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Nina Behrendt

BSW 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Danke für den Bericht, Frau Hoffmann. Hallo, liebe Zuschauer, liebe Kollegen! Armut, Krankheit und familiäre Notlagen, all das ist Realität für viele Menschen hier in Thüringen. Und wenn alle institutionellen Wege ausgeschöpft sind, wenn keine Beschwerdeinstanz, kein Amt, kein Paragraf mehr helfen kann, dann bleibt manchmal nur noch eins: eine Petition. Die Menschen wenden sich mit ihren existenziellen Anliegen an uns. Es geht um soziale Sicherheit, um Teilhabe und um Würde. Petitionen sind keine juristischen Schriftsätze, sie sind oft der letzte Hilferuf von Menschen in Lebenskrisen. Deshalb müssen sie leicht verständlich und ohne strukturelle Hürden einreichbar sein. Das Verfahren hat Frau Hoffmann ausführlich erklärt. Die DNA des Petitionswesens ist die Nähe zum Bürger. Und genau diese Nähe wird durch den Petitionsausschuss gelebt. Dafür sprechen wir als BSW ‑ Fraktion unsere ausdrückliche Anerkennung aus. Seit dem 18.10. bin ich Teil des Petitionsausschusses. In dem Bericht ist auch die letzte Legislatur mit aufgearbeitet. Er zeigt auf, dass es ein gewisses Defizit gibt, ein Defizit an neu eingereichten und abgearbeiteten Petitionen. In nur rund 9 Prozent der Fälle konnte den Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden. Aus unserer Sicht reicht das absolut nicht aus. Petitionen verkörpern ein ernst zu nehmendes öffentliches Interesse. Die Petentinnen und Petenten wenden sich mit ihren Sorgen und Hoffnungen definitiv an uns, sie haben ein Recht darauf, dass wir uns ernsthaft mit ihren Anliegen befassen. Unsere Forderung ist klar: verbindliche Antworten auf Petitionen mit sozialer Tragweite, eine klare Rückkopplung an die Fachausschüsse und die Landesregierung. Dort, wo politischer Handlungsbedarf besteht, etwa beim Schutz vor Gewalt oder bei der Suizidprävention, müssen konkrete politische Konsequenzen folgen. Denn viele Anliegen bleiben unbearbeitet, obwohl sie berechtigt sind, und das darf nicht so bleiben. In besonders schweren Einzelfällen hat in der Vergangenheit schon der Härtefallfonds geholfen. Das ist gut, aber der rechtliche Rahmen ist unklar. Die Mittelvergabe erfolgte bislang ohne gesetzlich geregelte Kriterien. Der Wissenschaftliche Dienst hat gewarnt: Ohne klare Rechtsgrundlage droht ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Wir als BSW-Fraktion sagen deshalb: Wir wollen den Härtefallfonds erhalten, aber auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen. (Beifall CDU, BSW) Wir wollen Petenten nicht nur anhören, wir wollen die Anliegen der Betroffenen ernst nehmen. Wir wollen denen helfen, die durch das Raster fallen, ohne dabei rechtliche Prinzipien zu verletzen. Wenn jemand durch Krankheit, Armut oder einen Schicksalsschlag in Not gerät, darf dieser Staat nicht einfach mit den Schultern zucken. Die Petition ist oft der letzte Hilferuf und eine Brücke zwischen Menschen und Politik. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich direkt an das Parlament zu wenden, ohne Parteibuch, ohne Anwaltskanzlei. Das ist gelebte Bürgernähe. Gerade in Zeiten, in denen viele das Gefühl haben, nicht mehr gehört zu werden, ist dieses Instrument wichtiger denn je. Es schafft Nähe zwischen dem Plenarsaal und der Gesellschaft, zwischen dem, was wir hier entscheiden, und dem, was draußen die Menschen wirklich bewegt. Unser Ziel ist klar: Menschen in Ausnahmesituationen helfen, schnell, gezielt und ohne rechtliche Grauzonen. Wer Petitionen stärkt, der stärkt Demokratie. (Beifall CDU, BSW) Und das geht nur mit einem verlässlichen, bürgernahen, transparenten Petitionsverfahren, das allen Menschen eine Stimme gibt, auch jenen, die sonst nicht gehört werden. (Beifall CDU, BSW)

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