thueringer-landtag.de ↗

Müller

19.06.2025 Sitzungen 8/20

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts soll einerseits mit einem modernen Dienstrecht dem demografischen Wandel begegnet werden, andererseits werden die notwendigen gesetzlichen Änderungen infolge bundesgerichtlicher Rechtsprechung umgesetzt. Dieser Entwurf – und das ist ja bereits angeklungen – lag bereits in der vergangenen Legislaturperiode im parlamentarischen Verfahren vor. Bereits zu diesem Zeitpunkt war er das Ergebnis vielfältiger Abstimmungen und wurde von der überwiegenden Zahl der Angehörten positiv begleitet. Leider – und das wurde auch schon angesprochen – unterlag er dennoch der Diskontinuität. Daher begrüßt die Landesregierung ausdrücklich dessen erneute Vorlage aus der Mitte des Landtags. Das liegt an vielen wichtigen Neuerungen, die jetzt schon Gegenstand der Redebeiträge waren, die aber – und das ist, glaube ich, der Kern des Ganzen – die Rechtssicherheit erhöhen und zum anderen natürlich auch den öffentlichen Dienst im Freistaat ein gutes Stück voranbringen. Ich will deswegen nicht noch mal auf die einzelnen Punkte, die hier schon ausgeführt worden sind, eingehen. Ein Punkt, der vielleicht doch noch erwähnenswert wäre, weil er jetzt nicht nur die Polizei beispielsweise betrifft – die ja auch mit Kennzeichnungspflicht bzw. äußerem Erscheinungsbild schon Gegenstand der Beiträge war –, sondern eher noch mal einen Blick in den Bereich der Lehrerschaft wirft, weil wir dort die Möglichkeit haben, mit einer Änderung im Laufbahngesetz auch einen Bürokratieabbau zu betreiben, der, so denke ich, auch sehr wichtig ist – Minister Tischner ist ja auch zugegen, er wird das auch bestätigen können –: Wir haben die Herausforderung, dass Lehrer nach der aktuell geltenden Rechtslage noch regelmäßig beurteilt werden müssen. Und für diejenigen, die es nicht wissen: Lehrer haben nicht die Möglichkeit, befördert zu werden. Sie sind im Eingangsamt A13 im höheren Dienst eingestellt, und nur wenn sie ein Funktionsamt – beispielsweise eine Schulleitung – übernehmen oder Oberstufenleiter oder Sonstiges werden, haben sie die Möglichkeit, befördert zu werden. Trotz dessen ist das Gesetz derzeit noch so, dass auch diejenigen, die nicht befördert werden können, regelmäßig beurteilt werden müssen. Das ist ein Punkt, an dem wir eingreifen können, an dem wir ansetzen können, um Bürokratieabbau zu betreiben, um insbesondere die Schulleitungen auch ein wenig zu entlasten. Denn die Schulleitungen müssen vor einer Beurteilung regelmäßig bei dem Lehrer hospitieren, müssen zweimal eine Hospitation durchführen, bevor sie die Beurteilung machen können. Das ist ein immenser Zeitaufwand für die Schulleitung. Den können wir an der Stelle jetzt auch abstellen. Ein kleiner Punkt ist an der Stelle, dass da ein wenig Eile geboten ist, denn die nächste Beurteilungskampagne steht schon Anfang des nächsten Jahres, glaube ich, an, sodass natürlich, um dann auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulleitungen zu haben, an der Stelle ein gewisses Maß an Eile, Tempo an den Tag zu legen ist. Deshalb wollen wir diese Möglichkeit nutzen, hier einen ersten Schritt hin zu Bürokratieabbau zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist insofern ein entscheidender Schritt dahin, die Regelungen für Beamte zukunftsfest zu gestalten und einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an den gesellschaftlichen, rechtlichen, aber auch technischen Entwicklungen, um hiermit Schritt halten zu können. Damit ist er eine entscheidende Weichenstellung dafür, die Regelungen für Beamte ein Stück weit demografiefest, aber auch attraktiver zu machen. Wir wollen auch für die Zukunft eine leistungsstarke Verwaltung in Thüringen sicherstellen. Nun freue ich mich auf einen fundierten Diskussionsprozess, sofern das an den Ausschuss verwiesen wird, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗