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Ronald Hande

Die Linke 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD schlägt heute einen Gesetzentwurf mit dem sogenannten Titel „[…] First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren“ vor. Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen eine kleine Anmerkung: In der letzten Wahlperiode hatten Sie uns ein anderes Gesetz hier präsentiert, mit dem Sie Artikel 44 Abs. 3 der Verfassung ändern bzw. ergänzen wollten: „Die Sprache des Freistaats Thüringen ist Deutsch.“ (Heiterkeit Die Linke) Offensichtlich haben Sie diesen Antrag vergessen. Aber sei es drum, Sie scheitern hier und ich stelle fest, das auch nicht zum ersten Mal, aber darauf werde ich noch kommen. (Beifall Die Linke) Das ist in Ordnung so. Wir werden gleich feststellen, warum. Wir haben im Plenum gestern eine Aktuelle Stunde beraten und haben da gemerkt, dass die AfD sich nicht mal die Mühe macht, sich mit den Plenardebatten, Anträgen und Ausschusssitzungen der vergangenen Wahlperiode auseinanderzusetzen und sich damit zu beschäftigen, und dass es Ihnen vor allem um Schlagzeilen geht. So reichen Sie jetzt hier einen Gesetzentwurf ein, der sich so liest, als hätte man das Thema erst letzte Woche für sich entdeckt, während dieses Thema in den letzten Jahren hier im Plenum und im Fachausschuss mehrfach behandelt wurde. Aber die AfD geht auch methodisch falsch vor. Am 10. Juni reichten Sie eine Kleine Anfrage ein, um sich zu erkundigen, wie es überhaupt zum Thema „First Responder“ in Thüringen aussieht. Und einen Tag später, am 11. Juni, legten Sie bereits den Gesetzentwurf vor, ohne die jeweilige Antwort auf die Kleine Anfrage zu kennen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Eine Klamaukpartei!) Worum geht es hier genau? Es geht um freiwillige First-Responder-Aufgaben, also um die Rettung von Menschenleben im therapiefreien Intervall, also zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des Rettungsdiensts, und den Einsatz qualifizierter Ersthelferinnen und Ersthelfer, die im Ernstfall schnell am Ort sind bzw. schneller als der Rettungswagen. Das klingt dramatisch und ist es im Einzelfall auch. Deshalb ist es ein Thema, das uns als Linke selbstverständlich umtreibt und bei dem wir in den letzten Jahren hier Lösungen diskutiert und entwickelt haben. So sind auch die nächsten Schritte des Scheiterns der AfD. Sie haben nicht aufgepasst und haben sich auch nicht wirklich eingebracht, weder bei den vier Gesetzen zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in der letzten Wahlperiode noch beim Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Ansonsten hätten Sie gewusst, dass wir genau dieses Thema „First-Responder“ bereits parlamentarisch diskutiert und auch die Fachverbände angehört haben. Sowohl die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün als auch die der FDP und der CDU haben hier Lösungen eruiert. Wenn die AfD aufmerksam wäre, könnten Sie mit zwei Klicks einfach die Anträge, Vorlagen und Gesetzentwürfe dazu recherchieren und vielleicht auch noch einen Blick in die bestehenden Gesetze werfen. Um es kurz zu machen: Der Gesetzentwurf ist in der Form unnötig, weil wir rechtliche Grundlagen bereits geschaffen haben. Bayern regelt zum Beispiel den Sachverhalt im Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und auch der Thüringer Landtag hat sich dafür entschieden, die First-ResponderAufgaben in erster Linie dort zu verorten. Ich zitiere aus § 14 Abs. 6 des Rettungsdienstgesetzes, geändert am 2. Juli 2024: „Die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind befugt, in der Leitstelle eine Schnittstelle für eine auf einer digitalen Anwendung beruhenden Ersthelferalarmierung für mobile Endgeräte zu erproben. Die digitale Anwendung für mobile Endgeräte kann durch externe Dienstleister unter Wahrung der geltenden Datenschutzbestimmungen angeboten werden.“ Aber ich verweise auch auf den extra dafür geschaffenen neuen § 34a, den wir als Linke mit SPD und Grüne eingebracht und am Ende auch so beschlossen haben, auf die sogenannte Experimentierklausel – Zitat –: „Zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte, die der Erhaltung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Leistungsfähigkeit oder der Qualitätsverbesserung des Rettungsdienstes dienen, kann das für Rettungswesen zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen auf Antrag zeitlich befristete Ausnahmen von § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und 2 sowie von dem aufgrund des § 10 erlassenen Landesrettungsdienstplan zulassen, wenn die grundsätzliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 sichergestellt ist.“ Wir haben darüber hinaus auch den Plenarantrag 7/8945 eingebracht mit dem Titel „Leistungsfähigkeit des Rettungswesens stärken“ usw. usf. Ich verweise jetzt auf die Nummer und lese den Antrag nicht noch mal vor. Und die AfD? Ja, sie weiß heute natürlich nichts mehr davon. In den Plenarprotokollen von damals – in Anführungszeichen – zeigt sich, dass sie zu all dem auch zugestimmt haben und damit auch entsprechend einverstanden waren. Der Landtag hat sich hier dafür entschieden, diese Aufgaben eben nicht allein bei der Feuerwehr noch obendrauf zu packen, sondern sie offen so zu gestalten, dass da auch sämtliche ehrenamtlich aktiven Helferinnen und Helfer, die eine Eignung dafür mitbringen, ins System können. Da reden wir am Ende auch über geschulte Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenten, ehrenamtliche Sanitäterinnen und Sanitäter, Katastrophenschutzhelfer mit medizinischer Ausbildung, Menschen beim ASB, DRK, den Johannitern usw., Apotheker, PTAs, wenn sie entsprechend geschult sind, usw. usf. Sie alle können im Ernstfall nach Installation der App und Zulassung im Verfahren dem Nachbarn beim Herzstillstand ab der ersten Minute helfen, während der Rettungswagen noch 15 Minuten in Anfahrt ist. Andere Bundesländer zeigen, dass es auch ohne solche gesetzlichen Regelungen geht und sie längst Alternativen gefunden haben. In Bayern gibt es eine gesetzliche Ermächtigung für Feuerwehren, freiwillig First-Responder-Aufgaben zu übernehmen. Ja, das stimmt. Die meisten anderen Länder kriegen diese Alarmierung aber auch ohne gesetzliche Grundlage hin. Thüringen ist also schon längst auf einem modernen Weg und ich kann feststellen, die AfD war und ist hier keine große Hilfe und hatte ehrlicherweise auch die letzten Jahre kein großes Interesse. Sie hat ihre Zeit in politische Brandstiftung investiert und nichts dazu beigetragen, die von ihr angefachten Montagsproteste in Schleiz, die bei den Feuerwehren blockiert und angefeindet wurden, im Zaum zu halten. Wer wirklich Sorge um die Versorgung der Menschen in Thüringen hat, muss sich früher einbringen, nicht erst, wenn alles beschlossen ist. Der hier heute vorliegende Entwurf ist entbehrlich. Danke. (Beifall Die Linke, SPD)

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