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Katharina König-Preuss

Die Linke 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Ich nehme gern die Redezeit der anderen Abgeordneten. Dann gibt es die Chance, über alle Todesfälle hier mal zu sprechen. – Spannend, dass da gelacht wird. – Heinz Mädel, Rolf Baginski, Ireneusz Szyderski, Karl Sidon, Mario Jödecke, Sandro Beyer, Jana G., Axel Urbanietz, Hartmut Balzke, Oleg Valger, Klaus-Peter Kühn und Mario K. – das sind die Menschen, die zumindest von zivilgesellschaftlichen Initiativen, von Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von Fachjournalistinnen/Fachjournalisten als Todesopfer rechter Gewalt gezählt werden. Der Einzige – das hatte ich schon erwähnt –, der bisher die Anerkennung hat, ist Karl Sidon. Ich will zwei der Fälle etwas ausführlicher vorstellen. Der eine ist Klaus-Peter Kühn. Klaus-Peter Kühn wird im Jahr 2012 in Suhl ermordet. Die Täter – drei Personen insgesamt – gehen mit bestialischer Brutalität vor, wirklich bestialischer Brutalität. Es wird unter anderem durch die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung festgestellt, die drei hätten – Zitat – „ihr Opfer nicht mehr als Mensch wahrgenommen“. In einem Gespräch mit der „Zeit“ sagte sie, die Täter hätten in der Verhandlung eine „sozialdarwinistische Lebenseinstellung“ offenbart. Sozialdarwinismus ist eines der Kriterien, um einen Mord, eine Tötung als Todesopfer rechter Gewalt einzuordnen. Ich will vielleicht etwas von dieser Brutalität – weil es mich erschreckt, dass hier vorhin gelacht wurde, als ich angefangen habe, über die Todesopfer zu sprechen – berichten, um deutlich zu machen, worum es geht, und vielleicht auch mal zu versuchen, etwas Mitgefühl für die Menschen, die von rechts ermordet wurden, zu erzeugen. Es geht um insgesamt fünf verschiedene Einzeltaten, die innerhalb dieses Mordes, innerhalb dieser Tötung stattfinden; wir hatten das auch im Untersuchungsausschuss der letzten Legislatur. Sie gehen in die Wohnung rein. Sie wollen von ihm Geld haben. Sie finden nicht genügend Geld – das ist der erste Anlass, um zuzuschlagen. Sie schlagen ihm mehrfach ins Gesicht. Aber das bleibt nicht alles. Und jetzt verlese ich, was wir auch im Untersuchungsausschuss verlesen hatten: Mit dem Stuhl wurde dann zweimal kräftig auf die linke Gesichtsseite des Geschädigten eingeschlagen, sodass der Stuhl beim zweiten Schlag zerbrach. Der Geschädigte wurde dann auf dem Sofa positioniert, bewusst auf der Körperseite, mit der verhindert werden sollte, dass er sein eigenes Blut einatmet. Es kam zu weiteren Gewalttätigkeiten. Unter anderem wurde der Wohnzimmertisch zerschlagen. Mit der flachen Seite der Tischplatte wurde mehrfach auf die linke Gesichtshälfte, den Schulterbereich und die Hüfte eingeschlagen. Die Tischplatte wurde auf den Geschädigten geworfen. Dann verlassen die Täter die Wohnung. Sie nehmen aber den Schlüssel mit und sie kommen wieder. Einer der Beschuldigten sagt später aus, das Gesicht sei demoliert gewesen und er habe überall geblutet und gestöhnt. Er hätte darum gebeten, dass das Licht wieder eingeschaltet wird, und obwohl das geschieht, sagt er, er sieht nichts. Sie machen weiter. Sie fordern sich untereinander auf: Hier seich‘ den mal an, um zu sehen, ob der noch Zuckungen macht, und urinieren auf ihn. Er lebt zu dem Zeitpunkt. Sie belustigen sich darüber, dass ihm ins Gesicht uriniert wird. Sie schlagen ihm weiter ins Gesicht. Sie stecken ihm einen glühenden Zigarettenstummel in ein Nasenloch. Er zeigt keine Reaktion mehr. Daraufhin nehmen sie Holzstücke und stochern an und in ihm herum, um zu schauen, ob er noch reagiert. Er reagiert nicht mehr und sie denken, dass er sie anlügt, und schlagen erneut auf ihn ein. Am Ende werfen sie unter anderem einen Fernseher, der über 21 Kilogramm wiegt, auf ihn. Vier Tage später wird er gefunden – tot. Der Sozialdarwinismus wird festgestellt, als Todesopfer rechter Gewalt ist er bis heute nicht anerkannt. Es gibt einen zweiten Fall, den ich jetzt kürzer darstellen werde. Rolf Baginski, der zusammen mit seinem Sohn im November 1991 in Nordhausen unterwegs ist. Sie trinken gemeinsam. Sie werden auf dem Nachhauseweg von drei Tätern überfallen, massiv zusammengeschlagen, ausgezogen. Die Polizei, hinzugerufen, gibt sogar einen Warnschuss ab, weil sie nicht ablassen von den zweien. Erst als der Schuss in die Luft geht, hören sie auf, auf die zwei einzuschlagen. Der Notarzt, der kommt, sagt später in seiner Vernehmung: Nur wenige Minuten mehr und sie wären tot gewesen. Die drei Täter: bekannte Neonazis. Die Täter gestehen in ihren Vernehmungen Sozialdarwinismus ein. Das seien ja nur Assis gewesen. Der Vater erinnert sich an nichts. Vater und Sohn sind im Nachgang benachteiligt, brauchen beide Pflege, sind nicht mehr in der Lage, für sich selber zu sorgen. Der Vater stirbt, so hält es der Bundesuntersuchungsausschussabschlussbericht fest, an den Spätfolgen im Jahr 1997. Nicht anerkannt bis heute. Einer der Täter: ehemals Mitglied der verbotenen FAP und VMann des Bundesamts für Verfassungsschutz, der im NSU-Komplex eine relevante Rolle spielt.

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