Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auch am Livestream, der heute vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion thematisiert ein tatsächlich innerhalb der Feuerwehrfamilie oft diskutiertes Thema: den Einsatz von Feuerwehren als sogenannte First Responder, als Ersthelfer, die teilweise noch vor dem Rettungsdienst – das ist gerade gesagt worden – an einer Einsatzstelle eintreffen und lebensverlängernde Maßnahmen an Patienten durchführen. In Thüringen gibt es bereits jetzt eine ganze Reihe von Feuerwehren, die zu solchen Einsätzen ausrücken. Das Gesetz mag auf den ersten Blick als sinnvoll erscheinen, schließlich geht es ja um Menschenleben und die Verbesserung der Notfallversorgung. Doch bei genauerer Betrachtung offenbaren sich systematische, rechtliche und auch organisatorische Lücken, die eine Zustimmung in der Form nicht erlauben. Zunächst zur grundlegenden Systematik: Der Gesetzentwurf verortet die First-Responder-Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutzgesetz, eigentlich ist es aber eher doch primär eine rettungsdienstliche Tätigkeit. Rettungsdienst ist aufgrund des Föderalismusprinzips Ländersache und wird durch die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Dementsprechend ist die Frage, ob man nicht auch hier tätig werden müsste. Gravierender ist aber eigentlich etwas, das Sie mit dem Entwurf ein wenig suggerieren. Es ist vielleicht gar nicht nötig, den zu haben, denn es ist bereits jetzt möglich – ich habe es gesagt –, dass First Responder ausrücken können. Die gesetzliche Lücke ist in dem Fall nicht so zu finden.
