Ringo Mühlmann
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Schard, Sie hatten eine lange Rede geredet,
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: 8 Minuten!)
tatsächlich haben Sie aber – wahrscheinlich absichtlich – auch nicht verstanden, worum es in dem Gesetzentwurf geht und worum es in dem Untersuchungsausschuss geht. Sie haben das Ganze ein bisschen vermengt, haben gesagt, das eine wäre gleich das andere. Das ist nicht der Fall. Schauen Sie mal in den Gesetzentwurf in § 2 rein. Dort ist ganz klar ein abschließender Katalog genannt von den Sachen, um die es uns im Gesetzentwurf geht. Und für den Untersuchungsausschuss brauche ich nur auf die Webseite des Thüringer Landtags gucken, da brauche ich noch nicht mal in den eigentlichen Beschluss des Untersuchungsausschusses reingucken. Da steht zum Beispiel bei Punkt II: „aufklären, ob die COVID-19-bezogenen Maßnahmen der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden […] eine ausreichende gesetzliche Basis hatten und ob sie mit dem Rechtsstaatsprinzip usw. usf., Sie sehen, das ist viel, viel weiter gefasst. Wenn es zum Beispiel um die Frage einer Impfpflicht geht, die wir ja auch tatsächlich hatten, um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Sonstiges, die Frage, ob die Polizei zum Beispiel irgendwo geräumt hat, ohne Bußgelder zu erlassen – solche Sachen müssen doch besprochen werden. Wenn ich an die Spaziergänge denke und an das nach meinem Verständnis teilweise seltsame Vorgehen der Polizei dort, dann ist das doch ein Punkt, der muss in dem Untersuchungsausschuss auch entsprechend besprochen und aufgearbeitet werden. Aber das hat doch nichts mit den Bußgeldern, die teilweise von den Behörden am Schreibtisch erlassen wurden, zu tun. Natürlich können wir jetzt schon und nicht erst in der 9. Legislatur des Thüringer Landtags – was Sie ja beabsichtigen, dass sich erst der nächste Landtag damit beschäftigt, in fünf Jahren –, darüber reden, dass wir bestimmte abgeschlossene und in einem Katalog genannte Bußgelder jetzt schon aufarbeiten. Deswegen halte ich Ihre Rede, Ihre lange Rede inhaltlich und leider auch im Gesamten nicht für tragend. Deshalb könnten Sie theoretisch zustimmen, aber ich glaube, das ist gar nicht der Grund, weshalb Sie nicht zustimmen. Sie wollen nur einfach nicht zustimmen, weil es von uns kommt.
(Beifall AfD)
