesprächen bereit stehen. (Beifall CDU) Den Menschen, die dort stehen – das ist sehr empfehlenswert –, können Sie Fragen stellen. Die Landesausstellung „freiheyt“, bitte besuchen Sie die vielleicht in der Mittagspause. Aber es gibt auch noch weitere Dinge, die Sie tun können: 5 Minuten nach dem Beginn der Mittagspause wird die konstituierende Sitzung des parlamentarischen Freundeskreises Litauen im Sitzungssaal F 104 durchgeführt. Ich möchte Ihnen weitere wichtige Hinweise geben, wie es danach weitergeht. Ursprünglich war vorgesehen, dass wir die Tagesordnungspunkte 35, 36, 37 und 38 nach der Mittagspause aufrufen. Allerdings wurden die Tagesordnungspunkte 35, 36 und 37 von der Tagesordnung abgesetzt und der Tagesordnungspunkt 38 wurde auf die morgige Sitzung und dort zum Aufruf nach der Mittagspause verschoben. Deshalb werden wir heute gar keine Wahlen durchführen. Damit wird direkt nach der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 27 aufgerufen. Daran wird sich der Tagesordnungspunkt 26 anschließen. Ohne nähere zeitliche Bestimmung haben wir vereinbart, Tagesordnungspunkt 10 in jedem Fall aufzurufen, spätestens morgen. So viel zu unseren gemeinsamen Festlegungen; also nach der Mittagspause Tagesordnungspunkt 27. Dazu ist Ihnen auch – vielleicht noch zur Ergänzung – ein Alternativantrag von den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD ausgereicht worden. So viel zu den Formalien. Ich wünsche Ihnen jetzt guten Appetit und frohes Besichtigen der Ausstellung oder im Freundeskreis. Wir sehen uns in 30 Minuten, 13.25 Uhr wieder hier im Saal. Herzlichen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren vereinbarungsgemäß mit unserer Sitzung fort. Ich rufe wie besprochen nun auf TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1273 dazu: Für Frieden und Sicherheit in Europa – Thüringer Impuls für Diplomatie und Verantwortung Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1354 Ist die Begründung zum Antrag gewünscht? Herr Abgeordneter Höcke, bitte.

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Björn Höcke AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordneten, zunächst einmal möchte ich mit Blick auf die gelichteten Reihen mein Unverständnis deutlich machen, wie hier mit der Tugend der Pünktlichkeit umgegangen wird. Wir diskutieren ja nicht nur einen Antrag der AfD zum Thema „Frieden“, sondern wir diskutieren ja auch einen Alternativantrag der CDU, des BSW und der SPD zum Thema „Frieden“, zu dem ich gleich noch kommen werde. Die Reihen der CDU sind fast vollständig geleert, und wir waren um 13.25 Uhr verabredet zur Wiedereröffnung der Plenarsitzung. Sehr geehrte Kollegen Abgeordneten, wiederholt ist mir aufgefallen, dass gerade die CDU-Fraktion mit der Pünktlichkeit große Probleme hat und für sich in Anspruch nimmt, manchmal das gesamte Plenum minutenlang, ja sogar viertelstundenlang warten zu lassen. Das geht nicht! (Beifall AfD) Wir müssen doch da auch Vorbild sein für die Menschen draußen. Wir sind zu Recht in der Position, dass wir hier sitzen dürfen und dass wir hier für die Politik verantwortlich sind, aber wir sind auch für die Tugenden verantwortlich, die wir von den Menschen draußen verlangen. Gerade beim Thema „Frieden“, sehr geehrte Kollegen Abgeordneten – ich weiß ja, was hier gleich wieder für Reden gehalten werden. Sie erleben mich gerade etwas emotionalisiert. Wir haben den größten Krieg in Europa seit 1945, Hunderte, Tausende junge Männer sind schon an der Front verblutet, Russen und Ukrainer sinnlos gestorben, für nichts gestorben, verblutet, Männer, die ihr Leben nicht gelebt haben, die keine Kinder in die Welt setzen konnten, die das Glück der Liebe in der Familie nicht erfahren durften. Unzählige Zivilisten sind zu Tode gekommen, und Sie wagen es, dieses Thema nicht ernst zu nehmen und mit Abwesenheit zu glänzen? Ich muss mich wirklich jetzt zusammennehmen, damit mir hier nicht die Hutschnur platzt. Vor allem die CDU – ein jämmerliches Bild. Jetzt sind wir mittlerweile 5 Minuten über die Zeit und Ihre Reihen sind fast noch komplett gelichtet. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Thema „Krieg und Frieden“ ist das wichtigste Thema in der Politik. Ohne Frieden ist alles nichts. Das ist eine lapidare, einfache Einsicht, aber eine wahre Einsicht. Und, mit Verlaub, wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, auch aus Thüringen, damit dieser furchtbare Krieg so schnell wie möglich beendet wird. So schnell wie möglich! (Beifall AfD) Wir haben eine schlimme Politik auf Bundesebene gegenüber den kriegsführenden Parteien bzw. gegen Russland insofern, als ein aggressiver Ton vorherrscht, der nicht sein müsste und der die Regeln der Diplomatie immer wieder verletzt. Und zu Recht – Frau Wolf ist, glaube ich, gar nicht im Raum – weise ich jetzt mal auf eine Stellungnahme von der Kollegin Wolf hin, die noch vor drei Wochen öffentlich gefordert hat, dass sich die Landes-CDU vom Kriegstreiberkurs der Bundes-CDU distanzieren soll und vor allem die Reichweitenbegrenzung wieder in Kraft gesetzt wird, die Friedrich Merz aufgehoben hat. Das hat Frau Wolf gefordert, und wenn ich mir Ihren Alternativantrag durchlese, ist davon nichts, aber auch gar nichts mehr übriggeblieben. Sie haben sich komplett dem Kriegstreiberkurs der CDU unterworfen. Das ist unerträglich, weil Sie damit Ihren zentralen Wählerauftrag verraten haben. (Beifall AfD) Der Koalitionsvertrag ist schon dürftig in dem Punkt. Sie haben für die Hebel der Macht, die warmen Ministersessel die zentrale Friedensposition abgeräumt, die Frau Wagenknecht in den Wahlkampf getragen hat. Sie haben die Thüringer Wähler tatsächlich verraten, man muss das so einordnen. Und glauben Sie mir, wenn Sie nicht langsam mal wieder Profil gewinnen, dann wird von Ihnen nach dieser Legislatur nichts mehr übrig sein. Sie werden keine zweite Legislatur in diesem Hohen Haus erleben. Unser Antrag zielt darauf ab, die dürren Sätze, die Sie im Koalitionsvertrag hineinformuliert haben, aufzugreifen und Sie in die Pflicht zu nehmen, Sie in die Pflicht zu nehmen, endlich Worten Taten folgen zu lassen. Es sind ja ein paar dürre Sätze drin, ich will sie mal gerade zitieren. In Ihrem Koalitionsvertrag steht drin, man bekenne sich „zum Frieden in Europa“ – sehr gut – und „alle diplomatischen Initiativen“ sollen unterstützt werden, „den von Russland gegen die Ukraine entfesselten Angriffskrieg zu beenden“ – auch sehr gut –, und Thüringen hätte den Auftrag, auch dem „inneren wie äußeren Frieden“ zu dienen und diesen „zu fördern“. An diese drei dürren Sätze – das ist das Einzige, was Sie zum Friedensthema Substanzielles in Ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben – knüpfen wir an, setzen unseren Antrag mit dem Wunsch auf, dass aus Thüringen heraus, dass durch die Landesregierung heraus alles unternommen wird, was in ihrer Macht steht, in ihrer Kraft steht, im Bundesrat, aber auch bei der Bundesregierung Einfluss zu nehmen, damit Thüringen seinen Beitrag zum Frieden leisten kann. Noch mal: Dieser Krieg in der Ukraine muss so schnell wie möglich beendet werden, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen. Meine letzte Bemerkung: Die Reihen der CDU sind immer noch fast vollständig gelichtet,

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Björn Höcke AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

10 Minuten – danke, Frau Präsidentin – nach Beginn der Landtagssitzung. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Das heißt, Sie haben jetzt kein Rederecht mehr. Ich frage in Richtung der Koalition, ob eine Begründung zum Alternativantrag gewünscht ist. Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe zunächst für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Quasebarth auf. Bitte schön.

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Steffen Quasebarth BSW

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Höcke, lassen Sie mich zunächst Folgendes sagen: Sie haben gestern – so kann ich mich erinnern – sinngemäß gesagt: Wenn es den Interessen dient, dann kann man in den Krieg ziehen. Diesen Satz möchte ich einfach gern Ihren Ausführungen nach- und meiner Rede voranstellen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein, das ist nicht richtig! Sie zitieren mich falsch!) Und ich möchte mit einem Satz fortfahren, den man in diesen Tagen in Thüringen nicht oft genug gesagt hat und der vor allem nicht oft genug gehört werden kann: Dieser Krieg ist ein Angriff auf das Völkerrecht, auf die Menschlichkeit und auf die Hoffnung. Was wir gegenwärtig erleben, ist keine abstrakte außenpolitische Auseinandersetzung, sondern es ist ein Krieg mitten in Europa, das haben Sie richtig festgestellt, ein Krieg, der das Fundament unseres gemeinsamen friedlichen Zusammenlebens erschüttert. Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist nicht nur ein militärischer Akt, er ist ein Angriff auf die Prinzipien, die unsere internationale Ordnung tragen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unverletzbarkeit von Grenzen und die Achtung der Menschenwürde. Deshalb, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, verdient dieser Krieg unsere ungeteilte Aufmerksamkeit und unsere klare Haltung. Denn wenn ein frei gewähltes demokratisches Parlament sich mit einem solchen Thema befasst, dann geht es nicht um parteipolitische Taktik, dann geht es nicht um Symbolpolitik oder wohlfeile Rhetorik, dann geht es um Verantwortung und es geht um Haltung. Aus diesem Grund verteidigen wir als BSW-Fraktion gemeinsam mit unseren Partnern aus CDU und SPD diesen Alternativantrag mit Nachdruck. Als Brombeerkoalition treten wir heute nicht nur als politische Partner auf, sondern als politisch Verantwortliche, Verantwortliche, die in schwierigen Zeiten bereit sind, gemeinsam für das Richtige einzustehen. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass der Thüringer Landtag zum Resonanzraum für Kräfte wird, die den russischen Angriffskrieg relativieren oder gar ins Gegenteil verkehren. (Beifall BSW) Wer das Leid der ukrainischen Bevölkerung verharmlost oder die Täter-Opfer-Verhältnisse verdreht, der betreibt keine Friedenspolitik, sondern der macht sich zum Steigbügelhalter autoritärer Propaganda. Das dürfen wir und das werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen, und das tun wir nicht. Wir verkennen nicht die Komplexität der Lage, aber wir benennen sie klar. Wir wissen, Waffen allein schaffen keinen Krieg. Doch wer glaubt, Frieden könne durch Wegsehen, durch Schweigen oder durch Gleichgültigkeit entstehen, der irrt. Frieden entsteht durch Dialog, ja, aber dieser Dialog braucht auch klare Prinzipien. Dialog braucht Wahrheit und Dialog braucht den Mut, auch unbequeme Realitäten auszusprechen. Und genau diesen Mut braucht es jetzt. Gerade in einem Bundesland wie Thüringen, in dem die Stimmen der Vernunft nicht immer die lautesten sind, braucht es umso mehr Klarheit. (Beifall BSW) Wir übernehmen Verantwortung – nicht, weil Außenpolitik eigentlich unser Kerngeschäft wäre, sondern weil Außenpolitik uns alle betrifft, weil sie Auswirkungen auf unser Leben hat, auf unsere Sicherheit, auf unsere Demokratie und – das ist für uns als BSW besonders wichtig – auf unseren Frieden. Viele Menschen in Thüringen fordern genau das ein: eine Politik, die sich nicht wegduckt, sondern klar Position bezieht, die für Frieden eintritt, ohne Illusionen, aber mit Haltung. Deshalb sagen wir heute ganz deutlich: Verantwortungsvolle Friedenspolitik im 21. Jahrhundert bedeutet, ohne Arroganz oder Überlegenheitsgefühl alles dafür zu tun, um Leid und um Tod zu beenden. Sie bedarf der Erkenntnis, dass menschliches Leben immer gleich viel wert ist, egal auf welcher Seite der Grenze man geboren wurde. Die wichtigste Erkenntnis aus den vergangenen Jahrzehnten, Jahrhunderten ist doch: Krieg ist eine Tragödie. Wer ihn beginnt, ist ein Verbrecher. Wer ihn immer weiterführt, ohne Perspektive auf ein Ende, der ist es auch. (Beifall BSW) Dass die Beendigung des Krieges Kreativität und neue Ideen braucht, das ist klar. Deshalb fordern wir ein Ja zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, denn Sicherheit darf kein Elitenprojekt sein. Sie betrifft uns alle. Und deshalb wollen wir neue Wege der demokratischen Teilhabe gehen, durch Bürgerräte, durch politische Bildung, vor allem durch offene Debatten. Nur so stärken wir nicht nur die Wehrhaftigkeit unseres Landes, sondern auch das Vertrauen in unsere Demokratie. Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass ein so ernstes, ein so schweres Thema wie der Krieg gegen die Ukraine zum Spielball rechtspopulistischer Stimmungsmache wird. Wer nur Parolen kennt, aber keine Lösungen, wer Ängste schürt, aber keine Verantwortung übernimmt, der hat in dieser Debatte keine Führungskraft, sondern einen destruktiven Kurs. Wir als Brombeerkoalition zeigen heute: Regierung kann Haltung zeigen. Regierung kann Menschlichkeit bewahren. Regierung kann geschlossen und klar für Frieden eintreten, ohne Verklärung, aber mit Verantwortung. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, stehen wir mit ganzer Überzeugung hinter diesem Antrag: für ein Thüringen, das seine Stimme erhebt, für ein Europa, das zusammenhält, für einen Frieden, der mehr ist als ein Schweigen der Waffen, nämlich ein Frieden, der auf Gerechtigkeit, auf Wahrheit und auf gemeinsamer Sicherheit beruht. Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Weißkopf für die CDU-Fraktion das Wort. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass auf den Abgeordnetenplätzen auch nur Abgeordnete Platz nehmen dürfen. Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream! Wenn ich Ihren Antrag lese und auch die Rede eben gehört habe, müssen wir eigentlich weniger über die Beschränkung der Reichweite von Waffen reden, sondern wir müssen über die fatalen Folgen reden, die die unbeschränkte Reichweite russischer Propaganda hat. Was Sie hier vortragen, ist kein Beitrag zum Frieden, es ist ein Beitrag von politischer Gefolgschaft. Sie behaupten allen Ernstes, die Aufhebung der Reichweitenbeschränkung eskaliere den Konflikt. Sie berge die Gefahr für Deutschland, als Kriegspartei wahrgenommen zu werden. Dies alles – darin steigern Sie sich noch – hätte für Thüringen unabsehbare Folgen. Sie wissen selbst, dass das nicht wahr und militärischer Unfug ist. Russland greift seit über zehn Jahren die Ukraine gegen jedes Völkerrecht an. Der Krieg begann 2014 mit der Annexion der Krim. 2022 überfiel Putin die Ukraine. Seitdem beschießt Russland in der Ukraine fast ausschließlich zivile Infrastruktur, deportiert Kinder, führt gezielte Angriffe auf Wohnhäuser, Krankenhäuser, Energienetze, sogar auf Getreidehäfen. Mit Ihrem Antrag fordern Sie nichts anderes, als dass sich die Ukraine nicht verteidigen darf, vor allem dort nicht verteidigen darf, wo die Russen ihren nächsten Angriff auf ihrem Boden, in ihren Munitionslagern, auf ihren Flugplätzen und ihren Kommandozentralen vorbereiten. Sie ignorieren die eigentlich naheliegende Frage: Wie soll man einen Krieg beenden, wenn der Aggressor, derjenige, der den anderen angegriffen hat, sich sicher fühlen kann? Es ist nicht die Reichweite der Waffen, die diesen Krieg eskaliert. Es ist die Reichweite von Putins Ambitionen. Er will nicht verhandeln, er will besetzen. (Beifall CDU) Sie sprechen von deutscher Kriegsbeteiligung durch Waffenlieferungen. Auch da will ich klar sagen: Das ist Unsinn. Lieferungen an die Ukraine machen uns nicht zur Kriegspartei, so wenig, wie Sie ein Amerikaner werden, wenn Sie etwas bei Amazon bestellen und geliefert bekommen. (Beifall CDU) (Unruhe AfD) Übrigens ist es russische Staatsdoktrin, dass ein Angriff auf die nukleare Zweitschlagfähigkeit zum atomaren Gegenschlag führen würde. Die Ukraine hat mit ihrer Operation Spinnennetz das Gegenteil bewiesen. Sie hat fast ein Drittel der russischen Trägerflugzeuge für taktische Atomwaffen ausgeschaltet, und dies völkerrechtskonform. Gab es einen atomaren Gegenschlag? Gab es einen Gegenschlag neuer Qualität? Nein, den gab es nicht. Was Sie hier betreiben, ist kalkulierte Angstrhetorik. Sie schüren Unsicherheit, Sie spekulieren auf Angst. Sie wollen aus unserer Verunsicherung politisches Kapital vor allem hier in Thüringen schlagen. Die Ukraine verteidigt nicht nur ihr Staatsgebiet. Sie verteidigt das Recht eines jeden freien Landes in Europa, nicht unterworfen zu werden. Wenn ein Nachbarland überfallen wird, dort Bomben auf Wohnhäuser fallen, systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen werden, dann können und dürfen wir nicht wegschauen. Wenn wir einem christlichen und humanistischen Menschenbild folgen wollen, dann muss es uns betreffen. Der Angriff auf die Ukraine ist kein Konflikt am Rande. Es ist ein Angriff auf ein Europa, in dem freie und selbstverantwortliche Menschen leben wollen. Diese Ordnung besteht eben nicht nur aus Grenzen, aus Verträgen, die Russland allesamt gebrochen hat, sie besteht aus den Prinzipien Gewaltverbot, Souveränität, Menschenrechte. Wer diese nicht verteidigt, verliert sie. Sie geben sich als Friedensfreunde, aber schweigen zu Folterkellern. Sie sprechen von Diplomatie, aber sagen kein Wort über verschleppte Kinder. Sie kritisieren deutsche Waffenlieferungen, aber niemals russische Raketenangriffe auf Wohnhäuser und Krankenhäuser. Was ist das für eine Friedenspolitik, die sich gegen die Verteidigungsfähigkeit der Opfer richtet? Sie stellen sich nicht an die Seite eines freien Europas, sondern an die Seite eines Putin-Regimes, das Krieg, Gewalt und Einschüchterung zur politischen Methode gemacht hat. Wir als CDU stehen für Verteidigungsfähigkeit und für das Recht auf Verteidigung. Dies gilt für die Ukraine, dies gilt für Deutschland und dies gilt auch für Europa. Unser Alternativantrag bekräftigt das Völkerrecht auf Selbstverteidigung und Souveränität der Ukraine. Wir unterstreichen ausdrücklich und natürlich die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung und unserer Partner. Und ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, Herr Höcke, unsere Bundesregierung als Kriegstreiberkurs zu bezeichnen. (Beifall CDU) Wer ist denn nach Kiew gereist und hat die Parteien zu Friedensverhandlungen aufgefordert? Es war Herr Merz mit den drei Staatsoberhäuptern der großen Länder in der Mitte Europas. Erschienen ist in Istanbul Herr Selenskyj. Und der hat vergeblich auf Herrn Putin gewartet. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sagen Sie doch mal, was 2022 in Istanbul passiert ist! Referieren Sie das doch mal, Herr Kollege! Schauen Sie doch mal in den Koalitionsvertrag!) Herr Höcke, ich referiere das, was ich referieren möchte. Und im Gegensatz zu Ihnen nutze ich den Thüringer Landtag nicht als Schaufenster für Themen, die eigentlich im Bundestag besprochen gehören. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Herr Höcke! (Unruhe AfD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Entschuldigung, aktuell hat Herr Abgeordneter Weißkopf das Wort. Ich bitte darum, Zwischenrufe als Zwischenrufe, nicht als Dauergerede zu interpretieren.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Herr Höcke, Frieden entsteht nicht durch Wegsehen, so wie Sie das machen. Frieden entsteht durch Verhandlungen, da haben Sie recht, aber eben auch durch die Entschlossenheit und Bereitschaft, die Freiheit gegebenenfalls auch militärisch zu verteidigen. Und genau diesem Irrtum liegen Sie auf. (Beifall CDU) Dies, Herr Höcke, hat der Zweite Weltkrieg deutlich gezeigt. Hätten die alliierten Verbündeten sich nicht entschieden gegen Hitler gestellt, dann hätten wir heute ein Europa, das ganz anders ausschaut – und ich möchte es mir nicht ausmalen. Ihr Antrag ist ein Dokument der Feigheit. Wir lassen nicht zu, dass Deutschland auf die falsche Seite der Geschichte gerät. (Beifall CDU) Ich werbe für unseren Antrag, der den schrecklichen Krieg nicht propagandistisch instrumentalisiert, wie das Ihr Antrag macht, sondern die Werte der Souveränität, Freiheit, Selbstbestimmung im Blick hat und damit unserer Verantwortung gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Danke sehr. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt nicht oft vor, dass ich den Worten des Kollegen Dr. Weißkopf zustimme, aber ich tue es an dieser Stelle ausdrücklich und für sehr große Teile seines Redebeitrags. Es ist schon bemerkenswert, wie sich die AfD mit diesem Antrag heute hier als Friedenspartei generiert, und das mit einer unglaublichen Kaltschnäuzigkeit. Das ist schon sehr beachtlich, denn dieser Antrag Ihrer Fraktion ist kein Beitrag zum Frieden, er ist ein propagandistischer Taschenspielertrick. Die AfD betreibt mit diesem Antrag einmal mehr eine Täter-Opfer-Umkehr. (Beifall Die Linke) Das tun Sie, während in der Ukraine die Menschen im Bombenhagel sterben, mit einer enormen Gleichgültigkeit. Um das gleich zu Anfang zu sagen: Dieser Krieg, liebe AfD-Fraktion, könnte sofort beendet werden, nämlich durch einen Befehl, eine Anweisung des Herrn Putin in Moskau, der diesen Krieg angefangen hat. Dann wäre das alles vorbei und damit könnte man diese Diskussion auch sofort beenden. (Beifall CDU, Die Linke) Stattdessen stellen Sie sich hier auf die Seite des Aggressors. Da ist es schon bemerkenswert, wenn man sich mal eine Publikation im Internet von Lobbycontrol anschaut von vor einem Jahr, das können Sie nachlesen unter dem Titel „Der AfD-RusslandChina-Komplex“ von Ende Mai 2024. Das sind umfangreiche Ausführungen, die sehr interessant sind. In einer Zusammenfassung können Sie dort lesen – wie gesagt, alles aktuell nachlesbar –, dass die AfD hier einmal mehr offensichtlich nicht die Interessen eigener, sondern fremder Regierungen vertritt und das verschiedene Gründe hat. Liest man sich diesen Beitrag durch und schaut sich dann auch Ihren Antrag heute hier im Plenum an, dann kommt da schon ein ganz anderer Eindruck auf, denn schaut man in die Begründung Ihres Antrags, dann lesen wir dort: „Angriffe auf russisches Territorium“, „unabsehbare Folgen“, direkte Kriegsgefahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das klingt eher wie eine PM von Dmitri Peskow aus dem Kreml (Heiterkeit und Beifall Die Linke) und erscheint eben vor dem Artikel von LobbyControl, den ich gerade angesprochen habe, dann doch in einem ganz anderen Licht. Wie auch immer, alles zusammen zeigt aber die wahre Intention Ihres Antrags. Ich sage Ihnen – und das vielleicht auch gerade vor dem Hintergrund des gerade neu gegründeten Freundeskreises Litauen, den wir jetzt in der Mittagspause gegründet haben –: Wenn Sie nach Vilnius fahren oder fliegen und sich dort mit den Menschen unterhalten, die sehen eine unmittelbare Kriegsgefahr, die sehen eine Bedrohung und die sehen diese Bedrohung als nicht abstrakt an und lassen sich dieses Bedrohungsgefühl auch nicht wegdiskutieren. Die sagen Ihnen ganz offen ins Gesicht: Ich und meine Familie, wir haben Angst. Und mit dieser Angst müssen Sie umgehen. Da können Sie alles Mögliche sagen und dem entgegenstellen, aber mit Ihrem Antrag helfen Sie diesen Menschen nicht. Sie greifen diese Sorgen der Menschen sowohl in Litauen als auch in Thüringen nicht auf. Sie betreiben, wie gesagt, eine Täter-Opfer-Umkehr und nutzen diese, um die Ängste noch weiter zu schüren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es klipp und klar: Wir als Linke wollen keine Spirale der Aufrüstung. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, Frieden ist mehr als das Ende von Kampfhandlungen. Frieden bedeutet Gerechtigkeit, Souveränität, Freiheit. Wenn Putin die Ukraine besetzt, dann ist das kein Frieden, dann ist das Unterwerfung. Deshalb sagen wir Ja zur Diplomatie, Ja zu Waffenstillstand und Verhandlungen. Aber diese Verhandlungen dürfen nicht auf dem Rücken der Ukraine erzwungen werden, nicht mit einem Diktatfrieden, der die Gewalt belohnt, (Beifall Die Linke) nicht mit einem Antrag, der der Ukraine das Recht auf Verteidigung abspricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ich frage Sie: Warum fordern Sie keine Rückkehr russischer Truppen? Warum fordern Sie keine Einstellung der reichweitenstarken russischen Angriffe, warum nicht ein Ende der Bombardierung? Warum schweigen Sie dazu? Weil Sie in Wahrheit keine Friedenspartei sind, weil Sie keine Solidarität mit den Angegriffenen empfinden, sondern mit den Angreifern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit, glaube ich, ist alles zu diesem Antrag gesagt und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kalthoff für die SPD-Fraktion das Wort.

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Moritz Kalthoff SPD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir debattieren heute über einen Antrag der AfD. Wer nur die Überschrift liest, könnte meinen, es ginge Ihnen um Frieden. Aber wer genauer hinschaut, erkennt schnell, es geht Ihnen nicht um konstruktive Friedenspolitik, sondern um Kapitulation – Kapitulation nicht nur der Ukraine, sondern auch unserer Haltung, unserer Werte, unseres Gewissens. Zuerst zum Offensichtlichen. Artikel 32 Abs. 1 unseres Grundgesetzes sagt klar und unmissverständlich: „Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes“ – nicht des Thüringer Landtags und schon gar nicht Sache einer Partei, die sich lieber in Moskau beraten lässt als in Berlin. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Koalitionsver- trag!) Dass Sie den Artikel ignorieren, ist kein Zufall. Sie verachten dieses Grundgesetz und deshalb nehmen Sie es auch nicht ernst. Aber selbst wenn Thüringen zuständig wäre, Ihr Antrag bleibt eine moralische Bankrotterklärung. Die Grundlage unserer außenpolitischen und völkerrechtlichen Haltung ist klar: Russland hat die Ukraine überfallen. Das ist ein Bruch des Völkerrechts, ein Angriff auf ein souveränes Land, der Leid, Zerstörung und Tod gebracht hat. Diese Aggression verurteilen wir als SPD-Fraktion aufs Schärfste. Sie hingegen fordern nichts anderes, als dass wir unsere Solidarität mit der Ukraine beenden. Sie fordern, dass wir zusehen sollen, wie ein Land zerschlagen, wie eine Bevölkerung bombardiert, verschleppt, ermordet wird. Sie nennen das Diplomatie, ich nenne das Zynismus. Reden wir über die Realität, über das, was Russland tut: Butscha – gefesselte Zivilisten, hingerichtet auf offener Straße; Irpin – eine Stadt zerstört mit Artillerie, mit Bomben, mit Hass; Mariupol – ein Theater voller Frauen und Kinder, gezielt bombardiert; Charkiw, Dnipro, Odessa – immer wieder Angriffe auf Wohnhäuser, Krankenhäuser, Geburtsstationen; Zehntausende Kinder verschleppt, zerrissen, Identitäten ausgelöscht. Das ist kein Krieg, das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Das Völkerrecht, auf das Sie sich so gern berufen, ist übrigens eindeutig. Artikel 51 der UN-Charta ist eindeutig: Jeder Staat hat das Recht auf Selbstverteidigung. Die Ukraine nimmt dieses Recht wahr und sie verdient dabei unsere Unterstützung, humanitär, politisch – ja, und im Rahmen internationaler Vereinbarungen auch militärisch und wir dürfen, nein, wir müssen sie dabei unterstützen. Denn wenn wir zulassen, dass Russland die Ukraine unterwirft, dann ist kein Land in Osteuropa mehr vor seinen imperialistischen Bestrebungen sicher. Und hören Sie auf, Ängste zu schüren. Deutschland wird nicht zur Kriegspartei und das sage nicht ich, das sagen nicht wir, das sagt das Völkerrecht. Auch der Einsatz deutscher Waffen auf russischem Territorium ist nicht völkerrechtswidrig, wenn er der Selbstverteidigung dient und sich gegen militärische Ziele richtet. Die Ukraine schießt nicht auf Wohnhäuser in Moskau, aber Russland bombardiert Geburtskliniken in Odessa – und das ist der Unterschied. Was Sie wirklich stört, ist nicht der Krieg. Was Sie wirklich stört, ist unsere Solidarität, unsere Haltung, unsere Klarheit. Denn auch unser oberstes Ziel bleibt der Frieden, ein gerechter und dauerhafter Frieden, der auf dem Völkerrecht fußt, die territoriale Souveränität wahrt und die Sicherheit Europas nicht gefährdet. Der Antrag der AfD hingegen ignoriert genau das, er blendet die Verantwortung des Aggressors aus, suggeriert eine falsche Ausgewogenheit und schürt dabei ein gefährliches Misstrauen gegenüber unserer Demokratie und unseren Partnern. Wir als SPD-Fraktion stehen für eine Politik, die Werte und Realismus miteinander verbindet, die auf Dialog setzt, ohne sich Illusionen hinzugeben, die das Leid der Menschen in der Ukraine sieht, aber auch die Sorgen hier in Thüringen ernst nimmt. Deshalb betrachtet unser Alternativantrag nicht nur die militärische Dimension. Er will auch zivilgesellschaftliche Debattenräume fördern, denn Frieden entsteht nicht allein durch militärische Stärke, sondern durch gesellschaftliche Resilienz, Dialogbereitschaft und politische Klarheit. Er entsteht dort, wo wir Solidarität mit den Angegriffenen zeigen und zugleich den Mut aufbringen, über Wege zur Deeskalation zu sprechen. Deshalb sagen wir ganz klar: Die Ukraine hat unser Mitgefühl und unsere volle Solidarität. Russland muss seinen Angriff beenden und seine Truppen aus der Ukraine abziehen und wir müssen als Demokratinnen und Demokraten jeden Versuch zurückweisen, diesen Krieg zu relativieren. Aber wir müssen auch an morgen denken, an den Tag danach, und dafür braucht es das, was unser Alternativantrag benennt: Vermittlung, Diplomatie und Verantwortung in Europa und im Geiste des Völkerrechts. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Björn Höcke AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe es gestern in der Aktuellen Stunde schon gesagt – und das ist auch die Überschrift, die ich heute diesem Antrag geben kann bzw. der Rede, die ich zu diesem Antrag halte, zum Friedensantrag der AfD – ich habe, mit Verlaub, keinen litauischen Standpunkt zu vertreten, ich habe keinen russischen Standpunkt zu vertreten, ich habe keinen amerikanischen Standpunkt zu vertreten. Ich habe als deutscher Politiker einen deutschen Standpunkt zu vertreten. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Politikwissenschaftler und Journalist Dolf Sternberger stellte einmal fest – ich zitiere mit Auslassung –: „Der Gegenstand und das Ziel der Politik ist der Friede. […] Der Friede ist der Grund und das Merkmal und die Norm des Politischen, dies alles zugleich“. Um ihrer Norm, dem Frieden, gerecht zu werden und den Frieden übrigens auch zu verteidigen, was Sternberger wichtig war, muss Politik besonnen und klug vorgehen, mit nüchternem und sachlichem Blick die eigenen nationalen Interessen bestimmen, Risiken abwägen und den Weg der Diplomatie beschreiten. Nur so ist Frieden zu gewinnen und zu bewahren. Im Deutschland der Gegenwart müssen wir leider erleben, dass all dies nicht geschieht. Was wir im Angesicht des Ukrainekriegs sehen, sind die Dämonisierung einer der Kriegsparteien und die unkritische Glorifizierung der anderen. Was wir erleben, ist das Kriegsgetrommel von Politikern, die sich in eine Hysterie hineinsuggeriert haben, welche offensichtlich alle nüchterne Interessenabwägung untergräbt und die unser Land einem Spiel mit dem Feuer aussetzt. Schon seit Langem gehört Friedrich Merz zu diesen Politikern, zu jenen, die unentwegt Öl ins Feuer gießen, zuletzt mit der Aufhebung der Reichweitenbeschränkung deutscher Fernwaffen. Dass ausgerechnet er, dieser Friedrich Merz, 2006 den DolfSternberger-Preis erhielt, ist tatsächlich eine Ironie der Geschichte. (Beifall AfD) Was vor allen Dingen zu kritisieren ist, ist die verbreitete Anti-Russland-Hysterie in den Medien und in der deutschen Politik. Ich fange mal mit den Medien an. Die Scharfmacher sitzen leider in den Redaktionsstuben. Dort wird wirklich in einer Weise eine Anti-Russland-Hysterie geschürt, die mit journalistischem Ethos nichts zu tun hat und die jeden entsetzen muss, der weiß, wie sich Länder in der Geschichte immer wieder in Kriege haben verstricken lassen. Man versetzt die Menschen in Angst und Schrecken, beschwört Gefahren, die man angeblich nur mit noch mehr Waffenlieferungen und noch mehr deutschen Steuermilliarden kurieren bzw. auf die man reagieren kann. Dieser Tage beispielsweise setzte die „Frankfurter Rundschau“ die Behauptung in die Welt, dass Putin an einem Angriff direkt auf die NATO stricke. Man beruft sich dabei auf von NATO-Generalsekretär Rutte angesprochene angebliche Geheimdienstinformation. Doch wird von dieser Zeitung, von der „Frankfurter Rundschau“, kein einziger Grund genannt, warum Russland das tun solle. Es wird einfach nur behauptet. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, eine geostrategische Lageanalyse, die leider in der Politik Deutschlands der Gegenwart nicht mehr vorgenommen wird, weil die deutsche Politik bzw. die, die dieses Land regieren, nicht mehr in der Lage und nicht mehr Willens sind, deutsche Interessen zu definieren, transparent zu machen im Ausland, mit den Partnern der Welt auch durchzusetzen, eine solche geostrategische Lageanalyse, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, würde zu dem Ergebnis kommen, dass Russland weder über die demografischen noch über die militärischen Potenziale verfügt, Europa zu überrollen, so wie das die Medien suggerieren. Und selbst wenn es dies könnte, mit welcher Zielsetzung sollte es denn das tun? Bedenken Sie bitte, dass im Unterschied zu Deutschland Russland nicht über eine werteorientierte Außenpolitik verfügt und keine werteorientierte Außenpolitik betreibt, sondern eine interessengeleitete Außenpolitik betreibt. Russland hat Rohstoffe im Übermaß. Und sollte sich Russland wirklich den „Gefallen“ tun, sich mit Gebieten zu versorgen, sich Gebiete einzuverleiben, die durch Multikulturalisierung und Wokismus mittlerweile so an sich selbst irre geworden sind, dass sie zu einer Belastung für ein sich vergrößerndes Russland werden würden? Ich glaube nicht, dass das eine wirklich rationale strategische Zielsetzung ist. (Beifall AfD) Es gibt kein lohnendes Kriegsziel für Russland, das weiß die NATO übrigens auch. Wir haben Kontakte zu internen Kreisen der NATO, da wird Klartext geredet, da wird Ihnen reiner Wein eingeschenkt, nur nach außen kommuniziert man natürlich was anderes, weil man mehr Waffen will, weil man mehr Militär will und weil man das Spiel der Expansion der NATO weiterbetreiben will. Ich darf vor diesem Hintergrund daran erinnern, dass vor nicht ganz so langer Zeit schon mal ein Krieg unter Berufung auf Geheimdienstinformationen vom Zaun gebrochen wurde, und das war mit der Behauptung der Existenz von Massenvernichtungswaffen. Der eine oder andere von Ihnen – nein, alle müssten sich eigentlich daran erinnern, Irak-Krieg, die Koalition der Willigen. Nun, die Massenvernichtungswaffen sind niemals gefunden worden und heute weiß jeder, dass diese Massenvernichtungswaffen bzw. die Existenz von Massenvernichtungswaffen, die die Koalition der Willigen zusammengeschmiedet hat, eine Lüge war. Dieses historisch noch junge Beispiel sollte uns Mahnung und Warnung sein. Verehrte Kollegen Abgeordnete, Schwarz-Weiß-Bilder geistern in den Köpfen von Ideologen und Glaubenseiferern. Und mit diesen Schwarz-Weiß-Bildern werden manchmal brutalste Agitationen, brutalste Maßnahmen gerechtfertigt, was entsetzlich ist. In den Köpfen von Politikern dürfen SchwarzWeiß-Bilder keinen Platz haben. Haben sie aber offenkundig in den Köpfen der uns leider im Augenblick beherrschenden Politikern, wie folgende Zitate belegen. Ich zitiere Roderich Kiesewetter von der CDU: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden.“ Ich zitiere Friedrich Merz: „Putin führt Krieg, und zwar nicht gegen die Ukraine alleine. Er führt Krieg gegen die gesamte demokratische Welt.“ Darunter macht es ein Putin natürlich nicht: „gegen die gesamte demokratische Welt“. Die Krönung allerdings ist für mich das diplomatische Entree des neuen Außenministers Johann Wadephul, auch von der CDU: Russland wird „immer [unser] Feind […] sein.“ Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wenn das keine Kriegshetze ist! Wie kann man als Diplomat auf die Idee kommen, davon zu sprechen, dass es ein Land gibt, das für immer unser Feind sein kann? Die Grundlage des alten europäischen Kriegsvölkerrechts, das seinen Ausgang im Westfälischen Frieden hatte und bis zum Ersten Weltkrieg Bestand hatte, war, basierend auf dem Christentum und den Prinzipien von Nächstenliebe und Vergebung und Aussöhnung, dass jeder Feind wieder zum Freund werden kann. Ein Diplomat, der so etwas nicht sagt, so etwas nicht versteht bzw. der sich so ausdrückt, der etwas tut, was man in der Politik niemals tun sollte, denn in der Politik gilt der Satz „Sag niemals nie!“ – gerade auf dem rutschigen außenpolitischen Parkett muss man sich das zu Herzen nehmen –, das ist kein Außenminister, liebe Freunde und liebe Kollegen Abgeordnete, das ist tatsächlich jemand, der die Sprache von politischen Hasardeuren spricht. (Beifall AfD) So einer hat im Amt des Außenministers nichts zu suchen. Nein, Russland ist kein natürlicher Feind Deutschlands. Es wird schwierig sein, das Vertrauensverhältnis wieder aufzubauen, aber es muss uns gelingen, denn Russland liegt in geografischer Nähe, es verfügt über die größten Rohstoffvorräte der Welt und es ist uns mentalitätsmäßig sehr nah. Deswegen ist Russland, auch wenn die Lage momentan sehr schwierig ist, grundsätzlich und perspektivisch ein natürlicher Partner Deutschlands. (Beifall AfD) Wir müssen heute ganz besonders darauf achten, nicht erneut auf Lügen hereinzufallen. Deutschland darf nicht Mitglied einer neuen antirussischen Koalition von Willigen werden, denn nichts weniger als das Risiko eines Dritten Weltkriegs steht hier auf dem Spiel. Alles dies scheint dem Bundeskanzler Friedrich Merz nicht klar zu sein. Daher muss man ihn an die Gefahren erinnern, die sein blindwütiger außenpolitischer Kurs haben kann, und das macht unser Antrag. Wir wollen aus Thüringen heraus handeln. Wir möchten Sie bitten, uns dabei zu unterstützen. Thüringen muss sich dem verhängnisvollen Kurs der Bundes-CDU und des Bundeskanzlers Merz entgegenstellen. Katja Wolf hat das richtig eingeordnet. Leider folgen ihren Worten keine Taten. Sie schreiben im Alternativantrag das Gegenteil davon, was Ihre Parteichefin noch vor drei Wochen öffentlich geäußert hat. Die Landesregierung darf sich nicht – das muss öffentlich und unmissverständlich klargemacht werden – an der Eskalationspolitik der Bundesregierung beteiligen. Sie muss unbedingt auf die Aufhebung der Reichweitenbeschränkung hinwirken, das ist essenziell. Die Landesregierung muss sich mit der Bundesregierung ins Benehmen setzen, muss alles dafür tun, um mäßigend auf Herrn Kanzler Friedrich Merz einzuwirken. Die Landesregierung muss wirklich alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Gesprächskanäle zu öffnen und sich vermittelnd in diesen Krieg einzuschalten. Ich erinnere noch mal an den Koalitionsvertrag, weil die Redner vor mir immer wieder gesagt haben, das ist hier eigentlich alles große Politik, Bundespolitik. Nein, Sie haben ja das Thema „Frieden“ in den Koalitionsvertrag reingeschrieben. Daran dockt unser Antrag an. Abschließend möchte ich vielleicht noch mal an etwas erinnern, das den meisten von Ihnen geläufig ist, aber mittlerweile habe ich Zweifel, ob es Ihnen wirklich geläufig ist: Wir Deutschen haben eine Urangst vor dem dritten Krieg. Zwei Weltkriege sind genug, zwei Weltkriege haben uns die Lehre ins Geschichtsbuch und in unser Bewusstsein geschrieben: nie wieder Krieg. Viele geschichtsbewusste Menschen erinnern sich an die drei Punischen Kriege: Karthago gegen Rom, Landmacht gegen Seemacht oder umgedreht, Rom war damals noch eine Landmacht. Nach dem Ersten Punischen Krieg war Karthago noch eine Handelsmacht, nach dem Zweiten Punischen Krieg war Karthago noch bewohnbar, nach dem Dritten Punischen Krieg war von Karthago nichts mehr zu finden. Dieses Schicksal möchten wir von der AfD Thüringen und Deutschland ersparen, deswegen dieser Antrag. Stimmen Sie ihm zu, geben Sie sich einen Ruck! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Das scheint so korrekt zu sein. Dann frage ich die Landesregierung, ob sie das Wort wünscht. Herr Minister Gruhner. Bitte.

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Gruhner

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will für die Landesregierung einige Anmerkungen machen, weil das Thema „Krieg und Frieden“ selbstverständlich auch Teil des Regierungsvertrags dieser Koalition ist. Deswegen treibt es uns um, aber eben auch mit Haltung, mit Klarheit, mit Verantwortung. Herr Abgeordneter Höcke, ich habe schon etwas geschluckt, als Sie hier Dolf Sternberger zitiert haben. Ehrlicherweise glaube ich, er würde sich im Grabe umdrehen, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein, mit Si- cherheit nicht!) dass Sie ihn hier zitieren. Ihnen dürfte ja bekannt sein, dass von ihm der Begriff des Verfassungspatriotismus stammt. Dieser Begriff des Verfassungspatriotismus, den Sternberger geprägt hat, beruht vor allem auf Demokratie, auf Pluralismus, auf Meinungsfreiheit und eben nicht auf Abstammungsgemeinschaft, auf Sprachgemeinschaft, so wie es Ihnen gelegentlich immer wieder über die Lippen kommt. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir reden doch jetzt über Außenpolitik!) Deswegen will ich einfach sagen: Benutzen Sie nicht Personen als Kronzeugen, die fundamental eine andere Auffassung haben als Sie. Sie stehen fundamental für demokratische Werte, wie Sie sie eben nicht verteidigen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich will zu Beginn ausdrücklich auch den Abgeordneten Quasebarth, Weißkopf, Kalthoff, Hande danken, die mit Sicherheit, wenn man sie an einem Tisch zusammenbringt, unterschiedliche Sichtweisen und unterschiedliche Perspektiven auf das Thema haben, so wie es übrigens in der Bevölkerung insgesamt ist, die aber, finde ich, das gemacht haben, was bei dem Thema wichtig ist. Sie haben sehr verantwortungsvoll argumentiert und sie haben die berechtigten Sorgen, die es gibt – und machen wir uns nichts vor, es gibt diese Sorgen über die Frage von Krieg und Frieden in weiten Teilen der Gesellschaft bis in die Mitte der Gesellschaft hinein auch in Thüringen, gar keine Frage. Aber die Frage ist doch am Ende: Wie geht man mit diesen Sorgen um? Instrumentalisiert man sie oder findet man einen verantwortlichen Zugang mit Haltung und Klarheit, um sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen? Mein Eindruck und der Eindruck der Landesregierung ist, dass Sie immer wieder versuchen, dieses Thema zu instrumentalisieren, auch zu verunsichern. Das kann nicht der Weg sein, wie man mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage umgeht. Taktische Manöver sind bei der Frage von Krieg und Frieden schlichtweg fehl am Platz. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ein verantwortlicher Umgang heißt doch am Ende auch, dass man diejenigen klar als Verursacher eines Kriegs benennt, die den Krieg verursachen. Das machen Sie, wenn man sich mit Ihrem Antragstext auseinandersetzt, überhaupt nicht. Zur Wahrheit gehört, dass der Aggressor für diesen Krieg im Kreml sitzt, nichts anderes. (Beifall CDU, BSW, SPD) Das muss man so klar auch benennen, ohne dass man auf der anderen Seite vergisst, dass es eben den großen Wunsch nach Frieden in unserer Gesellschaft auch gibt, aber man sollte nicht Täter/Opfer verdrehen in diesem Krieg. Es ist ganz klar, wer der Aggressor ist, und es ist auch ganz klar, wenn Sie sich jetzt jüngst erst die schweren Angriffe auf Kiew angucken, wer die Opfer in dieser Frage sind. Es ist verschiedentlich deutlich gemacht worden in der Debatte heute: Weltpolitik wird hier nicht im Landtag gemacht. Gleichwohl entbindet uns das natürlich nicht, eine klare Haltung zu haben. Zu dieser klaren Haltung gehört natürlich – und das hat diese Koalition auch immer wieder deutlich gemacht –: Es muss natürlich den Wunsch geben und nicht nur den Wunsch, sondern auch klar formuliert die Forderung geben, dass es diplomatische Lösungen braucht. Es ist bereits erwähnt worden: Der vorherige Bundeskanzler, aber genauso auch der jetzige Bundeskanzler sind intensiv in dieser Frage bemüht, dass wir hier auch zu einer diplomatischen Lösung kommen. Gleichzeitig geht es eben darum – und aus dieser Verantwortung nehmen wir uns gar nicht raus –, dass wir diese klare Haltung auch als Landesregierung deutlich machen, dass wir dafür eintreten, dass es ein klares Bekenntnis für eine europäische Friedensordnung gibt, dass wir dafür eintreten, dass Prinzipien von Souveränität, Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht geachtet werden und dass wir am Ende eben auch diese Sorgen und diesen Wunsch in der Thüringer Bevölkerung ernst nehmen. Sie haben immer wieder auf den Regierungsvertrag der Koalition verwiesen und haben auch darauf verwiesen, dass dieses Thema verankert ist und dass daraus natürlich auch ein Handlungsauftrag und eine Verantwortung für diese Landesregierung erweckt werden. Nun werden wir aber aus Thüringen heraus diesen außenpolitischen Konflikt, diesen schlimmen Krieg nicht beenden können, aber wir können natürlich schon auf Landesebene auch einen Beitrag zum Frieden leisten. Das tun wir auch in der politischen Bildung beispielsweise in der Frage von Erinnerungskultur, dass man nämlich auch mahnt, welche schlimmen Folgen Krieg hat, dass man aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, dass man im Übrigen auch den Dialog mit der Bundeswehr organisiert und in diesen geht, aber dass man sich eben auch zu klaren völkerrechtlichen Prinzipien bekennt. Deswegen will ich einfach auch sagen: Wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, diese Regierung tut in der Frage von Krieg und Frieden nichts und setzt den Regierungsvertrag nicht um, dann ist das schlichtweg falsch. Der Unterschied ist nur, dass wir das verantwortungsvoll tun und dass wir das mit den Dingen tun, für die wir auch ganz seriös hier als landespolitisch Verantwortliche die Verantwortung tragen. Diesen Unterschied gilt es zu machen. Deswegen will ich nur sagen: Ja, die Frage von Krieg und Frieden, die Sorgen der Thüringerinnen und Thüringer im Hinblick auf den Ukraine-Konflikt nimmt diese Landesregierung nicht nur ernst, sondern natürlich folgt daraus auch politisches Handeln. Deswegen will ich zum Schluss noch einmal sagen: Friedenspolitik, ernst gemeinte Friedenspolitik braucht am Ende Wahrhaftigkeit und sie braucht Klarheit. Sie braucht ganz klar auch einen Fokus auf das, was wir hier in Thüringen tun können. Sie braucht aber keine Instrumentalisierung von Leid. Sie braucht keine Umkehr von Schuldverhältnissen. Sie braucht keine parteipolitischen Spiele.

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Entschuldigung, Herr Minister Gruhner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Höcke?

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Gruhner

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Jetzt können Sie gern noch eine Frage stellen.

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Björn Höcke AfD

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Das war jetzt nicht bewusst gemacht. Ich wollte nicht in Ihre rhetorische Kaskade hineinfahren, das ist wirklich jetzt nicht meine Absicht gewesen, sondern ich habe gemerkt, Sie kommen langsam zum Ende, und wollte noch die Gelegenheit nutzen, Ihnen eine Frage zu stellen, weil mir das wirklich wichtig ist. Ihr CDU-Parteifreund und jetziger Außenminister hat gesagt, dass Russland immer unser Feind sein wird. Ich habe das ja in meiner Rede auch thematisiert und eingeordnet.

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Ich würde Sie darum bitten, eine Frage zu stellen.

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Björn Höcke AfD

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Die kommt jetzt, aber mir sei auch gestattet, zwei, drei Sätze zum Kontext zu entwickeln, Frau Präsidentin. – Ist das auch Ihre Meinung?

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Gruhner

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Ich würde zunächst mal entschieden zurückweisen, dass es die Haltung unseres Außenministers ist, dass Russland unser entschiedener Feind ist. Unsere Haltung ist – und die habe ich gerade hier auch zum Ausdruck gebracht –, dass es am Ende wichtig ist, in der Frage von Krieg und Frieden auf Verständigung zu setzen, auf den Zusammenhalt in unserer Bevölkerung zu setzen, und dass man eben nicht mit Dingen, wie Sie sie heute hier rhetorisch ausgeführt haben, immer weiter Öl ins Feuer gießt, dass man Konflikte, die es in dieser Gesellschaft gibt, auch immer weiter anheizt, sondern dass man eben verantwortlich damit umgeht, und genau das machen wir. Ich will das wirklich einmal sagen: Es ist ja kein Geheimnis, dass wir zu der Frage, wie wir uns positionieren auch zum Ukraine-Konflikt, in dieser Koalition hart gerungen haben. Aber ich habe schon mal hier an dieser Stelle gesagt: Ich finde es einen großen Wert dieser Landesregierung und auch dieser Koalition, dass dieses große Spektrum, was es in der Bevölkerung gibt, und auch diese sehr ernst zu nehmenden Sorgen, die es in dieser Bevölkerung gibt, genau diese Koalition die Brücke spannt in der Frage, dass es in unserer Bevölkerung auch eben sehr unterschiedliche Perspektiven gibt. Deswegen ist das eine Regierung und eine Koalition, die in einer Zeit, in der sich grundsätzliche Fragen stellen und in der auch vieles in der Gesellschaft auseinandergeht, genau dieses große Meinungsspektrum auch zusammenbindet. Das ist ein Wert an sich. Deswegen will ich nur sagen: Zitieren Sie nicht falsch einzelne Politiker, gießen Sie nicht weiter Öl ins Feuer, sondern beteiligen Sie sich lieber daran, dass wir ernsthaft mit den Dingen umgehen, die die Menschen in Thüringen umtreiben. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Vielen Dank. Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen, zunächst zur Abstimmung zum Antrag selbst. Bitte, Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Ohne Sie unterbrechen zu wollen, falls es keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gibt, würden wir für den Antrag selbst die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragen.

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Danke für den Hinweis. Ich würde dennoch zunächst fragen, ob es einen Antrag auf Ausschussüberweisung gibt. Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst und ich habe verstanden: durch mündlichen Namensaufruf. Dann bitte ich jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, entsprechend zu verfahren.

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Marcel Kramer AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Dr. Augsten, Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Nein!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dr. Dietrich, Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena-Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Nein!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel: Ja! Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo. (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!)

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Carolin Gerbothe CDU

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Dr. Lauerwald, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Nein!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Dr. Urban, Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Dr. Weißkopf, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Dr. Wogawa, Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich Widerspruch. Dann bitte ich Sie darum, Ihre Stimme jetzt noch abzugeben. Herr Abgeordneter Hoffmann, würden Sie jetzt bitte einmal Ihre Stimme abgeben? (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Herr Abgeordneter König. (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) Danke. Dann ist der Antrag mit 31 Jastimmen und 53 Neinstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Auch hier habe ich keine Ausschussüberweisung vernommen. Ich schaue noch mal in die Runde, ob eine Ausschussüberweisung gewünscht ist. Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD, aus dem BSW und aus der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.

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Wiebke Muhsal AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Frau Präsidentin?

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Ja.

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Wiebke Muhsal AfD

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Es gab gerade Unruhe, weil Sie offensichtlich beim Wahlergebnis gesagt haben, dass es seitens der AfD – bei der Abstimmung zu unserem Antrag – 31 Jastimmen gab, wir aber den Eindruck haben, dass wir vollzählig sind und es 32 sein müssten.

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Lena Saniye Güngör

Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen

Dann korrigiere ich die Angabe. Dann gab es 32 Jastimmen. Der Antrag ist dennoch abgelehnt. Für das Protokoll ist es so noch einmal korrigiert worden. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe vereinbarungsgemäß als Nächstes Tagesordnungspunkt 26 auf Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1212 Die Begründung ist erwünscht. Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucher/-innen auf der Tribüne, wir haben als Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, der da lautet: „Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen“. Der Hintergrund des Ganzen ist, dass in Thüringen bisher offiziell anerkannt ein Mensch als Todesopfer rechter Gewalt gilt, nämlich Karl Sidon, der 1993 ermordet wurde. Anerkannt als Todesopfer rechter Gewalt wurde er allerdings nicht durch den Freistaat Thüringen, sondern durch die Bundesregierung, und das im Jahr 2006. Zivilgesellschaftliche Initiativen, Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer Gewalt, Fachjournalistinnen und Wissenschaftlerinnen gehen allerdings davon aus, dass es in Thüringen genauso wie in anderen Bundesländern viel mehr Todesopfer rechter Gewalt gibt als das bisher eine offiziell anerkannte. Bis zu zwölf Menschen sind Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen, wenn man sich an die wissenschaftlichen bzw. die fachjournalistischen und die Auflistungen der Beratungsstellen hält. In der vorletzten Legislatur, also im Jahr 2018, während der zweite NSU-Untersuchungsausschuss lief, also der Versuch der Aufklärung über rechtsterroristische Strukturen und die Morde an insgesamt zehn Menschen, hat sich Rot-Rot-Grün – damals noch als Landesregierung in Arbeit – dazu entschieden, einen entsprechenden Antrag zu stellen und analog zu anderen Bundesländern auch in Thüringen den Auftrag zu erteilen, dass wissenschaftliche Expertise genutzt werden soll, um die Todesfälle, die bisher nicht als staatlich anerkannt gelten, überprüfen zu lassen – im November 2018. Die notwendigen Gelder dafür wurden im Haushalt des Innenministeriums bereitgestellt. Und dann geschah lange nichts. Es gab regelmäßig Nachfragen, unter anderem von meiner damaligen Kollegin Diana Lehmann von der SPD, aber auch von mir: Was ist denn nun mit dem Gutachten? Wie ist der Stand? Im Jahr 2022, das heißt vier Jahre, nachdem der Beschluss gefasst war, kam es dann endlich zur Vergabe an ein Institut, das bereits mehrfach solche wissenschaftlichen Gutachten durchgeführt hat und übrigens auch regelmäßig mit der Polizei zusammenarbeitet. Dieses Institut hat das Gutachten erstellt und ist – so zumindest die Auskunft, die wir letztes Jahr vom damaligen Staatssekretär des Innenministeriums bekommen haben – fertig gewesen, fertig gewesen mit der Überprüfung der Todesfälle, fertig gewesen mit dem Gutachten, es würde nur noch um kleinere Sachen gehen. Aber das Gutachten wurde nicht veröffentlicht. Also haben wir erneut nachgefragt. Die letzte Information, die es im März dieses Jahres durch Staatssekretär Bausewein hier in der Landtagssitzung gegeben hat, war, die Todesfälle seien fertig, die Gutachten dazu, und es gäbe da auch keinen Änderungsbedarf mehr. Es gäbe noch kleinere Überarbeitungen, das sei auch schon fertig, aber das Innenministerium hätte sich das Ganze noch nicht abschließend angeschaut. Jetzt sind wir im Juni 2025. Elf Menschen, die bisher nicht staatlich anerkannt sind als Opfer rechter Gewalt, könnten vielleicht schon anerkannt sein. Warum ist das wichtig? Zum einen, weil Angehörige gern auch wissen wollen, warum, weil Angehörige gern einen Abschluss und eine Sicherheit haben wollen: Ja, das war der Grund. Zum anderen aber auch, weil man in dem Moment, in dem es die staatliche Anerkennung gibt, Anspruch auf Entschädigung über das Bundesministerium für Justiz hat, was dann wiederum stellvertretend für die Angehörigen versucht, bei den Tätern die entsprechenden Entschädigungszahlungen einzuholen. Ich werde nachher – und vielleicht sind ja Sie auf der Tribüne dann auch noch da – zu einigen der Todesopfer etwas sagen. Und ich hoffe, dass es nach mehr als sechs Jahren

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

endlich dazu kommt, dass das Gutachten veröffentlicht wird und dann die weiteren Todesopfer auch anerkannt werden. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Damit eröffne ich nun die Aussprache. Für die Fraktion der CDU liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Urbach vor. Bitte schön. Die ist nicht mehr aktuell, okay. Für die Fraktion der AfD liegt mir eine Meldung des Abgeordneten Mühlmann vor. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich ziehe zurück!) Das ziehen Sie auch zurück. Das ist spannend. Unsere Liste wird dann kürzer. Frau König-Preuss, wollen Sie für die Fraktion Die Linke sprechen oder gibt es doch auch andere Fraktionen? Es ist ja nach der Einbringung eigentlich üblich, dass ich erst den anderen die Gelegenheit lasse zu sprechen. Wenn die Chance nicht genutzt werden will, dann Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Ich nehme gern die Redezeit der anderen Abgeordneten. Dann gibt es die Chance, über alle Todesfälle hier mal zu sprechen. – Spannend, dass da gelacht wird. – Heinz Mädel, Rolf Baginski, Ireneusz Szyderski, Karl Sidon, Mario Jödecke, Sandro Beyer, Jana G., Axel Urbanietz, Hartmut Balzke, Oleg Valger, Klaus-Peter Kühn und Mario K. – das sind die Menschen, die zumindest von zivilgesellschaftlichen Initiativen, von Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von Fachjournalistinnen/Fachjournalisten als Todesopfer rechter Gewalt gezählt werden. Der Einzige – das hatte ich schon erwähnt –, der bisher die Anerkennung hat, ist Karl Sidon. Ich will zwei der Fälle etwas ausführlicher vorstellen. Der eine ist Klaus-Peter Kühn. Klaus-Peter Kühn wird im Jahr 2012 in Suhl ermordet. Die Täter – drei Personen insgesamt – gehen mit bestialischer Brutalität vor, wirklich bestialischer Brutalität. Es wird unter anderem durch die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung festgestellt, die drei hätten – Zitat – „ihr Opfer nicht mehr als Mensch wahrgenommen“. In einem Gespräch mit der „Zeit“ sagte sie, die Täter hätten in der Verhandlung eine „sozialdarwinistische Lebenseinstellung“ offenbart. Sozialdarwinismus ist eines der Kriterien, um einen Mord, eine Tötung als Todesopfer rechter Gewalt einzuordnen. Ich will vielleicht etwas von dieser Brutalität – weil es mich erschreckt, dass hier vorhin gelacht wurde, als ich angefangen habe, über die Todesopfer zu sprechen – berichten, um deutlich zu machen, worum es geht, und vielleicht auch mal zu versuchen, etwas Mitgefühl für die Menschen, die von rechts ermordet wurden, zu erzeugen. Es geht um insgesamt fünf verschiedene Einzeltaten, die innerhalb dieses Mordes, innerhalb dieser Tötung stattfinden; wir hatten das auch im Untersuchungsausschuss der letzten Legislatur. Sie gehen in die Wohnung rein. Sie wollen von ihm Geld haben. Sie finden nicht genügend Geld – das ist der erste Anlass, um zuzuschlagen. Sie schlagen ihm mehrfach ins Gesicht. Aber das bleibt nicht alles. Und jetzt verlese ich, was wir auch im Untersuchungsausschuss verlesen hatten: Mit dem Stuhl wurde dann zweimal kräftig auf die linke Gesichtsseite des Geschädigten eingeschlagen, sodass der Stuhl beim zweiten Schlag zerbrach. Der Geschädigte wurde dann auf dem Sofa positioniert, bewusst auf der Körperseite, mit der verhindert werden sollte, dass er sein eigenes Blut einatmet. Es kam zu weiteren Gewalttätigkeiten. Unter anderem wurde der Wohnzimmertisch zerschlagen. Mit der flachen Seite der Tischplatte wurde mehrfach auf die linke Gesichtshälfte, den Schulterbereich und die Hüfte eingeschlagen. Die Tischplatte wurde auf den Geschädigten geworfen. Dann verlassen die Täter die Wohnung. Sie nehmen aber den Schlüssel mit und sie kommen wieder. Einer der Beschuldigten sagt später aus, das Gesicht sei demoliert gewesen und er habe überall geblutet und gestöhnt. Er hätte darum gebeten, dass das Licht wieder eingeschaltet wird, und obwohl das geschieht, sagt er, er sieht nichts. Sie machen weiter. Sie fordern sich untereinander auf: Hier seich‘ den mal an, um zu sehen, ob der noch Zuckungen macht, und urinieren auf ihn. Er lebt zu dem Zeitpunkt. Sie belustigen sich darüber, dass ihm ins Gesicht uriniert wird. Sie schlagen ihm weiter ins Gesicht. Sie stecken ihm einen glühenden Zigarettenstummel in ein Nasenloch. Er zeigt keine Reaktion mehr. Daraufhin nehmen sie Holzstücke und stochern an und in ihm herum, um zu schauen, ob er noch reagiert. Er reagiert nicht mehr und sie denken, dass er sie anlügt, und schlagen erneut auf ihn ein. Am Ende werfen sie unter anderem einen Fernseher, der über 21 Kilogramm wiegt, auf ihn. Vier Tage später wird er gefunden – tot. Der Sozialdarwinismus wird festgestellt, als Todesopfer rechter Gewalt ist er bis heute nicht anerkannt. Es gibt einen zweiten Fall, den ich jetzt kürzer darstellen werde. Rolf Baginski, der zusammen mit seinem Sohn im November 1991 in Nordhausen unterwegs ist. Sie trinken gemeinsam. Sie werden auf dem Nachhauseweg von drei Tätern überfallen, massiv zusammengeschlagen, ausgezogen. Die Polizei, hinzugerufen, gibt sogar einen Warnschuss ab, weil sie nicht ablassen von den zweien. Erst als der Schuss in die Luft geht, hören sie auf, auf die zwei einzuschlagen. Der Notarzt, der kommt, sagt später in seiner Vernehmung: Nur wenige Minuten mehr und sie wären tot gewesen. Die drei Täter: bekannte Neonazis. Die Täter gestehen in ihren Vernehmungen Sozialdarwinismus ein. Das seien ja nur Assis gewesen. Der Vater erinnert sich an nichts. Vater und Sohn sind im Nachgang benachteiligt, brauchen beide Pflege, sind nicht mehr in der Lage, für sich selber zu sorgen. Der Vater stirbt, so hält es der Bundesuntersuchungsausschussabschlussbericht fest, an den Spätfolgen im Jahr 1997. Nicht anerkannt bis heute. Einer der Täter: ehemals Mitglied der verbotenen FAP und VMann des Bundesamts für Verfassungsschutz, der im NSU-Komplex eine relevante Rolle spielt.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Wir wünschen und fordern und erwarten, dass die Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen analog dem Gutachten, das veröffentlicht werden muss, anerkannt werden. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Marx, bitte.

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Dorothea Marx SPD

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Werte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt ein schwieriger Punkt für mich, weil hier etwas passiert, das ich nicht verstehe, nämlich dass es sechs Jahre lang gedauert hat und das Gutachten noch nicht fertig ist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Es ist fertig, es ist nicht veröffentlicht!) Also, Frau Abgeordnete König-Preuss, wenn Sie mich bitte ausreden lassen würden. Meine Information ist, dass es nicht fertig ist. Und wenn Sie bessere Informationen aus dem Ministerium haben als ich – aber es kann eigentlich nicht sein, dass es nicht fertig ist. Und heute ist ein besonderer Tag. Das NSU-Mahnmal hier draußen feiert seinen ersten Jahrestag. Kein Grund zum Feiern, aber zum Erinnern und zum Gedenken. Der Beschluss, dass wir ein Gutachten haben wollen über die Opfer, Todesopfer rechter Gewalt, ist ein Landtagsbeschluss gewesen. Der geht auf die Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse zurück. Den beiden Untersuchungsausschüssen habe ich vorgestanden. Deswegen ist das auch mein – in Anführungszeichen – ganz persönlicher Tagesordnungspunkt. Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass ein Bericht nach dieser ganzen langen Zeit nicht vorliegt. Ich weiß, es hat Schwierigkeiten gegeben, die es wohl nicht möglich machen sollen, den Bericht endgültig abzunehmen. Deswegen liegt er auch heute hier nicht vor, aber dann – also eigentlich geht es nicht. Es hätte schneller gehen müssen. Ich habe überlegt, ob ich gar nicht an dieser Diskussion und an dieser Abstimmung teilnehme, weil ich es mir natürlich auch nicht leicht mache, unser eigenes Ministerium hier in den Senkel zu stellen. Aber was sein muss, muss sein. Deswegen habe ich das jetzt gemacht. Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Danke, Frau Abgeordnete. Ich schaue erneut nach Meldungen seitens der Fraktionen. Die kann ich nicht erkennen. Dann erteile ich für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Müller das Wort. Bitte sehr.

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Müller

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist heute bei dem Thema, was gerade besprochen wurde, oder auch den Emotionen, die damit hochgekommen sind, sicherlich kein einfacher Tagesordnungspunkt. Es ist auch etwas, dem man mit – ich sage mal – reinem Verwaltungshandeln oder Erklärungen des Verwaltungshandelns wahrscheinlich nicht gerecht wird. Insofern besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass es wichtig ist, diese Fälle zu überprüfen, und dass es insofern auch wichtig ist, Ergebnisse daraus zu erzielen. Die Schilderungen der Abgeordneten König-Preuss zu einem Sachverhalt, Herrn Klaus-Peter Kühn betreffend, haben, glaube ich, auch noch mal deutlich gemacht, welche Brutalität hier seitens der Täter vorgelegen hat. Als ich mir das Urteil durchgelesen habe, in dem die Schilderungen auch noch mal sehr deutlich sind, muss ich sagen, da kommt einem schon der Atem ins Stocken, weil es zeigt, welche Abartigkeit menschlichen Handelns an dieser Stelle vorgelegen hat. Insofern ist es natürlich von besonderem Interesse, dem nachzugehen, wie und insbesondere mit welcher Motivlage diese Taten begangen worden sind. Ich möchte eins gleich vorwegstellen – es ist ja auch schon angesprochen worden –: Die Umsetzung des Beschlusses des Landtags aus dem Jahre 2018 ist definitiv nicht optimal. Das kann man nicht bestreiten, denn ansonsten hätte das Gutachten im normalen Werdegang, im normalen Fortgang bereits tatsächlich vorliegen müssen. Warum das bis heute noch nicht der Fall ist, das möchte ich jetzt kurz in der Genese darstellen. Wie gesagt, der Thüringer Landtag hat in seiner 132. Sitzung im November 2018 die Landesregierung gebeten, diese oder mehrere Todesfälle, die bisher nicht staatlich als Fälle mit Opfern rechter Gewalt anerkannt worden sind, noch mal untersuchen zu lassen. Das betraf damals insgesamt neun Fälle. Herangezogen werden sollte ein externes wissenschaftliches Forschungsinstitut, welches die Überprüfung durchführen lassen sollte und in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fachjournalisten eine nochmalige Überprüfung vornehmen sollte.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Entschuldigung, Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Müller?

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Müller

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Am Ende. Im Hinblick auf den Landtagsbeschluss wurde nach Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung seitens des Thüringer Innenministeriums im I. Quartal 2019 ein Verfahren für die ordnungsgemäße Vergabe eines entsprechenden Gutachtens eingeleitet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist im April 2019 ging ein Angebot ein, welches jedoch aufgrund zahlreicher offener Punkte noch nachgebessert werden musste. Im Wesentlichen betrafen die Nachverhandlungen mit dem Bieter Fragen hinsichtlich der Kostenkalkulation des Prüfungsumfangs der einzusehenden Akten und auch Fragen des Datenschutzes. Die offenen Punkte wurden in konstruktivem Austausch mit dem Bieter konkretisiert und abgestimmt, wobei es infolge der wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie sowie anderer Gründe mehrheitlich aufseiten des Bieters zu Verzögerungen kam. Da sich aufgrund einer Zusammenarbeit des Justizministeriums herausstellte, dass sich ein wesentlicher Teil der zu sichtenden Akten bereits in den Staatsarchiven befand und sich der Umgang mit diesen nunmehr nach Archivrecht richtete, wurde zudem die Staatskanzlei in die weiteren Verhandlungen mit dem Bieter einbezogen. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen erklärte das für die Archive zuständige Ressort, dass die benötigten Archivakten für die Gutachtenerstellung nicht wie bisher angenommen an das Landesarchiv Berlin verschickt werden können, sondern aus archivrechtlichen Gründen zentral im Landesarchiv Weimar eingesehen werden müssten. Diese geänderten Bedingungen erforderten seitens des Bieters sowohl ein überarbeitetes Angebot hinsichtlich seiner Kalkulation als auch eine aufwendige Anpassung des Datenschutzkonzepts. Das überarbeitete Angebot ging am 23.03.2022 im Innenministerium, also mithin dreieinhalb Jahre später, ein und konnte nach Prüfung am 21. April 2022 bezuschlagt werden. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde sodann am 10. Mai 2022 unterzeichnet. Auch im Rahmen der Projektdurchführung kam es mehrfach zu Verzögerungen. Beispielsweise wurde der ursprüngliche Prüfungsgegenstand sowohl auf Wunsch eines Mitglieds des Projektbeirats als auch vonseiten des Auftragnehmers um mehrere zu untersuchende Fälle erweitert, konkret insgesamt vier Fälle, sodass nunmehr 13 Fälle zu begutachten sind. Nach Vorlage des ersten Gutachtenentwurfs im November 2023 musste mehrfach festgestellt werden, dass Überarbeitungsbedarf besteht. Denn anders als in den bereits benannten und angeführten ähnlichen Untersuchungen in Berlin oder Brandenburg wurde vom Thüringer Innenministerium bewusst nicht nur die reine Untersuchung der Todesfälle beauftragt, sondern eine umfassende Auseinandersetzung mit den bestehenden Klassifizierungssystemen in Auftrag gegeben. Die zugrunde liegende Absicht war es, durch eine sogenannte ganzheitliche Best-Practice-Analyse Impulse für eine Effektivierung der polizeilichen Zuordnungspraxis zu erreichen. Die letzte Überarbeitung des Berichts liegt seit dem 7. Dezember 2024 – also jetzt knapp ein halbes Jahr – im Innenministerium vor. Ich denke, dass mit den voranstehenden Ausführungen die Gründe für die Verzögerung hinreichend deutlich geworden sind. Mit dem Projektabschluss wird noch in diesem Jahr gerechnet. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst ein Abschlussgespräch mit dem Auftragnehmer. Bevor dieses stattgefunden hat, kann das Gutachten nicht dem Landtag vorgelegt werden. Zudem kann auch dann erst über den Umgang mit den Ergebnissen des Gutachtens entschieden werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Dann wäre nun die Gelegenheit für die Zwischenfrage. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich hätte auch noch eine Nachfrage, Frau Präsidentin!)

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Anja Müller Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gab eine Mündliche Anfrage meiner Abgeordnetenkollegin, die ist in der Drucksache 8/691 nachlesbar. Dort wurde vom damaligen Staatssekretär geäußert, der Überarbeitungsbedarf betraf ausschließlich diesen Teil der Beauftragung und explizit nicht die Untersuchungsergebnisse der einzelnen Fälle. Das heißt – und würden Sie mir da zustimmen –, dass die Überprüfung abgeschlossen ist, es Ergebnisse gibt. Wir wollen gern wissen: Wann werden die endlich veröffentlicht, damit die Opfer zu ihrem Recht kommen?

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Müller

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Die Erstellung des Gutachtens ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag. Es ist in dem Fall ein einheitliches Werk – was den Gesamtumfang betrifft – mehrerer Sachverhalte, zum einen die Prüfung, aber auch das Thema der Klassifizierungssysteme. Demzufolge ist auch das Gutachten bzw. das Werk einheitlich dann abzunehmen. Da sind wir momentan noch nicht, dass das Werk abgenommen ist, weil – wie gesagt – insgesamt noch Mängel vorliegen bzw. noch Erörterungsbedarf mit dem Auftragnehmer besteht, dem wir in Kürze auch nachkommen werden.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten König-Preuss?

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Müller

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Ja.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Ausgehend von dem Beschluss des Thüringer Landtags aus dem Jahr 2018 war der Auftrag, die Todesfälle, die Todesopfer zu überprüfen und dazu ein Gutachten anfertigen zu lassen. Jetzt zitiere ich aus dem Punkt 3 des damaligen Beschlusses: „die Korrektur der Zahl staatlich anerkannter Todesopfer rechter Gewalt vorzunehmen, sollte eine solche Überprüfung zu dem Schluss kommen, dass die Verdachtsfälle bestätigt werden.“ Hat das Ministerium eigenständig über den Landtagsbeschluss hinaus den Auftrag erweitert? – Frage 1. Frage 2: Sehen sich das Ministerium und die Landesregierung weiter an den damaligen Beschluss des Landtags gebunden, die Korrektur der Zahl staatlich anerkannter Todesopfer vorzunehmen und damit den Angehörigen auch die Möglichkeit zu verschaffen, Entschädigungszahlungen zu beantragen?

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Müller

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Zu Ihrer zweiten Frage: Natürlich gelten der Landtagsbeschluss und der damit verbundene Auftrag weiter fort. Deswegen sind wir auch dabei, das Gutachten jetzt zum Abschluss, zum Gesamtabschluss zu bringen, um damit natürlich dann auch die entsprechende Grundlage zu haben, um die Bewertung vornehmen zu können bzw. dann die Frage der Anerkennung zu beantworten, die ja auch im Beschluss des Landtags insofern aufgeworfen wurde. Was den Rest anbetrifft, ist das natürlich ein Thema, bei dem wir auch seitens des Innenministeriums einen Mehrwert erkannt haben, indem wir gesagt haben: Wenn wir jetzt schon das Gutachten beauftragen im Hinblick auf die Überprüfung der Todesfälle, im Hinblick auf Todesfälle rechter Gewalt, dann wollen wir natürlich auch die Frage gleich mit klären lassen, wie wir denn in unserer polizeilichen Arbeit im Hinblick auf die Klassifizierung noch besser werden können, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist ein komplett neues Gutachten!) welche Anhaltspunkte wir auch aus der Wissenschaft heraus bekommen können, um unser Klassifizierungssystem entsprechend zu erweitern und zu verbessern. Das ist doch kein Gutachten. Wenn Sie sich schon mit dieser Thematik beschäftigen, dann macht es doch Sinn, auch an dieser Stelle gleich das polizeiliche Handeln und die polizeilichen Grundlagen der Klassifizierung zu überprüfen und das gleich mit zu bewerten und gegebenenfalls auch anzupassen. Es wäre doch nicht effizient, wenn man jetzt sagt: Wir betrachten nur die Fälle, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Doch, analog Brandenburg!) überprüfen diese und ziehen daraus nicht gleich noch Schlussfolgerungen für unser Handeln. Insofern, glaube ich, ist es schon sehr sinnvoll, an dieser Stelle beides miteinander zu verknüpfen. Vielen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Danke, Herr Staatssekretär. Dann benenne ich, dass ich in der Debatte keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört habe. Auch jetzt wird kein solcher Antrag gestellt. Dann kommen wir direkt dazu, den Antrag als solchen abzustimmen. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie einzelne Stimmen aus den Fraktionen der SPD und des BSW. Wer stimmt dagegen? Das sind die restliche Fraktion des BSW, die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer enthält sich? Das ist eine einzelne Stimme aus der Fraktion des BSW. Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als Nächstes wird in der regulären Tagesordnung Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1039 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hierzu die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordnetem Hoffmeister für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte.

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Dirk Hoffmeister BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und lieben Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die AfD will heute mit einem Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute in der zweiten Beratung befassen, die verfasste Studierendenschaft an Thüringer Hochschulen abschaffen. Was auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Eingriff erscheint, ist in Wahrheit ein politischer Angriff auf demokratische Teilhabe, auf studentische Mitbestimmung und letztlich auf die offene Debattenkultur an unseren Hochschulen. (Beifall BSW) Lassen Sie mich das klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht Ausdruck eines Bemühens um Reform oder Gerechtigkeit, er ist ein Frontalangriff auf die demokratische Selbstorganisation junger Menschen, motiviert aus Misstrauen, Ressentiment und in einem tiefen Unbehagen gegenüber kritischem Denken. Zur sogenannten Zwangsmitgliedschaft: Sie behaupten, die verfasste Studierendenschaft verletze die negative Vereinigungsfreiheit. Das ist – mit Verlaub – eine grobe Verdrehung der verfassungsrechtlichen Realität. Die verfasste Studierendenschaft ist keine private Vereinigung, sondern ein Organ der Selbstverwaltung, ähnlich wie Berufskammern oder kommunale Vertretungen. Sie hat einen klaren gesetzlichen Auftrag: Sie soll die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden vertreten – für alle, nicht für eine politische Richtung. Und ja, das ist Pflichtmitgliedschaft, aber sie ist demokratisch legitimiert: durch Wahlen, durch Satzungen, durch Beiträge, die transparent verwendet werden müssen. Die Antwort auf geringe Wahlbeteiligung kann doch nicht sein, dass demokratische Institutionen abzuschaffen sind, sondern sie zu stärken. (Beifall BSW) Was Sie hier fordern, ist Entmündigung. Statt echter Mitbestimmung bleibt den Studierenden nach Ihrem Entwurf nur noch die Gruppe der Studenten. Das klingt vage, hat aber kein klares Mandat, keine Satzung, keine Rechte, außer den wohlwollenden Blick des Hochschulpräsidenten. Sie wollen durch die Hintertür aus jungen engagierten Menschen stille Zahler machen. Das nenne ich autoritär, und bildungspolitisch ist es schlicht rückwärtsgewandt. Die politische Motivation, Sie werfen den Studierendenschaften Einseitigkeit, Ideologisierung und sogar Unterstützung linksextremer Gruppen vor. Ich frage Sie: Haben Sie Belege dafür? Oder pauschalisieren Sie einfach, weil Ihnen die studentischen Gremien zu kritisch, zu links oder zu unbequem sind? (Beifall BSW) Und was Sie wirklich stört, ist doch, dass junge Menschen sich einmischen, dass sie Haltung zeigen – gegen Rassismus, für soziale Gerechtigkeit, für Klimaschutz –, dass sie nicht bereit sind, Ihre Deutung von Neutralität zu übernehmen. Aber Hochschulen sind kein Ort der politischen Sterilität, sie sind ein Ort der Debatte, des Streits, auch der Reibung. Demokratie ist manchmal unbequem, aber das macht sie stark. Und die Folgen für die Hochschulen: Sie wollen die Aufgaben der Studierendenschaft dem Studierendenwerk übertragen, also einer Verwaltungseinheit. Veranstaltungsförderung, politische Bildung, Ehrenamt, Interessenvertretung in Fakultätsräten – all das würde ohne die verfasste Studierendenschaft schlichtweg entfallen oder durch staatliche Stellen ersetzt. Das ist keine Effizienzsteigerung, das ist Entpolitisierung, und das widerspricht dem Bildungsauftrag der Hochschulen. Unser Fazit: Meine Damen und Herren, die Studierendenschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Kultur unserer Hochschulen. Sie ist nicht perfekt, aber sie ist reformierbar. Sie ist streitbar, aber notwendig und sie ist Teil einer gelebten akademischen Selbstverwaltung, die wir nicht schwächen, sondern schützen sollten. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, nicht aus Prinzip, sondern aus Überzeugung, aus Respekt vor der Mündigkeit junger Menschen und aus der Verantwortung für eine Bildungspolitik, die Teilhabe fördert statt unterdrückt. Danke schön. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstem erteile ich Herrn Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Herr Hoffmeister, es ist natürlich nicht so, dass unser Gesetzentwurf die Mitbestimmung der Studenten einschränkt, weil die Gremien ganz klar weiterhin mit Studenten besetzt werden. Es geht da nur um den sogenannten StuRa, die Räterepublik. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was haben Sie denn gegen eine Räterepublik?) Und mündig: Wie definieren Sie Mündigkeit, wenn Sie zur Mitgliedschaft gezwungen werden? Das ist nicht Mündigkeit. Aber gut. Im letzten Plenum haben wir schon über unseren Entwurf diskutiert, den Studenten eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Eine detaillierte Diskussion im Ausschuss wurde von der Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt. Warum dem so war, werde ich am Ende noch mal aufzeigen. Aber im Sinne von Hochschule und Wissenschaft möchte ich erst einmal einige Messpunkte zu dem Thema anführen. Wie sahen die Wahlbeteiligungen bei den letzten sogenannten StuRa-Wahlen in ausgewählten Hochschulen aus? Etwas Licht ins Dunkel brachte die Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 8/1134. Ich gebe die Werte gerundet an – Achtung, jetzt kommen ein paar Zahlen –: FriedrichSchiller-Universität: 2020 16 Prozent, 2023 21 Prozent, 2024 17 Prozent; Hochschule Schmalkalden: 2021 6 Prozent, 2023 7 Prozent, 2024 5 Prozent; Fachhochschule Erfurt: 2022 24 Prozent, 2023 21 Prozent, 2024 21 Prozent; Bauhaus-Universität Weimar: 2022 25 Prozent, 2023 22 Prozent, 2024 24 Prozent; Ernst-Abbe-Hochschule Jena: 2022 5 Prozent, 2023 13 Prozent, 2024 13 Prozent; Universität Erfurt: 2022 9 Prozent, 2023 17 Prozent, 2024 14 Prozent; Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar: 2022 25 Prozent, 2023 27 Prozent, 2024 30 Prozent; Technische Universität Ilmenau: 2022 9 Prozent, 2023 10 Prozent, 2024 10 Prozent; zu guter Letzt die Hochschule Nordhausen: 2022 7 Prozent, 2023 10 Prozent, 2024 kein Eingang von Wahlvorschlägen. Die Auswertung der Datenpunkte zeigt: Eine Wahlbeteiligung von über einem Viertel der Studenten ist die Ausnahme, Ergebnisse um 10 Prozent sind die Regel. Ist die Wahlbeteiligung nicht ein Maß für das Interesse derer, welche die Repräsentanten entsenden? Ich denke schon. Offensichtlich sieht die überwiegende Mehrheit der Studenten keine Notwendigkeit für diese Art der Vertretung. Auch kann man den Eindruck gewinnen, dass die Studenten kein Problem mit dem Ablauf des Studiums haben und keinen Regelungsbedarf über den StuRa sehen. Alternativ kann es natürlich auch sein, dass es Probleme an der Hochschule gibt, dem StuRa aber keine Lösungskompetenz zugesprochen wird und die niedrige Wahlbeteiligung ein Weckruf ist. Den letzten Punkt halte ich für eher unwahrscheinlich, dass der Wecker über mehrere Jahre immer gleich klingelt, denn wie beim BAföG gesehen, finden Probleme auch ohne die Studentenräte den Weg in die Öffentlichkeit und in die parlamentarische Debatte. Nun noch etwas zur Finanzierung: Eigentlich müssen die Zwangsabgaben der Studenten direkt für Aufgaben eingesetzt werden, welche unmittelbar mit den Hochschulen im Zusammenhang stehen. Herr Hoffmeister hat ja schon Beispiele gebracht, dass das nicht der Fall war. Allgemeine politische Aktivitäten dürfen qua Gesetz nicht über diese Abgaben finanziert werden. Wie kann es dann sein, dass es Referate und Aktivitäten mit allgemeiner politischer Ausrichtung gibt? Hier einige wenige Beispiele zu den Aktivitäten an der FSU Jena: Stellungnahme zum Klima-Aktionsplan „Jena klimaneutral bis 2035“, offener Brief an den Stadtrat; (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das betrifft doch die Uni!) Stellungnahme zur Solidarisierung mit Fridays for Future – Rücktritt von Volker Wissing; Universität Erfurt: „Für ein diskriminierungsfreies Miteinander auf dem Campus und in ganz Thüringen – Statement zum Anti-Gender-Beschluss des Thüringer Landtags“, „For peace and liberty – Statement on Russia’s invasion of Ukraine“; Ernst-Abbe-Hochschule Jena: Aufforderung zum Aufruf eines sogenannten Klimanotstands an die Stadt Jena. Also die Allgemeinpolitik ist durchaus breit vertreten. Der Gesetzgeber hat hier zwar eine öffentlich-rechtliche Körperschaft konstruiert, aber notwendig ist diese nicht, weder faktisch noch durch übergeordnete Gesetzgebung. Wie gesagt, in Bayern ist das ja auch nicht der Fall. Es ist aber noch schlimmer. Der Gesetzgeber und auch die Verwaltung sind nicht willens, die Regeln auch zu kontrollieren und durchzusetzen. Das ist leider nichts Neues. Hier noch mal einige Kritikpunkte aus dem Rechnungshofbericht von 2021: Einsatz von Beitragsmitteln für einseitige (allgemeine) politische Veranstaltungen, Einsatz von Beitragsmitteln für Aufgaben, die bereits vom Studierendenwerk erledigt werden, Einsatz von Beitragsmitteln für Vergnügungsveranstaltungen, eine Fachschaftstagung auf Mallorca, Alkohol und externes Verwaltungspersonal, Bildung von Rücklagen über den zulässigen Höchstbetrag, durchgängig verspätete Vorlage und Genehmigung von Haushaltsplänen, Ignorierung von Haushaltsbeschränkungen vor der Genehmigung, verspätete Vorlage und Genehmigung von Jahresabschlüssen, nachlässiger Umgang mit Inventar und Nachweisführung, Missachtung von Regeln bezüglich Zahlungsverkehr, Buchführung und Vergaberecht, mangelnde Rechtsaufsicht durch Präsidenten, nur teilweise oder nachlässige Durchführung von Prüfungspflichten, kein Nachgehen gravierender Mängel und Pflichtverletzungen sowohl durch Präsidenten als auch durch das Ministerium. Eine Änderung in den vom Rechnungshof angesprochenen Punkten ist bis heute nicht ersichtlich. Es ist sogar noch schlimmer. Schon im Bericht von 2012 empfahl der Rechnungshof, die Bildung von verfassten Studentenvertretungen und die damit einhergehende Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an den Hochschulen des Landes in Studierendenschaften hochschulrechtlich nicht mehr vorzunehmen. Offensichtlich möchte die Mehrheit hier im Rund die Zustände der mangelnden Kontrolle und somit der Vertretung und damit die Umverteilung von rund 1 Million Euro von Studentenbeiträgen an eine studentische Minderheit mit fragwürdiger politischer Ausrichtung nicht beenden. Warum ist das so? Weil es sich bei den sogenannten Studentenräten in der jetzigen Ausprägung um nichts anderes als um ein zwangsfinanziertes politisches Vorfeld handelt. Das Verhalten der anderen Fraktionen hier im Rund erinnert mich stark an den Umgang mit dem NGO-Komplex. Alle Fraktionen links von der CDU lehnen Änderungen bei der Finanzierung ihrer politischen Hilfstruppen grundsätzlich ab. (Beifall AfD) Sie wollen weiterhin ihren linken politischen Nachwuchs auf Kosten der Allgemeinheit der Studenten mit finanziellen Mitteln und einer scheinbaren Legitimität ausstatten. Die CDU hingegen singt vor der Wahl das Lied vom Aufklärungs- und Änderungswillen, um nach der Wahl wie ein Soufflé in sich zusammenzufallen – gerade im Bund zu beobachten. (Beifall AfD) Liebe CDU, machen Sie ruhig weiter so mit dieser politischen Selbstverstümmelung. Die Wähler in Thüringen bewerten Ihre Taten, nicht Ihre Worthülsen. Darum fordere ich dazu auf: Unterstützen Sie doch unsere Änderung des Hochschulgesetzes, damit diesem Spuk endlich ein Ende gesetzt wird! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden jetzt mittlerweile, ich glaube, zum vierten Mal über den Gesetzentwurf, weil wir ja auch schon in erster und zweiter Lesung in der letzten Legislatur darüber beraten mussten. Besser ist allerdings nichts geworden, weder am Entwurf noch an den Argumenten des Kollegen Dietrich. Ich will gleich mal mit ein paar Sachen noch aufräumen, wenn hier immer Argumentationen beispielsweise zur Wahlbeteiligung oder auch zur demokratischen Legitimation der Studierendenräte ins Feld geführt werden. Sie haben die Zahlen genannt, und das ist der eine Punkt. Ja, das sind sehr niedrige Wahlbeteiligungen, aber wir haben auch bei Kommunalwahlen bundesweit, aber auch in Thüringen immer wieder Kommunalwahlbeteiligungen, die teilweise deutlich unter 50, ja sogar 40 Prozent, irgendwo bei 30 Prozent liegen. Und ich erinnere daran, weil Sie dann den einen Fall auch nannten, wo keine Kandidierendenliste eingereicht wurde: Es gab bei den Kommunalwahlen im letzten Jahr 90 Orte in Thüringen, in denen kein Kandidat oder keine Kandidatin auf dem Wahlschein stand. Und jetzt frage ich: Ist dann die logische Konsequenz Ihrer Argumentation, auch Kommunalwahlen abzuschaffen? Aber das machen wir ebenso wenig. Die andere Frage ist doch, eher darauf zu gucken, was Beteiligung ermöglicht. Wir haben – ich weiß, Sie mögen den Thüringen-Monitor nicht – an verschiedensten Stellen in den letzten Jahren auch immer wieder über die Frage von politischer Beteiligung geredet und darüber, was politische Beteiligung stärkt, nämlich die Möglichkeit, überhaupt auf Augenhöhe teilhaben zu können und Beteiligungsinstrumente zu verbessern. Deswegen – aber darauf komme ich gleich noch – muss es auch bei der Frage der Studierendenräte darum gehen, Beteiligungsformate tatsächlich gemeinsam mit den Studierenden zu verbessern, statt am Ende die Studierendenschaft dadurch zu schwächen, dass man die verfasste Studierendenschaft abschaffen will, denn – und da bin ich zur Abwechslung auch ganz beim Kollegen Hoffmeister – das, was Sie hier machen, ist nichts anderes als der reine Angriff auf ein demokratisches Mitbestimmungselement an den Thüringer Hochschulen. Es ist gut so, dass es das gibt. Ich bin den Studierendenvertretungen wirklich sehr dankbar für die Arbeit – und da sitzen übrigens nicht nur Mitglieder irgendwie vom SDS oder der Grünen Jugend oder den Jusos drin; der Kollege Geibert hat es bei der letzten Debatte schon gesagt, da sitzen auch Mitglieder vom RCDS und andere, das ist ein breites Spektrum. Und all diejenigen machen gemeinsam das, was es aber braucht, nämlich die Stimme von Studierenden in den Thüringer Landtag zu tragen. Sie machen aber auch das, was es auch braucht, nämlich den Campus zu einem lebendigen Ort zu machen, weil eine Universität sehr viel mehr ist als nur ein Seminarraum, ein Hörsaal oder eine Bibliothek, sondern natürlich auch ein Lebensort und auch ein sozialer Ort. Und sie machen auch das, was unglaublich wichtig ist für einen internationalen Hochschulstandort, nämlich die Förderung des internationalen Austauschs. Ich bin da beispielsweise sehr froh, dass Vereine wie die ISWI auch in Kooperation mit dem Studierendenrat genau das gerade exemplarisch in den letzten Tagen bei der Internationalen Studierendenwoche gemacht haben. (Beifall Die Linke) All das ist die Arbeit der Studierendenvertretungen in Thüringen. Ich finde, dafür haben die Studierenden, die das ehrenamtlich neben ihrem Studium machen, tatsächlich auch mal einen Dank verdient und nicht hier diese Diffamierung, die wir von rechts außen hören mussten. (Beifall Die Linke) Auch mit Blick auf den Rechnungshofbericht – ich weiß, dass der immer sehr gern von Ihnen herausgezogen wird und dann wird immer sehr schnell verallgemeinert. Ich weiß nicht, wie oft ich jetzt dieses Beispiel des Fachschaftsrats oder des Ausflugs nach Mallorca gehört habe. Das ist ein Fall. Daraus machen Sie einen General- und Pauschalverdacht, dass jetzt im Prinzip mit den Mitteln der Studierendenschaften die Fachschaftsräte irgendwo in der Welt verteilt sind und es sich am Ballermann oder sonst wo gut gehen lassen und irgendwie Party machen. Aber dem ist nicht so. Das eigentliche Problem ist doch, mal in den Rechnungshofbericht so reinzugucken, nämlich zu überlegen, was wir denn aus dem Problem lernen. Wir stellen doch die Probleme nicht ab, indem wir der verfassten Studierendenschaft die Möglichkeit nehmen, sich tatsächlich auch so auszuformen, wie sie jetzt ist, sondern wir schwächen damit die Studierendenvertretungen und machen die Probleme nur größer. Was es eigentlich bräuchte – und ich bin froh, dass da an der einen oder anderen Stelle, auch in Gesprächen übrigens mit Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulleitungen, der gemeinsame Wille da ist, und vielleicht greift das Ministerium das auch auf –, sich mal gemeinsam an einen Tisch zu setzen, also Ministerium, Hochschulleitungen und die Studierendenvertretungen, und gemeinsam zu gucken, wie die Thüringer Studierendenfinanzierungsverordnung angepasst werden kann, weil da, glaube ich, noch viel Potenzial ist und es am Ende für alle einfacher wird, für die Studierendenvertretungen einerseits, wo Leute auch im Ehrenamt die Arbeit beispielsweise als Finanzer übernehmen und das vielleicht auch nicht von der Pike auf gleich gelernt haben, aber das dann trotzdem tun und die Verantwortung übernehmen, und den Hochschulleitungen auf der anderen Seite, denen auch einiges bei der Frage der Überprüfung und auch der entsprechenden Unterstützung der Studierendenräte vereinfacht werden könnte, damit die Fehler entsprechend abgestellt werden. Ich will es zum Schluss noch mal sagen: Statt also hier über die Abschaffung der verfassten Studierendenschaft zu sprechen, so wie das gern die AfD möchte, haben wir andere Vorschläge, würden uns freuen, wenn wir vielleicht in Zukunft auch mal darüber diskutieren, tatsächlich die Mitwirkungsrechte der Studierenden an den Hochschulen zu erhöhen. Ich denke hier an das Modell des studentischen Prorektors oder der Prorektorinnen, übrigens auch kein Teufelszeug, das gibt es bereits in Eberswalde, Rostock, Potsdam oder Neubrandenburg, nur um mal einige Beispiele zu nennen. Dadurch könnten dann direkt auch solche Fragen beispielsweise in den Präsidien auf Augenhöhe geklärt werden. Es geht um die Frage der Unterstützung der Studierendenräte in ihrer Arbeit, insbesondere bei der Finanzverwaltung. Das ist das, was ich vorhin damit gemeint hatte, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und zu schauen, welche Spielräume die Verordnung noch gibt, um die Situation zu verbessern. Es geht um die Anerkennung studentischen Engagements beispielsweise auch bei Leistungspunkten in den Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen 2030+ – da hatten wir ja auch schon diverse Vorschläge gemacht. Es gibt beispielsweise auch die Idee von partizipativen Budgets an den Hochschulen, damit Studierende hier noch mal in anderer Form an der Gestaltung der Hochschule mitwirken können. Also Ideen gibt es genug. Was wir nicht brauchen, ist das Einschränken von Mitwirkungsrechten und Mitbestimmung in der Demokratie. Was wir wirklich brauchen, ist tatsächlich mehr Beteiligung, mehr Mitbestimmung. Dann klappt es vielleicht auch mit einer höheren Wahlbeteiligung bei der nächsten StuRa-Wahl, wenn am Ende Studierende das Gefühl haben, dass sie auf Augenhöhe mitbestimmen können und nicht nur einfach angehört werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Meldungen vor – doch, von Frau Abgeordneter Muhsal. Sie haben noch 1 Minute 35 Sekunden.

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Wiebke Muhsal AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Frau Präsidentin! Herr Hoffmeister, ich wollte noch mal auf Sie eingehen, weil Sie nach Belegen und Beispielen dazu gefragt haben, wo sich der StuRa außerhalb der Uni äußert, wo er eigentlich nichts zu sagen hat und wo er auch, sagen wir mal, eine Zusammenarbeit oder Kontakte zu linken und linksextremistischen Strukturen pflegt. Ich kann mich noch gut erinnern, als die AfD in der Nähe der Uni eine Veranstaltung abhalten wollte. Da gab es einen öffentlichen Schrieb des StuRa, in dem gesagt wurde, das könne doch nicht angehen. Das Ganze packt sich dann zusammen, dass der Nächste sagt, im Zweifel bedroht man den Veranstaltungsort und sagt, dann gibt es Anschläge oder wir blockieren das. Das führt dann dazu, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, weil das Hotel sagt, dass es das nicht mehr macht. Das ist die eine Sache. Das andere ist, dass an der Uni Jena mittlerweile Veranstaltungen abgehalten werden, in denen es darum geht, wie man am besten einem AfDBundesparteitag entgegentreten kann. Ich vermute, dass es da inhaltlich vor allem darum geht, einen Parteitag zu blockieren, weil ich auch schon öfter zu Parteitagen angereist bin. Ich kann Ihnen sagen: Vor dem letzten Bundesparteitag in Riesa war da meiner Erinnerung nach so eine Veranstaltung. Ich bin da hingefahren und ich habe eine Zeit lang in einem Auto gesessen, wo neben dem Auto Polizeibeamte mit dem Rücken zum Auto und mit dem Gesicht zu anderen Menschen gelaufen sind, die hinter dem Auto her sind, weil sie offensichtlich da ranwollten. Das sind Dinge, da geht es ins Gesellschaftliche rein und das hat da einfach nichts zu suchen. Und dieser, ich sage mal, linke Marsch durch die Institutionen, wo man dann immer hingeht und behauptet, das hat nichts damit zu tun, der ist eben Fakt.

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Wiebke Muhsal AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Und da heißt es eben auch, man muss mal Flagge zeigen. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Ich sehe eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Schaft; 1 Minute 14 Sekunden noch.

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Christian Schaft Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Die reichen auch aus. Ich will nur darauf hinweisen, Frau Muhsal, das, was Sie gerade gesagt haben, ist der beste Beweis dafür, dass Sie sich bei den Argumenten gegen die verfasste Studierendenschaft mit dem Rechnungshofbericht nur hinter Scheinargumenten verstecken. Den eigentlichen Kern Ihres Antrags haben Sie gerade deutlich gemacht. Sie wollen die verfasste Studierendenschaft abschaffen, weil dort Menschen sind, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Das ist das eigentliche Ziel. (Beifall Die Linke) (Unruhe AfD) Jeder, der nicht in Ihr Weltbild passt, muss kleingemacht werden, muss zerstört werden, darf in diesem Land nichts mehr zu sagen haben. Das ist das eigentliche Ziel Ihres Gesetzentwurfs und deswegen lehnen wir ihn zu Recht ab. (Unruhe AfD) (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung wird nicht das Wort gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Dann ist das damit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist TaGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1178 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Bitte.

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Vivien Rottstedt AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir als AfD-Fraktion das Ziel, die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern in Thüringen ausdrücklich zu untersagen. Hierzu soll § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes um einen Absatz 3 ergänzt werden, der die Erhebung der Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr, insbesondere im Zusammenhang mit Speisen und Getränken zum Mitnehmen, untersagt. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, wonach kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich verfassungsgemäß sein können. Diese Öffnung führt in der Praxis allerdings zu einer Reihe neuer Probleme. Sie schafft Unsicherheit für Kommunen, einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft und die Gefahr einer Zersplitterung der steuerlichen Rahmenbedingungen im Land. (Beifall AfD) Das zeigt sich insbesondere auch am Beispiel Tübingen. Dort wurde erstmals in Deutschland eine Verpackungssteuer eingeführt. Die Gastronomen berichten seither von umfangreichem Verwaltungsaufwand, hohen Umstellungskosten und einem steigenden Druck auf kleinere Betriebe. Eine wissenschaftliche Auswertung der Universität Tübingen belegt zudem, dass der gewünschte Lenkungseffekt nur sehr begrenzt eingetreten ist. Auch in Konstanz wurde die Steuer mittlerweile eingeführt und in vielen weiteren Städten ist sie bereits in Planung. Auch in Thüringen gibt es einige Kommunen, die sich bereits mit Anträgen zur Einführung einer solchen Steuer beschäftigen müssen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Su- per!) Es besteht daher die Gefahr, dass in Thüringen ohne eine gesetzliche Klarstellung mittelfristig ebenfalls ein Flickenteppich an kommunalen Sondersteuern kommt, was gerade für überregional tätige Betriebe eine große Herausforderung darstellt. Unser Gesetzentwurf soll hier Rechtssicherheit schaffen. Er schützt die Kommunen vor politischem und organisatorischem Druck, Regelungen umzusetzen, die nur mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden wären. Der Entwurf schützt zugleich die Wirtschaft und die Bürger vor zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen, die in ihrer Wirkung weder effizient noch sozialverträglich sind. Ich freue mich daher auf die Debatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Merz für die SPD-Fraktion das Wort. Sie ziehen zurück. Dann würde ich für das BSW Herrn Kästner aufrufen. Sie müssen nicht; „na gut“ klingt jetzt so unmotiviert. Sie wollen reden, ja? Dann bleibt es dabei.

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Alexander Kästner BSW

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Die Rede war ja fertig, es wäre jetzt schade, sie auszulassen. Und ich habe ja immer Spaß, wenn ich was zu Ihnen zu sagen habe. Es ist so arg differenziert heute. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Gäste, werte Kollegen, es gehört zu den Grundregeln der Politik, dass man nicht nur fragt, was gesagt wird, sondern auch, von wem und wann. Im vorliegenden Fall möchte ich als Erstes ausführen: Die AfD versucht heute, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, den sie nicht selber in Bewegung gesetzt hat, sondern der schon gefahren ist. Was hier heute als vermeintlich eigenständige Initiative präsentiert wird, ist ja in Wahrheit schon eine nachgereichte Reaktion auf politische Entwicklungen, die schon länger angestoßen wurden. In Bayern hat etwa die CSU das Thema nicht nur frühzeitig erkannt, sondern auch schon diesbezüglich eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg gebracht. Auch die CDU, nicht zuletzt in den kommunalpolitischen Reihen hier, ist seit geraumer Zeit an entsprechenden Lösungen tätig. Auch hier im Bereich Erfurt war das, glaube ich, schon Thema. Die AfD entdeckt also nun nachträglich das Thema und versucht es, da es sich offensichtlich medial gut eignet, als eigenen Vorstoß hier einzubringen. So viel zur politischen Einordnung. Jetzt zum Inhalt – ist wichtiger: Das Ziel, was Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Thüringen zu unterbinden, ist in der Sache nachvollziehbar und wird ausdrücklich unsererseits begrüßt. Denn eine solche Steuer wird in der Praxis weder einen spürbaren Rückgang an Einwegverpackungen noch eine relevante Einnahmesteigerung für die Kommunen bringen. Was jedoch zu erwarten wäre und ist – das haben Sie auch schon gesagt –, ist ein deutlicher Zuwachs an Bürokratie, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und vor allem eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich „Gastronomie“, im Einzelhandel und bei Lieferdiensten. Der Bürokratieabbau – und das ist auch für uns ein zentrales Anliegen – ist auch ein zentrales Anliegen der Wirtschaft. Auf Bundes- und EU-Ebene wurden zwar Entlastungen angekündigt, doch gleichzeitig entsteht auf kommunaler Ebene, wenn das so käme, wieder eine neue Belastung, nämlich die besagte Verpackungssteuer. Das beste Beispiel dafür ist Tübingen; dort wurde 2022 eine solche Verpackungssteuer erhoben. Ziel ist es eigentlich, Verpackungsmüll in den Innenstädten zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern. 2024 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Auch weitere Städte neben Tübingen wie Heidelberg und Freiburg haben sich bereits für die Einführung einer solchen Steuer entschieden oder diskutieren in den Gemeindegremien darüber. Damit drohen den Betrieben zahlreiche verschiedene kommunale Satzungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf Einwegverpackungen. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe, die ich schon genannt hatte, spüren diese Auswirkungen der bereits existierenden bürokratischen Belastungen im Alltag seit Langem deutlich. Laut einer DIHK-Studie wenden Unternehmen im Gastgewerbe durchschnittlich 14 Stunden pro Woche auf, um rund 100 bis 125 gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, darunter auch Regelungen zur Kassenführung oder auch zum Datenschutz. Und auch im Einzelhandel ist der Aufwand erheblich. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden investieren laut dieser Studie rund 38 Stunden pro Monat allein für ähnliche bürokratische Pflichten. Was bedeutet das für Unternehmen? Das hatte ich auch schon ausgeführt. Das betrifft also vor allem die Verkäufe an Endkunden wie die Gastronomie und die Lebensmittelbranche, Kantinen und die Veranstaltungsbranche. Die Betriebe müssen für verschiedene Einwegverpackungen, etwa Becher, Schalen oder Besteck, unterschiedliche Abgaben entrichten. Die Höhe variiert – das ist auch das nächste Problem – je nach Kommune sehr stark. In Tübingen zum Beispiel – hatte ich ja eben schon benannt – fallen etwa 50 Prozent für einen Einwegbecher, 20 Cent für einen Trinkhalm an. Die Steuer kann entweder an die Kundschaft weitergegeben werden und demzufolge zur Verteuerung führen oder vom Betrieb selbst getragen werden. Doch auch hier steckt der Teufel weitgehend im Detail. Das klingt grundsätzlich einfach. Die Tübinger Satzung umfasst auch nur wenige Paragrafen, wird aber danach um gut 20 Seiten Auslegungshinweise ergänzt. Das führt dann so weit, dass es so detailliert geregelt wird: Ein Pizzakarton ist steuerfrei, wenn die Pizza geliefert wird. Bei der Selbstabholung fällt die Steuer hingegen an. Sushi mit Besteck ist steuerpflichtig, ohne Besteck nicht. Wer im Drive-in bestellt, zahlt keine Steuer, wer auf dem Parkplatz parkt, ins Lokal geht und die Ware annimmt, schon. Diesen Nachweis über die Art der Nutzung müssen die Betriebe führen. Im Zweifel prüft und entscheidet die Kommune, also mehr Aufwand – unklare Wirkung. Diese Regelungen führen daher zu so einem erheblichen Mehraufwand, dass man dies tatsächlich vermeiden sollte. Allerdings ist „gut gemeint und umständlich umgesetzt“ keine gute Lösung. Doch so berechtigt diese Sorgen auch sind, möchte ich der AfD insoweit widersprechen, als hier ein gesetzliches Verbot im derzeitigen Moment das richtige Mittel sein soll. Ich sehe das nicht so. Wir sehen das nicht so. Es würde unseres Erachtens genügen, ohne jetzt in das Kommunalabgabengesetz einzugreifen, einfach soweit und sobald es angemessen ist, über eine landesweite Rechtsverordnung zu reagieren. Das wäre der angemessenere, der verhältnismäßigere und auch der praktischere Weg und wäre auch schneller und flexibel änderbar. Trotz aller und vieler Bedenken, die ich jetzt auch mit vielen Beispielen vorgetragen habe, sollte man dabei nicht unberücksichtigt lassen, dass die Kommunen, die dann die Betroffenen im Guten wie im Schlechten wären, je nachdem, welcher Fall einträte, auch gefragt werden müssten. Deshalb sollte man so eine Entscheidung hier nicht ad hoc treffen, sondern immer die kommunalen Spitzenverbände beim Finden solcher Entscheidungen einbeziehen und mit denen über Sinn und Zweck diskutieren. Zu guter Letzt: Ja, so eine kommunale Verpackungssteuer darf es nicht geben. Nein zu einem Gesetz, sondern eine praktische, schnelle Regelung wäre die Rechtsverordnung und bitte Einbinden der betroffenen Spitzenverbände bei der Findung der richtigen Lösungen. In diesem Sinne sollten wir an einer nachhaltigen, von allen akzeptierten Lösung arbeiten und damit genau das vermeiden, was wir politisch eigentlich alle nicht wollen, eine Belastung für unsere Bürger und Unternehmen, sondern wir wollen einen echten Nutzen erreichen. (Beifall BSW) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was ist mit der Umwelt?)

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank, Abgeordneter Kästner. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult.

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Sascha Bilay Die Linke

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es gleich am Anfang deutlich machen: Das Bestreben der AfD, die kommunale Verpackungssteuer verbieten zu wollen, greift aus unserer Sicht verfassungswidrig in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ein, weil das Bundesverfassungsgericht – das haben Sie ja selbst auch geschrieben und eben deutlich gemacht – die Erhebung einer kommunalen Sondersteuer oder Abgabe ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kommunen dürfen also entsprechende Satzungen erlassen und dürfen auch entsprechende Einnahmen erzielen, die eben auch eine umweltpolitische Lenkungswirkung erzielen dürfen. (Beifall Die Linke) Im konkreten Fall von Tübingen ist es beispielsweise so, dass man mit den Mehreinnahmen aus dieser Verpackungssteuer versuchen will, den Mehraufwand bei der Müllbeseitigung zumindest teilweise zu kompensieren, dass man Anreize schaffen will, dass es keine Einwegverpackungen und Einwegbesteck gibt, was dann einfach in die Umwelt hinein entsorgt wird. Man will versuchen, den unnötigen Ressourcenverbrauch zu begrenzen, und man will damit auch Anreize schaffen, um Nahrungsmittel, das Essen auf andere Weise zu verpacken. Also Tübingen finanziert mit diesen Sondereinnahmen beispielsweise eigene Förderprogramme, die Unternehmen im Gastronomiebereich dazu anleiten sollen, auf Mehrweggeschirr zu setzen, also es gibt Investitionszuschüsse, und Tübingen finanziert aus diesen Mehreinnahmen beispielsweise auch ein Förderprogramm, damit Unternehmen im Gastronomiebereich sich auch Spülmaschinen ankaufen, um dieses Mehrweggeschirr dann wieder reinigen zu können. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich, dass die Kommunen ihre Freiheit haben, über eine solche Sonderabgabe nachzudenken. Und weil hier von einem höheren Aufwand gesprochen wurde, will ich ausdrücklich sagen: Es handelt sich hier um eine örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuer und es ist das typische Merkmal einer örtlichen Aufwands- und Verbrauchsteuer, dass mit einem Aufwand verbunden auch ein Anreiz geschaffen wird, den Steueranfall zu vermeiden, also sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Kunden. Wen das stört, was diesen Aufwand anbetrifft, der muss dafür sorgen, dass es kein Einweggeschirr gibt, sondern Geschirr oder die Verpackung mehrmals genutzt werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gerade Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, dass es von Ort zu Ort Unterschiede darin gibt, wie kommunales Leben ausgestaltet wird. Deswegen ist es überhaupt kein Problem, wenn die eine Kommune für sich die Freiheit in Anspruch nimmt, diese Verpackungssteuer einzuführen, und andere eben darauf verzichten. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, wenn beispielsweise in Erfurt darüber nachgedacht wird, diese Sonderabgabe einzuführen, wenn man sich vielleicht in der Innenstadt anschaut, wie viele inhaltsleere Pizzakartons durch die Gegend fliegen. Manche von Ihnen sind vielleicht auch mal bei McDonalds oder auch bei anderen – Burger King, KFC, ich will sie nicht alle aufzählen – unterwegs, und wenn man sich da mal im Umfeld anschaut, wie es dort aussieht, dann ist es, glaube ich, ratsam, darüber nachzudenken, diese Sonderabgabe zu erheben. Das Grundgesetz will ausdrücklich, dass es von Ort zu Ort Unterschiede gibt, weil kommunale Selbstverwaltung eben heißt, dass es Unterschiede gibt. Wenn eine Gemeinde, eine Kommune für sich sagt, dass sie das haben will, dann soll sie auch das Recht haben. Niemand ist dazu verpflichtet, diese Verpackungssteuer einzuführen. Aber wir wollen jeder Gemeinde das Recht lassen, selbst darüber entscheiden zu können, im Gemeinderat oder im Stadtrat diese Verpackungssteuer einzuführen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank an den Abgeordneten Bilay. Als Nächsten bitte ich für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Waßmann ans Rednerpult.

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Niklas Waßmann CDU

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es überrascht niemanden mehr: Sobald ein Thema in der Öffentlichkeit Resonanz bekommt, springt die AfD auf den Zug auf, ohne Substanz, aber mit Getöse, so auch heute. Denn was ist passiert? Die CDU hat das Thema „Verpackungssteuer“ frühzeitig aufgegriffen. Wir haben uns ordentlich mit den Grünen gestritten, online und offline, und wir haben mit Verbänden, mit Unternehmen, mit den Kommunen gesprochen. Und die Rückmeldungen sind klar: Der bürokratische Aufwand ist immens, der Effekt auf das Müllaufkommen gering, die Belastung für die Gastronomie und den Einzelhandel erheblich. Unsere Position ist klar: Wir lehnen eine Verpackungssteuer ab. Und ja, diese Position stößt auf breite Zustimmung – in der Wirtschaft, in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit. Das wiederum scheint Sie von der AfD nervös gemacht zu haben. Was also macht man als populistische Partei, wenn man merkt, dass einem andere zuvorkommen? Man versucht noch schnell, einen Punkt zu machen – late to the party, aber mit einem großen Knall. Der Unterschied zu uns ist schon offenkundig: Wir handeln verantwortlich, nicht hektisch; wir sprechen mit den Kommunen, die AfD übergeht sie; wir prüfen Regelungsspielräume und Sie greifen sofort zum Gesetz. Ich habe darüber auch persönlich mit dem Oberbürgermeister von Erfurt gesprochen und er sagt klar: Die Kommunen erwarten zu Recht, dass man mit ihnen spricht, bevor man in ihre Kompetenzen eingreift. Aber Sie wollten den schnellen Applaus, auch wenn die kommunale Beteiligung dafür auf der Strecke bleibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Thüringen jetzt braucht, ist keine Welle der Hektik und parteipolitischen Muskelspiele. Wir brauchen den Dialog mit den Kommunen und einen Staat, der mit seinen Gemeinden auch spricht und nicht über sie hinweg entscheidet. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab – nicht, weil wir die Verpackungssteuer gut finden, sondern weil wir Politik mit Verantwortung machen, nicht aus politischer Panik, zu spät bei einem Thema dabei gewesen zu sein. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank an den Abgeordneten Waßmann. Nun bitte ich noch einmal für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Rottstedt an das Mikrofon.

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Vivien Rottstedt AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, liebe Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Waßmann, ich weiß nicht, wo ich Ihnen zuvorgekommen bin oder die Fraktion Ihnen als CDU zuvorgekommen ist, Ihren Antrag habe ich nämlich an keiner Stelle gesehen. (Beifall AfD) Und, Herr Kästner, ich finde es schon sehr interessant, dass Sie über die Folgen der Verpackungssteuer reden. Ja, es hätte fast meine Rede sein können. Aber dennoch ist es erstaunlich, wie Sie dann wieder irgendwelche Gründe finden, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. Ich darf Sie auch beruhigen, wir haben glücklicherweise in Erfurt schon mal diese Debatte zur Verpackungssteuer geführt, wir haben einige Stellungnahmen auch erhalten, unter anderem von dem DEHOGA Thüringen e.V. Es war alles sehr eindeutig, die Linken haben daraufhin ihren Antrag im Kommunalparlament, also im Finanzausschuss im Stadtrat zurückgezogen. Also, ich weiß nicht, so fest können Sie da mit Ihrer Meinung nicht sein. (Beifall AfD) Nun zurück zum Text: Stellen Sie sich mal vor, Sie betreiben einen kleinen Imbiss, verkaufen täglich Dutzende Mahlzeiten zum Mitnehmen und plötzlich verlangt die Stadt für jeden Einwegbecher, jede Schale, jedes Becherstück eine zusätzliche Abgabe. Und genau das ist in Tübingen Realität geworden. Dort müssen Gastronomen seit gut dreieinhalb Jahren zusätzliche Abgaben zahlen: 50 Cent pro Einwegverpackung, 20 Cent pro Einzelteil, Gedecke 1,50 Euro pro Verkauf. Ein bürokratisches Perpetuum mobile, das nur eines produziert: Kosten für Betriebe und Bürger. (Beifall AfD) Hinter dieser kommunal eingeführten und lokal gesteuerten Verpackungssteuer verbirgt sich nichts anderes als ein wirtschaftsfeindliches Bürokratiemonster mit minimalem Nutzen und maximalem Schaden für unsere regionalen Betriebe. Und dennoch befassen sich einige Kommunen aktuell in Gemeinderäten mit Anträgen zur Einführung einer solchen kommunalen Verpackungssteuer. Das ursprüngliche Ziel der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen war, den Gebrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Dadurch sollte Müll im öffentlichen Raum vermieden werden und mithin sollten regionale Reinigungskosten gesenkt werden. Ziel war die Schaffung eines ökologischen Vorzeigeprojekts. Doch wer glaubt, mit einer Verpackungssteuer den Verpackungsmüll zu reduzieren, irrt gewaltig. So deutlich äußerte sich kürzlich der DEHOGA Thüringen e.V. im Rahmen einer Stellungnahme, und das völlig zu Recht. Denn alle Zahlen und Erfahrungen, insbesondere aus Tübingen, zeigen: Die Müllmengen in der Stadt haben sich nicht verringert. Zum selben Ergebnis gelangt auch die Studie der Universität Tübingen. Der gewünschte Lenkungseffekt, sprich die Verhaltensänderungen der Konsumenten hin zu Mehrwegprodukten, erfolgte kaum. Lediglich ein kleiner Teil der Kunden wechselte zu Mehrweg. Entweder akzeptierten die Kunden den Preisaufschlag oder sie wechselten zu Mitnahmeprodukten an den Stadtgrenzen. Andere hingegen, vor allem diejenigen aus sozial schwächer gestellten Haushalten, reagierten mit Konsumzurückhaltung. Viel gravierender waren die Folgen für die Betriebe. Die Gastronomen berichteten von immensem Verwaltungsaufwand. Sie mussten nunmehr getrennt erfassen, wie viele Einwegverpackungen pro Artikel herausgegeben wurden, sie mussten neue Kassensysteme implementieren, gesonderte Steuererklärungen abgeben und sich mit weiteren Nachweispflichten und Kontrollmaßnahmen herumschlagen. All das kostete Zeit, Nerven und vor allem Geld. Gerade die kleineren Betriebe wie beispielsweise der Familienbetrieb mit Mittagstisch, der Bäcker mit seinen To-go-Bechern gerieten durch die Steuer massiv unter Druck. Die Verpackungssteuer traf am Ende genau diejenigen, die weder über eine Steuerabteilung noch über digitale Schnittstellen für eine solche Belastung verfügten. Die Steuer traf vor allem diejenigen, die sich bei steigendem bürokratischen Aufwand fragen müssen, ob sie die zusätzlichen Kapazitäten noch aufbringen können oder ob sie ihr Angebot nicht lieber einschränken und auf das Mitnahmegeschäft verzichten sollten. Die kommunale Verpackungssteuer würde letztlich nur dazu führen, dass der kleine Imbissbetreiber im Land bald mehr Zeit mit der Steuerverwaltung verbringt als mit dem Zubereiten von Speisen. Doch auch für die Bürger bringt diese Steuer nichts Gutes, denn die zusätzlichen Kosten werden gezwungenermaßen an die Kunden weitergegeben. Letztlich wird es wieder die arbeitende Mitte sein, die zusätzlich belastet wird. (Beifall AfD) Nicht zu vernachlässigen ist auch die zentrifugale Wirkung einer solchen Verpackungssteuer. Wenn jede Stadt und jede Gemeinde ihre eigene Verpackungssteuer erhebt, entsteht dadurch ein steuerpolitischer Flickenteppich, der jedes wirtschaftliche Handeln über Gemeindegrenzen hinweg zur Zitterpartie macht. Lieferdienste, Foodtrucks und regionale Bäckereien und viele mehr müssten nun prüfen, in welcher Kommune welche Steuer gilt und wie sie die technische Umsetzung am besten gestalten. Die Kommunen selbst würden durch eine solche Verpackungssteuer ebenfalls unter Druck geraten. Viele Städte und Gemeinden lehnen entsprechende Initiativen bereits heute ab, weil sie schlichtweg nicht umsetzbar sind. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die personellen Ressourcen sind knapp und dennoch werden die Gemeinden dazu verpflichtet, die Steuer umzusetzen, wenn der Gemeinderat entsprechend beschließt, unabhängig davon, ob sie dazu in der Lage sind oder nicht. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kom- munale Selbstverwaltung!) Ebenso wie wir mit diesem Gesetzentwurf fordert der DEHOGA Thüringen e.V., dem Beispiel Bayerns zu folgen und die kommunale Verpackungssteuer im Land zu untersagen. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir mithin klar, dass es in Thüringen keine solchen kommunalen Alleingänge geben darf. Thüringen darf kein Experimentierfeld für Sondersteuern werden, die nichts ändern, außer dass sie neue Lasten schaffen. (Beifall AfD) Wir wollen klare und einheitliche Rahmenbedingungen im ganzen Land statt einer Patchworkrepublik aus Steuerzonen, in denen sich überregional tätige Betriebe nur noch mit Landkarten, Juristen und Steuerberatern bewegen können. Wir stehen an der Seite der kleinen und mittleren Betriebe, die unser Land wirtschaftlich tragen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja, ja, Geschichten erzählen!) Wir stehen an der Seite der Bürger, die genug durch Inflation, gestiegene Energiepreise und eine Steuerlast, die in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, belastet werden. Und mich freut es, wenn sich die CDU diesem einen Vorschlag des bayerischen Innenministers annimmt. Auch da habe ich noch keine tatsächliche Umsetzung gesehen, bisher nur die Ankündigung. Aber ich sehe das als Möglichkeit, diesen Antrag hier auch an den Ausschuss zu überweisen, um dort weiterhin darüber zu reden und vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung und Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank, Frau Rottstedt. Jetzt schaue ich mal in Richtung Landesregierung und sehe, dass der Herr Staatssekretär sich dazu noch zu Wort gemeldet hat.

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Bausewein

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht ein thüringenweites Verbot für die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer vor. Würde der Landtag ein solches Verbot beschließen, wäre damit ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung verbunden. Denn das Recht, kommunale Steuern zu erheben, ist Ausdruck des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das habe ich schon gesagt!) In Artikel 28 des Grundgesetzes wird hierzu unter anderem geregelt, dass die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfasst. Die so garantierte Finanzhoheit berechtigt die Gemeinden, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu regeln. Das umfasst auch die Entscheidung jeder einzelnen Gemeinde, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, wie etwa eine kommunale Verpackungssteuer, zu erheben. Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative der AfDFraktion ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer der Universitätsstadt Tübingen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2024 entschieden, dass die dort erlassene Verpackungssteuersatzung rechtlich nicht zu beanstanden sei und hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Dabei hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich damit beschäftigt, ob und inwieweit es sich bei der Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne des Grundgesetzes handelt und ob und inwieweit durch diese Verpackungssteuer in die Berufsfreiheit der betroffenen Gastronomiebetriebe eingegriffen werde. Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuersatzung bestätigt und keinen Eingriff in die Berufsfreiheit feststellen können. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD soll nun ein landrechtliches Verbot der Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer gesetzlich verankert werden, mit dem landesweit allen Kommunen untersagt würde, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Ein Bedürfnis sehen wir ausdrücklich hier nicht. Den Gemeinden steht unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Normen ein Steuerfindungsrecht zu. Kaum machen jedoch einzelne Kommunen in der Bundesrepublik davon Gebrauch und führen eine neue Steuer ein, wird der Ruf nach einem Verbot dieser Steuer laut. Man muss sich an dieser Stelle fragen, was das gemeindliche Steuerfindungsrecht überhaupt noch wert ist, wenn jede neue gemeindliche Steuer gesetzlich sofort von Landesseite her verboten wird. Warten wir doch erst einmal ab, wie die Thüringer Kommunen ihr Recht überhaupt handhaben werden. Auch in der Vergangenheit sind die Thüringer Kommunen – das sage ich noch mal ausdrücklich – verantwortungsvoll mit dem Recht umgegangen, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erheben. Aus diesem Grund sehe ich hier auch keine Veranlassung, ein solches Verbot jetzt gesetzlich vorzusehen. Auch sonst sind keine Gründe erkennbar, das Recht auf Selbstverwaltung von Kommunen, und insbesondere deren Finanzhoheit, einzuschränken. Für ein Verbot der Erhebung einer Verpackungssteuer sprechen insbesondere nicht die von der Fraktion der AfD dargelegten Gründe. Die AfD wendet gegen die Steuer ein, dass bei Einführung einer Verpackungssteuer in einzelnen Gemeinden uneinheitliche Regelungen zwischen den Gemeinden geschaffen würden – mit der Folge von Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrung. Das ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Das Wesen einer kommunalen Steuer liegt ja gerade darin, dass es Gemeinden gibt, die eine bestimmte örtliche Steuer erheben, und andere benachbarte Gemeinden eben nicht.

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Herr Bausewein, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Rottstedt?

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Bausewein

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Bitte schön.

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Vivien Rottstedt AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank. Wenn Sie der Meinung sind, dass es nicht möglich ist, aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung hier in Regeln einzugreifen: Was glauben Sie dann oder wie schätzen Sie dann das Vorgehen des bayerischen Innenministers ein? Ist es dann nicht auch verfassungswidrig oder sind Sie da anderer Meinung? Und wozu, glauben Sie, ist das Kommunalabgabengesetz da, wenn nicht gerade dazu, kommunale Abgaben, Steuern usw. zu regeln?

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Bausewein

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Frau Abgeordnete, wir sind hier im Thüringer Landtag, nicht im Bayerischen Landtag. Wenn der bayerische Innenminister eine solche Position vertritt und die auch mit einem gewissen Populismus in die Welt bringt, müssen wir uns hier entsprechend nicht daran halten. (Beifall SPD) Aber auch das gehört zur Wahrheit dazu: Es gibt jetzt schon Möglichkeiten, dass Kommunen zum Beispiel unterschiedliche Hebesätze in vielen Bereichen haben. Auch das wird entsprechend wahrgenommen, in jeder Kommune separat wahrgenommen und führt ja nun nicht zu einem gewissen Flickenteppich und nicht dazu, dass das ein Problem ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wesen einer kommunalen Steuer liegt gerade darin, dass es eben Gemeinden gibt, die eine bestimmte örtliche Steuer erheben und andere benachbarte Gemeinden eben nicht oder andere Hebesätze erheben. Ausgangspunkt dafür sind die verschiedenen örtlichen Gegebenheiten, auf die die Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts reagieren können, dürfen und auch müssen. Inwieweit dieser Umstand zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen soll, erschließt sich nicht. Die unterschiedliche Handhabung der Steuererhebung führt weder zu Rechtsunsicherheiten noch zu Wettbewerbsverzerrungen. Vielmehr obliegt es den Gemeinden, anhand der örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden, ob sie eine bestimmte Steuer einführen oder eben nicht. Meine Damen und Herren, die öffentlich wahrnehmbaren Diskussionen, beispielsweise in der Stadt Erfurt, um die Einführung einer Verpackungssteuer zeigen ja gerade, dass die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Steuer gegeneinander abgewogen werden. Lassen wir diese Erörterung doch dort, wo sie hingehört, auf der kommunalen Ebene. Genauso wenig überzeugt die Behauptung, ein Flickenteppich kommunaler Sondersteuern würde den Verwaltungsaufwand erhöhen und ein unternehmerisches Handeln erschweren. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich ausschließlich mit der Verpackungssteuer. Inwieweit aufgrund dieser Einzelsteuer ein neuer Flickenteppich von kommunalen Sondersteuern entstehen soll, ist völlig unklar. Auch die Behauptung der AfD, eine kommunale Verpackungssteuer stelle keine nachhaltige Steuerung zur Mehrweg- und Abfallvermeidung dar, ist irreführend. Es geht gerade nicht um Mehrwegvermeidung, sondern um Steuerung hin zur Verwendung von Mehrwegverpackungen. Dass die Einführung einer Verpackungssteuer, wie die Fraktion der AfD meint, tatsächlich nicht zur Abfallvermeidung beiträgt, ist eine bloße Behauptung. Abgesehen davon ist die Abfallvermeidung Nebenzweck einer Verpackungssteuer. Hauptzweck ist zunächst die Erwirtschaftung von Finanzmitteln, welche auch zur Beseitigung von Abfall, insbesondere Verpackungsmüll, in der Öffentlichkeit verwendet werden können. Dass eine kommunale Verpackungssteuer schließlich eine bürokratische und finanzielle Belastung der regionalen Verkäufer darstelle, ist auch nicht belegt. Das Bundesverfassungsgericht hat etwaige Belastungen der Gastronomiebetriebe durch die Anwendung einer Verpackungssteuer jedenfalls als nicht so gravierend eingeschätzt, dass damit ein Eingriff in die Berufsfreiheit verbunden wäre. Dies alles zeigt, dass es keine stichhaltigen Gründe für diesen Gesetzentwurf, für dieses Verbot gibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Ich habe seitens der einbringenden Fraktion der AfD den Antrag gehört, den Gesetzentwurf an einen Ausschuss zu überweisen. Das ist so. Ich gehe davon aus, dass es der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ist. Dann lassen Sie uns darüber abstimmen. Wenn Sie also zustimmen, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1178 – an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen werden soll, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Enthaltungen? Nehme ich nicht wahr. Damit ist der Antrag, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu überweisen, abgewiesen. Damit schließen wir vorerst die erste Beratung und auch Tagesordnungspunkt 5. Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1206 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich noch einmal Herrn Staatssekretär Bausewein an das Rednerpult.

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Bausewein

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, bringt die Landesregierung das nunmehr sechste Gemeindeneugliederungsgesetz auf den Weg, seit im Jahr 2017 eine landesweite strukturelle Stärkung der kommunalen Ebene eingeleitet wurde. Ein Blick auf die heutigen Gemeindestrukturen des Landes zeigt, dass sich seither viel getan hat. Mehr als 300 der ursprünglich fast 850 Gemeinden Thüringens haben sich inzwischen freiwillig zu größeren, leistungsfähigeren Strukturen zusammengefunden. Diese Gemeinden haben sich dazu entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln, um den stetig zunehmenden Herausforderungen für die kommunale Selbstverwaltung besser gewachsen zu sein – gut 300 von seinerzeit rund 850 Gemeinden: Diese Zahlen zeigen auch, dass es trotz der erzielten Erfolge gleichwohl noch viel Potenzial für eine strukturelle Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden gibt. Gerade heute ist dies wichtiger denn je. Der Fachkräftemangel im Zuge der demografischen Entwicklung verschärft sich zunehmend. Es gilt, mit der Digitalisierung Schritt zu halten. Die wirtschaftliche Entwicklung engt die finanziellen Spielräume ein und gleichzeitig besteht die Notwendigkeit erheblicher Infrastrukturinvestitionen. Gerade kleinere Gemeinden kommen durch die zunehmenden und zunehmend komplexer werdenden Herausforderungen schnell an ihre Leistungsgrenzen. Unser Land und die Menschen, die hier leben und arbeiten, brauchen aber Kommunen, die ihren Aufgaben gewachsen sind. Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sei es im Bereich der Selbstverwaltung oder der übertragenen staatlichen Aufgaben. Zugleich sind sie eine wichtige Basis für unsere Demokratie. Hier können sich die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv einbringen und das Leben vor Ort mitgestalten. Hier finden sie ihre Ansprechpartner, um lokale Angelegenheiten zu bewältigen. All das setzt jedoch voraus, dass die Gemeinden die strukturelle Stärke besitzen und ausreichend leistungsfähig sind, um ihren Gestaltungsspielraum auch nutzen und Lösungen für örtliche Herausforderungen entwickeln zu können. Ist dies nicht der Fall, schwindet das bürgerschaftliche Engagement und es droht ein Verlust des Vertrauens in die Problemlösungskompetenz demokratischer Institutionen. Das Land allein kann strukturelle Schwächen der kommunalen Ebene nicht ausgleichen. Die finanziellen Spielräume des Landes sind in zunehmendem Maße begrenzt. Aber das Land kann und muss die strukturelle Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene befördern, nicht zuletzt weil es bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zwingend auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen ist. Ein Beispiel sind die jüngsten Investitionsoffensiven des Bundes und des Landes, durch die erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden, um dem gravierenden Investitionsstau im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zu begegnen. Viele dieser notwendigen Investitionen müssen vor Ort, müssen in den Kommunen organisiert und dort umgesetzt werden. Dies erfordert auch dort Manpower und eben eigene finanzielle Stärken. Thüringen braucht dringend starke Kommunen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 machen sich weitere sieben Gemeinden auf den Weg, ihre Strukturen zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht Gemeindeneugliederungen in zwei Landkreisen, konkret im Landkreis Altenburger Land und im Landkreis Weimarer Land, vor. Er beinhaltet die Vergrößerung von drei Gemeinden durch Eingliederung von vier Gemeinden. Mit den Neugliederungsvorschlägen der Landesregierung wird erneut den übereinstimmenden Beschlüssen und Anträgen dieser Gemeinden auf freiwillige Fortentwicklung Rechnung getragen und eine Steigerung ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft ermöglicht. Zugleich bestätigt die Landesregierung mit dem Entwurf, dass sie den in der 6. Legislaturperiode eingeleiteten Prozess der strukturellen Stärkung der Kommunen auch in der 8. Legislaturperiode zielgerichtet fortsetzen wird. Verglichen mit vorangegangenen Neugliederungsgesetzen ist es in diesem Jahr zwar nur ein kleiner Schritt zur Stärkung der Kommunen, aber auch dieser ist wichtig auf dem Weg, der Ausdauer erfordert und bei dem die Gemeinden und Städte Thüringens maßgeblich das Tempo vorgeben. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja!) Das Land setzt bei der Gemeindeneugliederung aus guten Gründen auf die Freiwilligkeit und lässt die Kommunen selbst entscheiden, wann sie zu strukturellen Veränderungen bereit sind und mit welchen Partnern sie fusionieren wollen. Das macht diesen Prozess langwierig, achtet aber in besonderem Maße die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden und trägt auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern bei. Um die Gemeinden bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen und angesichts des Freiwilligkeitsprinzips auch entsprechend Anreize zu setzen, hat das Land mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen eine Reihe von Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis können für die im Neugliederungsgesetz 2026 berücksichtigten Gemeinden Mittel in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro in Aussicht gestellt werden. Dies umfasst Neugliederungsprämien in Höhe von 2,7 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen in Höhe von 55.000 Euro und eine besondere Entschuldungshilfe in Höhe von etwa 87.000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas näher auf die finanzielle Unterstützung des Landes für Gemeindeneugliederungen eingehen, die nach derzeitiger Rechtslage befristet ist und im Jahr 2026 auslaufen wird. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat in der Anhörung zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Neugliederungsgesetzes 2026 gefordert, die im aktuellen Fördergesetz enthaltenen Befristungen zu streichen. Der Spitzenverband bewertet die bisherigen Finanzhilfen des Landes für Gemeindeneugliederungen positiv und zielt auf eine Verstetigung über das Jahr 2026 hinaus ab. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf enthält gleichwohl keine solche Entfristung des Fördergesetzes. Dies soll jedoch keinesfalls eine Abkehr des Landes von den finanziellen Unterstützungen der Gemeinden bei Strukturveränderungen bedeuten. Vielmehr hat die Landesregierung in ihrem Regierungsvertrag festgelegt, dass freiwillige Gemeindezusammenschlüsse in der 8. Legislaturperiode weiterhin anreizorientiert erfolgen sollen. Ich halte dies für außerordentlich wichtig, denn ich bin überzeugt, dass solche Finanzhilfen essenziell für die dringend erforderliche Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Strukturen und die Geschwindigkeit, in der dieser Prozess auch in den nächsten Jahren vorangeht, sind. Es beginnt damit, dass durch finanzielle Anreize ein Diskussionsprozess in den Gemeinden über strukturelle Veränderungen angestoßen werden kann. Zudem wird eine gewichtige Motivation dafür gesetzt, zugunsten einer größeren Struktur den für viele Gemeinden schweren Schritt der Aufgabe ihrer Eigenständigkeit zu gehen. Vor allem aber ist es nur mit Finanzhilfen möglich, leistungsstarke Gemeinden zu einer freiwilligen Neugliederung mit leistungs- oder strukturschwachen Gemeinden zu motivieren. Häufig können nur so Kommunen entstehen, die aus eigener Kraft in der Lage sind, bestehende Problemlagen zu bewältigen. Und nicht zuletzt gibt es Gemeinden, die hohe finanzielle Belastungen zu tragen haben und daher überhaupt nur dann einen Fusionspartner finden, wenn diese Belastungen mithilfe des Landes abgefedert werden. Es ist daher richtig und es ist daher wichtig, dass das Land trotz schwieriger eigener Finanzlage dieser Unterstützung der Gemeinden Priorität einräumt. Wie aber sollen Anreize für Gemeindeneugliederungen künftig ausgestaltet werden? Aus meiner Sicht haben sich die bisherigen Förderinstrumente in der Vergangenheit zwar ganz überwiegend bewährt und wichtige Impulse für die Stärkung der kommunalen Ebene gesetzt. Wir sollten die inzwischen gesammelten Erfahrungen aber dazu nutzen, die bisherigen Instrumente zu prüfen und wo erforderlich auch zielgerichtet weiterzuentwickeln. Es eröffnet die Möglichkeit, die künftige Förderung noch zielgenauer und effektiver auf die heutigen Unterstützungsbedarfe auszurichten. Ein Beispiel hierfür ist die bereits angesprochene Problematik des allgegenwärtigen Investitionsstaus in vielen neu gegliederten Gemeinden. Anders als bei den bereits in den Blick genommenen teils hohen gemeindlichen Verschuldungen wurde der Investitionsstau in der bisherigen Förderstrategie des Landes für Gemeindeneugliederungen nicht adressiert. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass gerade dieses Thema ein bedeutendes Hemmnis für das Zustandekommen und/oder den Erfolg kommunaler Neugliederungen ist. Das gilt insbesondere im Aufgabenbereich „Abwasser“. Hier können kleine Gemeinden, insbesondere bei geringer Einwohnerzahl und ungünstiger Topografie, durch den Investitionsbedarf schlichtweg überfordert sein. Solche Gemeinden finden aufgrund der finanziellen Belastungen durch den bestehenden Investitionsstau meist keinen Fusionspartner. Falls ihnen dies doch gelingt, ist die fusionierte Gemeinde aufgrund der bestehenden Belastung zumeist erheblich in ihren weiteren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Zur Abfederung solcher Belastungen hatte der Landtag daher für zwei im Jahr 2024 neu gegliederte Gemeinden bereits besondere Finanzhilfen als notwendig erachtet und Mittel für eine Entlastung bereitgestellt. Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Gemeinden, die mit denselben Problemen konfrontiert sind. Ein weiterer wichtiger Anknüpfungspunkt der Förderung sollen die im Zuge der Gemeindefusion ermöglichten Effizienzsteigerungen sein. Diese lassen sich beispielsweise durch die Zusammenlegung bzw. Zentralisierung von gemeindlichen Einrichtungen erreichen, etwa in den Bereichen „Bauhof“ oder „Brandschutz“. Solche Maßnahmen, die nach den jüngsten Feststellungen des Thüringer Rechnungshofs in fusionierten Gemeinden häufig in noch stärkerem Maße genutzt werden sollten, könnten durch das Land gezielt gefördert werden. Angesichts der bestehenden Potenziale plädiere ich daher für eine Weiterentwicklung der Förderinstrumente mit besonderem Fokus auf die Unterstützung der Gemeinden bei Investitionen und der Generierung von Fusionspotenzialen und deren rechtliche Verankerung im Rahmen einer Fortschreibung des aktuellen Fördergesetzes. In jedem Fall werbe ich auch hier im Landtag dafür, dass das Land den Gemeinden bei den Bemühungen um eine strukturelle Stärkung weiterhin auch finanziell zur Seite steht. Meine Damen und Herren, heute haben wir zunächst die Möglichkeit, Gemeinden zu unterstützen, die bereits eine Neugliederung beschlossen haben und diese zum 1. Januar 2026 umsetzen wollen. Ich bitte Sie daher, die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf mögliche Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen zu unterstützen und das notwendige Verfahren hier im Hause auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein, für die Begründung. Ich eröffne hiermit die Aussprache, schaue auf meinen Rednerzettel und sehe dort als Ersten für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, heute behandeln wir das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026, ein Vorhaben, das wir als CDUFraktion in ähnlicher Form bereits in der vergangenen Legislatur konstruktiv begleitet haben und das wir nun als Teil der Regierungskoalition mit BSW und SPD verantwortungsvoll umsetzen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestanden in Thüringen 1.702 kreisangehörige Gemeinden. Von diesen hatten 1.314 damals schon weniger als 1.000 Einwohner und 916 sogar weniger als 500 Einwohner. Heute verfügt Thüringen über mehr als drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden, die einer VG angehören oder eine erfüllende Gemeinde beauftragt haben. Durch freiwillige Strukturänderungen wurde die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 auf 600 reduziert und von den ursprünglich 843 kreisangehörigen Gemeinden waren 601 in insgesamt 69 Verwaltungsgemeinschaften. 98 Gemeinden hatten eine erfüllende Gemeinde mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beauftragt. Der demografische Wandel stellt die Kommunen natürlich auch vor Herausforderungen: Nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamts für Statistik wird Thüringens Bevölkerung von etwa 2,12 Millionen Einwohnern Ende 2023 bis zum Jahr 2035 voraussichtlich auf etwa 1,99 Millionen sinken. Das entspricht einem Verlust von mehr als 10.000 Einwohnern pro Jahr. Auch das Älterwerden der Gesellschaft ist ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Das Durchschnittsalter stieg seit der Wiedervereinigung von etwa 38 auf fast 48 Jahre. Ein großes Problem ist die bevorstehende Pensionierungswelle der Babyboomer-Jahrgänge, die zu einer deutlichen Verringerung des Personalbestands in unseren Verwaltungen führen wird. Gleichzeitig bleibt die Finanzausstattung unserer Kommunen eine der größten Herausforderungen der aktuellen Legislatur. Thüringens Gemeinden verfügen nach wie vor über deutlich geringere eigene Finanzkraft als beispielsweise westdeutsche Flächenländer. 2023 standen ihnen nur etwa 59,2 Prozent der Steuereinnahmen zur Verfügung, die die Gemeinden westdeutscher Flächenländer haben. Diese strukturelle Benachteiligung trifft kleinere Gemeinden besonders hart. Wir sehen also, dass insbesondere kleinere Kommunen vor großen Aufgaben stehen, denen jedoch jede Gebietskörperschaft auf ihre eigene Art und Weise entgegentritt. Sollte eine Gemeinde den Weg einer Fusion einschlagen wollen, ist dies ein Weg, den wir hier im Thüringer Landtag konstruktiv begleiten. Für uns als CDU ist es jedoch entscheidend, dass bei Gebietsveränderungen das Prinzip der Freiwilligkeit Vorrang hat. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2017 klargestellt, dass der Gesetzgeber zu einer umfassenden Einzelfallprüfung verpflichtet ist. Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung schließt aus, dass allein die Unterschreitung einer Mindesteinwohnerzahl zur Auflösung einer Gemeinde führt. Als CDU haben wir bereits in der vergangenen Legislatur betont, Gemeindeneugliederungen sind immer auch ein hochemotionales und ein sehr sensibles Thema. Ich kann das aus eigenem Erfahren als Bürgermeister a. D. einer Gemeinde, die wir hier im Landtag auch gemeinschaftlich aufgelöst haben, bekunden. Damit diese Gemeindeneugliederungen eben auch erfolgreich sein können und wirklich zusammenwachsen, ist vor allem Vertrauen notwendig, Vertrauen zwischen den Gemeinden, Vertrauen in die zukünftigen Strukturen und Vertrauen in die am Prozess Beteiligten. Aus den Erfahrungen der letzten Legislatur haben wir wichtige Lehren gezogen. Die damaligen Diskussionen um Einzelfälle wie Unterbodnitz, Hallungen oder die Probleme bei der Übernahme von eigenen Abwasserbetrieben haben gezeigt, dass Neugliederungen nicht zu finanziellen Härten für die beteiligten Gemeinden führen dürfen. Sie haben das Ziel, starke, beständige Strukturen zu schaffen. Wenn dadurch Gemeinden Gefahr laufen, in die Haushaltssicherung zu müssen, dann ist natürlich das Ziel verfehlt. Gerade auch im Nordthüringer Bereich hat das manch einen fast getroffen. Als Teil der neuen Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD übernehmen wir die Verantwortung für eine sachgerechte Umsetzung dieses wichtigen Themas. Wir werden dabei besonders darauf achten, dass finanzielle Härten für neu gegliederte Kommunen vermieden werden und dass die Menschen vor Ort den Neugliederungsprozess mittragen können. Das Gesetz hier eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, Anträge auf Bildung neuer Gemeindestrukturen zu stellen. Die entscheidenden Gemeinderatsbeschlüsse beruhen auf Artikel 91 der Thüringer Verfassung und auch auf Artikel 28 des Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, angesichts der demografischen Entwicklung, der finanziellen Herausforderungen und der steigenden Anforderungen an moderne Kommunalverwaltung ist die Stärkung unserer Gemeindestrukturen unausweichlich. Das vorliegende Gesetz schafft den Rahmen, um Thüringens Gemeinden zu rüsten. Aber es geht uns hier im konkreten Fall auch darum, dass wir die kommunale Selbstverwaltung natürlich immer achten. Hier haben wir Anträge von Gemeinden bekommen, die sich freiwillig zusammenschließen möchten. Das werden wir konstruktiv begleiten. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf den Anhörungsprozess. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bewerten den vorliegenden Gesetzentwurf weitestgehend technisch als unproblematisch. Und, Herr Urbach, Sie haben ja recht, Sie haben als CDU in der letzten Legislaturperiode bei vergleichbaren Fällen die gute Politik von Rot-RotGrün seit 2014 mit unterstützt. Ich will aber auch sagen, dass das, was wir hier seit vielen Jahren erleben, auch immer Fälle von Neugliederungsmaßnahmen sind, die mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip vonstattengehen, weil es oftmals auch davon abhängig ist, ob Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wieder kandidieren. Oftmals ist also die Möglichkeit, wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Ende ihrer Amtszeit erreichen, die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie dann auch den Weg der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen gehen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Die Erfah- rungen habe ich nicht gemacht!) Ich will zu einem anderen Punkt etwas sagen, wozu auch der Staatssekretär eben gesprochen hat, nämlich darüber nachzudenken, ob es andere neue Anreize außer die klassische Kopfprämie gibt – es gibt auch die Strukturbegleithilfe, Entschuldungshilfe, das haben wir ja auch eingeführt –, solche Wege zu unterstützen und zu fördern. Die Kopfprämie, das hat sich nämlich gezeigt, ist oftmals ein Problem, weil es nur ein Einmaleffekt ist. Man bekommt einmal das Geld, das Geld wird ausgegeben, und das ist eine nicht unbedingt nachhaltige Wirkung, wenn man sich vor Ort dafür entscheidet, bestimmte Projekte eben nur einmal zu finanzieren. Es wäre tatsächlich sinnvoller, über Projekte nachzudenken, die eine nachhaltige Wirkung haben. Sie haben jetzt ein paar Beispiele aufgezählt. Ich würde mich freuen, wenn dann auch das Ministerium oder der Minister mal ein konkretes Konzept vorlegt, wie man sich das vorstellt. Ich könnte mir aber vorstellen – und das ist der Unterschied zu Ihnen –, dass man vielleicht mal darüber nachdenkt, beispielsweise höhere Förderquoten für Kommunen, die sich freiwillig zusammenschließen wollen, auch in die Förderrichtlinien reinzuschreiben. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Gleichbe- handlung!) Das ist eine Gleichbehandlung, Frau Tasch, Sie wissen es. Sie haben es bei Fördermitteln sowieso immer damit zu tun, dass es nie einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Es ist immer im Ermessen der Fördermittelstelle. Es ist auch immer eine Einzelfallprüfung. Aber es kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie Gemeinden haben, die sich zusammenschließen wollen, wo es also an Verbindungswegen zwischen den einzelnen Siedlungsstrukturen fehlt, dass man darüber nachdenkt, Wegebeziehungen aufzubauen über Radwege usw. usf., dass man die besonders fördert mit einer höheren Förderquote, dass man da eben auch Erleichterungen schafft. Denn das hat tatsächlich einen Vorteil über viele Jahre, teilweise Generationen hinweg und verpufft nicht einfach so wie bei der Kopfprämie. Darüber lohnt es sich zu diskutieren. Was die Fälle der Wasser- und Abwasserzweckverbände anbetrifft, das waren immer Einzelfälle. Das war auch immer schon möglich, haben wir ja auch gemacht, das haben Sie gesagt. Aber da ist eben das Problem, wenn man das immer als Einzelfall betrachtet, mangelt es an der Vergleichbarkeit und an der Verlässlichkeit, an der Planbarkeit, auch an der Unterschiedlichkeit der Intensität. Von daher muss man schon schauen, wie man auch gesetzliche Rahmen findet, dass also Kommunen auch ähnlich – und Sie haben hier auch die Gleichbehandlung betont, Frau Tasch –, gleichbehandelt werden. Ich will aber auch eines deutlich machen: Wir dürfen bei der Frage von Neugliederungsmaßnahmen, effizienteren Verwaltungsstrukturen eben nicht bei der Ebene der Gemeinden haltmachen, sondern wir müssen irgendwann auch mal die Landkreise in den Blick nehmen. Denn das, was der Staatssekretär gesagt hat, insbesondere zu den Herausforderungen, Personalgewinnung usw. usf., betrifft eben auch die Landkreise. Herr Urbach, noch ein Punkt zu Ihnen: Sie haben das erwähnt, dass eben viele Gemeinden sich in den letzten Jahren, Jahrzehnten in Form von Verwaltungsgemeinschaften organisiert hatten. Sie haben das so nicht ausgesprochen, aber doch auch als Erfolgsmodell betont. Wir sehen die VG nicht als Erfolgsmodell, weil das Doppelstrukturen schafft. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wieso nicht?) Weil es Doppelstrukturen schafft und es eine Notlösung ist. Die VG erfüllt ja im Regelfall die übertragenen Aufgaben, also für das, wo es auch dann ein hoheitlicher Bereich ist. Das macht die VG deshalb, weil die Gemeinden in ihrer Selbstständigkeit eben nicht mehr leistungsfähig sind. Deswegen ist das Konstrukt der Verwaltungsgemeinschaft geschaffen worden – also aus unserer Sicht ein Problem, das überwunden werden muss. Und, Herr Urbach, wenn Sie schon sagen, dass unsere kleinen Gemeinden im Vergleich – Sie haben mit westdeutschen Flächenländern den Vergleich gezogen – eine geringere Steuerkraft haben, dann will ich Ihnen sagen: Das ist doch die Ursache für die geringere Steuerkraft. Wenn Sie eine größere Gemeinde haben, können Sie eben auch Mittel, die Sie über eigene Einnahmen erzielen, Gewerbesteuer usw. usf., Landesmittel, Schlüsselzuweisungen, Fördermittel viel stärker konzentrieren. Das heißt, Sie können 1-Euro-Investitionen für wesentlich mehr Menschen auch zur Verfügung stellen, können also insgesamt effizienter auch damit arbeiten. Das führt am Ende als Ertrag auch zu einer höheren Steuerkraft. Ihr Vergleich hinkt in der Hinsicht ein bisschen. (Unruhe CDU) Ich will es noch mal deutlich machen: Sie haben ja auf die Gemeindestruktur – das steht ja in dem Vorwort zum Gesetzentwurf – abgestellt, was die Voraussetzungen 1990 gewesen sind. Wir sind heute nach 35 Jahren in einer ähnlichen Situation. Fast 50 Prozent der Thüringer Gemeinden, also der selbstständigen Gemeinden, zählen weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner – weniger als 500. Bei der 5.000-Einwohner-Grenze sind es 84 Prozent und 94 Prozent – also fast alle, kann man ja sagen – der Gemeinden zählen weniger als 10.000 Einwohner. Die 10.000-Einwohner-Grenze ist deshalb relevant, weil das die Grenze für pflichtige hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist. Also wenn wir da schon eine Grenze eingesetzt haben, dann muss man doch gucken, wie man da auch tatsächlich wirksam hinkommt. Deswegen ist aus unserer Sicht auch fragwürdig, ob man vielleicht nicht perspektivisch mit Blick auf die Demografie den Schwellenwert oder den Zielwert, der zu erreichen ist, von 6.000 Einwohnern nicht auch mal wieder nach oben anpassen müsste. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Perspekti- visch nicht!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eben festgestellt, dass es tatsächlich Leistungsdefizite gibt. Der Staatssekretär hat eben darauf hingewiesen: Personalgewinnung. Ich will noch mal daran erinnern, worüber wir in den letzten Jahren diskutiert hatten, als es um die Grundsteuerreform ging. Da haben doch gerade die kleinen Gemeinden erklärt, sie können das nicht einführen, weil sie nicht mal in der Lage sind, das Softwaremodul, was das Finanzministerium den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt hat, in ihre Rechensysteme zu implementieren, weil sie nicht das notwendige Fachpersonal in der EDV haben, das es hinkriegt, das zu programmieren. Das Land hat das alles bezahlt und die Gemeinden haben gesagt, sie kriegen es nicht hin, weil sie nicht die notwendigen Leute dafür haben. (Unruhe CDU) Noch ein anderer Beleg: Wer sich mal meine Anfragen anschaut, weiß, ich habe eine Vorliebe für die abgeschafften Straßenausbaubeiträge. Und da wird nämlich bei den Erstattungsleistungen der Kommunen im Landesverwaltungsamt deutlich, dass es die großen Städte sind, die sehr frühzeitig ihre Anträge stellen – im Januar, Februar, März eines Jahres. Herr Bausewein weiß das, denn Erfurt ist mustergültig, Erfurt hat das immer sehr gut gemacht. Die kriegen dann auch sehr schnell das Geld, das das Land den Kommunen dafür bereitstellt, dass sie keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben können. Und es sind eben auffällig kleine Gemeinden, die oftmals erst zum Jahresende ihre Anträge stellen können. Dass sie dann im Laufe des Jahres das Geld auch nicht mehr kriegen, die Mittel im Landeshaushalt verfallen, die Kommunen oftmals unter Liquiditätsschwierigkeiten leiden, ist doch ein Problem, das mit der Struktur der Kleinteiligkeit, dieser Struktur in den Gemeinden zu tun hat. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Als Nächste rufe ich für die Fraktion des BSW Frau Abgeordnete Hupach ans Rednerpult.

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Sigrid Hupach BSW

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, das heute vorliegende Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 verdient unsere grundsätzliche Zustimmung, denn es ist ein wichtiger Schritt für starke Kommunen in einem lebendigen ländlichen Raum in Thüringen. Diese Neugliederungen sind sinnvoll und gut für die Menschen, weil sie ihre Lebensqualität konkret verbessern können. Wenn die Stadt Schmölln zum Beispiel die Gemeinde Dobitschen aufnimmt, entstehen keine anonymen Großstrukturen, sondern eine stärkere Gemeinschaft mit besseren Dienstleistungen. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer professionelleren Verwaltung, die ihre Anliegen kompetenter und schneller bearbeiten kann. Gleichzeitig bleiben durch das weiterzuentwickelnde Ortsrecht die gewachsenen Identitäten und das ehrenamtliche Engagement erhalten. Und diese Neugliederungen sind gut für die Kommunen, weil sie deren Handlungsfähigkeit sichern. Der demografische Wandel stellt unsere Gemeinden vor immense Herausforderungen. Seit 1990 hat Thüringen fast 500.000 Einwohner verloren. Kleine und kleinste Gemeinden können, wie hier schon oft gesagt wurde, oft nicht mehr die Fachkräfte einstellen, die für eine moderne Verwaltung nötig sind. Durch den freiwilligen Zusammenschluss entstehen größere und leistungsfähigere Einheiten, die auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen können. Besonders wichtig ist uns als BSW, dass diese Reform den Willen der Gemeinden respektiert. Es werden nur solche Neugliederungen umgesetzt, die von den betroffenen Gemeinden selbst beantragt wurden. Das ist gelebte Demokratie und kommunale Selbstbestimmung. Diese Neugliederungen beleben auch den ländlichen Raum, weil sie ihn zukunftsfähig aufstellen. Statt kleinteiliger Strukturen, die kaum noch funktionieren, entstehen starke ländliche Zentren. Diese können bei sinkenden Einnahmen und veränderten Bedarfen Investitionen professioneller stemmen, organisieren und auch begleiten und der Region so wieder mehr Gestaltungsfähigkeit geben. Das bedeutet bessere Ausgangspositionen für Infrastruktur, für Digitalisierung, für attraktive Angebote für Familien und Unternehmen. Der ländliche Raum steht natürlich weiterhin vor existenziellen Herausforderungen und braucht heute keine Folklorepolitik, sondern funktionsfähige Strukturen. Diese Neugliederungen führen dazu, die Gemeinden leistungsstärker zu machen und damit den ländlichen Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken. Diese Neugliederungen sind natürlich auch gut für die Kommunalfinanzen, weil Synergien geschaffen und Kosten gesenkt werden können. Statt mehrerer kleiner Verwaltungen mit hohen Pro-Kopf-Kosten entstehen effizientere Strukturen. Das Land unterstützt diese Prozesse mit 2,9 Millionen Euro Förderung – eine Investition, die sich vielfach auszahlt. Um noch mal zum Abgeordneten Bilay zu kommen: Allein der Zusammenschluss von kleineren Gemeinden erhöht natürlich nicht automatisch die ProKopf-Einnahmen über Gewerbesteuern. So funktioniert es natürlich auch nicht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das habe ich auch nicht gesagt!) Diese Neugliederungen sind natürlich auch insgesamt gut für das Gemeinwesen, weil sie Demokratie und Bürgernähe stärken. Durch die Erweiterung der Gemeinderäte bleiben aber alle Ortsteile vertreten und das fortgeschriebene Ortsteilrecht sorgt dafür, dass die örtlichen Besonderheiten gewahrt bleiben. (Beifall BSW) Somit kann man immer sagen, dass starke Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind – das kann hier auch fortgelebt werden –, dass sie nah bei den Menschen sind, dass man ihre Sorgen kennt und schnell handeln kann, wenn es was zu tun gibt. (Beifall BSW) Dieses Gesetz zeigt, dass Thüringen Wandel verantwortungsvoll gestaltet. (Beifall BSW) Es entstehen keine Zwangsehen, sondern freiwillige Partnerschaften. Es wird nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden, sondern mit ihnen gemeinsam, und das unterstützen wir. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Als Nächste habe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf dem Rednerzettel.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, sofern noch welche zugeschaltet sind, wir haben es jetzt schon mehrfach gehört, wir kommen am demografischen Wandel nicht vorbei und wir kommen somit mit den Kommunen an Gemeindeneugliederungen, die wir hier freiwillig umsetzen, nicht vorbei. Ich will auch noch mal auf ein paar Zahlen eingehen. Kollege Urbach hat es vorhin schon bis 2035, glaube ich, benannt. Ich habe hier eine Zahl: Bis zum Jahr 2040 werden in Thüringen ungefähr 150.000 Menschen weniger leben, ein Rückgang von 7 Prozent. Die Bertelsmann Stiftung hat jüngst berechnet: Würde man lediglich die Altersstruktur, Geburten- und Sterbefälle zugrunde legen, also Migration noch gar nicht mit einberechnen, dann verliert Thüringen bis 2040 sogar 15 Prozent seiner Bevölkerung. Das heißt auch, dass wir die Augen nicht davor verschließen können und verantwortungsvoll handeln müssen und wollen. Das haben wir in den letzten Jahren mit vormaligen Neugliederungsgesetzen schon getan. Das heißt auch, dass dieses Problem aber auch nicht als hausgemacht erklärt werden muss – darauf will ich noch mal zurückkommen – und es kein alleiniges deutsches Problem ist, mit dem wir uns hier beschäftigen, das man einfach abwählen könne. Es ist nur ein Beispiel: Ungarn unter Viktor Orbán mag ein paradiesisches Vorbild für jeden rechten Populisten sein. Eine völlig andere Politik, viele sehr einfache Scheinlösungen werden dort für die Probleme der Menschen präsentiert. Das Grundproblem ändert sich aber dort nicht. Heute ist Ungarn im Vergleich zum Amtsantritt von Viktor Orbán um 400.000 Menschen ärmer. Verantwortungsvolle Politik verspricht also keine Allheilmittel. Uns ist ganz klar, dass es die nicht gibt. Und verantwortungsvolle Politik steckt nicht den Kopf in den Sand. Deswegen wurde hier wieder ein Neugliederungsgesetz für Thüringer Kommunen durch die Landesregierung vorgelegt. Für uns ist es auch eine wichtige Antwort auf die Frage, wie wir im ländlichen Raum wichtige Dinge so organisieren können, dass Staat noch funktioniert, damit die Verwaltung ihre Aufgaben besser erledigen kann, die die Bürger von ihr erwarten. Schaut man auf die Befunde der Wissenschaft – ich will aus einer Fachzeitschrift zitieren –, gibt es in der internationalen Literatur einen recht klaren Konsens dahin gehend, dass Gebietsfusionen die institutionelle Kapazität der Kommunen stärken. Im Klartext: Fusionen sorgen dafür, dass Gemeinden aus weniger mehr herausholen können, um die Feuerwehr zu stärken, um qualifiziertes Personal in den Verwaltungen zu gewinnen und vieles mehr. Deshalb müssen und wollen wir den demografischen Wandel aktiv gestalten und freiwillige Gemeindeneugliederungen fortsetzen. Darum muss es gehen. Deswegen freue ich mich auf eine weitere angeregte Diskussion im entsprechenden Fachausschuss, im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Auf der Rednerliste steht jetzt noch Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD.

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Vivien Rottstedt AfD

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, wenn in Thüringen von Freiwilligkeit die Rede ist, können wir uns sicher sein, dass dahinter ein ganzes Bündel an politischem Kalkül, Prämien und Druckmitteln steht. Auch dieser Gesetzentwurf macht davon keine Ausnahme. Er wird beworben mit Begriffen wie „Freiwilligkeit“, „Effizienz“ und „Zukunftsfähigkeit“, flankiert von satten finanziellen Anreizen. Was oberflächlich nach einer sinnvollen Maßnahme klingt, offenbart bei genauerer Betrachtung erhebliche Schwächen und Risiken. Denn es geht hier nicht um bloße Verwaltungsmaßnahmen, es geht um den Eingriff in gewachsene Strukturen, um Identität, um demokratische Mitbestimmung und um Heimat. (Beifall AfD) Im Raum stehen 2,7 Millionen Euro als Hochzeitsprämie, 55.000 Euro Strukturhilfe pro Ortsteil und zusätzliche 87.000 Euro Entschuldungshilfen. Das klingt durchaus verlockend. Doch wer es mit solider Politik ernst meint, muss hinterfragen, ob diese Summen tatsächlich ausreichen, um auch annähernd die Kosten für eine Gemeindefusion zu decken. Schon eine durchschnittliche Fusion schlägt mit bis zu 1 Million Euro Umstellungskosten zu Buche, allein für IT-Systeme, neue Verwaltungsstrukturen, Personalumbau und Öffentlichkeitsarbeit. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was sind denn das für Gemeinden?) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: So viele Computer haben die gar nicht!) Diese Umstellungen führen nicht nur in der Anfangsphase zu erheblichem Aufwand, sondern verursachen auch langfristig Verzögerungen und Ineffizienzen im Verwaltungsalltag. Unterschiedliche Arbeitsweisen, nicht abgestimmte Softwarelösungen, neue Zuständigkeiten sorgen dafür, dass Abläufe komplizierter werden, Entscheidungen länger dauern und die Bürger oft auf Antworten länger warten müssen. Strukturelle Probleme und überbordende Bürokratie bleiben bestehen, nur eben jetzt zentralisiert und weiter vom Bürger entfernt. Das Gesetz redet von Freiwilligkeit. Doch jeder hier im Saal weiß, dass diese Freiwilligkeit oft durch finanzielle Lockangebote ersetzt wird oder – besser gesagt – erkauft wird. Gemeinden in prekären Haushaltslagen werden durch die finanzielle Zwangslage zur Zustimmung gedrängt, die ihnen langfristig wenig hilft. Es ist keine echte Freiwilligkeit, wenn am Ende der Geldbeutel darüber entscheidet, welche Gemeinde bestehen bleibt und welche verschwindet. Wer auf solche Anreize angewiesen ist, entscheidet nicht frei. Derjenige folgt schlicht dem Druck von oben. Die Autonomie der Gemeinden wird so nicht gefördert, sondern ausgehöhlt. (Beifall AfD) Die Erfahrungen in den letzten Jahren in Thüringen zeigen, dass viele Fusionen nicht das gebracht haben, was einst vollmundig versprochen wurde. Schauen wir auf den Wartburgkreis oder die Stadt Eisenach. Mehrere Millionen Euro später stellt sich die Frage: Wo ist der Gewinn? (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war das erste Mal, dass Kommunen einen ordentlichen Haushalt aufstellen konnten!) Die einen beklagen eine zunehmende Distanz zur Verwaltung, die anderen warnen vor wachsender Abhängigkeit von Bedarfszuweisungen. Oder betrachten wir Kaltennordheim, Neuhaus am Rennweg oder die Stadt Am Ettersberg. In all diesen Fällen gibt es Unzufriedenheit, soziale Spannungen und das Gefühl der Missachtung kleinerer Ortsteile. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: War- um reden Sie hier immer gegen die kommunale Selbstverwaltung?) Der Verlust kommunaler Identität schlägt sich in sinkender Bürgerbeteiligung nieder und lokale Entscheidungsstrukturen werden abgebaut. Bürgernähe wird durch zentrale Verwaltungsmechanik ersetzt und von einem Effizienzgewinn kann am Ende nicht die Rede sein. Vor jeder weiteren Neugliederung muss daher endlich eine schonungslose Analyse der bisherigen Maßnahmen erfolgen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, offenzulegen, welche Ziele durch frühere Fusionen tatsächlich erreicht wurden und welche nicht. Es braucht eine belastbare Evaluation mit konkreten Zahlen zu Investitionen, Verwaltungsaufwand, Bürgerbeteiligung und dem behaupteten Effizienzgewinn, insbesondere in Bezug auf die jüngsten freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen in Thüringen. Diese Zahlen liegen bis heute nicht vor. Neben dieser Evaluation braucht es zwingend verpflichtende Bürgerentscheide bei allen geplanten Neugliederungen sowie eine vollständige Kostenaufstellung einschließlich aller kurz- und langfristigen Folgen wie Personalumbau, Softwaremigration, Infrastrukturkosten und rechtliche Beratung. Gemeindefusionen dürfen nicht länger als Ersatz für eine auskömmliche Finanzierung und eine durchdachte Kommunalpolitik herhalten. (Beifall AfD) Wir als AfD-Fraktion sind davon überzeugt, Gemeinden müssen nicht zwangsläufig verschmelzen, um Verwaltungsaufgaben effizient zu erledigen. Das Instrument der erfüllenden Gemeinde hat sich bewährt. Kleine Gemeinden bleiben selbstständig, bündeln aber ihre Aufgabe sinnvoll mit Nachbargemeinden. Sie bleiben Herr im eigenen Haus, geben aber dort Arbeit ab, wo es praktisch und notwendig ist. Dieses Modell fördert die Eigenverantwortung, sichert Identität und führt gleichzeitig zu spürbaren Entlastungen. Solche Kooperationen sind anzustreben, denn sie müssen nicht durch teure Fusionen erkauft werden. (Beifall AfD) Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu, weil es noch viele offene Kritikpunkte gibt. Wir sind bereit, konstruktiv mitzuwirken, machen aber auch klar: Wenn am Ende erneut Millionen in Namensänderungen, Sitzverlegungen, Beschilderungen usw. fließen, ohne dass auch nur ein einziger Bürger besser bedient wird, dann werden wir diesem Entwurf nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Ich schaue mal ins Rund, ob es weitere Redewünsche gibt. Das ist der Fall. Für die Fraktion der CDU hat sich Herr Urbach noch einmal gemeldet.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Ja, Frau Rottstedt, ich kann das jetzt so nicht stehen lassen. So ganz sind die Zahlen, mit denen Sie hier operieren, für mich nicht realitätsnah. 1 Million Euro für Softwaregeschichten bei zwei kleineren Kommunen, die jetzt hier im Weimarer Land fusionieren wollen, das würde ich mal mit einem sehr, sehr großen Fragezeichen überschreiben. Die nächste Frage ist, was denn Ihre Überlegung ist, wie man das ändern kann, dass wir Probleme in vielen Kommunen haben, finanzieller Art natürlich. Und dass wir uns jetzt alle irgendwo erfüllen lassen, das ist, glaube ich, nicht der ganz große Wurf, weil das nicht überall funktionieren kann. Das ist ein Mittel, ohne Frage, aber ich halte das nicht für eine flächendeckende Lösungsmöglichkeit. Sie können ihre Bürgerinnen und Bürger jetzt schon beteiligen, wenn sie eine Fusion anstreben. Das steht in der ThürKO auch drin, dass die beteiligt werden sollen. Das ist relativ unkonkret. Aber man kann die Bürger befragen. Ich habe das bei mir gemacht; als die Gemeinde Anrode aufgelöst worden ist, haben wir alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren schriftlich befragt mit einem 18-seitigen umfassenden Pamphlet, sage ich mal, an Informationen – Hundesteuer, Gewerbesteuer, Friedhofsgebühren, all diese Dinge, die wir wissen möchten, wenn wir fusionieren. Dann kann man daraufhin eine Entscheidung treffen. Das ist jetzt schon möglich. Insofern halte ich jetzt Ihre Polemik, die Sie da reinbringen in die Frage, für nicht ganz angemessen. Natürlich löst sich keine Gemeinde gern auf. Und, Herr Bilay, immer nur größere Strukturen, wie wir das schon mal 2017 vor uns hatten, als der damalige Innenminister Poppenhäger vorgeschlagen hat, wenn ich das mal so euphemistisch formulieren darf, dass wir uns doch zu größeren Strukturen zusammenfassen. Wir haben gemerkt, der Widerstand in der Bevölkerung war doch relativ groß, auch bei den Kommunen. Das kann auch nicht der Weg sein. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Es geht nicht um Größe, es geht um Effizienz!) Natürlich, Effizienz, ist doch okay. Aber das wäre vielleicht effizient gewesen, aber anonyme größere Strukturen, die wir ja in dem Falle zwangsweise haben müssten, wären nicht die Lösung gewesen. Deswegen ist es nicht passiert. Am Ende war es ein Formfehler. Ich glaube, da war der eine oder andere auch froh im Haus, dass man einen Formfehler finden konnte. Ich glaube, dass auch die damalige Koalition nicht die Kraft gehabt hätte, das mit einer Stimme Mehrheit umzusetzen, weil einfach die Widerstände so groß waren und weil das einfach zu schnell ging. Ja, dass man darüber reden kann, dass sich Strukturen ändern; das muss man auch tun und man muss eben Angebote machen. Und eine Überlegung ist dieses Gesetz, was noch bis nächstes Jahr gilt, was hier quasi als Rahmengesetz über all dem steht, dass wir das haben. Ich finde das in Ordnung. Natürlich kann Geld nicht alles lösen, aber vielfach sind doch Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage. Und dass das immer alles verpufft, Herr Bilay, ist auch nicht richtig. Denn natürlich sind damit auch intensive Investitionen verbunden in Straßenbau oder sonstige Dinge, die auch nachhaltig sind. Ich brauche Ihnen jetzt nicht zu sagen, wie lange eine Straße hält. Also von daher kann ich jetzt diese Kritikpunkte von beiden Seiten des Hauses zwar irgendwo nachvollziehen, aber nicht wirklich verstehen, weil sie beide nach meinem Dafürhalten nicht wirklich tragfähig sind, sondern man muss da auch ordentlich abwägen. Und noch mal: Das Allerwichtigste ist, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, intensiv zu beteiligen, damit am Ende eben nicht irgendwelche anonymen Strukturen da sind, sondern dass man etwas hat, wozu die Leute auch gesagt haben: Das ist in Ordnung, so können wir es machen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Ich schaue noch mal: Gibt es weitere Wortmeldungswünsche? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich zur Regierungsbank. Auch von dort keine Wortmeldungen mehr. Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es hier Anträge auf Ausschussüberweisung gab. Ich habe gehört, eine Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ist gewünscht. Ist das nach wie vor der Fall? Daran hat sich nichts geändert. Dann lassen Sie uns das abstimmen. Wenn Sie also Ihre Zustimmung geben, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 8/1206 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen werden soll, geben Sie mir bitte jetzt Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu Zeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 6 schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1272 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den Abgeordneten Erfurth ans Rednerpult.

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Marek Erfurth AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Landtagspräsident, werte Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir diskutieren heute in erster Beratung über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, hier über die Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren. Lassen Sie mich dazu ein kleines Szenario skizzieren, welches jederzeit und überall in unserem Freistaat Realität werden kann oder bereits ist. Ein Mann bricht auf einer Straße in einem Dorf zusammen und bleibt regungslos liegen. Der Vorfall wird von Umherstehenden beobachtet, welche daraufhin den Notruf absetzen. Nachdem die Alarmierungskette durch die Rettungsleitstelle ausgelöst wurde, setzen sich RTW aus der benachbarten Stadt in Bewegung. Der Anfahrtsweg bis zur Rettungsstelle beträgt 10 Kilometer. Und jetzt kommt unsere Gesetzesänderung ins Spiel, denn gleichzeitig wird auch die im Dorf ansässige freiwillige Feuerwehr alarmiert, welche ihren Stützpunkt – im wahrsten Sinne des Wortes – gleich um die Ecke hat. In der Rettungsleitstelle ist nämlich in diesem Fall hinterlegt, dass die Kameraden dieser Wehr sogenannte First Responder sind, zu Deutsch: Es sind zivil, ärztlich oder durch entsprechende Lehrgänge speziell ausgebildete Ersthelfer, die bei medizinischen Notfällen parallel zum regulären Rettungsdienst alarmiert werden können, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens zu überbrücken. Der Fokus bei diesen Ausbildungen oder Lehrgängen liegt hierbei etwa auf Reanimation, Erste Hilfe oder Traumaversorgung. Zurück zu meinem Szenario: Die Kameraden erreichen innerhalb kürzester Zeit die Rettungsstelle, eruieren die Lage und leiten umgehend die erforderlichen lebensrettenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Wiederbelebung, ein oder führen, falls die nötigen Gerätschaften mit an Bord sind und es erforderlich ist, eine Frühdefibrillation durch. Danach stabilisieren sie den Mann und übergeben ihn nach Eintreffen des RTW an die Notfall- bzw. Rettungssanitäter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Städten und Gemeinden mit ihren teilweise dezentralen Feuerwehren in diesem Fall von Landesebene her einen gesetzlichen Rahmen und die nötige Rechtssicherheit zu geben – genau darauf zielt unsere Gesetzesänderung in § 10 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ab. Meine Fraktion und ich freuen uns bei diesem wichtigen Thema auf eine politisch unvoreingenommene und konstruktive Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Erfurth, für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache und auf der Rednerliste habe ich für die Fraktion der CDU zunächst den Abgeordneten Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auch am Livestream, der heute vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion thematisiert ein tatsächlich innerhalb der Feuerwehrfamilie oft diskutiertes Thema: den Einsatz von Feuerwehren als sogenannte First Responder, als Ersthelfer, die teilweise noch vor dem Rettungsdienst – das ist gerade gesagt worden – an einer Einsatzstelle eintreffen und lebensverlängernde Maßnahmen an Patienten durchführen. In Thüringen gibt es bereits jetzt eine ganze Reihe von Feuerwehren, die zu solchen Einsätzen ausrücken. Das Gesetz mag auf den ersten Blick als sinnvoll erscheinen, schließlich geht es ja um Menschenleben und die Verbesserung der Notfallversorgung. Doch bei genauerer Betrachtung offenbaren sich systematische, rechtliche und auch organisatorische Lücken, die eine Zustimmung in der Form nicht erlauben. Zunächst zur grundlegenden Systematik: Der Gesetzentwurf verortet die First-Responder-Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutzgesetz, eigentlich ist es aber eher doch primär eine rettungsdienstliche Tätigkeit. Rettungsdienst ist aufgrund des Föderalismusprinzips Ländersache und wird durch die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Dementsprechend ist die Frage, ob man nicht auch hier tätig werden müsste. Gravierender ist aber eigentlich etwas, das Sie mit dem Entwurf ein wenig suggerieren. Es ist vielleicht gar nicht nötig, den zu haben, denn es ist bereits jetzt möglich – ich habe es gesagt –, dass First Responder ausrücken können. Die gesetzliche Lücke ist in dem Fall nicht so zu finden.

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Frau Abgeordnete Muhsal möchte eine Frage stellen. Erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Wiebke Muhsal AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank. Ich wollte dem Präsidenten nicht vorgreifen. Sie sagen, das ist möglich. Ich habe in meinem Wahlkreis allerdings konkret von einer Feuerwehr vor Ort die Rückmeldung bekommen, dass sie da auch mit dem Landrat korrespondiert habt, der explizit gesagt hat, er kann das dieser Feuerwehr so nicht erlauben, dass so eine freiwillige First-Responder-Einheit eingerichtet wird oder dass das zulässig ist, mit der Begründung, es fehle die gesetzliche Grundlage. Da das ja nun ein CDU-Landrat ist und wir eine CDU-geführte Regierung haben, würde mich dann doch interessieren: Gibt es da jetzt Maßnahmen der Regierung oder meinen Sie nicht dann doch, dass man da vielleicht eingreifen könnte?

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Also es ist so, dass es rechtlich möglich ist. Es ist nicht verboten. Es ist tatsächlich nicht explizit so geregelt. Da haben Sie nicht Unrecht, auch der Kollege Landrat. Nichtsdestotrotz, aufgrund dessen das nicht zu genehmigen, ist wahrscheinlich nicht der richtige Weg, denn in vielen anderen Regionen Thüringens ist es ja so. Lassen Sie mich meine Ausführungen mal machen. Ich habe auch nicht gesagt, dass das grundlegend eine falsche Herangehensweise ist, allerdings in der vorliegenden Form ist es so nicht zu unterstützen. Eine weitere problematische Lücke, wenn man so möchte, sind die doch unklaren Qualitätsstandards. Der Entwurf begnügt sich da mit Formulierungen wie „entsprechende medizinische Qualifikation“ oder „geeignete Ausstattung“. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg zeigen, wie es gehen könnte. Dort sind mindestens 57 Unterrichtseinheiten in Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen von 16 Unterrichtseinheiten alle zwei Jahre und klare Ausrüstungsstandards definiert. Ohne solche präzisen Vorgaben gefährden wir die Qualität dieser Notfallversorgung, und würden wir dieses Gesetz in der vorliegenden Form jetzt beschließen, würden wir wahrscheinlich auch Bedarfe schaffen, die wir aktuell nicht unbedingt befriedigen können. Wir alle kennen die Situation beispielsweise in Bad Köstritz, aber vielerorts in den Feuerwehrzentren. Ob das so spontan zu machen wäre – ich habe da meine Zweifel. Sie sagen in der Frage nach der Kostenschätzung, dass da keine großen Kosten für das Land zu erwarten sind. Die Einschätzung teile ich. Allerdings ist es ja doch so, dass beispielsweise AEDs gekauft werden müssen. 2.500 Euro ist im Feuerwehrvergleich auch nicht so ein Riesenbeitrag, das ist wohl wahr. Aber nichtsdestotrotz entstehen Kosten. Es gibt auch Wartungskosten, und das müsste man schon noch mal besprechen, auch gerade natürlich mit den kommunalen Trägern. Ein weiterer wichtiger Punkt, der hier nicht angesprochen wurde, aber wichtig ist, sind die Haftungsund Versicherungsfragen. In Baden-Württemberg ist es beispielsweise explizit geregelt, dass Organisationen ihre Helfer mit einer Haftpflichtversicherung versehen müssen und der Versicherungsschutz der Einsatzfahrzeuge auch Sonderrechte mit umfassen kann. Auch das ist noch nicht erwähnt, ist aber wichtig, damit wir hier nicht eine Fahrlässigkeit gegenüber unseren ehrenamtlichen Helfern entwickeln, sondern wirklich auch verlässliche Regelungen haben. Ein weiterer Punkt, den Sie hier ansprechen, ist, dass es eben andere Bundesländer bereits umfassend geregelt haben. Also, es ist im Prinzip hauptsächlich Baden-Württemberg, Bayern haben Sie auch genannt, aber dass das jetzt so umfassend in allen Ländern geregelt ist, kann ich auch so nicht erkennen. Ein Punkt, der mir noch wichtig ist, den man hier im Prinzip auch ansprechen muss, ist die Frage: Wie gehen wir mit den Kameradinnen und Kameraden um, die im Einsatz sind und vielleicht nicht erfolgreich sind? Man muss sich das ja auch vor Augen führen, dass die AEDs zwar ein großer Zugewinn für unsere Gesellschaft sind, wenn man so möchte, es gleichzeitig aber so ist, dass ja nicht jeder Einsatz eines AEDs erfolgreich ist und erfolgreich sein kann. Der Einsatz dort ist auch nicht immer angezeigt, weil die Indikationen andere sind, meinetwegen. Nichtsdestotrotz ist es eben auch schon passiert, und ich habe da ein konkretes Beispiel aus Nordthüringen vor Augen, wo eine Feuerwehr eben zu einem Einsatz gerufen worden ist und der Patient einer ihrer Kameradinnen oder Kameraden war, also ein Mann in dem Fall, ein Kamerad. Es ist nicht möglich gewesen, ihn wiederzubeleben. Mir geht es einfach darum, dass wir, wenn wir solche Gesetze hier in Gang bringen, auch gleichzeitig die PSNV-Versorgung, also die Psychosoziale Notfallversorgung, mitdenken müssen und dass wir da eben auch die Strukturen entsprechend anpassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle teilen das Anliegen, die Notfallversorgung zu verbessern. Doch das gelingt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so noch nicht. Es ist wichtig, nicht möglicherweise mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Wir brauchen eine durchdachte, rechtssichere und qualitativ hochwertige Ausgestaltung von First-Responder-Systemen. Dies erfordert eine umfassende Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Strukturen, eine präzise rechtliche Ausgestaltung im richtigen systematischen Rahmen und wir müssen das auch wirklich mit den Stakeholdern besprechen, die wir haben, sei es der Feuerwehrverband oder auch die kommunale Familie. Ich denke, das kann man besser machen, wenn man das in einer vernünftigen Art und Weise angeht. Ich darf daran erinnern, dass die genannten Kolleginnen und Kollegen, also das Innenministerium mit den genannten Personen oder Personengruppen, im Moment intensiv damit befasst sind, die Verordnungen für das Brand- und Katastrophenschutzgesetz gemeinschaftlich zu erarbeiten, das wir im letzten Jahr geändert haben. 14 Verordnungen – wir warten sehnsüchtig auf die ersten, die hoffentlich bald kommen werden. Größere sind noch nicht gleich zu erwarten, weil sie einfach intensiv beraten werden. Das kann man auch, wenn man mit den Kreisbrandinspektoren spricht, hören.

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Gern.

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Ringo Mühlmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Herr Urbach, jetzt habe ich Ihnen zugehört, Sie haben mehr oder weniger sogar die Idee als positiv dargestellt. Sie haben gesagt, dass man das mit den entsprechenden Stakeholdern, also mit denen, die damit betraut sind, davon betroffen sind, absprechen muss. Man muss dahin gehend eine Anhörung machen. Das, was Sie sagen, spricht alles dafür, dass man den Gesetzentwurf im Ausschuss weiterbearbeitet und dort eine entsprechende Anhörung durchführt. Jetzt haben Sie sich bei Ihrer Rede – nach dem, was ich mitbekommen habe – aber noch nicht dazu positioniert, ob Sie genau das machen werden, ob Sie den Gesetzentwurf im Ausschuss weiterbearbeiten wollen. Sie sagten ja auch, es gibt möglicherweise Änderungsbedarf. Ist das so oder habe ich das vielleicht überhört? Keine Ahnung.

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Ja, Sie haben das überhört. Ich habe am Anfang gesagt, dass die Zustimmung zu diesem Gesetz in der Form nach meinem Dafürhalten so nicht erfolgen kann, weil einfach zu viel an diesem Gesetz fehlt und ich der Meinung bin, dass wir das hier nicht so in den Gang bringen sollten, ohne das vorher vernünftig besprochen zu haben. Sie erinnern sich daran, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz zwei Jahre in Anspruch genommen hat, bevor es den Landtag erreicht hat. Das war im vorparlamentarischen Raum, wenn man so möchte. Die beteiligten Ministerien haben das intensiv mit den sogenannten Stakeholdern besprochen. Und ich würde auch hier dazu raten, dass wir das in vernünftiger Art und Weise vorbesprechen und uns dann einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, im besten Falle von dem Innenministerium, das zuständig ist, der umfassender ist, denn – ich habe das ja versucht darzustellen – das Kernanliegen ist durchaus ein Thema. Das habe ich, denke ich, ausreichend gesagt. Allerdings ist Ihr Lösungsansatz nicht derjenige, den ich teile. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächster auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD schlägt heute einen Gesetzentwurf mit dem sogenannten Titel „[…] First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren“ vor. Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen eine kleine Anmerkung: In der letzten Wahlperiode hatten Sie uns ein anderes Gesetz hier präsentiert, mit dem Sie Artikel 44 Abs. 3 der Verfassung ändern bzw. ergänzen wollten: „Die Sprache des Freistaats Thüringen ist Deutsch.“ (Heiterkeit Die Linke) Offensichtlich haben Sie diesen Antrag vergessen. Aber sei es drum, Sie scheitern hier und ich stelle fest, das auch nicht zum ersten Mal, aber darauf werde ich noch kommen. (Beifall Die Linke) Das ist in Ordnung so. Wir werden gleich feststellen, warum. Wir haben im Plenum gestern eine Aktuelle Stunde beraten und haben da gemerkt, dass die AfD sich nicht mal die Mühe macht, sich mit den Plenardebatten, Anträgen und Ausschusssitzungen der vergangenen Wahlperiode auseinanderzusetzen und sich damit zu beschäftigen, und dass es Ihnen vor allem um Schlagzeilen geht. So reichen Sie jetzt hier einen Gesetzentwurf ein, der sich so liest, als hätte man das Thema erst letzte Woche für sich entdeckt, während dieses Thema in den letzten Jahren hier im Plenum und im Fachausschuss mehrfach behandelt wurde. Aber die AfD geht auch methodisch falsch vor. Am 10. Juni reichten Sie eine Kleine Anfrage ein, um sich zu erkundigen, wie es überhaupt zum Thema „First Responder“ in Thüringen aussieht. Und einen Tag später, am 11. Juni, legten Sie bereits den Gesetzentwurf vor, ohne die jeweilige Antwort auf die Kleine Anfrage zu kennen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Eine Klamaukpartei!) Worum geht es hier genau? Es geht um freiwillige First-Responder-Aufgaben, also um die Rettung von Menschenleben im therapiefreien Intervall, also zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des Rettungsdiensts, und den Einsatz qualifizierter Ersthelferinnen und Ersthelfer, die im Ernstfall schnell am Ort sind bzw. schneller als der Rettungswagen. Das klingt dramatisch und ist es im Einzelfall auch. Deshalb ist es ein Thema, das uns als Linke selbstverständlich umtreibt und bei dem wir in den letzten Jahren hier Lösungen diskutiert und entwickelt haben. So sind auch die nächsten Schritte des Scheiterns der AfD. Sie haben nicht aufgepasst und haben sich auch nicht wirklich eingebracht, weder bei den vier Gesetzen zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in der letzten Wahlperiode noch beim Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Ansonsten hätten Sie gewusst, dass wir genau dieses Thema „First-Responder“ bereits parlamentarisch diskutiert und auch die Fachverbände angehört haben. Sowohl die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün als auch die der FDP und der CDU haben hier Lösungen eruiert. Wenn die AfD aufmerksam wäre, könnten Sie mit zwei Klicks einfach die Anträge, Vorlagen und Gesetzentwürfe dazu recherchieren und vielleicht auch noch einen Blick in die bestehenden Gesetze werfen. Um es kurz zu machen: Der Gesetzentwurf ist in der Form unnötig, weil wir rechtliche Grundlagen bereits geschaffen haben. Bayern regelt zum Beispiel den Sachverhalt im Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und auch der Thüringer Landtag hat sich dafür entschieden, die First-ResponderAufgaben in erster Linie dort zu verorten. Ich zitiere aus § 14 Abs. 6 des Rettungsdienstgesetzes, geändert am 2. Juli 2024: „Die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind befugt, in der Leitstelle eine Schnittstelle für eine auf einer digitalen Anwendung beruhenden Ersthelferalarmierung für mobile Endgeräte zu erproben. Die digitale Anwendung für mobile Endgeräte kann durch externe Dienstleister unter Wahrung der geltenden Datenschutzbestimmungen angeboten werden.“ Aber ich verweise auch auf den extra dafür geschaffenen neuen § 34a, den wir als Linke mit SPD und Grüne eingebracht und am Ende auch so beschlossen haben, auf die sogenannte Experimentierklausel – Zitat –: „Zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte, die der Erhaltung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Leistungsfähigkeit oder der Qualitätsverbesserung des Rettungsdienstes dienen, kann das für Rettungswesen zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen auf Antrag zeitlich befristete Ausnahmen von § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und 2 sowie von dem aufgrund des § 10 erlassenen Landesrettungsdienstplan zulassen, wenn die grundsätzliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 sichergestellt ist.“ Wir haben darüber hinaus auch den Plenarantrag 7/8945 eingebracht mit dem Titel „Leistungsfähigkeit des Rettungswesens stärken“ usw. usf. Ich verweise jetzt auf die Nummer und lese den Antrag nicht noch mal vor. Und die AfD? Ja, sie weiß heute natürlich nichts mehr davon. In den Plenarprotokollen von damals – in Anführungszeichen – zeigt sich, dass sie zu all dem auch zugestimmt haben und damit auch entsprechend einverstanden waren. Der Landtag hat sich hier dafür entschieden, diese Aufgaben eben nicht allein bei der Feuerwehr noch obendrauf zu packen, sondern sie offen so zu gestalten, dass da auch sämtliche ehrenamtlich aktiven Helferinnen und Helfer, die eine Eignung dafür mitbringen, ins System können. Da reden wir am Ende auch über geschulte Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenten, ehrenamtliche Sanitäterinnen und Sanitäter, Katastrophenschutzhelfer mit medizinischer Ausbildung, Menschen beim ASB, DRK, den Johannitern usw., Apotheker, PTAs, wenn sie entsprechend geschult sind, usw. usf. Sie alle können im Ernstfall nach Installation der App und Zulassung im Verfahren dem Nachbarn beim Herzstillstand ab der ersten Minute helfen, während der Rettungswagen noch 15 Minuten in Anfahrt ist. Andere Bundesländer zeigen, dass es auch ohne solche gesetzlichen Regelungen geht und sie längst Alternativen gefunden haben. In Bayern gibt es eine gesetzliche Ermächtigung für Feuerwehren, freiwillig First-Responder-Aufgaben zu übernehmen. Ja, das stimmt. Die meisten anderen Länder kriegen diese Alarmierung aber auch ohne gesetzliche Grundlage hin. Thüringen ist also schon längst auf einem modernen Weg und ich kann feststellen, die AfD war und ist hier keine große Hilfe und hatte ehrlicherweise auch die letzten Jahre kein großes Interesse. Sie hat ihre Zeit in politische Brandstiftung investiert und nichts dazu beigetragen, die von ihr angefachten Montagsproteste in Schleiz, die bei den Feuerwehren blockiert und angefeindet wurden, im Zaum zu halten. Wer wirklich Sorge um die Versorgung der Menschen in Thüringen hat, muss sich früher einbringen, nicht erst, wenn alles beschlossen ist. Der hier heute vorliegende Entwurf ist entbehrlich. Danke. (Beifall Die Linke, SPD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Auf meiner Rednerliste habe ich nun Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD.

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Dorothea Marx SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Urbach und Herr Hande, ein ausdrücklicher Dank für Ihre sehr ausführlichen Darlegungen. Es hat ja Tradition hier im Haus, dass wir über Parteigrenzen hinweg, egal in welcher Koalitionskonstellation, bei diesen Themen schon immer sehr gut zusammengearbeitet haben. Ich glaube, der wichtigste Aspekt – auf den hat Kollege Urbach auch hingewiesen – ist, dass wir nicht nur allein aus der Wassersuppe unserer persönlichen Tätigkeit oder unserer persönlichen Verbindungen zu Rettungsdiensten und Feuerwehren Lösungen entwickeln, sondern dass wir immer einen Vorlauf haben, indem wir dann mit den entsprechenden Trägern der möglichen Leistung, auch hier der FirstResponder-Aufgaben, vorher einen Konsens erzielen, bevor wir irgendetwas in ein Gesetz schreiben. Deswegen ist schon die Frage: Wo ist hier der richtige Regelungsort, soll das das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein, was klassischerweise eher bei den Feuerwehren zu Buche schlägt, oder sind wir bei den Rettungsdienstlern? Wo sind die kommunalen Kooperationspartner, die sich am besten für solche Dinge eignen? Kollege Hande hat es auch noch mal sehr ausführlich nachgewiesen. Wir haben sehr ausführliche Anhörungen zu den ganzen Themen, auch zu FirstResponder-Aufgaben, gehabt. Das war auch drin. Von den vielen Anzuhörenden, die wir jetzt bei der letzten grundlegenden Reform vom Brand- und Katastrophenschutzgesetz hatten, hat uns nicht ein einziger in die Bücher reingeschrieben, wir müssten da noch mal was regeln. Auch von Ihnen ist da nichts gekommen. Sie haben sich entgegen den anderen Fraktionen, die alle eigene Gesetzentwürfe in dem Bereich vorgelegt hatten, die wir dann zusammenbinden konnten, überhaupt nicht beteiligt. Dass Sie uns jetzt irgendwie eine Wohltat herabtropfen lassen wollen, ehrt Sie, dass Sie auch mal eine Sache ansprechen, die vom Kern her vernünftig ist. Aber, wie gesagt, das ist handwerklich so schnell und schlecht gemacht. Herr Hande hat darauf hingewiesen: die Anfrage, am nächsten Tag der Gesetzentwurf. Irgendwie hatte ich zufällig gerade so ein neues großes iPad, auf dem ich Ihre Gesetzesvorlage großgezogen habe. Wenn man das so sieht, da sind dann so Kopierlinien drin von irgendeiner PDF-Fotodatei. Also, es ist wahrscheinlich irgendwo zusammengebastelt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alles nur geklaut!) Das ist nicht die Art, wie wir vorgehen müssen und wie wir Gesetze hier gemeinsam erarbeiten. Und noch mal die Aufforderung – da kann ich mich an das vorher Gesagte anschließen –: Beteiligen Sie sich doch einfach mal an der Fach- und Sacharbeit in unseren Ausschüssen. Dann wird es vielleicht auch mal mit Ihren Wohltaten ein bisschen konsistenter, als das hier der Fall ist. Wir haben in Ihrem konkreten Gesetzentwurf – ich will es noch mal konkret fassen – zum Beispiel Versicherungsschutzfragen überhaupt nicht geregelt – das ist aber etwas ganz Zentrales –, wie Ersthelfer überhaupt versichert werden. Denn Sie haben gesagt, es sei weiterhin eine freiwillige Aufgabe. Sie formulieren ganz vage nur eine Abstimmung mit den zuständigen Trägern des Rettungsdiensts. Also man weiß nicht, wer jetzt verantwortlich ist, die Gemeinden als Feuerwehrträger einerseits oder der Rettungsdienstträger andererseits. Das ist aber fundamental in diesem Zusammenhang. Deswegen brauchen wir Ihre Vorlage nicht, weil sie nichts Nützliches enthält, denn alles, was Sie vermeintlich jetzt neu wollen, haben wir schon gründlich diskutiert. Wir haben jetzt diese App und diese Erprobungsphase und werden natürlich im Erfahrungsaustausch mit den Trägern dieser Versuche und mit denen, die gesagt haben, dass sie das gern ausprobieren, gern machen wollen, dann schauen, wie wir künftig ein Gesetz vielleicht noch nachschärfen können, das das dann als eine Regelleistung möglicherweise vorsieht, was aber eben sehr, sehr schwer ist. Wir sind hier im Bereich der Freiwilligkeit bei den Ersthelfern und deswegen können und werden wir es auch selbstverständlich den kommunalen Trägern oder den Rettungsdienstleistern nicht vorschreiben wollen und können, wo sie solche First-Responder-Aufgaben ansiedeln und wen sie dafür gewinnen können, denn das wäre dann wieder eine zusätzliche Überforderung. Deswegen bleibt das Gesetz bis zum nächsten Plenum in der Schublade hängen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Auf der Rednerliste sehe ich nun für die Fraktion der AfD Abgeordneten Steinbrück.

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Stephan Steinbrück AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun schon allerhand zum Antrag gehört. Ich möchte nur ausführen, auch wenn schon lange diese Thematiken behandelt worden sind, so ist doch dann trotzdem die Frage, warum Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr an uns herantreten und fragen, warum es so lange dauert und bei uns wird es verhindert mit Hinweis auf gesetzliche Unsicherheiten, die wir haben. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das geht ja schon, das können sie ja machen!) Das war dann unser Ansatz, das hier einzubringen. Wir wissen alle, worum es geht. Sie sind ja selber Fachpolitiker in diesem Bereich. Ich selbst war Feuerwehrmann und wir wissen, dass kurze Einsatzwege ganz wichtig sind. Meine Tochter hatte mit 24 Jahren mal einen Schlaganfall. Ich weiß also, wovon ich rede. Es ist eben manchmal wirklich so, dass bei einem Verkehrsunfall die Feuerwehr dann doch eher da ist und in manchen Fällen vielleicht gar nicht helfen darf oder kann oder gar nicht weiterkommt. Das ist der Ansatz von uns, um diese ganze Sache am Ende jetzt noch mal zu forcieren, eventuell noch mal in den Ausschuss zu bringen, damit wir vielleicht doch einen gesetzlichen Rahmen dafür bringen und am Ende auch die App publiker machen für Kameradinnen und Kameraden, die das wollen, oder gar Ärzte, Notärzte, die in ihrer Freizeit gern noch Responderaufgaben übernehmen möchten. Deswegen, meine ich, ist es allemal wert, im Ausschuss noch mal über Einzelheiten zu reden. Vielleicht kann man die Lage für bessere medizinische Erstversorgung, für Rechtssicherheit unserer Kameraden verbessern. Das ist unser Angebot. Ich würde sagen, das ist es auf jeden Fall wert, im Ausschuss darüber zu reden. Was unsere Kleine Anfrage angeht, können wir die Ergebnisse dann gern mit in die Beratung einfließen lassen, sollten aktuelle Ergebnisse der Landesregierung da sein. Ich beantrage Ausschussüberweisung. Danke. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steinbrück. Ich vermute Innenausschuss. Ich schaue mal ins Rund, ob es weitere Redewünsche gibt. Das ist der Fall. Der Abgeordnete Urbach von der Fraktion der CDU meldet sich noch einmal.

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Wie gesagt, haben wir verstanden, dass Sie eine Ausschussüberweisung beantragen. Ich möchte aber einfach noch mal erklären, warum wir das nicht machen, damit das nicht falsch verstanden wird. Noch mal: Das Thema ist ein Thema, dem man sich widmen kann. Es gibt niemanden im Hause, der First Responder nicht irgendwie sinnvoll findet. In vielen Regionen wird das schon gemacht. Es ist jetzt gesetzlich auch möglich. Der Hauptgrund, warum wir das ablehnen, ist, dass die entsprechende Systematik bei Ihnen nicht hinhaut. Da sind verschiedene Fragen nicht berücksichtigt, Haftungsfragen beispielsweise. Und noch mal: Wenn man so was angeht, dann ist es hier im Freistaat Thüringen in den letzten Jahren üblich gewesen, dass man das in einem durchaus intensiveren Diskussionsverfahren im Vorfeld auch mit den jeweiligen Stakeholdern bespricht. Diese wiederum haben aber im Moment sehr viel zu tun mit der Umsetzung des ThürBKG. Dementsprechend werden wir Ihrer Ausschussüberweisung heute nicht zustimmen.

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Es gibt eine Wortmeldung vom Abgeordneten Mühlmann, den ich dazu noch einmal ans Rednerpult bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Ja, Herr Urbach, ich höre, was Sie sagen, aber es ist halt nicht glaubwürdig. Und es ist nicht nur nicht glaubwürdig bei mir in der Fraktion, sondern es ist auch nicht glaubwürdig außerhalb des Hauses. Denn diejenigen, die sich überhaupt dafür interessieren, was wir hier im politischen Bereich diesbezüglich machen, die sich beispielsweise die heutige Befassung hier im Plenum angucken und interessiert daran sind, wie der Landtag mit so etwas umgeht, mit so etwas Lebensrettendem, mit so etwas durchaus auch Wichtigem – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch wichtig für diejenigen, die später mal damit arbeiten –, die daran interessiert sind und sich das angucken, die hören auch Ihre Worte und die wissen, weil sie politisch interessiert sind … (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ja!) Frau Marx, ich rede auch gern noch etwas zu dem, was Sie gesagt haben, aber momentan bin ich bei Herrn Urbach. (Beifall AfD) Jedenfalls, diejenigen, die daran interessiert sind, die wissen auch, dass es schon immer guter demokratischer Brauch hier in diesem Landtag war, dass man derartige Gesetzentwürfe an den Ausschuss überweist, dort weiter damit arbeitet, die Sachen, die Sie jetzt angeführt haben, dann gegebenenfalls erst einmal im Ausschuss anspricht und dann in Form eines Änderungsantrags auch in den Gesetzentwurf packt. Dass so was rigoros noch während der ersten Beratung derart abgelehnt wird, ist eben nicht der gute demokratische Brauch, den das Haus früher einmal hatte, (Beifall AfD) bevor Sie als CDU, genauso wie die anderen Parteien auch, die hier immer gesessen haben, solche Entwürfe einfach ablehnen, weil sie von der AfD kommen. Und Sie können noch zehnmal sagen, dass das mit uns als Antragsteller nichts zu tun hat (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) – na ja, aber Sie haben es schon so ausgedrückt, dass genau das rauskommt –, draußen nimmt Ihnen diese Ausreden, die Sie eben brachten, weshalb Sie den Antrag gut finden und eigentlich das und jenes noch gemacht werden müsste und diese und jene Stakeholder, wie Sie es nannten, auch angehört werden müssten, weshalb Sie das nicht mal angehen, weshalb Sie es nicht im Ausschuss entsprechend mit einer Anhörung versehen, keiner mehr ab. Da können Sie sich hierhinstellen und können das anders behaupten, aber es ist so. Da müssen wir uns als AfD oder ich mich nicht hier vorn hinstellen und das noch erläutern. Nein, das nimmt Ihnen draußen bereits keiner ab. Das kann ich Ihnen sagen, weil ich in den letzten vier, fünf Wochen in 24 Dörfern genau so was immer wieder, unter anderem von den Feuerwehrmenschen, die sich für uns interessieren, für unsere Politik interessieren, gehört habe. Die nehmen Ihnen das nicht mehr ab. Machen Sie weiter so, das ist nicht unser Problem dahin gehend, dass Sie damit unsere Wahlergebnisse mit Sicherheit nicht schmälern. Sie schmälern mit solchen Sachen Ihre Wahlergebnisse, weil die Leute, die Menschen, die an Politik interessiert sind, draußen sehen, dass Sie offensichtlich nicht an Politik interessiert sind. (Beifall AfD) Ich habe noch 5 Minuten, Frau Marx. Sie können ja gern auch gleich noch mal was sagen. Frau Marx, ich nehme das im Übrigen so wahr – und das möchte ich wiederum schon gern den Menschen außerhalb dieses Hauses mitteilen –, dass es hier so eine Art Koalitionsausschuss, eine Art Zusammenarbeit der einzelnen drei Fraktionen in der Koalition, also SPD, CDU und auch BSW, gibt und dass Sie als die Vertreterin der SPD hier keine gute Rolle im Sinne eben jener guten demokratischen Bräuche spielen, die hier im Haus lange Zeit Usus waren. Sie, Frau Marx, sind eine von denjenigen, die sich gar nicht dahinter verstecken, dass Sie sagen: Wir lehnen das ab – wir würden das nicht ablehnen –, weil es ja von der AfD kommt. Sie sagen das sogar ganz offen. Das freut mich dahin gehend, dass hoffentlich alle, die das heute interessiert – unter anderem dieser Gesetzentwurf –, von mir gern noch die Information kriegen. Ich sage den Leuten gern, dass Sie als SPD die absoluten Bremser, die Verächter echter Demokratie hier im Landtag, wie sie jahrelang, jahrzehntelang gelebt wurde, sind. Das, denke ich, ist eine wichtige Botschaft, die wir hier nach außen bringen. Und das war es mir wert. Danke. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

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Frau Marx, Sie hatten noch eine Wortmeldung. Dann bitte ich Sie noch einmal ans Rednerpult.

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Dorothea Marx SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Ja, Herr Mühlmann, jetzt haben Sie natürlich Ihr Filmchen für AfD-TV noch fertiggestellt, aber eben wahrheitswidrig, wie so oft und wie so gern. (Unruhe AfD) Ich habe, genauso wie die Kollegen Hande und Urbach, darauf hingewiesen, dass wir hier diese Fragen immer im Konsens mit den Betroffenen erörtern, bevor wir Gesetzentwürfe einbringen. Da habe ich nur das Gleiche gesagt wie alle anderen auch. Das ist natürlich für Sie trotzdem ein rotes Tuch, ich bin das rote Tuch, wenn ich hier vorn stehe – habe die Ehre, mache ich gern. Aber Sie müssen schon mal bei der Wahrheit bleiben. Dass Sie sich jetzt für Ihre Öffentlichkeitsarbeit natürlich wieder als das arme Opfer hinstellen wollen und sagen: Wir haben was ganz Vernünftiges, was ganz Tolles gehabt und das wollen wir, und das haben die bösen Parteien da drüben jetzt alle wieder abgelehnt, bloß weil wir die von der AfD sind und keiner mit uns spielen mag. Apropos „Nicht mit Ihnen spielen mögen“ – wenn Sie doch einfach mal anfangen wollen, die Fach- und Sacharbeit in den Ausschüssen und in den vorbereitenden Gremien und in den Anhörungen ernst zu nehmen, dann wären wir schon mal deutlich weiter mit der Demokratie und nicht mit dem Schaufenster. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Fangen Sie mal an und überweisen es an den Ausschuss!) Deswegen: Heulen Sie woanders! Hier, die Taschentücher sind immer für Sie da. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Ich schaue noch mal ins Rund. Vom Abgeordneten Steinbrück gibt es noch den Wunsch nach einem Redebeitrag.

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Stephan Steinbrück AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, ganz kurz noch: Natürlich kann man Anhörungen und sonst welche Dinge als Oppositionspartei nicht machen. Wir können die ja nicht zu uns ins Büro einladen oder so. Dafür haben wir einen Gesetzentwurf im Auftrag von Feuerwehrkameraden eingebracht, von denen wir zu Hunderten hören, dass sie genau dieses als Problem sehen. Da machen wir einen Gesetzentwurf und beantragen eine Ausschussüberweisung, dass in den Ausschüssen dann entsprechend die Anhörungen gemacht werden. Dafür ist eine Ausschussüberweisung da. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steinbrück. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal zur Regierungsbank. Ich bitte Herrn Staatssekretär Bausewein ans Rednerpult.

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Bausewein

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des § 10 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sieht die Aufnahme einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe für die Feuerwehren vor. Konkret soll die Übernahme von freiwilligen Leistungen in der organisierten Ersten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts durch sogenannte First-Responder-Einheiten in den Feuerwehren ermöglicht werden. Diese könnten laut dem Gesetzantrags nach Zustimmung durch die Gemeinde und in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Rettungsdiensts aufgestellt werden. Die freiwilligen Helfer in den First-Responder-Einheiten der Feuerwehren sollen den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen rechtlich nicht gleichgestellt werden. Insbesondere soll die Freistellungsverpflichtung nach § 14 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz für diese freiwilligen Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Begründet wird die Notwendigkeit zur Gesetzesänderung unter anderem mit der fehlenden Rechtssicherheit für die Gemeinden, die bereits First-Responder-Einheiten in ihren Feuerwehren aufgestellt haben. Zudem erhofft sich die antragstellende Fraktion, dass sich mit der Gesetzesänderung eine flächendeckende Struktur von entsprechenden Einheiten oder Gruppen bei den Feuerwehren entwickelt. Meine Damen und Herren, in Thüringen existieren bewusst keine fachgesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung und Vorhaltung von First-Responder-Strukturen bei den Feuerwehren im Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetz. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, den Rahmen für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe zu setzen. Sofern sich eine Gemeinde dazu entscheiden möchte, über die zu erfüllenden Pflichtaufgaben hinaus zusätzliche freiwillige Hilfeleistungen im medizinischen Bereich zu erbringen, kann sie dies schon jetzt tun. Dazu bedarf es keiner Regelung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Die bislang existierenden FirstResponder-Einheiten wurden von den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung gebildet. Die zusätzlichen freiwilligen Leistungen werden im eigenen Wirkungskreis entweder durch die Gemeindefeuerwehr selbst oder durch Vereine bzw. Vereinigungen erbracht, die sich der Strukturen der Gemeindefeuerwehr bedienen. Da die öffentlichen Feuerwehren rechtlich unselbstständige Einrichtungen der Gemeinde sind, ist für eine solche zusätzliche freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr schon jetzt die Zustimmung oder Anordnung der Gemeinde erforderlich. Aufgrund des Tätigwerdens außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die freiwilligen Helfer solcher First-Responder-Einheiten den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen rechtlich nicht gleichgestellt und sollen nach dem Gesetzesantrag der AfD auch künftig nicht gleichgestellt werden. In der Gesamtbetrachtung kann ich daher nicht erkennen, welche Rechtsunsicherheit zurzeit in Thüringen besteht und welchen Mehrwert die von der AfD vorgeschlagene Regelung gegenüber der derzeitigen Rechtslage hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit mit dem Gesetzesantrag bezweckt wird, dass künftig eine flächendeckende Struktur von entsprechenden First-Responder-Einheiten bei den Feuerwehren entwickelt wird/zu entwickeln ist, weise ich darauf hin, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für die Gemeinden bereits ein breites Spektrum von Pflichtaufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnehmen. Daher sind sie nur eingeschränkt in der Lage, zusätzliche Leistungen im medizinischen Bereich zu übernehmen. Die hinter dem Gesetzesantrag stehende Intention, das sogenannte therapiefreie Intervall, das heißt den Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts, durch organisierte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu überbrücken und damit in Not geratenen Menschen insbesondere mit Reanimierungsmaßnahmen zu helfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Jedoch wird dazu in Thüringen und auf der Bundesebene ein anderer Weg beschritten. Wie sich sicherlich der eine oder andere Abgeordnete noch erinnern kann, wurde gerade diese Frage bereits in der letzten Legislaturperiode bei der Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2023 diskutiert. Im Ergebnis der parlamentarischen Beratung hatte sich der Thüringer Landtag dazu entschieden, in § 14 Abs. 6 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes die Regelung einzuführen, dass die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdiensts in den Zentralen Leitstellen Schnittstellen für eine auf einer digitalen Anwendung beruhende Ersthelferanimierung für mobile Endgeräte erproben können. Ziel dabei soll sein, dass Ersthelfer, die sich zuvor freiwillig bei einer App eines Anbieters registriert haben, in wenigen Sekunden oder Minuten zum Notfallort entsandt werden, um bei Herz-Kreislauf-Stillständen die notwendigen Sofortmaßnahmen wie Herzdruckmassage, Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen. Die Einführung von solchen Smartphone-basierten Ersthelferalarmierungen wurde in den vergangenen Jahren bundesseitig durch Projektförderungen finanziell unterstützt. Mittlerweile gibt es bundesweit mehrere Anbieter wie die Vereine Region der Lebensretter e.V. oder Mobile Retter e.V., bei denen sich Ersthelfer registrieren können, um im Ereignisfall bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts einen wichtigen Beitrag zum Überleben einer in Not geratenen Person zu leisten. Derzeit wird auf der Bundesebene im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung diskutiert, wie dazu eine möglichst flächendeckende Lösung für ganz Deutschland aussehen kann. Wie Sie sehen, wird in Bezug auf die Einbindung von Ersthelfern zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls eine andere Zielrichtung verfolgt, als es der Gesetzesantrag der AfD vorsieht. Deshalb sehe ich momentan keinen Bedarf, den Antrag im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung näher zu beraten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt von Herrn Abgeordneten Mühlmann noch eine Wortmeldung dazu. Bitte schön.

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Ringo Mühlmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Es geht auch schnell. Wir haben als Politiker, glaube ich, schon auch den Auftrag, nicht einfach nur hier irgendwas in der Debatte rauszuhauen und uns nicht selbst zu reflektieren, sondern es ist immer wieder notwendig, sich selbst zu reflektieren. Ich habe leider zunehmend den Eindruck, dass Frau Marx das leider nicht macht. Deswegen halte ich es für notwendig, Ihnen das noch mal zurückzuspiegeln, was Sie gerade gemacht haben. Ich habe Sie, glaube ich, auch sehr sachlich darauf hingewiesen, dass hier im Haus mit langjährigen demokratischen Traditionen gebrochen wird, unter anderem auch von Ihnen. Und Sie hatten nichts Besseres zu tun, als hier vorzugehen, ein Taschentuch hochzuhalten oder die Tüte Taschentücher hochzuhalten und einer ganzen Fraktion zu sagen: Heulen Sie doch! (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Leu- te, macht doch eine Selbsthilfegruppe auf!) Das ist Ihr Umgang, den Sie gerade hier – vor 5 Minuten – im Hohen Haus gezeigt haben. Das wäre notwendig für Sie, dass Sie sich mal selbst reflektieren. Und ich sage ganz ehrlich, so habe ich Sie vor vielen Jahren in einem Restaurant hier in Erfurt nicht kennengelernt. Ich habe damals – vor vielen Jahren – angenommen, dass Sie tatsächlich eine gute Politikerin sind. Die Art und Weise, wie Sie jetzt hier mit der Demokratie umgehen, das, was Sie hier zeigen, was Ihnen die Demokratie wert ist, das tut mir echt leid. Das kann ich nur so zum Ausdruck bringen und das meine ich ganz ehrlich, das meine ich ganz sachlich. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Der erste Dolchstoß der Demokratie, oder was?)

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Steffen Quasebarth

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall. Ich habe wahrgenommen, dass es aufseiten der Fraktion der AfD den Wunsch gab, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu überweisen. Das ist der Fall. Dann lassen Sie uns das abstimmen. Wenn Sie also wünschen, den Gesetzentwurf in der Drucksache 8/1272 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu überweisen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen als Zustimmung. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und aus der Fraktion Die Linke. Vielen Dank. Damit wird der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen. Wir schließen die Beratung zu diesem Gesetzentwurf und beenden damit den Tagesordnungspunkt 8. Tagesordnungspunkt 9 soll am Freitagvormittag aufgerufen werden. Damit übergebe ich die Sitzungsleitung.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie ich heute Morgen schon angekündigt habe, werde ich jetzt die Sitzung für eine außerplanmäßige Ältestenratssitzung für ca. 30 Minuten unterbrechen. Anlass sind die zwei ersten Tagesordnungspunkte, die wir heute Morgen hier erlebt haben, und die Debattenkultur, die dort gepflegt wurde. Also wir treffen uns dann gleich im Ältestenratsraum. Ich möchte das Ergebnis der Sitzung des Ältestenrats kurz zusammenfassen. Ich habe in meiner Funktion als Präsident des Thüringer Landtags an die Mitglieder des Ältestenrats, die die Ergebnisse in ihre Fraktionen weitertragen sollen, dahin gehend appelliert, dass wir eine solide, vernünftige, auch pointierte Debattenkultur hier im Thüringer Landtag pflegen sollten, was Angriffe auf andere Fraktionen, auf Abgeordnetenkollegen angeht, und dass die Wortwahl an die Würde des Hohen Hauses angepasst wird. Ich hoffe, dass das in den nächsten Plenartagen, in der morgigen Plenarsitzung, aber auch in den Plenartagen im September Anwendung findet. Deswegen bitte ich alle, sich zu überlegen, Sie stehen in der Öffentlichkeit, Sie repräsentieren den Thüringer Landtag nach außen, und deswegen Ihre Redebeiträge dahin gehend zu strukturieren. So viel zur Zusammenfassung der Sitzung des Ältestenrats. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 10 auf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1276 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream, heute legen wir als Koalition von CDU, BSW und SPD einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Dienstrechts vor, der zeigt, dass wir den öffentlichen Dienst modernisieren und stärken wollen. Dieses Gesetz ist ein erster, aber wichtiger Schritt, und es sollte nicht der letzte Schritt sein. Lassen Sie mich mit einem konkreten Beispiel beginnen, das die Notwendigkeit dieses Gesetzes verdeutlicht. Wenn heute ein Polizeivollzugsbeamter während eines Einsatzes handelt, muss er ein Namenschild tragen. Das schafft Transparenz, birgt aber in konfliktträchtigen Situationen auch Risiken für den Beamten und seine Familie. Unser Gesetzentwurf schafft hier eine ausgewogene Lösung. Bei geschlossenen Einsätzen können nummerische Kennzeichnungen verwendet werden, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglichen, ohne die persönlichen Daten der Beamten preiszugeben. Diese Regelung folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine gesetzliche Grundlage für solche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten fordert. Ein weiterer wichtiger Baustein unserer Reform betrifft das äußere Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen von 2017 und 2020 klargestellt, dass Regelungen durch Verwaltungsvorschrift nicht ausreichen. Wir schaffen nun die erforderliche gesetzliche Grundlage, die einerseits die Neutralität des Staats gewährleistet, andererseits aber die Religionsfreiheit unserer Beamtinnen und Beamten respektiert. Religiöse oder weltanschaulich konvertierte Merkmale dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen, und nur in dem unbedingt erforderlichen Maße. Für unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen Beamtengruppen bringt dieses Gesetz ebenfalls wichtige Verbesserungen. Wir schaffen hier die unkomplizierten Laufbahnwechsel zum Beispiel vom Gymnasial- oder Realschullehramt. Wir schaffen außerdem die Möglichkeit, Urlaub ohne Dienstbezüge für den Erwerb neuer Laufbahnbefähigung zu gewähren. Das bedeutet konkret: Eine Verwaltungsbeamtin des mittleren Dienstes kann sich für den gehobenen Dienst qualifizieren, ohne ihr Beamtenverhältnis aufgeben zu müssen. Bisher war das so. Das ist ein echter Aufstieg durch Bildung und gibt unseren Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen solchen mutigen Schritt auch brauchen. Besonders wichtig ist auch unsere Regelung zur Ausbildungskostenerstattung. Derzeit bilden kleinere Dienstherren nicht genügend Personal aus und werben stattdessen bei anderen ab. Das führt zu einer ungerechten Verteilung der Ausbildungskosten. Nach unserem Gesetz müssen abwerbende Dienstherren künftig die Ausbildungskosten erstatten – ein System, das Gerechtigkeit schafft und Anreize für die eigene Nachwuchsausbildung setzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beihilfe. Wir verlängern die Aufbewahrungsfristen für elektronisch gespeicherte Beihilfebelege von drei auf fünf Jahre. Das mag recht technisch klingen, hat aber praktische Bedeutung. Betrugs- oder auch Korruptionsfälle lassen sich oft erst durch die Betrachtung längerer Zeiträume erkennen. Bei jährlichen Beihilfeausgaben von etwa 166 Millionen Euro allein auf Landesebene ist es unsere Pflicht, das Geld der Steuerzahler zu schützen. Gleichzeitig führen wir Risikomanagementsysteme ein, die durch Zufallsauswahl und systematische Prüfung sowohl präventiv wirken als auch gezielt Auffälligkeiten aufdecken sollen. Für Polizeivollzugsbeamte in besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten schaffen wir neue Eignungsuntersuchungen. Ob bei Spezialeinheiten als Entschärfer oder bei Arbeiten mit Absturzgefahr, die Gesundheit unserer Beamtinnen und Beamten hat bei uns höchste Priorität. Diese Untersuchungen dienen nicht nur dem Schutz der Beamten selbst, sondern auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, denen sie dienen. Aber lassen Sie mich ehrlich sein: Dieser Gesetzentwurf ist nur ein Anfang. Die Herausforderungen im öffentlichen Dienst sind größer, als dass sie mit einem einzigen Gesetz gelöst werden können. Wir brauchen weitere Reformen bei der Besoldung, der Digitalisierung der Verwaltung, bei flexiblen Arbeitszeiten und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der demografische Wandel macht es uns zur Lebensaufgabe, den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Die Verschmelzung der Fachrichtungen des nicht technischen Verwaltungsdiensts und des wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Diensts mag wie eine technische Änderung aussehen, ist aber auch ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung. Zu oft haben wir in der Vergangenheit komplizierte Abgrenzungen geschaffen, wo einfache Lösungen möglich gewesen wären. Unsere Lehrkräfte profitieren auch von den verbesserten Regelungen zur pauschalen Beihilfe und von klareren Bestimmungen bei Nebentätigkeiten. Wenn ein Lehrer ehrenamtlich eine Vormundschaft übernimmt oder unentgeltlich bei einer Stiftung tätig wird, soll das nicht durch übermäßige Bürokratie behindert werden. Die neuen Bestimmungen zum Hinweisgeberschutz sind besonders wichtig für alle Beamtinnen und Beamten, die Missstände aufdecken wollen. Sie werden von der Einhaltung des Dienstwegs befreit, wenn sie Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz machen. Das stärkt Zivilcourage und Rechtstreue in der Verwaltung. Lassen Sie mich aber auch die Herausforderungen benennen, die wir noch angehen müssen. Wir brauchen eine Reform der Laufbahngruppen, eine Modernisierung der Besoldungsstruktur und bessere Möglichkeiten für Quereinsteiger. Gerade in Mangelbereichen wie dem Lehrerberuf oder auch bei IT-Spezialisten müssen wir neue Wege gehen. Die Digitalisierung der Personalverwaltung ist ein weiteres großes Thema. Die in diesem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für elektronische Antragstellung und automatisierte Verfahren sind erste Schritte, aber wir brauchen eine umfassende digitale Transformation der Personalarbeit. Auch beim Thema „Work-Life-Balance“ haben wir noch Hausaufgaben zu machen. Mobile Arbeit, flexible Arbeitszeiten und bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind entscheidend, um auch als Arbeitgeber attraktiv zu sein und zukünftig auch junge Menschen anzuwerben. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Wir nehmen die Anliegen unserer Beamtinnen und Beamten ernst, wir schaffen Rechtssicherheit, wo sie bisher fehlte, und wir modernisieren dort, wo es nötig ist. Gleichzeitig ist er ein Bekenntnis zu unserem öffentlichen Dienst und den Menschen, die ihn jeden Tag mit Leben füllen, sei es die Lehrerin in der Grundschule, der Polizist auf Streife oder die Sachbearbeiterin im Bürgeramt. Aber ich sage auch, das ist nicht das Ende, sondern der Beginn einer größeren Reform. Wir werden weitere Schritte folgen lassen, denn unser öffentlicher Dienst verdient eine moderne, zeitgemäße Ausstattung. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem ersten wichtigen Schritt. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke auf.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht ganz so lange machen wie Kollege Urbach. Mit dem heute zur Debatte stehenden Thüringer Gesetz zur Änderung der Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts legt die CDU-geführte Landesregierung einen nahezu identischen Gesetzentwurf vor, wie ihn die durch Die Linke geführte Landesregierung bereits im vergangenen Jahr eingebracht hatte, ein Entwurf, der damals im Plenum scheiterte – Sie nicken, gut –, nachdem er an den Ausschuss überwiesen wurde und dort dann schließlich der Diskontinuität zum Opfer fiel. Es freut mich daher, dass die CDU nun zur Einsicht gekommen ist, dass er doch mindestens eine halbwegs tragfähige Grundlage darstellt. Der Kern des Gesetzentwurfs ist dabei unverändert. Er zielt auf mehr Rechtssicherheit, auf zeitgemäße Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte sowie auf wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung. Mit über 50 Regelungsbereichen ist der Entwurf umfassend. Ich will hier, auch wenn Kollege Urbach das teilweise auch schon getan hat, einige nennen: die Vereinfachung der Anerkennung von Laufbahnbefähigungen, Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum äußeren Erscheinungsbild im Dienst, Stichwort „Tattoos“, die Möglichkeit zur Beurlaubung ohne Bezüge sowie Anpassung im Disziplinarrecht – das sagten Sie ja bereits –, die Überführung der Beihilfevorschriften von der Verordnungsebene in das Gesetz für mehr verfassungsrechtliche Klarheit, die gesetzliche Verankerung der Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten, die Regelungen zur Eignungsuntersuchung im Polizeidienst und schließlich – auch das sagte Kollege Urbach bereits – die geplante Kostenbeteiligung bei Abwerbung, wie sie § 48a vorsieht, ein Instrument, um die Investition in Ausbildung besser zu schützen, wenn Beamtinnen und Beamte innerhalb von fünf Jahren nach Ausbildungsende von anderen Dienststellen übernommen werden. Bereits im Rahmen einer ersten Anhörung im Innenausschuss wurden seinerzeit zahlreiche Stellungnahmen eingeholt. Während etwa der Thüringer Beamtenbund dem Entwurf tendenziell zustimmte, kam vonseiten des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften, etwa auch der GdP, durchaus deutliche Kritik. Im Bereich der Beihilfen äußerte der DGB Bedenken insbesondere im Hinblick auf das geplante Risikomanagementsystem, um etwa Abrechnungsbetrug zu vermeiden. Im vergangenen Jahr ist der Gesetzentwurf nicht nur aus Zeitgründen gescheitert. Wir nehmen auch wahr, dass Unmut bei den Gewerkschaften besteht und der ist nachvollziehbar. Wenn das Innenministerium wiederholt ankündigt, begleitende Rechtsverordnungen zu einem Gesetz nachzureichen, diese aber entweder sehr spät oder gar nicht kommen, dann untergräbt das Vertrauen. Es entsteht der Eindruck, die Interessenvertretung der Beschäftigten wird nicht ernst genommen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Wir haben in Thüringen ein modernes Personalvertretungsgesetz. Unser Anspruch muss sein, dass dies auch so gelebt wird. Es geht nicht um die rechtliche Allzuständigkeit, sondern um eine Grundhaltung von Führung, von Augenhöhe und Zusammenarbeit. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir uns weiterhin konstruktiv in die Beratung einbringen. Am Freitag beginnt dazu, sofern der Gesetzentwurf heute überwiesen wird, eine Anhörung im zuständigen Ausschuss. Sie wird uns durch den Sommer begleiten. Zugleich erwarte ich vom Innenministerium, dass die im Gesetz vorgesehenen Verordnungen etwa nach § 34 und § 72 bereits jetzt vorbereitet werden, damit sie im Falle eines Beschlusses zügig in Kraft treten können. Der öffentliche Dienst in Thüringen braucht moderne, rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Aber genauso wichtig ist der Respekt und der beginnt nicht erst im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern, sondern in der Dienststelle selbst. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nicht zu lange beanspruchen. Das Gesetzeswerk/der Gesetzesvorschlag ist sehr umfänglich und da werden wir sicherlich noch interessante Debatten in der Anhörung haben. Es ist schade, dass wir es in der letzten Legislatur nicht mehr fertiggebracht haben, aber auch hier heißt es doch manchmal: Gut Ding muss Weile haben. Vielleicht hier inzwischen ein bisschen lange, aber wir sind guten Mutes, dass wir es diesmal hinbekommen werden. Ich möchte jetzt nicht noch mal so sehr ins Detail gehen, aber bestimmte Sachen sind mir schon auch wichtig, dass man bei der Nachwuchsgewinnung Eignungskriterien auf den Prüfstand stellt: Ist da was veraltet? Können da vielleicht neue Sachen hinzukommen? Ganz wichtig ist die Laufbahndurchlässigkeit. Wir wissen, dass in unserer Verwaltung thüringenweit ein Generationswechsel bevorsteht, und da müssen wir als Arbeitgeber attraktiv sein. Das ist das eine. Der Mangel an Personal und speziell an Fachkräften ist auch für den öffentlichen Dienst ein erhebliches Problem. Das andere ist natürlich, dass wir auch die verfassungsgerichtlichen Vorgaben umsetzen müssen, die sich in langen Jahren der Gültigkeit des bisherigen Gesetzes ergeben haben, wo echte Regelungslücken bestehen. Ja, so Hingucker wie die Frage der Tattoos ist vielleicht etwas Spektakuläres, aber wir haben eben auch kleinere Dinge im Hintergrund, wenn es zum Beispiel darum geht, dass wir verwaltungsspezifische Studiengänge in Thüringen attraktiver machen und dass bestimmte Abschlüsse nicht mehr doppelt anerkannt werden müssen. Da kann sehr vieles vereinfacht und entschlackt werden. Wir brauchen auch im Beamtenrecht beim Vorbereitungsdienst auf neue Fachrichtungen oder Laufbahnen, die wir früher gar nicht so kannten oder gebraucht haben, mehr Flexibilität. Kollege Hande, Sie hatten angesprochen, dass es in der letzten Legislatur von den DGB-Gewerkschaften, namentlich auch der Polizeigewerkschaft, Kritik an den Bestandteilen des alten Entwurfs gegeben hat, was den öffentlichen Dienst angeht. Das haben Sie genannt. Wir haben vorab als Koalitionsfraktionen ein kurzes Brainstorming mit den entsprechenden Gewerkschaften gehabt. Es gibt das eine oder andere, was noch aus deren Sicht verändert oder ergänzt werden soll. Aber es waren sich alle Verbände, die wir vorab schon mal befragt haben, darin einig, dass sie jetzt auf jeden Fall ein neues Dienstrecht schnell auf den Weg gebracht haben wollen. Deswegen bringen wir den Antrag heute ein, um dann natürlich im Rahmen einer umfassenden Anhörung mögliche Korrekturen und Ergänzungen gern noch einzuarbeiten. Deswegen freue ich mich auf eine interessante Debatte im Ausschuss und auf bestimmt auch sehr zielführende Beiträge in der Anhörung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Deswegen sage ich alles noch mal, aber anders. Nein, mache ich nicht, ich wiederhole nicht, was auch zum Inhalt schon ausführlich gesagt wurde. Vielleicht nur noch eine Ergänzung: Es ist tatsächlich ein Mantelgesetz, was drei wichtige beamtenrechtliche Gesetze ändern soll. Das zeigt schon allein das Ausmaß, was hier auf 55 Seiten – wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren es 55 Seiten – niedergeschrieben ist. Ich glaube, es beinhaltet viele Sachen, über die durchaus geredet werden muss. Es beinhaltet vielleicht auch die eine oder andere Sache, die wir als Fraktion der AfD vielleicht auch nicht so teilen. Es muss dazu eine Anhörung geben und entgegen dem, was andere Fraktionen hier im Haus machen, wenn ich gesagt habe, es beinhaltet was Gutes und es muss eine Anhörung geben, machen wir es so, wie es demokratische Tradition ist, und werden uns einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss nicht verwehren. Deswegen ist, glaube ich, an der Stelle zumindest zu dem jetzigen Zeitpunkt auch schon alles gesagt. Wichtig ist vielleicht noch – das fällt mir gerade noch ein –, dass aufgrund des Umfangs und der Abhängigkeiten in den einzelnen Gesetzen, die damit betroffen sind, die damit angepasst werden sollen, schon wichtig ist, dass man entsprechende Arbeitsmaterialien auch im Ausschuss hat, also eine Synopse der Änderungen, die geplant sind, was das mit sich bringt und was das bewirkt. Das halte ich für dringend notwendig. Ich glaube, wir werden uns auch morgen im Ausschuss erstmalig dazu verständigen können, wenn es denn an den Innenausschuss überwiesen wird, aber ich gehe mal davon aus und dann warte ich auch diese Beratung ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Ja. Staatssekretär Müller.

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Müller

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts soll einerseits mit einem modernen Dienstrecht dem demografischen Wandel begegnet werden, andererseits werden die notwendigen gesetzlichen Änderungen infolge bundesgerichtlicher Rechtsprechung umgesetzt. Dieser Entwurf – und das ist ja bereits angeklungen – lag bereits in der vergangenen Legislaturperiode im parlamentarischen Verfahren vor. Bereits zu diesem Zeitpunkt war er das Ergebnis vielfältiger Abstimmungen und wurde von der überwiegenden Zahl der Angehörten positiv begleitet. Leider – und das wurde auch schon angesprochen – unterlag er dennoch der Diskontinuität. Daher begrüßt die Landesregierung ausdrücklich dessen erneute Vorlage aus der Mitte des Landtags. Das liegt an vielen wichtigen Neuerungen, die jetzt schon Gegenstand der Redebeiträge waren, die aber – und das ist, glaube ich, der Kern des Ganzen – die Rechtssicherheit erhöhen und zum anderen natürlich auch den öffentlichen Dienst im Freistaat ein gutes Stück voranbringen. Ich will deswegen nicht noch mal auf die einzelnen Punkte, die hier schon ausgeführt worden sind, eingehen. Ein Punkt, der vielleicht doch noch erwähnenswert wäre, weil er jetzt nicht nur die Polizei beispielsweise betrifft – die ja auch mit Kennzeichnungspflicht bzw. äußerem Erscheinungsbild schon Gegenstand der Beiträge war –, sondern eher noch mal einen Blick in den Bereich der Lehrerschaft wirft, weil wir dort die Möglichkeit haben, mit einer Änderung im Laufbahngesetz auch einen Bürokratieabbau zu betreiben, der, so denke ich, auch sehr wichtig ist – Minister Tischner ist ja auch zugegen, er wird das auch bestätigen können –: Wir haben die Herausforderung, dass Lehrer nach der aktuell geltenden Rechtslage noch regelmäßig beurteilt werden müssen. Und für diejenigen, die es nicht wissen: Lehrer haben nicht die Möglichkeit, befördert zu werden. Sie sind im Eingangsamt A13 im höheren Dienst eingestellt, und nur wenn sie ein Funktionsamt – beispielsweise eine Schulleitung – übernehmen oder Oberstufenleiter oder Sonstiges werden, haben sie die Möglichkeit, befördert zu werden. Trotz dessen ist das Gesetz derzeit noch so, dass auch diejenigen, die nicht befördert werden können, regelmäßig beurteilt werden müssen. Das ist ein Punkt, an dem wir eingreifen können, an dem wir ansetzen können, um Bürokratieabbau zu betreiben, um insbesondere die Schulleitungen auch ein wenig zu entlasten. Denn die Schulleitungen müssen vor einer Beurteilung regelmäßig bei dem Lehrer hospitieren, müssen zweimal eine Hospitation durchführen, bevor sie die Beurteilung machen können. Das ist ein immenser Zeitaufwand für die Schulleitung. Den können wir an der Stelle jetzt auch abstellen. Ein kleiner Punkt ist an der Stelle, dass da ein wenig Eile geboten ist, denn die nächste Beurteilungskampagne steht schon Anfang des nächsten Jahres, glaube ich, an, sodass natürlich, um dann auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulleitungen zu haben, an der Stelle ein gewisses Maß an Eile, Tempo an den Tag zu legen ist. Deshalb wollen wir diese Möglichkeit nutzen, hier einen ersten Schritt hin zu Bürokratieabbau zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist insofern ein entscheidender Schritt dahin, die Regelungen für Beamte zukunftsfest zu gestalten und einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an den gesellschaftlichen, rechtlichen, aber auch technischen Entwicklungen, um hiermit Schritt halten zu können. Damit ist er eine entscheidende Weichenstellung dafür, die Regelungen für Beamte ein Stück weit demografiefest, aber auch attraktiver zu machen. Wir wollen auch für die Zukunft eine leistungsstarke Verwaltung in Thüringen sicherstellen. Nun freue ich mich auf einen fundierten Diskussionsprozess, sofern das an den Ausschuss verwiesen wird, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Müller. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Ich habe vernommen, dass Ausschussüberweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung gewünscht ist. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen, die beantragt werden? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Ausschussüberweisung des Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 10. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14 in gemeinsamer Beratung der Teile Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9252 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2022 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9251 dazu: Jahresbericht 2024 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/10257 dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 8/49 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/1314 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/9253 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/1315 Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu beiden Anträgen: Herr Abgeordneter Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sagt man so schön: Das Beste zum Schluss – heute noch mal die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Jahr 2022. Ich beginne zunächst mit der Entlastung der Landesregierung. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Drucksache 7/9251, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/9252, der Jahresbericht 2024 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 in Drucksache 7/10257 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 in Drucksache 8/49 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Wir hatten im Ausschuss eine ausführliche Beratung und konnten da auf die Expertise der Ministerien und des Rechnungshofs zugreifen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022, dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 in seiner 4. Sitzung am 8. November 2024, in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024, in seiner 9. Sitzung am 23. Januar 2025, in seiner 13. Sitzung am 27. Februar 2025 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2025 beraten. In unserer letzten Sitzung lagen uns dann auch zwei Änderungsanträge vor, einer von der Fraktion Die Linke und einer von den Koalitionsfraktionen. Diese wurden entsprechend abgestimmt. Es liegen Ihnen hierzu auch die Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses in schriftlicher Form vor. Ich verweise hier auf die Drucksache 8/1314. Ich komme nun zur Beschlussempfehlung: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 – Drucksachen 7/10257 und 8/49 – Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II. zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten. Ich habe hier schon darauf verwiesen, dass wir entsprechende Feststellungen und Forderungen gefasst haben. Ich möchte ergänzend auch noch einmal darauf hinweisen, dass Sie in Vorlage 8/552 unter anderem einen Hinweis auf die Unterlagen der 7. Wahlperiode hatten, die Ihnen auch entsprechend vorliegen. Ich komme jetzt zum Schluss zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 7/9253 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 in Vorlage 7/6002 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 in seiner 4. Sitzung am 8. November 2024, in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024, in seiner 9. Sitzung am 23. Januar 2025, in seiner 13. Sitzung am 27. Februar 2025 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2025 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch mal im Namen des Ausschusses beim Thüringer Rechnungshof und natürlich bei den zuständigen Ministerien herzlich bedanken, die uns mit Rat und Tat in den Beratungen zur Seite standen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck, für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Ich eröffne nun die Aussprache und rufe Abgeordnete Nauer für die Fraktion der AfD auf.

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Brunhilde Nauer AfD

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer an den Bildschirmen – auf der Tribüne sitzen ja nicht mehr viele –, sehr geehrte Kollegen! (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nicht per- sönlich nehmen!) Ja, doch. Ich hoffe, dass ich heute nicht die letzte Rednerin zur Entlastung des Haushalts 2022 bin. Ich hoffe, einige Fraktionen werden sich vielleicht noch darum bemühen, einiges zu der Entlastung zu sagen. Vielleicht kommt das noch. Wir stellen fest, dass der Haushalt 2022 statt mit dem geplanten Defizit heute um 1,018 Milliarden Euro positiver als erwartet abschloss. Statt einem geplanten Minus von 342 Millionen Euro lieferte uns der Jahresabschluss ein sattes Plus von 676 Millionen Euro. Für dieses Ergebnis kann sich aber niemand rühmen. Dafür war mal wieder ein Ausführungsversagen der alten Landesregierung ursächlich. (Beifall AfD) Die rot-rot-grüne Landesregierung saß im Bereich der Investitionen vor vollen Trögen, sprich gut ausgestatteten Investitionstiteln, aber es wurde nichts mit den eingestellten Mitteln gemacht. So blieben von eingestellten 249,3 Millionen Euro für Baumaßnahmen 61,5 Millionen Euro liegen. Und im Bereich „Sonstige Ausgaben für Investitionen“ blieben von 1,6 Milliarden Euro 260,5 Millionen Euro ebenfalls liegen. Wo könnte Thüringen sein, wenn die alte rot-rot-grüne Landesregierung einfach ihren Regierungsauftrag erfüllt hätte? (Beifall AfD) Seit dem Jahr 2022 bis heute hören wir, dass der Haushaltsausgleich nur unter Einsatz aller Reserven gelingt und solche Reserven dann aber nicht mehr zur Verfügung stünden. Wenn Sie, liebes Publikum oder Zuhörer, zu den jährlich treuen Zuhörern gehören, sollte Ihnen aufgefallen sein, dass man immer jährlich für das übernächste Jahr genau das behauptet. Auch im Jahr 2022 und im darauffolgenden Haushaltsjahr 2023 plante die alte Regierung unter der SPD-Finanzministerin Taubert ins Soll, und zwar in die Null. Steht dann aber zum Ende des Haushaltsjahres das Ist des laufenden Jahres fest, muss man das revidieren. Plötzlich war und ist dann doch wieder Geld in der Rücklage. Im Jahr 2022 waren es sage und schreibe 1,018 Milliarden Euro mehr, wie ich schon eingangs erwähnte. Hier wurde und wird immer wieder eine Bedrohungslage aufgebaut. In die gleichen Fußstapfen ist übrigens nunmehr auch die neue Finanzministerin Katja Wolf getreten. Mit dem im Jahr 2022 überraschend eingefahrenen Überschuss war eine zusätzliche Schuldentilgung von fast 158 Millionen Euro möglich. Warum erwähne ich das? Diese Tilgung eröffnet über § 2 Abs. 7 in Verbindung mit Absatz 1 der jährlichen Thüringer Haushaltsgesetze der Landesregierung die Möglichkeit, bis zum Ende des übernächsten Haushaltsjahres wieder Kredite in gleicher Höhe aufzunehmen. Das heißt, einige neue Protagonisten in diesem Hause sollten sich mit den bestehenden Kreditaufnahmegegebenheiten beschäftigen, statt alternative Finanzierungsmöglichkeiten mit externen Beratern zu erörtern. Ich komme zurück zu den Landesrücklagen. Man sollte, wenn man als Thüringer das Märchen von den aufgezehrten Rücklagen hört, wissen, dass es neben der allgemeinen Rücklage noch einige weitere Rücklagen gibt. Laut Haushaltsabschluss 2022 betrugen diese neben der Haushaltsrücklage inklusive denen der Thüringer Hochschulen zum 31.12.2022 765,2 Millionen Euro. Eines muss man immer vor Augen haben, wenn man wie die CDU sowie sämtliche Vertreter der Parteien zu meiner linken Seite und auch das neue BSW es als eine Katastrophe darstellt, in eine Rücklage zu greifen: Eine Rücklage, auch die allgemeine Rücklage, hat man nur deshalb, weil man irgendwann in der Historie mehr Einnahmen – auch aus der Kreditaufnahme – als Ausgaben – auch aus der Kreditrückführung – hatte. Wo ist hier das Problem, Investitionen aus Rücklagen zu tätigen? Dafür hat man sie gebildet. (Beifall AfD) Nicht entlasten können wir die alte Landesregierung heute, und da weise ich darauf hin, insbesondere auch wegen im Haushaltsjahr auferlegter Globaler Minderausgaben in Höhe von 330 Millionen Euro. Diese waren auch mit Initiative der CDU veranschlagt worden und wurden zu einem wahren Gestaltungseldorado für Rot-Rot-Grün, da es keinerlei Vorgaben gab, wo die Einsparungen erfolgen sollten. Die Rot-Rot-Grünen haben natürlich nicht bei den Ideologieprojekten gespart. Sie haben natürlich nicht bei ihrem parteipolitischen Vorfeld, der sogenannten steuergeldfinanzierten Zivilgesellschaft, gespart. Sie haben dort gespart, wo es draußen wirklich wehtut: beim Bürger. (Beifall AfD) Das heißt in Zahlen: 60,9 Millionen Euro siedelte man als Globale Minderausgabe bei kommunalrelevanten Titeln an. Neben zahlreichen anderen Titeln waren mit sage und schreibe in Summe 5,775 Millionen Euro insgesamt sechs Titel im Kapitel 03 18 – Brand- und Katastrophenschutz – betroffen. Ich höre Sie hier alle noch im Rund, Ihre Empörung im Dezember 2023, als Sie meiner Fraktion einen unmöglichen, skandalösen Umgang mit Feuerwehrinvestitionsmitteln vorwarfen, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da waren Sie gar nicht da!) als wir vorschlugen, die Mittel über die allgemeine Investitionspauschale an die Kommunen herauszugeben. Die Landesregierung behauptete einfach, dass man auf strikte Auskehrung der Mittel achte. Lassen wir Fakten sprechen: Es blieben 2022 im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes Mittel liegen. Im Kapitel 03 18 – Brand- und Katastrophenschutz – betrug das Ist-Ergebnis mit allen Ausgaben 23,3 Millionen Euro bei eingestellten Mitteln für dieses Haushaltsjahr von 32,25 Millionen Euro. Und von den liegen gebliebenen 9 Millionen Euro waren – wie eingangs gesagt – 5,775 Millionen Euro durch die hier ausgebrachte Globale Minderausgabe verursacht. Es ist wirklich erschreckend, dass die Landesregierung auch nach 2022 keine Lernkurve im Bereich der Globalen Minderausgabe hatte. Nach 2022 erfuhren erneut die Haushalte 2024 und 2025 Globale Minderausgaben. Damit wurde die Budgethoheit des Landtags erneut an die Regierung abgegeben. Darin zeigt sich, wie ernst die anderen Fraktionen den Rechnungshof nehmen, der das, neben meiner Fraktion, bemängelt hat. Solange das so weiterläuft, wird es mit uns keine Entlastung geben. Natürlich kritisiert auch der Rechnungshofbericht 2024 für das heute behandelte Haushaltsjahr 2022 zum x-ten Mal die Fördermittelvergabe des Freistaats. Das Thema „Fördermittelindustrie“ ignoriert die alte Landesregierung sogar noch nach dem Sonderbericht des Rechnungshofs mit dem Titel „Abbau von Vollzugs- und Verfahrensdefiziten bei der Verwendungsnachweisprüfung“ vom 24.06.2022. Die alte Landesregierung hat sich beständig geweigert, etwas an den diesbezüglichen Kritikpunkten des Rechnungshofs zu ändern. Auf Nachfrage meiner Fraktion zur Konsolidierung der Fördermittelprogramme an die neue Finanzministerin Frau Wolf in der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss wurde uns mitgeteilt, dass sie kein Paket von Vorarbeiten zur Konsolidierung der Programme der alten Landesregierung vorgefunden habe. Diese Aufgabe soll nun die neue Haushaltsstrukturkommission leisten. Entlastung hat die alte Landesregierung also auch für eine solche Minderleistung bei den Fördermitteln nicht verdient. Ich möchte noch auf das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zu sprechen kommen. Wie auch der Rechnungshof auf Seite 27 fortfolgende seines Berichts 2024 feststellt, wurde die Zuführung zum zweckerweiterten Sondervermögen Corona/Energiekrise ohne tatsächlichen Bedarf aus der allgemeinen Rücklage finanziert. Damit wurde der Grundsatz der Jährlichkeit verletzt. Welch Überraschung! Genau dieses hatte meine Fraktion in den Haushaltsverhandlungen 2022 bemängelt und mit einem Antrag zum Haushalt 2022 gerügt, dass dem ohnehin prall gefüllten Säckchen des Sondervermögens weitere Mittel zugeführt werden. Am Ende 2022 waren 411 Millionen Euro im Sondervermögen. Die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Jährlichkeit, bestätigt auch durch das Bundesverfassungsgericht, wurden verletzt. Dem CoronaSondervermögen fehlt von Anbeginn die unter Gesichtspunkten der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz, auch in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Auch beim Sondervermögen war die alte Landesregierung also komplett beratungsresistent. (Beifall AfD) Sie nahmen nicht einmal den Rat des Wissenschaftlichen Dienstes zum Gutachten WD 15/21 an, welches am 10.01.2022 veröffentlicht wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, während es den anderen Fraktionen des Hauses gleichgültig war, ob in Thüringen eine verfassungs- und rechtskonforme Haushaltspolitik betrieben wird, hat meine Fraktion die Prinzipien der rechtsstaatlichen Haushaltsführung verteidigt. Man hat geglaubt, das beiseitewischen zu müssen. Daher werden wir eine nicht rechtsstaatskonforme Haushaltsführung auch nicht im Nachhinein entlasten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nauer. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf.

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Janine Merz SPD

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die Beratung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 ist wie alle Entlastungsverfahren der vergangenen Jahre kein bloßer formaler Akt, auch wenn sie manchmal sehr bürokratisch daherkommt. Sie ist ein zentrales Element parlamentarischer Kontrolle, ein Ausdruck demokratischer Verantwortung und gelebter Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit. Der Thüringer Rechnungshof hat mit seinem Jahresbericht erneut eine wertvolle Grundlage für die Beratung geschaffen, unabhängig, präzise und kritisch. Er zeigt Stärken, aber eben auch Schwächen im Verwaltungshandeln auf. Genau darin liegt der Sinn dieser Debatte, nicht nur eine Bilanz mit bloßen Zahlen aufzustellen, sondern auch aus der Vergangenheit zu lernen und für die Zukunft Konsequenzen zu ziehen. Die Entlastung bedeutet daher keine kritiklose Zustimmung, sondern das parlamentarische Signal, dass mit den öffentlichen Geldern im Großen und Ganzen regelgerecht, gesetzestreu und effizient umgegangen wurde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2022 – das haben wir schon in der Einbringung gehört – ist formell korrekt, wirtschaftlich ordentlich und politisch vernünftig mit einem positiven Finanzierungssaldo von rund 676 Millionen Euro abgeschlossen worden. Wir konnten also unsere Rücklagen stärken und bestehende Schulden weiter tilgen. In Zeiten multipler Krisen wie in 2022 ist das ein haushaltspolitisches Signal von Gewicht und heißt ganz klar, es wurde klug reagiert und in den entscheidenden Momenten Verantwortung übernommen. Dennoch müssen wir uns in der gegenwärtigen Zeit die zentralen Herausforderungen vor Augen führen, die unsere mittelfristige Finanzpolitik betreffen und auf die auch der Thüringer Rechnungshof in seinem Jahresbericht hinweist. Ja – und da stimme ich dem Rechnungshof ausdrücklich zu –, wir müssen solide haushalten, aber – und das ist auch jetzt umso wichtiger für diese Landesregierung – wir müssen keine Politik des Kaputtsparens hinlegen. Natürlich schlägt der Rechnungshof auch kritische Stimmen an, vor allem in den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, die Beachtung finden müssen. Moniert wird zum Beispiel die Fachaufsicht und Steuerung in den Ressorts, etwa bei der Gewässerunterhaltung, dem BAföG-Vollzug oder der Pflegeförderung. Der Forderung nach konsequenteren Strukturen und aussagekräftigeren Erfolgskontrollen schließen wir uns natürlich an, um das Regierungshandeln noch effektiver zu machen. Insbesondere beim BAföG muss es uns gelingen, den hohen Bearbeitungsaufwand zu minimieren, um den betreffenden Studierenden lange Wartezeiten zu ersparen. (Beifall SPD, BSW) Die Unterstützung der Studierendenwerke ist hierbei unerlässlich. Ein weiteres zentrales Thema im Jahresbericht des Rechnungshofs betrifft die Entwicklung und Instandsetzung unserer Landesstraßen. Der Rechnungshof weist hier deutlich auf ein strukturelles Problem hin: den schleichenden Substanzverlust unseres Straßennetzes. Die Kritik ist berechtigt und sie trifft einen Punkt, den wir uns immer wieder auch hier im Hohen Haus ins Gedächtnis rufen. Wer Straßen verfallen lässt, riskiert nicht nur Infrastruktur, sondern auch soziale Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum und Sicherheit im Verkehr. Das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur kommt deshalb genau auch zur richtigen Zeit und setzt ein starkes Signal für langfristige Investitionen auch in die Thüringer Straßen. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle dem Thüringer Rechnungshof für die Erarbeitung des umfangreichen Berichts, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für die engagierte und gute Arbeit auch im Jahr 2022. (Beifall SPD) Ich danke ganz ausdrücklich auch der damaligen Finanzministerin Heike Taubert und den Bediensteten im Finanzministerium für die hervorragende Arbeit auch der letzten Jahre. Namens der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächsten rufe ich für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Hande auf.

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Ronald Hande Die Linke

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo fange ich an bei 14 Minuten? Nein, Spaß beiseite. Also die gesamte Debatte zur Entlastung für das Jahr 2022 hat ja nun doch etwas länger gedauert. Kollege Kowalleck führte in seiner Berichterstattung den umfänglichen Diskussionsprozess, den wir im HuFA hatten, an. Es gab – und das darf ich verraten – nicht ganz so viele Differenzen wie in den vergangenen Jahren, was in der Konsequenz dann dazu führte, dass wir entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeiten konnten und wir – das darf ich an der Stelle schon mal jetzt verraten – dieser Entlastung entsprechend auch zustimmen werden. Ich möchte aber dennoch die Gelegenheit nutzen – jetzt sind es noch 13 Minuten – zwei Punkte anzusprechen. Der eine Punkt ist das Thema „BAföG“. In dem Jahresbericht 2024 können wir lesen, dies sei in einer konzeptionellen Krise. Immer weniger Studierende nehmen diese Förderung in Anspruch, in mehreren Bundesländern nicht mal mehr 10 Prozent – in Thüringen sind es 9 Prozent. Demgegenüber kostet die Umsetzung in Thüringen, also die Verwaltungsausgaben, 4,1 Millionen – also im Jahr 2022 – bei einem Fördervolumen von ca. 88 Millionen Euro, und dies bei einer Studierendenzahl von ca. 140.000 seit Neuestem, was gegenüber den Jahren davor etwa eine – grob gerundet – Verzehnfachung ist. Das führt natürlich zu Schwierigkeiten, insbesondere bei der Antragstellung und Bearbeitung. Das können viele von Ihnen auch aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen bestätigen. Normal sind wohl im BAföG Bearbeitungszeiten von sechs Wochen vorgesehen. Ich glaube, wir liegen hier momentan eher bei sechs Monaten. Hier wurden auch durch uns als Haushaltsgesetzgeber Maßnahmen eingebracht und auch die Landesregierung schreibt in dem Bericht, dass sich die Wirksamkeit der vom Studierendenwerk eingeleiteten Maßnahmen erst in einigen Monaten zeigen wird. Ich hoffe nun, dass dies alsbald der Fall sein wird. Aus diesem Grund haben wir auch in der Beschlussempfehlung mit eingearbeitet, eingebracht, dass wir im HuFA dazu bitte bis zum 30.09. einen entsprechenden Bericht seitens der Landesregierung haben möchten. Ein weiterer Punkt ist im Bericht ebenfalls aufgefallen und das hatte die Kollegin Merz auch schon thematisiert. Die Überschrift des Rechnungshofs lautet dazu: „Dem Substanzverlust der Landesstraßen entgegenwirken“. Es sind hier über 4.000 Kilometer Straßen in der Baulast des Landes. Hier fordert der Rechnungshof neben einer weiter auszubauenden finanziellen Unterstützung – der Rechnungshof schreibt nicht „fordern“, er erwartet es von der Landesregierung – eben auch mehr Personal für die Erhaltung der Landesstraßen, sprich in der Straßenbauverwaltung. Bei einem im Bericht herbeigezogenen Qualitätsszenario fehlen laut Thüringer Rechnungshof etwa sechs bis zehn Stellen. Andererseits mahnt der Rechnungshof immer wieder an anderen Stellen zum Personalabbau und Einsparungen im Landeshaushalt. Ich will hier keine Debatte um Einsparungen im investiven Bereich aufmachen, aber das Paradoxon beim Personal muss noch einmal erwähnt werden. Laut Benchmark haben wir im Vergleich mit anderen Bundesländern gemessen an der Einwohnerzahl circa 2.000 Lehrerinnen- und Lehrerstellen und 500 Polizisten zu viel. Nun will natürlich niemand in diesem Bereich Einsparungen vornehmen, aber da frage ich mich dann doch: An welcher Stelle denn dann? Etwa bei der Bauverwaltung? Da widerspricht die eine Aussage der anderen. Hierzu – und damit möchte ich die Schlusskurve kriegen – soll natürlich auch die angedachte Haushaltsstrukturkommission, die ich auch an der Stelle noch mal thematisieren möchte, einen entsprechenden Umgang für die Zukunft erarbeiten. Ich bin sehr gespannt auf die Vorschläge in Bezug auf Personal, auch auf die inhaltliche Mitwirkung des Thüringer Rechnungshofs an der Stelle. Ich ahne jedoch, dass dies erst noch eine Weile dauern wird, denn als nächsten Tagesordnungspunkt – soweit das meinem Kenntnisstand entspricht – wird sich die Haushaltsstrukturkommission mit den Streichungspotenzialen bei den Förderprogrammen des Freistaats befassen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Für den Augenblick kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir der Beschlussempfehlung zustimmen und damit der Landesregierung die Entlastung erteilen werden. Gleiches gilt selbstverständlich für den Tagesordnungspunkt 14 b, die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Wer aus meiner Fraktion noch möchte, ich habe noch 9 Minuten. (Heiterkeit und Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Ich habe eine weitere Wortmeldung vernommen, Frau Abgeordnete Jary. Sie haben 17 Minuten und 40 Sekunden.

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Ulrike Jary CDU

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Herr Präsident, liebe Kollegen, keine Sorge, ich kann es ganz kurz machen. Mich hat einfach nur der Wortbeitrag der AfD-Fraktion nach vorn getrieben. Ich bin doch sehr verwundert, dass die Möglichkeit, die dieser Bericht des Rechnungshofs einer Oppositionspartei bietet, nämlich zwölf Feststellungen über alle Einzelpläne hinweg, nicht genutzt worden ist. Sie haben hier zwar groß ausgeführt, warum Sie nicht entlasten können, und das ist ja auch Ihr gutes Recht, aber Sie haben sich ausschließlich auf den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und nicht auf die konkreten Feststellungen und Bemerkungen des Rechnungshofs bezogen. Wir haben dazu von Ihnen nichts im HuFA gehört. Es wurde kein Antrag zur Beschlussempfehlung gestellt. Ich bin dankbar, dass Herr Hande das jetzt auch noch mal gesagt hat. Das ist wichtig und das ist auch richtig. Es ist eigentlich – ich verrate es Ihnen jetzt mal – ein ganz tolles Mittel und eine gute Möglichkeit für die Opposition. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Gibt es weitere Wortmeldungen? Redezeit ist ausreichend zur Verfügung. Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag der Landesregierung. Wer der Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Bei 3 Enthaltungen aus der Fraktion des BSW. Damit wurde mehrheitlich entlastet. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden. Ich komme nun zur Abstimmung des Antrags des Landesrechnungshofs. Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen AfD, CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei 3 Enthaltungen aus der Fraktion des BSW ist auch hier die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen, damit auch die Entlastung für den Landesrechnungshof. Nun sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung angekommen – kurz nach 19.00 Uhr. Ich möchte noch den Hinweis geben, dass sich 5 Minuten nach dem Ende dieser Sitzung der Freundeskreis Frankreich konstituiert, und zwar im Raum 104. Ein weiterer Hinweis: Um 19.30 Uhr habe ich gemeinsam mit den Vizepräsidentinnen und dem Vizepräsidenten zu einem kleinen Sommerausklang hier gleich gegenüber im Innenhof eingeladen, auf eine Bratwurst, auf ein kühles Getränk, um dann auch den Sommer in spe wahrzunehmen und vielleicht noch die Gelegenheit zu nutzen, ein paar gute Gespräche zu führen. Also da auch noch mal eine ganz herzliche Einladung in meinem Namen, aber auch im Namen der Vizepräsidentinnen und des Vizepräsidenten. Damit schließe ich die heutige Sitzung und freue mich nachher auf unseren gemeinsamen Abend. (Beifall BSW)

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