Müller
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir debattieren heute in der zweiten Lesung einen Gesetzentwurf, der vorsieht, allein im Freistaat Thüringen den 8. Mai, den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs, als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es steht außer Frage – und das hat ja auch gerade der Abgeordnete Quasebarth dargestellt –, dass der 8. Mai ein Tag von tiefgreifender historischer Bedeutung ist. Es ist ein Tag des Gedenkens, der Mahnung und auch der Dankbarkeit gegenüber all denjenigen, die zur Befreiung vom nationalsozialistischen Terror beigetragen haben. Gerade in Zeiten, in denen Demokratie, Menschenrechte und das historische Bewusstsein zunehmend unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, sich unserer Geschichte klar und verantwortungsvoll zu stellen. Der 8. Mai verdient Aufmerksamkeit in Schulen, in der politischen Bildung, im öffentlichen Diskurs. Aber genau deshalb halten wir es für nicht zielführend, wenn dieses Gedenken in Form eines Feiertags isoliert in einem einzigen Bundesland hier in Thüringen dauerhaft etabliert wird. Auch wenn das Land Berlin einzelne Jahrestage des 8. Mai zum Feiertag erklärt hat, sehen wir derzeit keinen Sinn in einer isolierten Lösung. Ein solcher Alleingang läuft Gefahr, das Anliegen zu fragmentieren, es regional zu beschränken und damit letztlich dem angestrebten Ziel entgegenzuwirken. Gedenken dieser Tragweite darf nicht föderal zersplittert, sondern muss national getragen sein.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ausreden findet ihr immer!) Ein bundesweiter Gedenktag mit abgestimmten Bildungs- und Erinnerungsformaten wäre aus unserer Sicht der angemessenere Weg, um der historischen Bedeutung und Verantwortung gerecht zu werden. Zudem erscheint es legitim, zu hinterfragen, ob ein arbeitsfreier Feiertag überhaupt das geeignete Instrument darstellt, um historisches Gedenken und eine gesellschaftlich breit getragene Erinnerungskultur zu befördern. Erinnerung lebt gerade nicht von freier Zeit, sondern von aktiver, inhaltlicher Auseinandersetzung. Sie benötigt ausreichend Räume und Formate für gemeinsamen Austausch und Debatten, nicht zuletzt in Bildungseinrichtungen, die an diesem Tag geöffnet sind und wichtige Beiträge dazu leisten, Geschichte lebendig zu halten und angemessen zu vermitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir das damit verbundene Gedenken ablehnen – ganz im Gegenteil. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil wir der Überzeugung sind, dass dieses Gedenken eine breitere Aufmerksamkeit verdient, eine bundesweite Lösung, eine gemeinsame Haltung, ein sichtbares Zeichen in allen Teilen Deutschlands. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, parteiübergreifend und verantwortungsvoll. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
