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Ralph Hutschenreuther

BSW 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer sowohl hier im Saal als auch am Livestream, wir haben eben die Berichterstattung des Kollegen Mühlmann bekommen. Eine andere Empfehlung als die des Ausschusses können wir hierzu nicht abgeben. Doch warum können wir das nicht abgeben? Nicht, weil es von der falschen Stelle im Haus kommt, sondern weil dieses Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz einfach noch nicht oder nicht an der Reihe ist. Schauen wir uns die Sache inhaltlich an – darauf wird auch später noch eingegangen, deswegen in der gebotenen Kürze –: Es sollen Bußgelder und Verwarngelder erstattet werden. Was nicht berücksichtigt wird, ist: Was ist mit Verdienstausfällen, was ist mit Geldstrafen, in die die Bußgelder umgewandelt worden sind, was ist mit den Leuten, die ihren Job verloren und dadurch einen Verdienstausfall gehabt haben? Die im Gesetz vorgesehene Aufzählung ist als abschließend vorgesehen. Sie trägt allein dadurch, dass sie dem Coronauntersuchungsausschuss und auch der Enquetekommission vorgreift, das große Risiko, dass hier Sachen vergessen werden, Betroffene übersehen werden und dass das Ziel eines solchen Gesetzes, Rechtsfrieden zu schaffen, damit überhaupt nicht erreicht werden kann. (Beifall BSW) Auch in der Begründung findet sich mit den veranschlagten 4 Millionen Euro eine Zahl, die ins Blaue geschossen zu sein scheint. Denn eine Begründung hierfür findet sich ebenfalls nicht. Es gäbe wahrscheinlich noch viel zu sagen, aber eine Begründung dafür, diesem Gesetz zuzustimmen, können wir und konnten wir auch im Ausschuss nicht finden. Deswegen lassen Sie mich an der Stelle bereits mit einem Zitat schließen, mit Ihrer Erlaubnis und auch der von Ihnen, Frau Kollegin Muhsal. Sie haben geschrieben: Ich bin beruhigt, dass die Vernunft über den politischen Kampfgeist gesiegt hat. – Ich glaube, das ist hier der Fall. Es ist einfach noch nicht an der Zeit für dieses Gesetz. (Beifall BSW)

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