Stefan Schard
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, werte Gäste! „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde“ – das ist ein sehr bekanntes Bibelwort, aber passt auch ein bisschen auf die gesamte Situation, die wir heute hier zu bewerten haben und die mich ein Stück weit an eine Situation erinnert, wenn man mal was gefragt wird, um eine Einschätzung gebeten wird, und am Ende gar nicht abgewartet wird, bis man selbst diese Einschätzung gegeben hat, nach der gefragt wurde, sondern der Fragesteller sofort mit seiner Antwort hierauf zu sprechen kommt und die Dinge im Prinzip selbst einschätzt, ohne die Beantwortung der Frage abzuwarten. Aber ich will mal ganz vorn anfangen. Der Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Coronapandemie eingesetzt und die AfD selbst hat diesen Ausschuss beantragt. Da sollen nun Zeugen gehört, Sachverständige befragt, Dokumente ausgewertet und die damaligen Entscheidungen auf diese Art und Weise untersucht und bewertet werden. Parallel dazu gibt es einen weiteren Ausschuss, eine Enquetekommission, die Lehren aus der Pandemie, die uns hier alle so beschäftigt hat, ziehen soll. Auch hier hat die AfD im Übrigen Experten benannt, die einbezogen werden sollen. Sinn all dieser Maßnahmen – dachte ich zumindest bis dato – ist es, aufzuklären, ob und inwiefern während und im Zusammenhang mit der Coronapandemie Unrecht geschehen ist, es zu Unrecht kam und hier natürlich auch im Nachhinein andere Bewertungen vorzunehmen sind. Das ist erst mal der Stand. Im Laufe der nächsten Monate wird sich dann auch aufgrund dieser sehr intensiven Arbeit in diesen Gremien zeigen, ob es zu Unrecht gekommen und wie damit zu verfahren ist. Das kann auch nur ein solcher Ausschuss am Ende hier aufzeigen. Heute geht es um den Gesetzentwurf der AfD, der pauschal schon im Titel urteilt, dass alle Maßnahmen in der Coronazeit Unrecht gewesen seien – ohne Untersuchung, ohne Grundlage, einfach so. Und da muss ich schon fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD: Wie soll denn nun geklärt werden, ob es Unrecht gab, oder soll ohne eine solche Klärung alles, was mit Corona zusammenhängt, gleich und pauschal zu Unrecht erklärt werden? Wollen Sie Aufklärung oder interessiert Sie das Ergebnis einer solchen Aufklärung überhaupt nicht? Wahrscheinlich – das muss ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit sagen – ist eher Letzteres der Fall. Denn noch bevor überhaupt ein einziger Zeuge im Ausschuss ausgesagt hat, wollen Sie per Gesetz feststellen, dass alle Maßnahmen Unrecht waren.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, eine solche Verfahrensweise ist nicht solide und hat auch mit seriöser Politik nichts zu tun. Ich komme ja bekanntermaßen aus der Juristerei und dort ist es aus gutem Grund so, dass man sich erst einmal ein Bild macht, Schlüsse zieht und ermittelt, bevor man urteilt. Alles andere ist eine Vorverurteilung und eine solche Vorverurteilung entbehrt jeder ernsthaften und im Übrigen auch rechtsstaatlichen Grundlage. Meine Damen und Herren von der AfD, seien Sie doch mal ehrlich: Suchen Sie wirklich nach der Wahrheit oder geht es Ihnen hier um pauschale Denunziation? Im Justizausschuss haben wir sehr intensiv über Ihren Gesetzentwurf gesprochen und es sind auch Experten angehört worden. Das haben wir ja hier in der Berichterstattung gehört. An ganz vielen Stellen wurde deutlich gemacht, dass man erst einmal die Untersuchungen zu den Coronamaßnahmen abwarten müsse, bevor man derartige Schlüsse zieht oder verurteilt oder alles pauschal für Unrecht erklärt. Das ist eindeutig so in der Befragung der Anzuhörenden deutlich geworden. Eine von Ihnen selbst benannte Anzuhörende hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz am Ende sogar dort vorgebracht. Nicht nur ich habe Ihnen angeboten, erst auf das Ergebnis zu warten, bevor man hier mit den Verurteilungen voranschreitet. Und wir haben entsprechend den Ergebnissen der Anhörung auch vorgeschlagen, zu warten, bis Erkenntnisse vorliegen. Da führte aber kein Weg hin. Wenn man sich jetzt noch mal rekapitulierend die ganze Verfahrensweise anschaut, haben Sie selbst im Einsetzungsantrag zum Untersuchungsausschuss umfangreiche Untersuchungsfragen formuliert. Und vor dem Hintergrund dieses Gesetzes hier muss man sich nun fragen: Wofür das alles überhaupt? Wofür haben Sie diese Fragen formuliert, wenn doch für Sie alles klar ist? Sie wollten wissen, welche Gremien Entscheidungen getroffen haben, wie neue Erkenntnisse verarbeitet wurden und wie diese Erkenntnisse und Maßnahmen evaluiert werden. Offenbar – und das muss ich Ihnen leider hier vorwerfen – war das alles nur Fassade. Denn diese Ergebnisse interessieren Sie nicht. Sie wollen festlegen, alles war falsch, alles war Unrecht, ohne Aufklärung, ohne Untersuchung, ohne Sachverständige. Da braucht man nicht viel Fantasie, meine Damen und Herren, dass man so was, wenn man seinen Auftrag in diesem Hause ernst nimmt, nicht mitmachen kann.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich persönlich halte mich für jemanden, der sich mit wohlfeilen Titulierungen eigentlich zurückhält. Aber die ganze Situation, die sich hier darstellt, könnte nach meiner Auffassung bei Wikipedia durchaus als astreines Beispiel für Populismus auftauchen. Da machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, BSW)
Wir machen an dieser Stelle dieses Theater nicht mit. Augenscheinlich wollen Sie kein Verfahren, Sie wollen ein Urteil. Und ein solches stünde nicht auf tönernen Füßen, so ein Urteil hätte nicht mal Füße, auf denen es stehen kann. Inwiefern Ihre Fragen im Untersuchungsausschuss oder in der Enquetekommission überhaupt noch Sinn machen, das ist nach all dem ja nicht einmal mehr fraglich. Ich möchte zusammenfassen: Wir und auch die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden sagen: Ja, es braucht Aufarbeitung. Ein von Ihnen benannter Anzuhörender hat es so formuliert: Aufarbeitung kann nicht auf Zuruf einzelner Experten oder auf der selektiven Berücksichtigung einzelner Studien erfolgen wie in einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Vielmehr bedarf es eines methodisch begründeten und vorab geplanten Vorgehens, das sich an den Standards evidenzbasierter Entscheidungsfindung orientiert. Genau das, meine Damen und Herren, wollen wir nun im Untersuchungsausschuss bzw. auch mit der Enquetekommission leisten. Und wir werden das auch im Gegensatz zu Ihnen nicht ignorieren. Wir wollen nämlich aufklären und nicht inszenieren. Und meine Bewertung, meine Damen und Herren, dieser Angelegenheit ist eindeutig: Es ist leider alles nur Theater, es geht um Inszenierung, es geht um Bühne und nicht um Wahrheit oder Fakten, sonst hätten Sie abgewartet, welche Ergebnisse die von mir benannten Ausschüsse zutage fördern. Die Anhörung im Untersuchungsausschuss auch nur Theater? Deshalb komme ich auch zu folgendem Appell: Machen Sie sich ehrlich, meine Damen und Herren von der AfD. Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf heute stimmen, für Ihren eigenen Gesetzentwurf, und konsequent sein wollen, dann müssen Sie auch beantragen, dass der Coronauntersuchungsausschuss, der den Steuerzahler im Übrigen auch eine Menge Geld kostet, seine Arbeit einstellen muss, noch bevor er richtig begonnen hat.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
nicht mehr unser Untersuchungsausschuss!) Sie warten doch nicht auf Ergebnisse, Herr Mühlmann. Das haben wir doch klargestellt. Ihnen geht es um Vorverurteilung, es ist alles klar. Und den Leuten machen Sie weis, dass Sie einen Untersuchungsausschuss wollen, um die Wahrheit zutage zu fördern. Das ist nicht lauter. Das ist es nicht. Und wenn Sie als beantragende Fraktion keinen Bedarf mehr an Antworten haben, dann können Sie dem Steuerzahler auch diese Kosten ersparen. Wofür sind die denn noch da?
(Beifall CDU, BSW)
Wenn wir aber ernst machen wollen mit dem Wunsch nach Aufarbeitung, dann müssen wir diesen vorgreifenden und vorverurteilenden Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Anders geht es nicht, das ist stringent, mit allem anderen würden wir uns hier was in die Tasche lügen. Insofern erübrigt sich auch, auf einzelne Inhalte des Gesetzentwurfs noch zu sprechen zu kommen. „Ein jegliches hat seine Zeit und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde“ – wir wollen ermitteln, dann Schlüsse ziehen, dann urteilen. Das ist die richtige Vorgehensweise und insofern danke ich Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
