Wiebke Muhsal
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Laut unserer Geschäftsordnung ist es ja so, dass sich die Redezeit durchaus um 1 Minute verlängert und die Fragezeit auch nicht angerechnet wird. Deswegen ist mir jetzt nicht klar, warum das, wenn er „am Ende der Rede“ gesagt hat, am Ende der Rede nicht der Fall sein sollte.
