thueringer-landtag.de ↗

Moritz Kalthoff

SPD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Stream, es gibt parlamentarische Instrumente, die oft leise wirken, aber eine ungeheure demokratische Kraft entfalten. Das Petitionsrecht gehört hier ohne Zweifel dazu. Es ist ein Recht, das so einfach klingt: Jede Person darf sich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag wenden. Und doch liegt in dieser Möglichkeit ein Herzstück unserer demokratischen Kultur. Denn das Petitionsrecht öffnet die Türen dieses Hauses für alle Menschen, auch ohne Eintrittskarte, ohne Lobby, ohne Parteibuch. In Zeiten, in denen das Vertrauen in politische Institutionen keine Selbstverständlichkeit mehr ist, ist dieses Recht nicht nur symbolisch wichtig, sondern demokratisch überlebenswichtig. Schauen wir uns erst mal die rechtliche Grundlage an. In Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen steht sehr deutlich: Jede Person hat das Recht, sich mit Eingaben an Behörden und den Landtag zu wenden. Und der Landtag ist verpflichtet, sich mit jeder Petition zu befassen und eine Antwort zu geben. Das ist kein Kann, kein Spielraum, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht. Damit gehört Thüringen zu den Bundesländern, die dem Petitionsrecht eine herausragende Stellung einräumen, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der politischen Praxis. Diese Praxis wird getragen durch den Petitionsausschuss, der jedes Jahr Hunderte Eingaben prüft, Anhörungen durchführt, Empfehlungen ausspricht und die Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament schlägt. Hier wird Demokratie konkret: keine großen Regierungserklärungen, kein langer Koalitionsvertrag, sondern unmittelbare Teilhabe. Und ja, unsere Landesverfassung verpflichtet uns als Parlament, jede Petition sorgfältig zu prüfen, und das tun wir auch mit großem Respekt vor dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Aber diese Verpflichtung zur Befassung bedeutet nicht, dass jede Petition auch zu einer positiven Entscheidung führt. Das ist kein Ausdruck von Zensur und schon gar nicht undemokratisch – im Gegenteil. Es ist Ausdruck verantwortungsvoller parlamentarischer Arbeit, dass wir abwägen, prüfen, rechtliche Grundlagen beachten und die Interessen aller Thüringerinnen und Thüringer im Blick behalten. Denn Demokratie heißt eben nicht, dass jeder Wunsch automatisch Gesetz wird, sondern dass Entscheidungen im Ringen um das Gemeinwohl getroffen werden. Genau darin liegt die Stärke des Petitionsrechts. Es verschafft Gehör, es ermöglicht Einfluss, aber es bleibt eingebettet in die Regeln eines demokratischen Rechtsstaats. Gerade deshalb ist auch die Stärkung dieses Petitionsrechts ein Herzensanliegen. Denn wir stehen für ein Verständnis von Demokratie, das nicht oben beginnt, sondern unten bei den Menschen in den Kommunen, in den Vereinen, in der Nachbarschaft. Beteiligung ist für uns eben kein Zusatz, keine PR-Maßnahme, sie ist Kern unserer Politik. Darum war es ein logischer Schritt, die Petitionsarbeit zu digitalisieren und die Onlinepetitionsplattform einzuführen. So wurde das Tor zur Beteiligung breiter aufgestoßen. Diesen Weg werden wir auch konsequent weitergehen, barrierefreier, inklusiver, transparenter. Denn eine Demokratie, die nicht einlädt, sich zu beteiligen, ist keine vollständige Demokratie. Ich muss aber auch anmerken, dass das Petitionsrecht zu oft auf den Begriff der Beschwerde reduziert wird. Dabei sind die Petitionen so viel mehr: konstruktive Vorschläge, politische Impulse, Fingerzeig für Fehlentwicklungen. Manchmal sind sie sogar die erste Stimme zu einem Thema, das später größer wird. Im Bericht des Petitionsausschusses zeigt sich: Petitionen können Politik mitgestalten und wir sollten sie noch stärker als das sehen, was sie sein können, nämlich eine frühzeitige demokratische Beteiligung an der politischen Entwicklung in unserem Freistaat. Und nicht zuletzt zeigen sie: Politik ist keine abgeschottete Eliteveranstaltung, sondern sie lebt vom Austausch. Doch so herausgehoben das Petitionsrecht auch ist, wir müssen auch ehrlich über seine Grenzen sprechen. Denn wie jedes Recht hat auch das Petitionsrecht welche. Immer wieder erreichen uns Petitionen, die sich gegen rechtskräftige Urteile oder Verwaltungsakte wenden. In diesen Fällen muss klar sein: Der Petitionsausschuss ist kein Gericht und darf auch schlicht und einfach keines sein. Wir sind keine Revisionsinstanz, kein Ausweg aus verlorenen Prozessen. Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unseres Staats und sie darf nicht durch politischen Wunschdruck aufgeweicht werden. Anders stellt sich die Lage dar, wenn Bürgerinnen und Bürger vor Gericht Recht bekommen, der Staat jedoch untätig bleibt. In solchen Fällen zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, dass unsere demokratischen Institutionen funktionieren. Genau hier kommt der Petitionsausschuss ins Spiel. Er ist dann der richtige Ansprechpartner, weil er die Möglichkeit bietet, staatliches Nichthandeln zu thematisieren und Druck aufzubauen, wo Handeln geboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie lang sich das gerichtliche Verfahren zuvor hingezogen hat, auch wenn es Jahrzehnte waren. Denn Recht darf nicht an der Durchsetzung scheitern. Natürlich gibt es auch Versuche des Missbrauchs, Petitionen, die bewusst falsche Tatsachen behaupten, populistische Narrative bedienen oder demokratiefeindliche Inhalte verbreiten. Auch hier gilt: Das Petitionsrecht ist kein Deckmantel für Verachtung gegenüber Institutionen. Denn Beteiligung heißt nicht, jeder darf sagen, was er will, sondern jede und jeder darf mitgestalten im Rahmen unserer gemeinsamen Werteordnung. Deshalb sagen wir aus vollster Überzeugung: klare Kante gegen Missbrauch und klare Förderung für konstruktive Beteiligung. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Demokratie braucht nicht nur Parlamente, sie braucht Menschen, die sich einmischen. Das Petitionsrecht ist genau dafür da. Es ist ein offenes Fenster im Haus der Demokratie und es liegt an uns, das Fenster nicht zuzuschließen, sondern weiter aufzustoßen. Gerade deshalb müssen wir das Petitionsrecht mit Entschlossenheit gegen Missbrauch und parteipolitische Vereinnahmung verteidigen. Die AfD versucht zunehmend, dieses demokratische Beteiligungsinstrument für ihre eigene rechtsextreme Agenda zu instrumentalisieren, nicht, um konstruktiv Probleme zu lösen, sondern um Misstrauen gegenüber Institutionen zu säen und einfache Antworten auf komplexe Fragen zu inszenieren. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Beispiel!)

Alle Reden von Moritz Kalthoff Protokoll ↗