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Vivien Rottstedt

AfD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, liebe Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Waßmann, ich weiß nicht, wo ich Ihnen zuvorgekommen bin oder die Fraktion Ihnen als CDU zuvorgekommen ist, Ihren Antrag habe ich nämlich an keiner Stelle gesehen. (Beifall AfD) Und, Herr Kästner, ich finde es schon sehr interessant, dass Sie über die Folgen der Verpackungssteuer reden. Ja, es hätte fast meine Rede sein können. Aber dennoch ist es erstaunlich, wie Sie dann wieder irgendwelche Gründe finden, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. Ich darf Sie auch beruhigen, wir haben glücklicherweise in Erfurt schon mal diese Debatte zur Verpackungssteuer geführt, wir haben einige Stellungnahmen auch erhalten, unter anderem von dem DEHOGA Thüringen e.V. Es war alles sehr eindeutig, die Linken haben daraufhin ihren Antrag im Kommunalparlament, also im Finanzausschuss im Stadtrat zurückgezogen. Also, ich weiß nicht, so fest können Sie da mit Ihrer Meinung nicht sein. (Beifall AfD) Nun zurück zum Text: Stellen Sie sich mal vor, Sie betreiben einen kleinen Imbiss, verkaufen täglich Dutzende Mahlzeiten zum Mitnehmen und plötzlich verlangt die Stadt für jeden Einwegbecher, jede Schale, jedes Becherstück eine zusätzliche Abgabe. Und genau das ist in Tübingen Realität geworden. Dort müssen Gastronomen seit gut dreieinhalb Jahren zusätzliche Abgaben zahlen: 50 Cent pro Einwegverpackung, 20 Cent pro Einzelteil, Gedecke 1,50 Euro pro Verkauf. Ein bürokratisches Perpetuum mobile, das nur eines produziert: Kosten für Betriebe und Bürger. (Beifall AfD) Hinter dieser kommunal eingeführten und lokal gesteuerten Verpackungssteuer verbirgt sich nichts anderes als ein wirtschaftsfeindliches Bürokratiemonster mit minimalem Nutzen und maximalem Schaden für unsere regionalen Betriebe. Und dennoch befassen sich einige Kommunen aktuell in Gemeinderäten mit Anträgen zur Einführung einer solchen kommunalen Verpackungssteuer. Das ursprüngliche Ziel der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen war, den Gebrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Dadurch sollte Müll im öffentlichen Raum vermieden werden und mithin sollten regionale Reinigungskosten gesenkt werden. Ziel war die Schaffung eines ökologischen Vorzeigeprojekts. Doch wer glaubt, mit einer Verpackungssteuer den Verpackungsmüll zu reduzieren, irrt gewaltig. So deutlich äußerte sich kürzlich der DEHOGA Thüringen e.V. im Rahmen einer Stellungnahme, und das völlig zu Recht. Denn alle Zahlen und Erfahrungen, insbesondere aus Tübingen, zeigen: Die Müllmengen in der Stadt haben sich nicht verringert. Zum selben Ergebnis gelangt auch die Studie der Universität Tübingen. Der gewünschte Lenkungseffekt, sprich die Verhaltensänderungen der Konsumenten hin zu Mehrwegprodukten, erfolgte kaum. Lediglich ein kleiner Teil der Kunden wechselte zu Mehrweg. Entweder akzeptierten die Kunden den Preisaufschlag oder sie wechselten zu Mitnahmeprodukten an den Stadtgrenzen. Andere hingegen, vor allem diejenigen aus sozial schwächer gestellten Haushalten, reagierten mit Konsumzurückhaltung. Viel gravierender waren die Folgen für die Betriebe. Die Gastronomen berichteten von immensem Verwaltungsaufwand. Sie mussten nunmehr getrennt erfassen, wie viele Einwegverpackungen pro Artikel herausgegeben wurden, sie mussten neue Kassensysteme implementieren, gesonderte Steuererklärungen abgeben und sich mit weiteren Nachweispflichten und Kontrollmaßnahmen herumschlagen. All das kostete Zeit, Nerven und vor allem Geld. Gerade die kleineren Betriebe wie beispielsweise der Familienbetrieb mit Mittagstisch, der Bäcker mit seinen To-go-Bechern gerieten durch die Steuer massiv unter Druck. Die Verpackungssteuer traf am Ende genau diejenigen, die weder über eine Steuerabteilung noch über digitale Schnittstellen für eine solche Belastung verfügten. Die Steuer traf vor allem diejenigen, die sich bei steigendem bürokratischen Aufwand fragen müssen, ob sie die zusätzlichen Kapazitäten noch aufbringen können oder ob sie ihr Angebot nicht lieber einschränken und auf das Mitnahmegeschäft verzichten sollten. Die kommunale Verpackungssteuer würde letztlich nur dazu führen, dass der kleine Imbissbetreiber im Land bald mehr Zeit mit der Steuerverwaltung verbringt als mit dem Zubereiten von Speisen. Doch auch für die Bürger bringt diese Steuer nichts Gutes, denn die zusätzlichen Kosten werden gezwungenermaßen an die Kunden weitergegeben. Letztlich wird es wieder die arbeitende Mitte sein, die zusätzlich belastet wird. (Beifall AfD) Nicht zu vernachlässigen ist auch die zentrifugale Wirkung einer solchen Verpackungssteuer. Wenn jede Stadt und jede Gemeinde ihre eigene Verpackungssteuer erhebt, entsteht dadurch ein steuerpolitischer Flickenteppich, der jedes wirtschaftliche Handeln über Gemeindegrenzen hinweg zur Zitterpartie macht. Lieferdienste, Foodtrucks und regionale Bäckereien und viele mehr müssten nun prüfen, in welcher Kommune welche Steuer gilt und wie sie die technische Umsetzung am besten gestalten. Die Kommunen selbst würden durch eine solche Verpackungssteuer ebenfalls unter Druck geraten. Viele Städte und Gemeinden lehnen entsprechende Initiativen bereits heute ab, weil sie schlichtweg nicht umsetzbar sind. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die personellen Ressourcen sind knapp und dennoch werden die Gemeinden dazu verpflichtet, die Steuer umzusetzen, wenn der Gemeinderat entsprechend beschließt, unabhängig davon, ob sie dazu in der Lage sind oder nicht. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kom- munale Selbstverwaltung!) Ebenso wie wir mit diesem Gesetzentwurf fordert der DEHOGA Thüringen e.V., dem Beispiel Bayerns zu folgen und die kommunale Verpackungssteuer im Land zu untersagen. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir mithin klar, dass es in Thüringen keine solchen kommunalen Alleingänge geben darf. Thüringen darf kein Experimentierfeld für Sondersteuern werden, die nichts ändern, außer dass sie neue Lasten schaffen. (Beifall AfD) Wir wollen klare und einheitliche Rahmenbedingungen im ganzen Land statt einer Patchworkrepublik aus Steuerzonen, in denen sich überregional tätige Betriebe nur noch mit Landkarten, Juristen und Steuerberatern bewegen können. Wir stehen an der Seite der kleinen und mittleren Betriebe, die unser Land wirtschaftlich tragen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja, ja, Geschichten erzählen!) Wir stehen an der Seite der Bürger, die genug durch Inflation, gestiegene Energiepreise und eine Steuerlast, die in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, belastet werden. Und mich freut es, wenn sich die CDU diesem einen Vorschlag des bayerischen Innenministers annimmt. Auch da habe ich noch keine tatsächliche Umsetzung gesehen, bisher nur die Ankündigung. Aber ich sehe das als Möglichkeit, diesen Antrag hier auch an den Ausschuss zu überweisen, um dort weiterhin darüber zu reden und vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung und Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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