Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Also es ist so, dass es rechtlich möglich ist. Es ist nicht verboten. Es ist tatsächlich nicht explizit so geregelt. Da haben Sie nicht Unrecht, auch der Kollege Landrat. Nichtsdestotrotz, aufgrund dessen das nicht zu genehmigen, ist wahrscheinlich nicht der richtige Weg, denn in vielen anderen Regionen Thüringens ist es ja so. Lassen Sie mich meine Ausführungen mal machen. Ich habe auch nicht gesagt, dass das grundlegend eine falsche Herangehensweise ist, allerdings in der vorliegenden Form ist es so nicht zu unterstützen. Eine weitere problematische Lücke, wenn man so möchte, sind die doch unklaren Qualitätsstandards. Der Entwurf begnügt sich da mit Formulierungen wie „entsprechende medizinische Qualifikation“ oder „geeignete Ausstattung“. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg zeigen, wie es gehen könnte. Dort sind mindestens 57 Unterrichtseinheiten in Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen von 16 Unterrichtseinheiten alle zwei Jahre und klare Ausrüstungsstandards definiert. Ohne solche präzisen Vorgaben gefährden wir die Qualität dieser Notfallversorgung, und würden wir dieses Gesetz in der vorliegenden Form jetzt beschließen, würden wir wahrscheinlich auch Bedarfe schaffen, die wir aktuell nicht unbedingt befriedigen können. Wir alle kennen die Situation beispielsweise in Bad Köstritz, aber vielerorts in den Feuerwehrzentren. Ob das so spontan zu machen wäre – ich habe da meine Zweifel. Sie sagen in der Frage nach der Kostenschätzung, dass da keine großen Kosten für das Land zu erwarten sind. Die Einschätzung teile ich. Allerdings ist es ja doch so, dass beispielsweise AEDs gekauft werden müssen. 2.500 Euro ist im Feuerwehrvergleich auch nicht so ein Riesenbeitrag, das ist wohl wahr. Aber nichtsdestotrotz entstehen Kosten. Es gibt auch Wartungskosten, und das müsste man schon noch mal besprechen, auch gerade natürlich mit den kommunalen Trägern. Ein weiterer wichtiger Punkt, der hier nicht angesprochen wurde, aber wichtig ist, sind die Haftungsund Versicherungsfragen. In Baden-Württemberg ist es beispielsweise explizit geregelt, dass Organisationen ihre Helfer mit einer Haftpflichtversicherung versehen müssen und der Versicherungsschutz der Einsatzfahrzeuge auch Sonderrechte mit umfassen kann. Auch das ist noch nicht erwähnt, ist aber wichtig, damit wir hier nicht eine Fahrlässigkeit gegenüber unseren ehrenamtlichen Helfern entwickeln, sondern wirklich auch verlässliche Regelungen haben. Ein weiterer Punkt, den Sie hier ansprechen, ist, dass es eben andere Bundesländer bereits umfassend geregelt haben. Also, es ist im Prinzip hauptsächlich Baden-Württemberg, Bayern haben Sie auch genannt, aber dass das jetzt so umfassend in allen Ländern geregelt ist, kann ich auch so nicht erkennen. Ein Punkt, der mir noch wichtig ist, den man hier im Prinzip auch ansprechen muss, ist die Frage: Wie gehen wir mit den Kameradinnen und Kameraden um, die im Einsatz sind und vielleicht nicht erfolgreich sind? Man muss sich das ja auch vor Augen führen, dass die AEDs zwar ein großer Zugewinn für unsere Gesellschaft sind, wenn man so möchte, es gleichzeitig aber so ist, dass ja nicht jeder Einsatz eines AEDs erfolgreich ist und erfolgreich sein kann. Der Einsatz dort ist auch nicht immer angezeigt, weil die Indikationen andere sind, meinetwegen. Nichtsdestotrotz ist es eben auch schon passiert, und ich habe da ein konkretes Beispiel aus Nordthüringen vor Augen, wo eine Feuerwehr eben zu einem Einsatz gerufen worden ist und der Patient einer ihrer Kameradinnen oder Kameraden war, also ein Mann in dem Fall, ein Kamerad. Es ist nicht möglich gewesen, ihn wiederzubeleben. Mir geht es einfach darum, dass wir, wenn wir solche Gesetze hier in Gang bringen, auch gleichzeitig die PSNV-Versorgung, also die Psychosoziale Notfallversorgung, mitdenken müssen und dass wir da eben auch die Strukturen entsprechend anpassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle teilen das Anliegen, die Notfallversorgung zu verbessern. Doch das gelingt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so noch nicht. Es ist wichtig, nicht möglicherweise mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Wir brauchen eine durchdachte, rechtssichere und qualitativ hochwertige Ausgestaltung von First-Responder-Systemen. Dies erfordert eine umfassende Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Strukturen, eine präzise rechtliche Ausgestaltung im richtigen systematischen Rahmen und wir müssen das auch wirklich mit den Stakeholdern besprechen, die wir haben, sei es der Feuerwehrverband oder auch die kommunale Familie. Ich denke, das kann man besser machen, wenn man das in einer vernünftigen Art und Weise angeht. Ich darf daran erinnern, dass die genannten Kolleginnen und Kollegen, also das Innenministerium mit den genannten Personen oder Personengruppen, im Moment intensiv damit befasst sind, die Verordnungen für das Brand- und Katastrophenschutzgesetz gemeinschaftlich zu erarbeiten, das wir im letzten Jahr geändert haben. 14 Verordnungen – wir warten sehnsüchtig auf die ersten, die hoffentlich bald kommen werden. Größere sind noch nicht gleich zu erwarten, weil sie einfach intensiv beraten werden. Das kann man auch, wenn man mit den Kreisbrandinspektoren spricht, hören.
