thueringer-landtag.de ↗

Bausewein

19.06.2025 Sitzungen 8/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des § 10 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sieht die Aufnahme einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe für die Feuerwehren vor. Konkret soll die Übernahme von freiwilligen Leistungen in der organisierten Ersten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts durch sogenannte First-Responder-Einheiten in den Feuerwehren ermöglicht werden. Diese könnten laut dem Gesetzantrags nach Zustimmung durch die Gemeinde und in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Rettungsdiensts aufgestellt werden. Die freiwilligen Helfer in den First-Responder-Einheiten der Feuerwehren sollen den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen rechtlich nicht gleichgestellt werden. Insbesondere soll die Freistellungsverpflichtung nach § 14 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz für diese freiwilligen Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Begründet wird die Notwendigkeit zur Gesetzesänderung unter anderem mit der fehlenden Rechtssicherheit für die Gemeinden, die bereits First-Responder-Einheiten in ihren Feuerwehren aufgestellt haben. Zudem erhofft sich die antragstellende Fraktion, dass sich mit der Gesetzesänderung eine flächendeckende Struktur von entsprechenden Einheiten oder Gruppen bei den Feuerwehren entwickelt. Meine Damen und Herren, in Thüringen existieren bewusst keine fachgesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung und Vorhaltung von First-Responder-Strukturen bei den Feuerwehren im Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetz. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, den Rahmen für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe zu setzen. Sofern sich eine Gemeinde dazu entscheiden möchte, über die zu erfüllenden Pflichtaufgaben hinaus zusätzliche freiwillige Hilfeleistungen im medizinischen Bereich zu erbringen, kann sie dies schon jetzt tun. Dazu bedarf es keiner Regelung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Die bislang existierenden FirstResponder-Einheiten wurden von den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung gebildet. Die zusätzlichen freiwilligen Leistungen werden im eigenen Wirkungskreis entweder durch die Gemeindefeuerwehr selbst oder durch Vereine bzw. Vereinigungen erbracht, die sich der Strukturen der Gemeindefeuerwehr bedienen. Da die öffentlichen Feuerwehren rechtlich unselbstständige Einrichtungen der Gemeinde sind, ist für eine solche zusätzliche freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr schon jetzt die Zustimmung oder Anordnung der Gemeinde erforderlich. Aufgrund des Tätigwerdens außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die freiwilligen Helfer solcher First-Responder-Einheiten den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen rechtlich nicht gleichgestellt und sollen nach dem Gesetzesantrag der AfD auch künftig nicht gleichgestellt werden. In der Gesamtbetrachtung kann ich daher nicht erkennen, welche Rechtsunsicherheit zurzeit in Thüringen besteht und welchen Mehrwert die von der AfD vorgeschlagene Regelung gegenüber der derzeitigen Rechtslage hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit mit dem Gesetzesantrag bezweckt wird, dass künftig eine flächendeckende Struktur von entsprechenden First-Responder-Einheiten bei den Feuerwehren entwickelt wird/zu entwickeln ist, weise ich darauf hin, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für die Gemeinden bereits ein breites Spektrum von Pflichtaufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnehmen. Daher sind sie nur eingeschränkt in der Lage, zusätzliche Leistungen im medizinischen Bereich zu übernehmen. Die hinter dem Gesetzesantrag stehende Intention, das sogenannte therapiefreie Intervall, das heißt den Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts, durch organisierte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu überbrücken und damit in Not geratenen Menschen insbesondere mit Reanimierungsmaßnahmen zu helfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Jedoch wird dazu in Thüringen und auf der Bundesebene ein anderer Weg beschritten. Wie sich sicherlich der eine oder andere Abgeordnete noch erinnern kann, wurde gerade diese Frage bereits in der letzten Legislaturperiode bei der Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2023 diskutiert. Im Ergebnis der parlamentarischen Beratung hatte sich der Thüringer Landtag dazu entschieden, in § 14 Abs. 6 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes die Regelung einzuführen, dass die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdiensts in den Zentralen Leitstellen Schnittstellen für eine auf einer digitalen Anwendung beruhende Ersthelferanimierung für mobile Endgeräte erproben können. Ziel dabei soll sein, dass Ersthelfer, die sich zuvor freiwillig bei einer App eines Anbieters registriert haben, in wenigen Sekunden oder Minuten zum Notfallort entsandt werden, um bei Herz-Kreislauf-Stillständen die notwendigen Sofortmaßnahmen wie Herzdruckmassage, Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen. Die Einführung von solchen Smartphone-basierten Ersthelferalarmierungen wurde in den vergangenen Jahren bundesseitig durch Projektförderungen finanziell unterstützt. Mittlerweile gibt es bundesweit mehrere Anbieter wie die Vereine Region der Lebensretter e.V. oder Mobile Retter e.V., bei denen sich Ersthelfer registrieren können, um im Ereignisfall bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts einen wichtigen Beitrag zum Überleben einer in Not geratenen Person zu leisten. Derzeit wird auf der Bundesebene im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung diskutiert, wie dazu eine möglichst flächendeckende Lösung für ganz Deutschland aussehen kann. Wie Sie sehen, wird in Bezug auf die Einbindung von Ersthelfern zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls eine andere Zielrichtung verfolgt, als es der Gesetzesantrag der AfD vorsieht. Deshalb sehe ich momentan keinen Bedarf, den Antrag im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung näher zu beraten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗