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Jonas Urbach

CDU 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Wie gesagt, haben wir verstanden, dass Sie eine Ausschussüberweisung beantragen. Ich möchte aber einfach noch mal erklären, warum wir das nicht machen, damit das nicht falsch verstanden wird. Noch mal: Das Thema ist ein Thema, dem man sich widmen kann. Es gibt niemanden im Hause, der First Responder nicht irgendwie sinnvoll findet. In vielen Regionen wird das schon gemacht. Es ist jetzt gesetzlich auch möglich. Der Hauptgrund, warum wir das ablehnen, ist, dass die entsprechende Systematik bei Ihnen nicht hinhaut. Da sind verschiedene Fragen nicht berücksichtigt, Haftungsfragen beispielsweise. Und noch mal: Wenn man so was angeht, dann ist es hier im Freistaat Thüringen in den letzten Jahren üblich gewesen, dass man das in einem durchaus intensiveren Diskussionsverfahren im Vorfeld auch mit den jeweiligen Stakeholdern bespricht. Diese wiederum haben aber im Moment sehr viel zu tun mit der Umsetzung des ThürBKG. Dementsprechend werden wir Ihrer Ausschussüberweisung heute nicht zustimmen.

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