Dr. Thadäus Rudolf König
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Herr Schlösser, es geht um die Begründung Ihres Gesetzentwurfs, nicht um den Entschließungsantrag. Sie können sich gleich in der Debatte wieder melden. Das ist die Begründung Ihres Gesetzentwurfs, wozu Sie gerade reden.
