Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 20. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Ganz besonders grüßen möchte die Menschen in meiner Eichsfelder Heimat und der katholischen Rhön, die heute das Hochfest Fronleichnam begehen und heute einen gesetzlichen Feiertag haben. Deswegen seien die auch herzlich gegrüßt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Tiesler, Frau Ministerin Boos-John und Herr Minister Maier zeitweise. Ich möchte noch einen allgemeinen Hinweis geben: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Nelly Sachs, Redaktionsleiterin beim Verein „Radio LOTTE“, einem Bürgerradio mit Sitz in Weimar, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt. Hinweise zur Tagesordnung: Zu den Tagesordnungspunkten 7 a, 20, 21, 23, 24 und 27 liegen Alternativ- und Entschließungsanträge vor. Diese werden als Drucksachen 8/1348, 8/1349, 8/1350, 8/1351, 8/1352 und 8/1354 bereitgestellt. Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 34 soll als Erstes aufgerufen werden. Daran soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 a anschließen. Danach soll der Tagesordnungspunkt 24 aufgerufen werden. Nach der Mittagspause sollen die Tagesordnungspunkte 36 und 37 aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen der Tagesordnungspunkt 27 und danach der Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden. Für die morgige Sitzung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Die Tagesordnungspunkte 4 a, 4 b und 28 sollen morgen als erste Punkte aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 9 soll morgen Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 11 soll morgen als vorletzter Punkt aufgerufen werden. Danach – und damit als letzter Punkt – soll der neue Tagesordnungspunkt 11 a, der Antrag in Drucksache 8/1322, aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 38 soll morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Zulässige Wahlwiederholungen würden ebenfalls morgen durchgeführt werden. Erinnern möchte ich schließlich daran, dass der Tagesordnungspunkt 10 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden soll. Bevor wir zur Feststellung der Tagesordnung kommen, möchte ich auf die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 zu sprechen kommen. Die Wahlvorschläge für den Richterwahlausschuss und den Staatsanwaltswahlausschuss wurden einzig durch die Fraktion der CDU eingebracht. Sie tragen jedoch auch die Namen von Abgeordneten, die nicht der CDU-Fraktion angehören. Die Wahlvorschläge sind so strukturiert, dass die Zielvorgaben des Artikels 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und der einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes erfüllt werden können. Wie Sie den Wahlvorschlägen entnehmen können, steht die jeweilige Abstimmung unter dem Vorbehalt der vorigen Zustimmung durch die Fraktionen, die die Wahlvorschläge nicht mit eingebracht haben. Sollte eine dieser Fraktionen nicht zustimmen, wäre das Ziel, die beiden Wahlausschüsse zu vervollständigen, nicht mehr zu erreichen. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Wahlvorschläge als erledigt gelten, wenn nicht die Zustimmung aller Fraktionen vorliegt. Zu den in der Behandlung der beiden Wahlvorschläge zu beachtenden Besonderheiten fand gestern eine einvernehmliche Vorabstimmung mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern statt. Weiterhin gehe ich davon aus, dass sich die Fraktionen eine Meinung zu den Wahlvorschlägen und den dort genannten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern gebildet haben. Die Frage nach der Zustimmung richtet sich unter Beachtung, dass nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Fraktionen wahlvorschlagsberechtigt sind, an die Fraktionen unter Berücksichtigung der Wahlvorschläge. Also, ich frage die Fraktionen und beginnen möchte ich mit der Fraktion des BSW. Stimmt die Fraktion des BSW den Wahlvorschlägen zu, soweit ihre Mitglieder betroffen sind?
