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Jonas Urbach

CDU 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Ja, Sie haben das überhört. Ich habe am Anfang gesagt, dass die Zustimmung zu diesem Gesetz in der Form nach meinem Dafürhalten so nicht erfolgen kann, weil einfach zu viel an diesem Gesetz fehlt und ich der Meinung bin, dass wir das hier nicht so in den Gang bringen sollten, ohne das vorher vernünftig besprochen zu haben. Sie erinnern sich daran, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz zwei Jahre in Anspruch genommen hat, bevor es den Landtag erreicht hat. Das war im vorparlamentarischen Raum, wenn man so möchte. Die beteiligten Ministerien haben das intensiv mit den sogenannten Stakeholdern besprochen. Und ich würde auch hier dazu raten, dass wir das in vernünftiger Art und Weise vorbesprechen und uns dann einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, im besten Falle von dem Innenministerium, das zuständig ist, der umfassender ist, denn – ich habe das ja versucht darzustellen – das Kernanliegen ist durchaus ein Thema. Das habe ich, denke ich, ausreichend gesagt. Allerdings ist Ihr Lösungsansatz nicht derjenige, den ich teile. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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