Müller
Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist heute bei dem Thema, was gerade besprochen wurde, oder auch den Emotionen, die damit hochgekommen sind, sicherlich kein einfacher Tagesordnungspunkt. Es ist auch etwas, dem man mit – ich sage mal – reinem Verwaltungshandeln oder Erklärungen des Verwaltungshandelns wahrscheinlich nicht gerecht wird. Insofern besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass es wichtig ist, diese Fälle zu überprüfen, und dass es insofern auch wichtig ist, Ergebnisse daraus zu erzielen. Die Schilderungen der Abgeordneten König-Preuss zu einem Sachverhalt, Herrn Klaus-Peter Kühn betreffend, haben, glaube ich, auch noch mal deutlich gemacht, welche Brutalität hier seitens der Täter vorgelegen hat. Als ich mir das Urteil durchgelesen habe, in dem die Schilderungen auch noch mal sehr deutlich sind, muss ich sagen, da kommt einem schon der Atem ins Stocken, weil es zeigt, welche Abartigkeit menschlichen Handelns an dieser Stelle vorgelegen hat. Insofern ist es natürlich von besonderem Interesse, dem nachzugehen, wie und insbesondere mit welcher Motivlage diese Taten begangen worden sind. Ich möchte eins gleich vorwegstellen – es ist ja auch schon angesprochen worden –: Die Umsetzung des Beschlusses des Landtags aus dem Jahre 2018 ist definitiv nicht optimal. Das kann man nicht bestreiten, denn ansonsten hätte das Gutachten im normalen Werdegang, im normalen Fortgang bereits tatsächlich vorliegen müssen. Warum das bis heute noch nicht der Fall ist, das möchte ich jetzt kurz in der Genese darstellen. Wie gesagt, der Thüringer Landtag hat in seiner 132. Sitzung im November 2018 die Landesregierung gebeten, diese oder mehrere Todesfälle, die bisher nicht staatlich als Fälle mit Opfern rechter Gewalt anerkannt worden sind, noch mal untersuchen zu lassen. Das betraf damals insgesamt neun Fälle. Herangezogen werden sollte ein externes wissenschaftliches Forschungsinstitut, welches die Überprüfung durchführen lassen sollte und in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fachjournalisten eine nochmalige Überprüfung vornehmen sollte.
