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Vivien Rottstedt

AfD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir als AfD-Fraktion das Ziel, die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern in Thüringen ausdrücklich zu untersagen. Hierzu soll § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes um einen Absatz 3 ergänzt werden, der die Erhebung der Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr, insbesondere im Zusammenhang mit Speisen und Getränken zum Mitnehmen, untersagt. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, wonach kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich verfassungsgemäß sein können. Diese Öffnung führt in der Praxis allerdings zu einer Reihe neuer Probleme. Sie schafft Unsicherheit für Kommunen, einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft und die Gefahr einer Zersplitterung der steuerlichen Rahmenbedingungen im Land. (Beifall AfD) Das zeigt sich insbesondere auch am Beispiel Tübingen. Dort wurde erstmals in Deutschland eine Verpackungssteuer eingeführt. Die Gastronomen berichten seither von umfangreichem Verwaltungsaufwand, hohen Umstellungskosten und einem steigenden Druck auf kleinere Betriebe. Eine wissenschaftliche Auswertung der Universität Tübingen belegt zudem, dass der gewünschte Lenkungseffekt nur sehr begrenzt eingetreten ist. Auch in Konstanz wurde die Steuer mittlerweile eingeführt und in vielen weiteren Städten ist sie bereits in Planung. Auch in Thüringen gibt es einige Kommunen, die sich bereits mit Anträgen zur Einführung einer solchen Steuer beschäftigen müssen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Su- per!) Es besteht daher die Gefahr, dass in Thüringen ohne eine gesetzliche Klarstellung mittelfristig ebenfalls ein Flickenteppich an kommunalen Sondersteuern kommt, was gerade für überregional tätige Betriebe eine große Herausforderung darstellt. Unser Gesetzentwurf soll hier Rechtssicherheit schaffen. Er schützt die Kommunen vor politischem und organisatorischem Druck, Regelungen umzusetzen, die nur mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden wären. Der Entwurf schützt zugleich die Wirtschaft und die Bürger vor zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen, die in ihrer Wirkung weder effizient noch sozialverträglich sind. Ich freue mich daher auf die Debatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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