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Müller

19.06.2025 Sitzungen 8/20

Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen

Die Erstellung des Gutachtens ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag. Es ist in dem Fall ein einheitliches Werk – was den Gesamtumfang betrifft – mehrerer Sachverhalte, zum einen die Prüfung, aber auch das Thema der Klassifizierungssysteme. Demzufolge ist auch das Gutachten bzw. das Werk einheitlich dann abzunehmen. Da sind wir momentan noch nicht, dass das Werk abgenommen ist, weil – wie gesagt – insgesamt noch Mängel vorliegen bzw. noch Erörterungsbedarf mit dem Auftragnehmer besteht, dem wir in Kürze auch nachkommen werden.

Protokoll ↗