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Dorothea Marx

SPD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich weitgehend auf das beziehen, was Kollege Schard schon sehr ausführlich und richtig in juristischer Hinsicht ausgeführt hat, aber auch auf die eben gehörte Rede. Damit kann ich jetzt gleich mal anfangen, FakeNews im Beitrag der AfD zu korrigieren. Es wurde eben wahrheitswidrig behauptet, Bayern würde ein solches Entschädigungsgesetz schon haben und würde Bußgelder erstatten. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Das war auch Gegenstand der Anhörung, was in Bayern gemacht wurde. Bayern hat gesagt, wir verzichten darauf, jetzt noch weite offene Verfahren fortzuführen, aber eine Rückerstattung bezahlter Bußgelder gibt es dort ausdrücklich nicht – nur mal so zum Wahrheitsgehalt Ihrer Reden. Dann haben wir nun schon sehr viel gehört bzw. wenn man sich mit der Rechtsordnung mal auseinandersetzt oder auch mit der Pandemie, das war eine super schlimme Zeit für uns alle. Das hat niemanden sehr begeistert, was da für Begrenzungsmaßnahmen getroffen wurden, aber sie entsprachen eben doch dem damals herrschenden Erkenntnisstand in Wissenschaft und Medizin. Das war ein neues Virus, mit dem man sich konfrontiert sah, mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Wir hatten erschreckende Statistiken, auch aus Italien zum Beispiel, über die Todesfälle, und es war geboten zu handeln. Der Thüringer Landtag hat sich da übrigens noch besondere Gedanken gemacht, wie man das möglichst transparent tun kann, indem man nicht nur die Bundesvorgaben einfach eins zu eins umsetzt, sondern es eine Satzungsbefugnis, eine entsprechende Regelungsbefugnis der Landesregierung gab und sogar ein Beteiligungsverfahren des Parlaments. Dieses Beteiligungsverfahren wurde quasi dann im Ältestenrat vollzogen, das war sogar öffentlich. Und die Sitzungen, in denen es dann darum ging, ob die Verordnungen, die das Land dann aufgesetzt hat, eben auch hier verhältnismäßig, rechtmäßig nach dem damaligen Stand sind, das war Gegenstand öffentlicher Debatten. Da gab es sogar eine Liveübertragung im Netz der entsprechenden Sitzungen hier des parlamentarischen Beteiligungsgremiums. Da ich selber in diesem Gremium auch sitzen durfte, kann ich Ihnen hier – Überraschung! – erzählen, dass es auch sehr viele Sitzungen gab. Da hat sich die AfD keineswegs gegen die Maßnahmen ausgesprochen, die umgesetzt wurden, sondern allenfalls enthalten – so viel mal zur Wahrheit. Wenn man die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bewertet, dann kommt es immer maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme zu dem Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurde, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn gewesen ist. Und damit ist nicht nur intern ein Gremium des Thüringer Landtags befasst worden, sondern darum gab es auch Rechtsstreitigkeiten, die mittlerweile auch schon bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen sind und zur weit überwiegenden Zahl dazu geführt haben, dass die Maßnahmen, die getroffen worden sind, so hart sie sich individuell auf die menschliche Situation ausgewirkt haben mögen, dennoch rechtmäßig, verhältnismäßig und geeignet waren. Wir haben auch hier im Landtag in der letzten Legislatur sehr viele Debatten gehabt. Ich erinnere mich zum Beispiel auch an eine Situation, als Ihr Fraktionsführer, der jetzt heute nicht da ist, hier oben auf dem Balkon stand, als es um angeblich unkalkulierbare Impfrisiken ging, und er wirklich hier uns allen zugerufen hat: Sie – und da meinte er die anderen Fraktionen – sorgen dafür, dass jetzt die Herz-Muskel-Entzündung zur Volkserkrankung Nummer eins werden wird wegen der Impfpflicht. Nur mal so zur Erinnerung. Deswegen sollte man sich da vielleicht mal ein bisschen bescheidener verhalten und sich dann eben darauf beziehen, was Wissenschaftler sagen. Das tun Sie nicht, Sie verballhornen bzw. verunglimpfen Wissenschaft und auch die Justiz, indem Sie hier zum Beispiel in Ihrem Vortext zum Gesetzentwurf darauf rekurrieren, dass „die weitgehenden Grundrechtsbeschränkungen in Kombination mit einem oft ins Leere laufenden Rechtsschutz einen Ausnahmezustand“ herbeigeführt hätten, „der mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht vereinbar“ gewesen sei. Und dann schreiben Sie auch noch direkt gegen die dritte Gewalt, die unabhängigen Gerichte, gerichtet: „Nicht nur die Politik, sondern auch die Rechtsprechung legte als Kriterium ihrer Entscheidungen bezüglich der Maßnahmen in der Regel unkritisch die Einschätzungen von Regierungseinrichtungen […] zugrunde. So folgten Politik und weitgehend auch die Rechtsprechung […] nicht belastbaren Auffassung[en]“. Das ist einfach komplett unseriös und selbsterklärend daneben. Aber daran ist Ihnen ja gar nicht gelegen, hier wirklich nach Gerechtigkeit zu suchen, sondern es geht eben darum, jetzt mal wieder hier populismusmäßig voranzugehen und dann eben zu sagen: Alles, was da war, war illegal und von vornherein daneben. So geht seriöse Politik nicht, aber das ist ja auch gar nicht Ihr Anspruch. (Beifall BSW, SPD)

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