Wiebke Muhsal
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Und da heißt es eben auch, man muss mal Flagge zeigen.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen