Wiebke Muhsal
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Herr Präsident, zur Geschäftsordnung!
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes