thueringer-landtag.de ↗

Maik Kowalleck

CDU 19.06.2025 Sitzungen 8/20

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sagt man so schön: Das Beste zum Schluss – heute noch mal die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Jahr 2022. Ich beginne zunächst mit der Entlastung der Landesregierung. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Drucksache 7/9251, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/9252, der Jahresbericht 2024 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 in Drucksache 7/10257 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 in Drucksache 8/49 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Wir hatten im Ausschuss eine ausführliche Beratung und konnten da auf die Expertise der Ministerien und des Rechnungshofs zugreifen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022, dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 in seiner 4. Sitzung am 8. November 2024, in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024, in seiner 9. Sitzung am 23. Januar 2025, in seiner 13. Sitzung am 27. Februar 2025 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2025 beraten. In unserer letzten Sitzung lagen uns dann auch zwei Änderungsanträge vor, einer von der Fraktion Die Linke und einer von den Koalitionsfraktionen. Diese wurden entsprechend abgestimmt. Es liegen Ihnen hierzu auch die Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses in schriftlicher Form vor. Ich verweise hier auf die Drucksache 8/1314. Ich komme nun zur Beschlussempfehlung: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2024 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2022 – Drucksachen 7/10257 und 8/49 – Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II. zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten. Ich habe hier schon darauf verwiesen, dass wir entsprechende Feststellungen und Forderungen gefasst haben. Ich möchte ergänzend auch noch einmal darauf hinweisen, dass Sie in Vorlage 8/552 unter anderem einen Hinweis auf die Unterlagen der 7. Wahlperiode hatten, die Ihnen auch entsprechend vorliegen. Ich komme jetzt zum Schluss zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 7/9253 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 in Vorlage 7/6002 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 in seiner 4. Sitzung am 8. November 2024, in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024, in seiner 9. Sitzung am 23. Januar 2025, in seiner 13. Sitzung am 27. Februar 2025 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2025 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch mal im Namen des Ausschusses beim Thüringer Rechnungshof und natürlich bei den zuständigen Ministerien herzlich bedanken, die uns mit Rat und Tat in den Beratungen zur Seite standen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Maik Kowalleck Protokoll ↗