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Sascha Bilay

Die Linke 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es gleich am Anfang deutlich machen: Das Bestreben der AfD, die kommunale Verpackungssteuer verbieten zu wollen, greift aus unserer Sicht verfassungswidrig in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ein, weil das Bundesverfassungsgericht – das haben Sie ja selbst auch geschrieben und eben deutlich gemacht – die Erhebung einer kommunalen Sondersteuer oder Abgabe ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kommunen dürfen also entsprechende Satzungen erlassen und dürfen auch entsprechende Einnahmen erzielen, die eben auch eine umweltpolitische Lenkungswirkung erzielen dürfen. (Beifall Die Linke) Im konkreten Fall von Tübingen ist es beispielsweise so, dass man mit den Mehreinnahmen aus dieser Verpackungssteuer versuchen will, den Mehraufwand bei der Müllbeseitigung zumindest teilweise zu kompensieren, dass man Anreize schaffen will, dass es keine Einwegverpackungen und Einwegbesteck gibt, was dann einfach in die Umwelt hinein entsorgt wird. Man will versuchen, den unnötigen Ressourcenverbrauch zu begrenzen, und man will damit auch Anreize schaffen, um Nahrungsmittel, das Essen auf andere Weise zu verpacken. Also Tübingen finanziert mit diesen Sondereinnahmen beispielsweise eigene Förderprogramme, die Unternehmen im Gastronomiebereich dazu anleiten sollen, auf Mehrweggeschirr zu setzen, also es gibt Investitionszuschüsse, und Tübingen finanziert aus diesen Mehreinnahmen beispielsweise auch ein Förderprogramm, damit Unternehmen im Gastronomiebereich sich auch Spülmaschinen ankaufen, um dieses Mehrweggeschirr dann wieder reinigen zu können. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich, dass die Kommunen ihre Freiheit haben, über eine solche Sonderabgabe nachzudenken. Und weil hier von einem höheren Aufwand gesprochen wurde, will ich ausdrücklich sagen: Es handelt sich hier um eine örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuer und es ist das typische Merkmal einer örtlichen Aufwands- und Verbrauchsteuer, dass mit einem Aufwand verbunden auch ein Anreiz geschaffen wird, den Steueranfall zu vermeiden, also sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Kunden. Wen das stört, was diesen Aufwand anbetrifft, der muss dafür sorgen, dass es kein Einweggeschirr gibt, sondern Geschirr oder die Verpackung mehrmals genutzt werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gerade Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, dass es von Ort zu Ort Unterschiede darin gibt, wie kommunales Leben ausgestaltet wird. Deswegen ist es überhaupt kein Problem, wenn die eine Kommune für sich die Freiheit in Anspruch nimmt, diese Verpackungssteuer einzuführen, und andere eben darauf verzichten. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, wenn beispielsweise in Erfurt darüber nachgedacht wird, diese Sonderabgabe einzuführen, wenn man sich vielleicht in der Innenstadt anschaut, wie viele inhaltsleere Pizzakartons durch die Gegend fliegen. Manche von Ihnen sind vielleicht auch mal bei McDonalds oder auch bei anderen – Burger King, KFC, ich will sie nicht alle aufzählen – unterwegs, und wenn man sich da mal im Umfeld anschaut, wie es dort aussieht, dann ist es, glaube ich, ratsam, darüber nachzudenken, diese Sonderabgabe zu erheben. Das Grundgesetz will ausdrücklich, dass es von Ort zu Ort Unterschiede gibt, weil kommunale Selbstverwaltung eben heißt, dass es Unterschiede gibt. Wenn eine Gemeinde, eine Kommune für sich sagt, dass sie das haben will, dann soll sie auch das Recht haben. Niemand ist dazu verpflichtet, diese Verpackungssteuer einzuführen. Aber wir wollen jeder Gemeinde das Recht lassen, selbst darüber entscheiden zu können, im Gemeinderat oder im Stadtrat diese Verpackungssteuer einzuführen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall Die Linke)

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