Dirk Hoffmeister
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und lieben Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die AfD will heute mit einem Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute in der zweiten Beratung befassen, die verfasste Studierendenschaft an Thüringer Hochschulen abschaffen. Was auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Eingriff erscheint, ist in Wahrheit ein politischer Angriff auf demokratische Teilhabe, auf studentische Mitbestimmung und letztlich auf die offene Debattenkultur an unseren Hochschulen.
(Beifall BSW)
Lassen Sie mich das klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht Ausdruck eines Bemühens um Reform oder Gerechtigkeit, er ist ein Frontalangriff auf die demokratische Selbstorganisation junger Menschen, motiviert aus Misstrauen, Ressentiment und in einem tiefen Unbehagen gegenüber kritischem Denken. Zur sogenannten Zwangsmitgliedschaft: Sie behaupten, die verfasste Studierendenschaft verletze die negative Vereinigungsfreiheit. Das ist – mit Verlaub – eine grobe Verdrehung der verfassungsrechtlichen Realität. Die verfasste Studierendenschaft ist keine private Vereinigung, sondern ein Organ der Selbstverwaltung, ähnlich wie Berufskammern oder kommunale Vertretungen. Sie hat einen klaren gesetzlichen Auftrag: Sie soll die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden vertreten – für alle, nicht für eine politische Richtung. Und ja, das ist Pflichtmitgliedschaft, aber sie ist demokratisch legitimiert: durch Wahlen, durch Satzungen, durch Beiträge, die transparent verwendet werden müssen. Die Antwort auf geringe Wahlbeteiligung kann doch nicht sein, dass demokratische Institutionen abzuschaffen sind, sondern sie zu stärken.
(Beifall BSW)
Was Sie hier fordern, ist Entmündigung. Statt echter Mitbestimmung bleibt den Studierenden nach Ihrem Entwurf nur noch die Gruppe der Studenten. Das klingt vage, hat aber kein klares Mandat, keine Satzung, keine Rechte, außer den wohlwollenden Blick des Hochschulpräsidenten. Sie wollen durch die Hintertür aus jungen engagierten Menschen stille Zahler machen. Das nenne ich autoritär, und bildungspolitisch ist es schlicht rückwärtsgewandt. Die politische Motivation, Sie werfen den Studierendenschaften Einseitigkeit, Ideologisierung und sogar Unterstützung linksextremer Gruppen vor. Ich frage Sie: Haben Sie Belege dafür? Oder pauschalisieren Sie einfach, weil Ihnen die studentischen Gremien zu kritisch, zu links oder zu unbequem sind?
(Beifall BSW)
Und was Sie wirklich stört, ist doch, dass junge Menschen sich einmischen, dass sie Haltung zeigen – gegen Rassismus, für soziale Gerechtigkeit, für Klimaschutz –, dass sie nicht bereit sind, Ihre Deutung von Neutralität zu übernehmen. Aber Hochschulen sind kein Ort der politischen Sterilität, sie sind ein Ort der Debatte, des Streits, auch der Reibung. Demokratie ist manchmal unbequem, aber das macht sie stark. Und die Folgen für die Hochschulen: Sie wollen die Aufgaben der Studierendenschaft dem Studierendenwerk übertragen, also einer Verwaltungseinheit. Veranstaltungsförderung, politische Bildung, Ehrenamt, Interessenvertretung in Fakultätsräten – all das würde ohne die verfasste Studierendenschaft schlichtweg entfallen oder durch staatliche Stellen ersetzt. Das ist keine Effizienzsteigerung, das ist Entpolitisierung, und das widerspricht dem Bildungsauftrag der Hochschulen. Unser Fazit: Meine Damen und Herren, die Studierendenschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Kultur unserer Hochschulen. Sie ist nicht perfekt, aber sie ist reformierbar. Sie ist streitbar, aber notwendig und sie ist Teil einer gelebten akademischen Selbstverwaltung, die wir nicht schwächen, sondern schützen sollten. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, nicht aus Prinzip, sondern aus Überzeugung, aus Respekt vor der Mündigkeit junger Menschen und aus der Verantwortung für eine Bildungspolitik, die Teilhabe fördert statt unterdrückt. Danke schön.
(Beifall BSW)
