Ronald Hande
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht ganz so lange machen wie Kollege Urbach. Mit dem heute zur Debatte stehenden Thüringer Gesetz zur Änderung der Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts legt die CDU-geführte Landesregierung einen nahezu identischen Gesetzentwurf vor, wie ihn die durch Die Linke geführte Landesregierung bereits im vergangenen Jahr eingebracht hatte, ein Entwurf, der damals im Plenum scheiterte – Sie nicken, gut –, nachdem er an den Ausschuss überwiesen wurde und dort dann schließlich der Diskontinuität zum Opfer fiel. Es freut mich daher, dass die CDU nun zur Einsicht gekommen ist, dass er doch mindestens eine halbwegs tragfähige Grundlage darstellt. Der Kern des Gesetzentwurfs ist dabei unverändert. Er zielt auf mehr Rechtssicherheit, auf zeitgemäße Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte sowie auf wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung. Mit über 50 Regelungsbereichen ist der Entwurf umfassend. Ich will hier, auch wenn Kollege Urbach das teilweise auch schon getan hat, einige nennen: die Vereinfachung der Anerkennung von Laufbahnbefähigungen, Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum äußeren Erscheinungsbild im Dienst, Stichwort „Tattoos“, die Möglichkeit zur Beurlaubung ohne Bezüge sowie Anpassung im Disziplinarrecht – das sagten Sie ja bereits –, die Überführung der Beihilfevorschriften von der Verordnungsebene in das Gesetz für mehr verfassungsrechtliche Klarheit, die gesetzliche Verankerung der Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten, die Regelungen zur Eignungsuntersuchung im Polizeidienst und schließlich – auch das sagte Kollege Urbach bereits – die geplante Kostenbeteiligung bei Abwerbung, wie sie § 48a vorsieht, ein Instrument, um die Investition in Ausbildung besser zu schützen, wenn Beamtinnen und Beamte innerhalb von fünf Jahren nach Ausbildungsende von anderen Dienststellen übernommen werden. Bereits im Rahmen einer ersten Anhörung im Innenausschuss wurden seinerzeit zahlreiche Stellungnahmen eingeholt. Während etwa der Thüringer Beamtenbund dem Entwurf tendenziell zustimmte, kam vonseiten des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften, etwa auch der GdP, durchaus deutliche Kritik. Im Bereich der Beihilfen äußerte der DGB Bedenken insbesondere im Hinblick auf das geplante Risikomanagementsystem, um etwa Abrechnungsbetrug zu vermeiden. Im vergangenen Jahr ist der Gesetzentwurf nicht nur aus Zeitgründen gescheitert. Wir nehmen auch wahr, dass Unmut bei den Gewerkschaften besteht und der ist nachvollziehbar. Wenn das Innenministerium wiederholt ankündigt, begleitende Rechtsverordnungen zu einem Gesetz nachzureichen, diese aber entweder sehr spät oder gar nicht kommen, dann untergräbt das Vertrauen. Es entsteht der Eindruck, die Interessenvertretung der Beschäftigten wird nicht ernst genommen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Wir haben in Thüringen ein modernes Personalvertretungsgesetz. Unser Anspruch muss sein, dass dies auch so gelebt wird. Es geht nicht um die rechtliche Allzuständigkeit, sondern um eine Grundhaltung von Führung, von Augenhöhe und Zusammenarbeit. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir uns weiterhin konstruktiv in die Beratung einbringen. Am Freitag beginnt dazu, sofern der Gesetzentwurf heute überwiesen wird, eine Anhörung im zuständigen Ausschuss. Sie wird uns durch den Sommer begleiten. Zugleich erwarte ich vom Innenministerium, dass die im Gesetz vorgesehenen Verordnungen etwa nach § 34 und § 72 bereits jetzt vorbereitet werden, damit sie im Falle eines Beschlusses zügig in Kraft treten können. Der öffentliche Dienst in Thüringen braucht moderne, rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Aber genauso wichtig ist der Respekt und der beginnt nicht erst im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern, sondern in der Dienststelle selbst. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
