Ulrike Große-Röthig
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, keine Ausreden – juristische Praxis: „Im Gesetzentwurf der Fraktion der AFD werden im Abschnitt A ,Problem und Regelungsbedarf‘ stellenweise unkritische und wissenschaftlich nicht begründete Narrative […] formuliert, die die Sinnhaftigkeit und Seriosität des Gesetzentwurfes […] insgesamt in Frage stellen.“ So formuliert das Universitätsklinikum Jena seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Auch die Landesärztekammer übte in ihrer Stellungnahme entsprechende Kritik. Weiter heißt es in dieser Stellungnahme des UKJ: „Die SARS-CoV2-Pandemie stellte global die Gesundheitssysteme und so auch das Gesundheitssystem im Freistaat Thüringen vor große Herausforderungen. Aufgrund fehlender Evidenz-basierter Konzepte mussten sehr schnell und pragmatisch Schutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, insbesondere auch für vulnerable Gruppen, etabliert werden,“ – vulnerable Gruppen kennen Sie ja nicht so richtig – „um Sterblichkeitsraten wie in anderen europäischen Ländern beobachtet, zu verhindern. Durch das Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft […] konnten Gesamt-Konzepte mit einem Bündel an Einzelmaßnahmen etabliert werden, die in einer vergleichsweise geringen Gesamtmortalität der Thüringer Bevölkerung trotz bundesweit besonders hoher Inzidenz resultierten. Bei rückwirkender Betrachtung waren sicher nicht alle Maßnahmen zwingend notwendig; insgesamt hatte das Konzept jedoch eine hohe Wertigkeit.“ Soll heißen: Die Schutzmaßnahmen, denen Sie und Ihre Parteigänger sich im Zweifelsfall nicht unterworfen haben, waren insgesamt hochwirksam,
(Beifall Die Linke)
um die Menschen und vor allem Mitglieder vulnerabler Gruppen wie Seniorinnen und Senioren und chronisch kranke Menschen vor Gesundheitsschäden und vor dem Verlust ihres Lebens – wie Sie die Opfer entschädigen wollen, das erschließt sich mir nicht – zu schützen.
(Beifall Die Linke)
Der wirksame Schutz des Grundrechts auf Überleben und Gesundheit hat in einer Pandemie Vorrang.
(Beifall Die Linke)
Ohne diesen wirksamen Schutz verlieren auch andere Grundrechte bzw. deren Möglichkeit zur Verwirklichung weitestgehend ihren Schutz und ihre Wirkungen. Tot ist tot. Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Coronaschutzmaßnahmen, die Sie sich nicht zu Gemüte geführt haben. Sowohl die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die sogenannte Bundesnotbremse, als auch die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen für Schulen wurden vom Bundesverfassungsgericht als notwendig und auch verhältnismäßig und damit als verfassungsgemäß und rechtmäßig eingestuft. In Thüringen gilt das sehr weitgehend auch für die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der uns hier schon mehrfach aus der Patsche geholfen hat. Nur für die nächtliche Ausgangssperre für Einzelpersonen in einer der zeitlich befristet geltenden Coronaverordnungen gab es nach Ansicht des Gerichts ein Begründungsdefizit im Begründungsteil der Verordnung, also ein formales Problem. Das Gericht weist gleichzeitig an mehreren Stellen darauf hin, dass es rechtlich zulässig, ja geboten war, aus Sicht des zum Zeitpunkt der Verordnung bestehenden Wissenstands um das Virus und die Erkrankung mit den Schutzmaßnahmen auf Nummer sicher zu gehen, um Gesundheit und Leben möglichst aller Menschen in Thüringen zu schützen. Und da ist nun mal keine Ausrede. Nur mit Blick auf etwaige Bußgeldfälle zu diesen speziellen Fällen von nächtlichen Ausflügen von Einzelpersonen im Zeitraum einer dieser Coronaverordnungen könnte sich überhaupt die Prüffrage stellen. Sollte hier wider Erwarten eine Korrektur im Raum stehen, so bietet das Rechtssystem schon jetzt die entsprechenden Instrumente. Ein Bereinigungsgesetz, wie Sie ist wollen, ist dazu mehr als unnötig. Der AfD geht es auch nicht um irgendwelche Differenziertheiten. Der AfD geht es hier – einmal mehr ersichtlich – darum, sachliche Aufarbeitung von Fragen im Zusammenhang der Pandemie zu verhindern. Das Thema wird instrumentalisiert zur ideologischen Stimmungsmache. Das zeigt schon der Titel, der hier heute mehrfach genannt wurde, der exemplarisch eine Pauschaldiffamierung vornimmt, ebenso, wenn Sie von der Rehabilitierung von Opfern sprechen. Das bedeutet ja automatisch, es gab Täter.
(Beifall Die Linke)
In Schwurblermanier staatliches Handeln generell zu delegitimieren, so kennen wir Sie. Deshalb finden sich in der Gesetzesbegründung ja auch wirklich alle – da haben Sie sich wirklich Mühe gegeben – Schwurblerteilthemen bis hin zur Frage der Impfung, die thematisch gar nicht Teil eines Regelungsthemas ist und sein kann. Sie behaupten steif und fest, der Staat dürfe in solcher Weise nicht in die Freiheit der Bürger eingreifen. Da stellt sich uns doch die Frage: Welchen Begriff von Freiheit propagieren Sie hier eigentlich? Einen Begriff von Freiheit, der im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen geht? Wir als Linke lehnen einen solchen asozialen und sozialdarwinistischen Begriff von Freiheit ab. Wir als Linke setzen uns dafür ein, dass die Freiheitsgrundrechte immer verbunden mit sozialer Verantwortung ausgeübt werden. Es ist sinnvoll, staatlich moderierte Schutzmaßnahmen zu praktizieren, um Menschen vor gesundheitlichen Folgen oder dem Verlust des Lebens zu schützen. Im Handeln des schützenden Sozialstaats kommt Verantwortung und Solidarität in der Gesellschaft zum Ausdruck. Worum es der AfD tatsächlich geht, das bringt das IDZ in seiner Stellungnahme auf den Punkt. Ich empfehle jedem, diese noch mal zu lesen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf mit Bausch und Bogen ab. Ich weiß, dass Wahrheit mehrere Facetten hat, aber mit solchem Sozialdarwinismus will die Linke nichts zu tun haben.
(Beifall Die Linke)
