Jonas Urbach
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream, heute legen wir als Koalition von CDU, BSW und SPD einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Dienstrechts vor, der zeigt, dass wir den öffentlichen Dienst modernisieren und stärken wollen. Dieses Gesetz ist ein erster, aber wichtiger Schritt, und es sollte nicht der letzte Schritt sein. Lassen Sie mich mit einem konkreten Beispiel beginnen, das die Notwendigkeit dieses Gesetzes verdeutlicht. Wenn heute ein Polizeivollzugsbeamter während eines Einsatzes handelt, muss er ein Namenschild tragen. Das schafft Transparenz, birgt aber in konfliktträchtigen Situationen auch Risiken für den Beamten und seine Familie. Unser Gesetzentwurf schafft hier eine ausgewogene Lösung. Bei geschlossenen Einsätzen können nummerische Kennzeichnungen verwendet werden, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglichen, ohne die persönlichen Daten der Beamten preiszugeben. Diese Regelung folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine gesetzliche Grundlage für solche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten fordert. Ein weiterer wichtiger Baustein unserer Reform betrifft das äußere Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen von 2017 und 2020 klargestellt, dass Regelungen durch Verwaltungsvorschrift nicht ausreichen. Wir schaffen nun die erforderliche gesetzliche Grundlage, die einerseits die Neutralität des Staats gewährleistet, andererseits aber die Religionsfreiheit unserer Beamtinnen und Beamten respektiert. Religiöse oder weltanschaulich konvertierte Merkmale dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen, und nur in dem unbedingt erforderlichen Maße. Für unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen Beamtengruppen bringt dieses Gesetz ebenfalls wichtige Verbesserungen. Wir schaffen hier die unkomplizierten Laufbahnwechsel zum Beispiel vom Gymnasial- oder Realschullehramt. Wir schaffen außerdem die Möglichkeit, Urlaub ohne Dienstbezüge für den Erwerb neuer Laufbahnbefähigung zu gewähren. Das bedeutet konkret: Eine Verwaltungsbeamtin des mittleren Dienstes kann sich für den gehobenen Dienst qualifizieren, ohne ihr Beamtenverhältnis aufgeben zu müssen. Bisher war das so. Das ist ein echter Aufstieg durch Bildung und gibt unseren Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen solchen mutigen Schritt auch brauchen. Besonders wichtig ist auch unsere Regelung zur Ausbildungskostenerstattung. Derzeit bilden kleinere Dienstherren nicht genügend Personal aus und werben stattdessen bei anderen ab. Das führt zu einer ungerechten Verteilung der Ausbildungskosten. Nach unserem Gesetz müssen abwerbende Dienstherren künftig die Ausbildungskosten erstatten – ein System, das Gerechtigkeit schafft und Anreize für die eigene Nachwuchsausbildung setzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beihilfe. Wir verlängern die Aufbewahrungsfristen für elektronisch gespeicherte Beihilfebelege von drei auf fünf Jahre. Das mag recht technisch klingen, hat aber praktische Bedeutung. Betrugs- oder auch Korruptionsfälle lassen sich oft erst durch die Betrachtung längerer Zeiträume erkennen. Bei jährlichen Beihilfeausgaben von etwa 166 Millionen Euro allein auf Landesebene ist es unsere Pflicht, das Geld der Steuerzahler zu schützen. Gleichzeitig führen wir Risikomanagementsysteme ein, die durch Zufallsauswahl und systematische Prüfung sowohl präventiv wirken als auch gezielt Auffälligkeiten aufdecken sollen. Für Polizeivollzugsbeamte in besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten schaffen wir neue Eignungsuntersuchungen. Ob bei Spezialeinheiten als Entschärfer oder bei Arbeiten mit Absturzgefahr, die Gesundheit unserer Beamtinnen und Beamten hat bei uns höchste Priorität. Diese Untersuchungen dienen nicht nur dem Schutz der Beamten selbst, sondern auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, denen sie dienen. Aber lassen Sie mich ehrlich sein: Dieser Gesetzentwurf ist nur ein Anfang. Die Herausforderungen im öffentlichen Dienst sind größer, als dass sie mit einem einzigen Gesetz gelöst werden können. Wir brauchen weitere Reformen bei der Besoldung, der Digitalisierung der Verwaltung, bei flexiblen Arbeitszeiten und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der demografische Wandel macht es uns zur Lebensaufgabe, den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Die Verschmelzung der Fachrichtungen des nicht technischen Verwaltungsdiensts und des wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Diensts mag wie eine technische Änderung aussehen, ist aber auch ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung. Zu oft haben wir in der Vergangenheit komplizierte Abgrenzungen geschaffen, wo einfache Lösungen möglich gewesen wären. Unsere Lehrkräfte profitieren auch von den verbesserten Regelungen zur pauschalen Beihilfe und von klareren Bestimmungen bei Nebentätigkeiten. Wenn ein Lehrer ehrenamtlich eine Vormundschaft übernimmt oder unentgeltlich bei einer Stiftung tätig wird, soll das nicht durch übermäßige Bürokratie behindert werden. Die neuen Bestimmungen zum Hinweisgeberschutz sind besonders wichtig für alle Beamtinnen und Beamten, die Missstände aufdecken wollen. Sie werden von der Einhaltung des Dienstwegs befreit, wenn sie Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz machen. Das stärkt Zivilcourage und Rechtstreue in der Verwaltung. Lassen Sie mich aber auch die Herausforderungen benennen, die wir noch angehen müssen. Wir brauchen eine Reform der Laufbahngruppen, eine Modernisierung der Besoldungsstruktur und bessere Möglichkeiten für Quereinsteiger. Gerade in Mangelbereichen wie dem Lehrerberuf oder auch bei IT-Spezialisten müssen wir neue Wege gehen. Die Digitalisierung der Personalverwaltung ist ein weiteres großes Thema. Die in diesem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für elektronische Antragstellung und automatisierte Verfahren sind erste Schritte, aber wir brauchen eine umfassende digitale Transformation der Personalarbeit. Auch beim Thema „Work-Life-Balance“ haben wir noch Hausaufgaben zu machen. Mobile Arbeit, flexible Arbeitszeiten und bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind entscheidend, um auch als Arbeitgeber attraktiv zu sein und zukünftig auch junge Menschen anzuwerben. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Wir nehmen die Anliegen unserer Beamtinnen und Beamten ernst, wir schaffen Rechtssicherheit, wo sie bisher fehlte, und wir modernisieren dort, wo es nötig ist. Gleichzeitig ist er ein Bekenntnis zu unserem öffentlichen Dienst und den Menschen, die ihn jeden Tag mit Leben füllen, sei es die Lehrerin in der Grundschule, der Polizist auf Streife oder die Sachbearbeiterin im Bürgeramt. Aber ich sage auch, das ist nicht das Ende, sondern der Beginn einer größeren Reform. Wir werden weitere Schritte folgen lassen, denn unser öffentlicher Dienst verdient eine moderne, zeitgemäße Ausstattung. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem ersten wichtigen Schritt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
