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Dorothea Marx

SPD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Urbach und Herr Hande, ein ausdrücklicher Dank für Ihre sehr ausführlichen Darlegungen. Es hat ja Tradition hier im Haus, dass wir über Parteigrenzen hinweg, egal in welcher Koalitionskonstellation, bei diesen Themen schon immer sehr gut zusammengearbeitet haben. Ich glaube, der wichtigste Aspekt – auf den hat Kollege Urbach auch hingewiesen – ist, dass wir nicht nur allein aus der Wassersuppe unserer persönlichen Tätigkeit oder unserer persönlichen Verbindungen zu Rettungsdiensten und Feuerwehren Lösungen entwickeln, sondern dass wir immer einen Vorlauf haben, indem wir dann mit den entsprechenden Trägern der möglichen Leistung, auch hier der FirstResponder-Aufgaben, vorher einen Konsens erzielen, bevor wir irgendetwas in ein Gesetz schreiben. Deswegen ist schon die Frage: Wo ist hier der richtige Regelungsort, soll das das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein, was klassischerweise eher bei den Feuerwehren zu Buche schlägt, oder sind wir bei den Rettungsdienstlern? Wo sind die kommunalen Kooperationspartner, die sich am besten für solche Dinge eignen? Kollege Hande hat es auch noch mal sehr ausführlich nachgewiesen. Wir haben sehr ausführliche Anhörungen zu den ganzen Themen, auch zu FirstResponder-Aufgaben, gehabt. Das war auch drin. Von den vielen Anzuhörenden, die wir jetzt bei der letzten grundlegenden Reform vom Brand- und Katastrophenschutzgesetz hatten, hat uns nicht ein einziger in die Bücher reingeschrieben, wir müssten da noch mal was regeln. Auch von Ihnen ist da nichts gekommen. Sie haben sich entgegen den anderen Fraktionen, die alle eigene Gesetzentwürfe in dem Bereich vorgelegt hatten, die wir dann zusammenbinden konnten, überhaupt nicht beteiligt. Dass Sie uns jetzt irgendwie eine Wohltat herabtropfen lassen wollen, ehrt Sie, dass Sie auch mal eine Sache ansprechen, die vom Kern her vernünftig ist. Aber, wie gesagt, das ist handwerklich so schnell und schlecht gemacht. Herr Hande hat darauf hingewiesen: die Anfrage, am nächsten Tag der Gesetzentwurf. Irgendwie hatte ich zufällig gerade so ein neues großes iPad, auf dem ich Ihre Gesetzesvorlage großgezogen habe. Wenn man das so sieht, da sind dann so Kopierlinien drin von irgendeiner PDF-Fotodatei. Also, es ist wahrscheinlich irgendwo zusammengebastelt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alles nur geklaut!) Das ist nicht die Art, wie wir vorgehen müssen und wie wir Gesetze hier gemeinsam erarbeiten. Und noch mal die Aufforderung – da kann ich mich an das vorher Gesagte anschließen –: Beteiligen Sie sich doch einfach mal an der Fach- und Sacharbeit in unseren Ausschüssen. Dann wird es vielleicht auch mal mit Ihren Wohltaten ein bisschen konsistenter, als das hier der Fall ist. Wir haben in Ihrem konkreten Gesetzentwurf – ich will es noch mal konkret fassen – zum Beispiel Versicherungsschutzfragen überhaupt nicht geregelt – das ist aber etwas ganz Zentrales –, wie Ersthelfer überhaupt versichert werden. Denn Sie haben gesagt, es sei weiterhin eine freiwillige Aufgabe. Sie formulieren ganz vage nur eine Abstimmung mit den zuständigen Trägern des Rettungsdiensts. Also man weiß nicht, wer jetzt verantwortlich ist, die Gemeinden als Feuerwehrträger einerseits oder der Rettungsdienstträger andererseits. Das ist aber fundamental in diesem Zusammenhang. Deswegen brauchen wir Ihre Vorlage nicht, weil sie nichts Nützliches enthält, denn alles, was Sie vermeintlich jetzt neu wollen, haben wir schon gründlich diskutiert. Wir haben jetzt diese App und diese Erprobungsphase und werden natürlich im Erfahrungsaustausch mit den Trägern dieser Versuche und mit denen, die gesagt haben, dass sie das gern ausprobieren, gern machen wollen, dann schauen, wie wir künftig ein Gesetz vielleicht noch nachschärfen können, das das dann als eine Regelleistung möglicherweise vorsieht, was aber eben sehr, sehr schwer ist. Wir sind hier im Bereich der Freiwilligkeit bei den Ersthelfern und deswegen können und werden wir es auch selbstverständlich den kommunalen Trägern oder den Rettungsdienstleistern nicht vorschreiben wollen und können, wo sie solche First-Responder-Aufgaben ansiedeln und wen sie dafür gewinnen können, denn das wäre dann wieder eine zusätzliche Überforderung. Deswegen bleibt das Gesetz bis zum nächsten Plenum in der Schublade hängen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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