Müller
Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen
Am Ende. Im Hinblick auf den Landtagsbeschluss wurde nach Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung seitens des Thüringer Innenministeriums im I. Quartal 2019 ein Verfahren für die ordnungsgemäße Vergabe eines entsprechenden Gutachtens eingeleitet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist im April 2019 ging ein Angebot ein, welches jedoch aufgrund zahlreicher offener Punkte noch nachgebessert werden musste. Im Wesentlichen betrafen die Nachverhandlungen mit dem Bieter Fragen hinsichtlich der Kostenkalkulation des Prüfungsumfangs der einzusehenden Akten und auch Fragen des Datenschutzes. Die offenen Punkte wurden in konstruktivem Austausch mit dem Bieter konkretisiert und abgestimmt, wobei es infolge der wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie sowie anderer Gründe mehrheitlich aufseiten des Bieters zu Verzögerungen kam. Da sich aufgrund einer Zusammenarbeit des Justizministeriums herausstellte, dass sich ein wesentlicher Teil der zu sichtenden Akten bereits in den Staatsarchiven befand und sich der Umgang mit diesen nunmehr nach Archivrecht richtete, wurde zudem die Staatskanzlei in die weiteren Verhandlungen mit dem Bieter einbezogen. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen erklärte das für die Archive zuständige Ressort, dass die benötigten Archivakten für die Gutachtenerstellung nicht wie bisher angenommen an das Landesarchiv Berlin verschickt werden können, sondern aus archivrechtlichen Gründen zentral im Landesarchiv Weimar eingesehen werden müssten. Diese geänderten Bedingungen erforderten seitens des Bieters sowohl ein überarbeitetes Angebot hinsichtlich seiner Kalkulation als auch eine aufwendige Anpassung des Datenschutzkonzepts. Das überarbeitete Angebot ging am 23.03.2022 im Innenministerium, also mithin dreieinhalb Jahre später, ein und konnte nach Prüfung am 21. April 2022 bezuschlagt werden. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde sodann am 10. Mai 2022 unterzeichnet. Auch im Rahmen der Projektdurchführung kam es mehrfach zu Verzögerungen. Beispielsweise wurde der ursprüngliche Prüfungsgegenstand sowohl auf Wunsch eines Mitglieds des Projektbeirats als auch vonseiten des Auftragnehmers um mehrere zu untersuchende Fälle erweitert, konkret insgesamt vier Fälle, sodass nunmehr 13 Fälle zu begutachten sind. Nach Vorlage des ersten Gutachtenentwurfs im November 2023 musste mehrfach festgestellt werden, dass Überarbeitungsbedarf besteht. Denn anders als in den bereits benannten und angeführten ähnlichen Untersuchungen in Berlin oder Brandenburg wurde vom Thüringer Innenministerium bewusst nicht nur die reine Untersuchung der Todesfälle beauftragt, sondern eine umfassende Auseinandersetzung mit den bestehenden Klassifizierungssystemen in Auftrag gegeben. Die zugrunde liegende Absicht war es, durch eine sogenannte ganzheitliche Best-Practice-Analyse Impulse für eine Effektivierung der polizeilichen Zuordnungspraxis zu erreichen. Die letzte Überarbeitung des Berichts liegt seit dem 7. Dezember 2024 – also jetzt knapp ein halbes Jahr – im Innenministerium vor. Ich denke, dass mit den voranstehenden Ausführungen die Gründe für die Verzögerung hinreichend deutlich geworden sind. Mit dem Projektabschluss wird noch in diesem Jahr gerechnet. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst ein Abschlussgespräch mit dem Auftragnehmer. Bevor dieses stattgefunden hat, kann das Gutachten nicht dem Landtag vorgelegt werden. Zudem kann auch dann erst über den Umgang mit den Ergebnissen des Gutachtens entschieden werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
