Ringo Mühlmann
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD mit dem Namen „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ in der Drucksache 8/58 wurde in der 2. Plenarsitzung des 8. Landtags am 13. November 2024 aufgerufen. Nach Abschluss dieser ersten parlamentarischen Beratung wurde der Entwurf mehrheitlich an den Justizausschuss zur weiteren Befassung überwiesen. Dieser befasste sich erstmals inhaltlich in seiner 3. Sitzung am 22. Januar 2025 mit dem Gesetzentwurf und beschloss zunächst, dass ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Anhörungsverfahren wurde dann am 26. Februar 2025 beschlossen, initiiert und anschließend auch durchgeführt. Nach Abschluss der Anhörung hat sich der Justizausschuss am 11. Juni 2025 erneut mit der Drucksache befasst und von mehreren inhaltlich verschiedenen Beschlussvorschlägen denjenigen mehrheitlich beschlossen, der die Ablehnung des Gesetzentwurfs vorsah. Ich hoffe, nichts vergessen zu haben, und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
