Alexander Kästner
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Die Rede war ja fertig, es wäre jetzt schade, sie auszulassen. Und ich habe ja immer Spaß, wenn ich was zu Ihnen zu sagen habe. Es ist so arg differenziert heute. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Gäste, werte Kollegen, es gehört zu den Grundregeln der Politik, dass man nicht nur fragt, was gesagt wird, sondern auch, von wem und wann. Im vorliegenden Fall möchte ich als Erstes ausführen: Die AfD versucht heute, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, den sie nicht selber in Bewegung gesetzt hat, sondern der schon gefahren ist. Was hier heute als vermeintlich eigenständige Initiative präsentiert wird, ist ja in Wahrheit schon eine nachgereichte Reaktion auf politische Entwicklungen, die schon länger angestoßen wurden. In Bayern hat etwa die CSU das Thema nicht nur frühzeitig erkannt, sondern auch schon diesbezüglich eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg gebracht. Auch die CDU, nicht zuletzt in den kommunalpolitischen Reihen hier, ist seit geraumer Zeit an entsprechenden Lösungen tätig. Auch hier im Bereich Erfurt war das, glaube ich, schon Thema. Die AfD entdeckt also nun nachträglich das Thema und versucht es, da es sich offensichtlich medial gut eignet, als eigenen Vorstoß hier einzubringen. So viel zur politischen Einordnung. Jetzt zum Inhalt – ist wichtiger: Das Ziel, was Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Thüringen zu unterbinden, ist in der Sache nachvollziehbar und wird ausdrücklich unsererseits begrüßt. Denn eine solche Steuer wird in der Praxis weder einen spürbaren Rückgang an Einwegverpackungen noch eine relevante Einnahmesteigerung für die Kommunen bringen. Was jedoch zu erwarten wäre und ist – das haben Sie auch schon gesagt –, ist ein deutlicher Zuwachs an Bürokratie, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und vor allem eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich „Gastronomie“, im Einzelhandel und bei Lieferdiensten. Der Bürokratieabbau – und das ist auch für uns ein zentrales Anliegen – ist auch ein zentrales Anliegen der Wirtschaft. Auf Bundes- und EU-Ebene wurden zwar Entlastungen angekündigt, doch gleichzeitig entsteht auf kommunaler Ebene, wenn das so käme, wieder eine neue Belastung, nämlich die besagte Verpackungssteuer. Das beste Beispiel dafür ist Tübingen; dort wurde 2022 eine solche Verpackungssteuer erhoben. Ziel ist es eigentlich, Verpackungsmüll in den Innenstädten zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern. 2024 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Auch weitere Städte neben Tübingen wie Heidelberg und Freiburg haben sich bereits für die Einführung einer solchen Steuer entschieden oder diskutieren in den Gemeindegremien darüber. Damit drohen den Betrieben zahlreiche verschiedene kommunale Satzungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf Einwegverpackungen. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe, die ich schon genannt hatte, spüren diese Auswirkungen der bereits existierenden bürokratischen Belastungen im Alltag seit Langem deutlich. Laut einer DIHK-Studie wenden Unternehmen im Gastgewerbe durchschnittlich 14 Stunden pro Woche auf, um rund 100 bis 125 gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, darunter auch Regelungen zur Kassenführung oder auch zum Datenschutz. Und auch im Einzelhandel ist der Aufwand erheblich. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden investieren laut dieser Studie rund 38 Stunden pro Monat allein für ähnliche bürokratische Pflichten. Was bedeutet das für Unternehmen? Das hatte ich auch schon ausgeführt. Das betrifft also vor allem die Verkäufe an Endkunden wie die Gastronomie und die Lebensmittelbranche, Kantinen und die Veranstaltungsbranche. Die Betriebe müssen für verschiedene Einwegverpackungen, etwa Becher, Schalen oder Besteck, unterschiedliche Abgaben entrichten. Die Höhe variiert – das ist auch das nächste Problem – je nach Kommune sehr stark. In Tübingen zum Beispiel – hatte ich ja eben schon benannt – fallen etwa 50 Prozent für einen Einwegbecher, 20 Cent für einen Trinkhalm an. Die Steuer kann entweder an die Kundschaft weitergegeben werden und demzufolge zur Verteuerung führen oder vom Betrieb selbst getragen werden. Doch auch hier steckt der Teufel weitgehend im Detail. Das klingt grundsätzlich einfach. Die Tübinger Satzung umfasst auch nur wenige Paragrafen, wird aber danach um gut 20 Seiten Auslegungshinweise ergänzt. Das führt dann so weit, dass es so detailliert geregelt wird: Ein Pizzakarton ist steuerfrei, wenn die Pizza geliefert wird. Bei der Selbstabholung fällt die Steuer hingegen an. Sushi mit Besteck ist steuerpflichtig, ohne Besteck nicht. Wer im Drive-in bestellt, zahlt keine Steuer, wer auf dem Parkplatz parkt, ins Lokal geht und die Ware annimmt, schon. Diesen Nachweis über die Art der Nutzung müssen die Betriebe führen. Im Zweifel prüft und entscheidet die Kommune, also mehr Aufwand – unklare Wirkung. Diese Regelungen führen daher zu so einem erheblichen Mehraufwand, dass man dies tatsächlich vermeiden sollte. Allerdings ist „gut gemeint und umständlich umgesetzt“ keine gute Lösung. Doch so berechtigt diese Sorgen auch sind, möchte ich der AfD insoweit widersprechen, als hier ein gesetzliches Verbot im derzeitigen Moment das richtige Mittel sein soll. Ich sehe das nicht so. Wir sehen das nicht so. Es würde unseres Erachtens genügen, ohne jetzt in das Kommunalabgabengesetz einzugreifen, einfach soweit und sobald es angemessen ist, über eine landesweite Rechtsverordnung zu reagieren. Das wäre der angemessenere, der verhältnismäßigere und auch der praktischere Weg und wäre auch schneller und flexibel änderbar. Trotz aller und vieler Bedenken, die ich jetzt auch mit vielen Beispielen vorgetragen habe, sollte man dabei nicht unberücksichtigt lassen, dass die Kommunen, die dann die Betroffenen im Guten wie im Schlechten wären, je nachdem, welcher Fall einträte, auch gefragt werden müssten. Deshalb sollte man so eine Entscheidung hier nicht ad hoc treffen, sondern immer die kommunalen Spitzenverbände beim Finden solcher Entscheidungen einbeziehen und mit denen über Sinn und Zweck diskutieren. Zu guter Letzt: Ja, so eine kommunale Verpackungssteuer darf es nicht geben. Nein zu einem Gesetz, sondern eine praktische, schnelle Regelung wäre die Rechtsverordnung und bitte Einbinden der betroffenen Spitzenverbände bei der Findung der richtigen Lösungen. In diesem Sinne sollten wir an einer nachhaltigen, von allen akzeptierten Lösung arbeiten und damit genau das vermeiden, was wir politisch eigentlich alle nicht wollen, eine Belastung für unsere Bürger und Unternehmen, sondern wir wollen einen echten Nutzen erreichen.
(Beifall BSW)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was
ist mit der Umwelt?)
