Wiebke Muhsal
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Vielen Dank. Ich wollte dem Präsidenten nicht vorgreifen. Sie sagen, das ist möglich. Ich habe in meinem Wahlkreis allerdings konkret von einer Feuerwehr vor Ort die Rückmeldung bekommen, dass sie da auch mit dem Landrat korrespondiert habt, der explizit gesagt hat, er kann das dieser Feuerwehr so nicht erlauben, dass so eine freiwillige First-Responder-Einheit eingerichtet wird oder dass das zulässig ist, mit der Begründung, es fehle die gesetzliche Grundlage. Da das ja nun ein CDU-Landrat ist und wir eine CDU-geführte Regierung haben, würde mich dann doch interessieren: Gibt es da jetzt Maßnahmen der Regierung oder meinen Sie nicht dann doch, dass man da vielleicht eingreifen könnte?
