thueringer-landtag.de ↗

Jens Thomas

Die Linke 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Es ist verankert im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung. Es ermöglicht jedem Menschen, sich direkt an das Parlament zu wenden, ohne Anwalt, ohne Fristen, ohne Hürden. Diese Möglichkeit, direkt mit den gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern in Kontakt zu treten, ist Ausdruck einer lebendigen und bürgernahen Demokratie und der Petitionsausschuss ist hierbei das Gremium, das dieser Möglichkeit gebührend Gehör und Struktur verleiht. Er ist Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Parlament. Trotz dieser Bedeutung ist festzustellen, dass die Zahl der neu eingegangenen Petitionen weiter rückläufig ist. Dieser Trend sollte uns zu denken geben. Er ist möglicherweise ein Signal für abnehmendes Vertrauen in politische Institutionen oder auch ein Hinweis auf Hürden in der Wahrnehmung des Petitionsrechts. Gleichzeitig zeigt ein anderer Trend, das Interesse an öffentlichen Petitionen ist weiterhin hoch. 58 Anträge auf Veröffentlichung wurden im Jahr 2024 gestellt, 27 Petitionen wurden veröffentlicht, zehn dieser Petitionen erreichten das notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnenden, sieben öffentliche Anhörungen wurden durchgeführt. Immer mehr Menschen nutzen also die Möglichkeit, ihre Anliegen nicht nur schriftlich einzureichen, sondern auch öffentlich zu vertreten. Und das zeigt: Demokratie lebt vom Mitmachen und der Petitionsausschuss macht das Mitmachen möglich. Der Wechsel der Legislaturperiode brachte es mit sich, dass ein Rückstau bei den öffentlichen Anhörungen entstand. Aktuell stehen noch acht öffentliche Anhörungen aus. Im Jahr 2024 fanden insgesamt zwölf Sitzungen des Petitionsausschusses statt, ein sehr hohes Pensum. Für das laufende Jahr 2025 sind regulär sieben Sitzungen vorgesehen, aber bereits jetzt musste eine Sondersitzung am 26. Juni vereinbart werden, um weitere Anhörungen zu bearbeiten. Inhaltlich konnten in rund 9 Prozent der abgeschlossenen Petitionen die Anliegen der Petentinnen und Petenten ganz oder teilweise durchgesetzt werden. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, doch hinter jeder Zahl steht ein konkreter Mensch, steht ein ganz persönliches Anliegen, dem ganz konkret abgeholfen werden konnte. Erlauben Sie mir, beispielhaft vier Petitionen zu benennen, die im Petitionsausschuss im letzten Jahr, teilweise bis in die neue Legislatur hinein, behandelt wurden. Erstens, die Schulwegsicherheit in Sünna: In dieser Petition setzte sich die Schulelternsprecherin einer Grundschule im Wartburgkreis mit großem Engagement für mehr Sicherheit auf dem Schulweg ein. Es ging um eine stark befahrene Landstraße, die von Kindern überquert werden muss, um zur Schule zu gelangen. Gefordert wurde insbesondere eine Bedarfsampel. Der Ausschuss nahm das Anliegen sehr ernst, bezog Stellungnahmen der Landesregierung, der Polizei, der Schule und der Verkehrswacht ein und ließ zahlreiche Optionen prüfen. Leider konnte die geforderte Bedarfsampel aufgrund rechtlicher und fachlicher Hürden nicht umgesetzt werden, aber dennoch wurde das Thema „Verkehrssicherheit“ in die zuständigen Gremien getragen und es gab auch vor Ort Sensibilisierungsaktionen wie den „Blitz for Kids“-Tag. Die Petition wurde schließlich mit umfangreichen Informationen abgeschlossen. Zweitens, Reaktivierung der Unstrutbahn: Die Petition setzte sich für die Reaktivierung des Bahnverkehrs zwischen Artern und Roßleben ein und erreichte mit über 3.600 Unterstützenden das Quorum. Die öffentliche Anhörung fand am 29. Februar 2024 statt. Und auch wenn das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken in Thüringen eine Reaktivierung wirtschaftlich nicht empfahl, so wurde im Ausschuss klar, Mobilität im ländlichen Raum muss neu gedacht werden. Das komplexe Thema soll im Rahmen eines regionalen, den Landkreis und die Länder übergreifenden Entwicklungskonzepts und der Erarbeitung eines Integralen Taktfahrplans weiter betrachtet werden. Der Ausschuss verwies zudem auf das Mobilitätsnetzwerk Thüringen, das innovative Lösungen entwickeln soll, auch zur Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur. Das Thema wurde formal abgeschlossen, bleibt jedoch auf der Agenda. Drittens, Sichtschutz an einem Wohngrundstück: In dieser Petition wandte sich eine Bürgerin an den Landtag, weil ihr Grundstück nach einer angrenzenden Bebauung und dem Rückbau eines Walls dauerhaft einsehbar geworden war. Eine zugesagte Errichtung eines Sichtschutzes wurde über Jahre hinweg nicht umgesetzt, aber durch die Vermittlung des Thüringer Bürgerbeauftragten konnte schließlich eine Einigung mit dem Landratsamt erzielt werden. Ein Zaun mit Sichtschutz wird nun bis spätestens Oktober 2025 errichtet, ohne Kosten für die Betroffene. Die Petition konnte damit erfolgreich abgeschlossen werden. Die bis jetzt genannten drei Petitionen standen exemplarisch für viele andere. Sie zeigen die Breite der Themen, die uns erreichen, von privatrechtlichen Fragen bis hin zu landesweiten Infrastrukturanliegen. Sie machen deutlich, wie wichtig das Petitionsrecht für den demokratischen Diskurs ist und wie notwendig es ist, den Menschen zuzuhören. Abschließend möchte ich, wie meine Vorrednerinnen, vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussreferats danken, ebenso dem Thüringer Bürgerbeauftragten, den mitwirkenden Ressorts der Landesregierung, nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Anliegen an uns gewandt haben. Sie machen deutlich: Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Und der Petitionsausschuss ist ein zentraler Teil davon. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch der Kollegin Anja Müller, die in der vergangenen Legislaturperiode den Vorsitz im Petitionsausschuss innehatte und ihn mit großem Engagement, Sachverstand und spürbarem Herzblut geführt hat. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, das Petitionsrecht in Thüringen lebendig und wirksam zu gestalten. Vielen Dank für diese wichtige Arbeit. (Beifall Die Linke, SPD) Abschließend möchte ich noch mal auf den Härtefallfonds zu sprechen kommen. Da weise ich die Ausführungen des Kollegen Czuppon ganz ausdrücklich zurück. Das ist kein ideologisches Instrument je nach jeweiliger Mehrheit. Dort haben Menschen in existenziellen Notlagen Anträge gestellt und denen konnte auch dank dieses Härtefallfonds in den vergangenen Jahren mehrfach abgeholfen werden. Wir haben als Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach unserer Rechtsauffassung ist das eine Möglichkeit, die bisherige Praxis fortzuführen, den Härtefallfonds am Leben zu halten und damit auch den Menschen in Thüringen weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Wenn Sie, Herr Czuppon, hier behaupten, die Arbeit im Ausschuss wäre ideologisch geprägt, Ihre Vorsitzende aber im Gegenteil auf die sachliche Zusammenarbeit hinweist, dann möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, Ihre Ausführungen in der Hinsicht noch mal ausdrücklich zurückzuweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Alle Reden von Jens Thomas Protokoll ↗