Marek Erfurth
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Sehr geehrter Landtagspräsident, werte Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir diskutieren heute in erster Beratung über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, hier über die Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren. Lassen Sie mich dazu ein kleines Szenario skizzieren, welches jederzeit und überall in unserem Freistaat Realität werden kann oder bereits ist. Ein Mann bricht auf einer Straße in einem Dorf zusammen und bleibt regungslos liegen. Der Vorfall wird von Umherstehenden beobachtet, welche daraufhin den Notruf absetzen. Nachdem die Alarmierungskette durch die Rettungsleitstelle ausgelöst wurde, setzen sich RTW aus der benachbarten Stadt in Bewegung. Der Anfahrtsweg bis zur Rettungsstelle beträgt 10 Kilometer. Und jetzt kommt unsere Gesetzesänderung ins Spiel, denn gleichzeitig wird auch die im Dorf ansässige freiwillige Feuerwehr alarmiert, welche ihren Stützpunkt – im wahrsten Sinne des Wortes – gleich um die Ecke hat. In der Rettungsleitstelle ist nämlich in diesem Fall hinterlegt, dass die Kameraden dieser Wehr sogenannte First Responder sind, zu Deutsch: Es sind zivil, ärztlich oder durch entsprechende Lehrgänge speziell ausgebildete Ersthelfer, die bei medizinischen Notfällen parallel zum regulären Rettungsdienst alarmiert werden können, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens zu überbrücken. Der Fokus bei diesen Ausbildungen oder Lehrgängen liegt hierbei etwa auf Reanimation, Erste Hilfe oder Traumaversorgung. Zurück zu meinem Szenario: Die Kameraden erreichen innerhalb kürzester Zeit die Rettungsstelle, eruieren die Lage und leiten umgehend die erforderlichen lebensrettenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Wiederbelebung, ein oder führen, falls die nötigen Gerätschaften mit an Bord sind und es erforderlich ist, eine Frühdefibrillation durch. Danach stabilisieren sie den Mann und übergeben ihn nach Eintreffen des RTW an die Notfall- bzw. Rettungssanitäter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Städten und Gemeinden mit ihren teilweise dezentralen Feuerwehren in diesem Fall von Landesebene her einen gesetzlichen Rahmen und die nötige Rechtssicherheit zu geben – genau darauf zielt unsere Gesetzesänderung in § 10 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ab. Meine Fraktion und ich freuen uns bei diesem wichtigen Thema auf eine politisch unvoreingenommene und konstruktive Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
