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Nadine Hoffmann

AfD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Zuschauer, es ist mir eine große Ehre, Ihnen im Namen des Petitionsausschusses den Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2024 vorstellen zu dürfen. Dabei will ich in der nötigen Ausführlichkeit, aber in der gebotenen Kürze zunächst auf Grundlagen zum Petitionswesen eingehen, dann auf die Statistik des Jahres 2024 und anschließend auf einige Beispiele von Petitionen. Zunächst einmal zu den grundlegenden Sachverhalten des Petitionswesens: Wie der Präsident des Landtags in seinem Grußwort im Arbeitsbericht schreibt, ist der Petitionsausschuss in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert. Das heißt, jeder kann sich mit einer Bitte oder einer Beschwerde an den Landtag bzw. an den Petitionsausschuss wenden, schriftlich oder mündlich, auch in Gebärdensprache und in Blindenschrift. Der Ausschuss bearbeitet die Anliegen, stets bestrebt, dem Petenten oder der Petentin zu helfen, sei es nun eine Privatperson, eine Initiative oder eine juristische Person. Im Jahr 2024 gingen 453 Petitionen neu ein. Zur Bearbeitung hinzu kamen Petitionen aus den Vorjahren. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 551 Petitionen behandelt, darunter von natürlichen Personen, von Bürgerinitiativen, von juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. 537 Petitionen wurden abschließend behandelt. Der Petitionsausschuss ist damit nicht nur die stärkste direkte Verbindung der Bürger jeglichen Alters mit dem Parlament, er hat auch noch Bemerkenswertes vorzuweisen. Die Petitionen unterliegen nicht der Diskontinuität, er hat ein funktionierendes Internetportal, über das Petitionen eingereicht und unterzeichnet werden können und er bildet mit der Strafvollzugskommission einen ständigen Unterausschuss. Rechtlich fixiert sind diese Grundlagen im Thüringer Gesetz zum Petitionswesen und in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Wenn Sie also eine Petition einreichen, prüft der Ausschuss, ob der Landtag der richtige Adressat ist. Ist er es nicht, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ist der Ausschuss der richtige Ansprechpartner, dann erfolgt meist eine Stellungnahme der Landesregierung. Manchmal schließen sich Vor-Ort-Termine an. Der Berichterstatter einer Petition gibt dem Ausschuss eine Empfehlung, wie mit dem Anliegen umgegangen werden soll. Diese Empfehlung wird letztlich abgestimmt. Unterstützend steht der Bürgerbeauftragte zur Seite. Hierbei kann festgestellt werden, dass dem Anliegen Abhilfe geleistet wurde – teilweise oder ganz – oder es sich in sonstiger Weise erledigt hat oder dass die Landesregierung gebeten wird, der Bitte oder Beschwerde zu folgen, das Anliegen noch mal zu prüfen oder zu berücksichtigen, oder dass dem Anliegen nicht abgeholfen werden kann, dass das Anliegen an einen Ausschuss zu überweisen ist oder an die Fraktionen zur Kenntnis zu geben ist oder dass dem Petenten der Gebrauch von Rechtsbehelfen anzuraten ist – eine ziemliche Spannbreite an Möglichkeiten also. Nur in 4 Prozent der Petitionen konnte 2024 keine Abhilfe geleistet werden. Die anderen konnten für erledigt erklärt werden, ihnen wurde Abhilfe geleistet oder sie wurden an andere Stellen – etwa an den Bundestag – überwiesen. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass Petitionen, die für eine Veröffentlichung geeignet sind, insofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht werden. Innerhalb von sechs Wochen können dann sowohl händisch als auch online Mitzeichnungen gesammelt werden. Sind mindestens 1.500 Unterzeichnungen gesammelt, entscheidet der Petitionsausschuss über eine öffentliche Anhörung. Dies gibt den Petenten die Möglichkeit, eine noch größere Reichweite zu erzielen sowie die Abgeordneten – auch die der hinzugezogenen und mitberatenden Fachausschüsse – und die Landesregierung direkt anzusprechen. Nun zu den Zahlen des Berichtszeitraums: Dem Petitionsausschuss sind, wie gesagt, über 450 Petitionen im Jahr 2024 neu zugegangen. Das ist weniger als 2023, da waren es etwa 540. Die meisten Petitionen mit der Anzahl von 95 kamen aus dem Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, davon 62 aus dem Bereich der Strafvollzugskommission, was die Wichtigkeit der Strafvollzugskommission unterstreicht. Aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ gingen 83 Petitionen ein – ein Trend, der über mehrere Jahre zu verzeichnen ist –, es folgen die Bereiche für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit 60 Petitionen – das ist eine Verdoppelung zum Vorjahreszeitraum – und Inneres und Kommunales mit 54. Aus dem Bereich „Bildung, Jugend und Sport“ kamen 33 Petitionen. Der Petitionsausschuss befasste sich in zwölf Sitzungen mit den Petitionen aus dem Jahr 2024 und denen aus den Vorjahren. In 58 Fällen wurde eine Veröffentlichung auf der Petitionsplattform beantragt, 27 davon wurden veröffentlicht. Zwar erreichten nur zehn Petitionen dieser 27 das erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen, aber unter diesen zehn befand sich mit 63.967 Mitzeichnungen für die Petition „Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern – Apotheken retten“ ein Rekord, seitdem es die Onlinepetitionsplattform – seit dem Jahr 2013 – gibt. Das wiederum zeigt, dass die Petitionsplattform solch vielen Einträgen auch standhält. Im Berichtszeitraum gehört wurden insgesamt sieben Petitionen. Nun komme ich zu einigen Beispielen, wobei insgesamt festzustellen ist, dass sich die Anliegen natürlich aus persönlichen Umständen und Erfahrungen speisen, aber auch aus gesamtgesellschaftlichen Vorgängen, die die Menschen bewegen. Ein immer wiederkehrender Tenor ist ein Ohnmachtsgefühl gegenüber Verwaltungsabläufen und gegenüber politischen Entscheidungen. Insofern trägt der Petitionsausschuss hier die besondere Verantwortung, gegenseitig für Verständnis zu werben. Zunächst komme ich zum petitionsstärksten Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, bei dem die meisten Anliegen aus dem Bereich der Strafvollzugsanstalten einfließen. Hier wurden unter anderem lange Verfahrenszeiträume thematisiert. So hat ein Petent im Jahr 2020 eine Klage erhoben und sah eine absichtliche Verzögerung. Der Petitionsausschuss hatte die Aufgabe, dem Petenten zu verdeutlichen, dass der Ausschuss nicht in gerichtliche Entscheidungen und auch nicht in Gerichtsprozesse eingreifen kann. Was der Petitionsausschuss allerdings unternehmen konnte und was er auch getan hat, war, zu untersuchen, welche Gründe – zum Beispiel personelle Gründe – für die lange Verfahrensbearbeitung vorlagen. Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde um eine Einschätzung des Sachverhalts gebeten, aus der ersichtlich wurde, dass aufgrund Überlastung der zuständigen Kammer der Fall in eine andere Kammer übertragen wurde, die dann wiederum auch unter einer Überlastungssituation litt. Deswegen wurde der Fall an die ursprünglich zuständige Kammer wieder zurücküberwiesen. Laut Ministerium hätte jedoch keine personelle oder organisatorische Mangelsituation vorgelegen, was der Petitionsausschuss bezweifelte. Nach einer zusätzlichen Stellungnahme des Ministeriums wurde nun deutlich, dass im genannten Fall Ausfallzeiten durch Schwangerschaften und außerordentlich viele anhängige Verfahren dazu geführt haben, dass sich das Verfahren des Petenten verzögerte, inzwischen aber ein Sachverständigengutachten vorliegt. Insofern hofft der Ausschuss, dass das Verfahren zeitnah zum Abschluss kommt. Ich komme nun zum Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass gerade hier sichtbar wird, welche Herausforderung Behördengänge und Beantragungen für von einer Krankheit Betroffene oder anderweitig eingeschränkte Menschen darstellen. Themen, die hier liegen, sind beispielsweise häusliche Gewalt, psychische und physische Erkrankungen, Erhalt der Gesundheitsversorgung, Suizidprävention und auch Cannabis. Eine Petentin forderte die Berufung eines Betroffenenrats „Häusliche Gewalt“ auf Landes- und Bundesebene. Der Petitionsausschuss hat dann festgestellt, dass sich die zuständige Länderministerkonferenz für einen Betroffenenrat unter Hinzuziehung eines vom Bund geförderten Pilotprojekts eingesetzt hat. In Thüringen hat sich dann ein Betroffenenrat im April 2024 konstituiert. Mit diesen Informationen wurde die Petition abgeschlossen. Eine andere Petition hatte die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zum Thema. Sie wurde auf Antrag der Petentin auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Kritisiert wurde neben einer fehlenden Regelung zum Passivrauchen auch ein fehlender bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Unter Einbeziehung des Ministeriums wurde festgestellt, dass das Land verpflichtet ist, das Gesetz umzusetzen, es jedoch auch für die Gefahren des Cannabiskonsums sensibilisieren und dem Kinder- und Jugendschutz dienen sollte. Die Landesregierung sagte dem Ausschuss zu, für ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu sorgen und eine einheitliche Regelung zur Umsetzung anzustreben. Dem Anliegen der Petition konnte dereinst jedoch nicht abgeholfen werden. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, das Anliegen den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Diese können das Anliegen als parlamentarische Initiativen aufgreifen. Im Bereich „Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten“ ging es zum Beispiel um Barrierefreiheit im Personennahverkehr, um die Situation der Landwirtschaft und um Waldbewirtschaftung. Eine Petentin, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, beschrieb wiederholte Probleme bei der Nutzung von Bussen. Die Prüfung des Ausschusses ergab, dass für den Nahverkehr die kommunalen Aufgabenträger zuständig sind. Im Ergebnis wurde seitens der Nahverkehrsgesellschaft mitgeteilt, dass nun eine Vorabanmeldung möglich ist, sodass ein barrierefreies Fahrzeug eingesetzt werden kann. Der entsprechende Landkreis hat über die wiederholten Schwierigkeiten sein Bedauern geäußert und unter anderem Nachschulungen für das Fahrpersonal durchgeführt. Eine andere Petition aus dem Bereich thematisierte die bürokratischen und finanziellen Herausforderungen der Landwirte. Dabei fuhr ein Landwirt aus Niedersachsen persönlich mit dem Traktor vor. Seine Forderungen betrafen neben dem Landesrecht auch das Recht des Bundes und der EU. So sprach er sich für Bürokratieabbau und für die Möglichkeit der Bejagung des Wolfs aus. Zur Bejagung des Wolfs teilte das Ministerium mit, dass aufgrund des damals noch geltenden Schutzstatus des Wolfs eine Übernahme ins Landesrecht nicht helfen würde. Der Wolf würde bei einer Übernahme einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. Die Entwicklung der Wolfszahlen mache dennoch ein flexibles Management nötig, so das Ministerium. Der Petent war der Zeit insoweit voraus, als er eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs forderte, der inzwischen auf EU-Ebene umgesetzt ist. Zu den anderen Bereichen will ich nur kurz auf Themen eingehen. Im Bereich „Inneres und Kommunales“ ging es unter anderem um die Transparenz von Verwaltungsabläufen oder um die Kommunalwahlen, aber auch um die Ausweisung von Baugrundstücken. Zu Letzterem, bei der sich die Petition gegen die Ausweisung von Baugrundstücken im Meininger Strupp-Wald aussprach und über 1.600 Mitzeichnungen sammelte, führte der Petitionsausschuss eine Anhörung durch. Die Stadt Meiningen verwies im Laufe der Beratung darauf, von dem Vorhaben nun abzusehen. Eine weitere Petition im Bereich „Inneres und Kommunales“ war die gegen die Ausweisung von Windvorranggebieten in Großschwabhausen. Eine Bürgerinitiative reichte diese Petition ein. Der zugrunde liegende Sachliche Teilplan „Windenergie“ für Mittelthüringen wurde im November 2022 für unwirksam erklärt. Ein Entwurf eines neuen Sachlichen Teilplans wurde dann unter Öffentlichkeitsbeteiligung eigenführt. Da der Petitionsausschuss an sich nicht verhindern kann, dass Windvorranggebiete ausgewiesen werden, wurde die Petition für erledigt erklärt. Bei „Bildung, Jugend und Sport“ ging es neben der grundsätzlichen Situation des Bildungssystems auch um die Dauer von Ferien oder um nicht bestandene Prüfungen, aber auch um die Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergärten. Da sich zum Zeitpunkt der Beratung zum Personalschlüssel das Thüringer Kindergartengesetz auch in der Beratung befand, wurde die Petition zunächst an den Fachausschuss überwiesen. Zudem wurden eine Anhörung durchgeführt und 18.000 Mitzeichnungen gesammelt. Mit der Annahme des Gesetzes wurde dem Anliegen teilweise Rechnung getragen. Zum Bereich „Umwelt, Energie und Naturschutz“ gingen 23 Petitionen ein, zum Beispiel zum Reparaturbonus oder zur Abwasserbeseitigung. Ein Petent regte an, die Öffentlichkeit bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten besser zu beteiligen. Auch hier erfolgte eine Anhörung dank 2.500 Mitzeichnungen. Zudem gab es ein Gespräch unter der Leitung der Landesservicestelle. Eine vom Petenten vorgeschlagene Variante der Beseitigung wurde durch das Ministerium allerdings abgelehnt, weil es unwirtschaftlich ist. Der Ausschuss dankte dem Petenten trotzdem für sein Engagement. Zu „Haushalt und Finanzen“ gingen 16 Petitionen ein, beispielsweise zur Lohnsteuer oder zu Reisekostenrückerstattungen für pädagogisches Personal. Zu Letzterem forderte eine Petentin eine Änderung der Vorgehensweise der Rückerstattung. Hier konnte der Petitionsausschuss dem Anliegen nicht folgen. Er hat das Anliegen aber an die Fraktionen weitergegeben, diese könnten auf eine Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes hinwirken. Ob Windvorranggebiete, Transparenz in Verwaltungsangelegenheiten, Barrierefreiheit, Personalschlüssel, Zugverbindungen, Verfassungsreform, fehlende Fachpraxislehrer, Radwege, Schulwege, Stromtrassen, Erstaufnahmeeinrichtungen, Rückbaupflicht von Windanlagen, Tierschutz, Apothekensicherung, Abwasserbeseitigung, landwirtschaftliches Flächenregister oder Starkregenrisikomanagement, all das findet in seiner Bandbreite und aus verschiedenen Perspektiven betrachtet im Petitionsausschuss zusammen durch viele Petitionen und mit vielen Beteiligten. Wie Sie sehen, werden also verschiedenste Themen im Petitionsausschuss behandelt, was neben der direkten Verbindung zur Bevölkerung auch den Charme dieses Ausschusses ausmacht. Der Abgeordnete schaut nicht nur durch seine Fachbrille, er erfährt aus unterschiedlichen Bereichen, wo der Schuh drückt. In diesem Zusammenhang muss auch die Arbeit der Strafvollzugskommission noch mal hervorgehoben werden, die im Jahr 2024 die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben und die Jugendstrafanstalt Arnstadt besuchte und dort auch Gehör angeboten hat. Bereits angestreift, jedoch noch mal speziell erwähnen will ich die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg, der nicht nur im Erfurter Büro Ansprechpartner für die Bürger ist, sondern auch landesweite Sprechstunden anbietet. Er steht dem Petitionsausschuss unterstützend zur Seite, leitet an diesen Anliegen weiter – im Berichtszeitraum waren das 38 – und erhält vom Ausschuss auch Prüfaufträge – fünf im Berichtszeitraum. Namens des Ausschusses danke ich ihm für seine Arbeit. (Beifall AfD) Danken will ich an dieser Stelle den Petenten und den Mitzeichnern, den alten und neuen Ausschussmitgliedern, die 2024 ihre Arbeit im Petitionsausschuss und in der Strafvollzugskommission leisteten, ihren Fraktionsmitarbeitern, den Vertretern der Landesregierung und natürlich der Landtagsverwaltung, die alle Involvierten durch die Ausschussarbeit führte. Man vergisst so leicht, dass im Hintergrund Menschen ihren Dienst leisten, daher mein ausdrücklicher Dank im Namen des Ausschusses. (Beifall AfD) Für die weitere Arbeit an noch nicht abgeschlossenen und an neuen Petitionen sei uns allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit gewünscht. Die Zusammenarbeit ist, ganz gleich, welcher Partei oder Fraktion wir angehören, insgesamt eine unideologische. Das schätze ich persönlich am Petitionsausschuss sehr. Wie ich im Vorwort zum Arbeitsbericht geschrieben habe, wird jedem Anliegen aufseiten der Abgeordneten, der Landesregierung und der Landtagsverwaltung mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt begegnet. Dieser Respekt vor dem Anliegen der Bürger ist die Grundlage des Handelns im Petitionsausschuss, auch wenn nicht immer allen Anliegen abgeholfen werden kann, weil sie nicht in die Zuständigkeit des Landes fallen oder aus anderen Gründen. Der Petitionsausschuss agiert als Bindeglied zwischen den Betroffenen und den Behörden und zwischen Bürgern und Parlament. Das Vertrauen in den Ausschuss bedingt gegenseitigen Respekt. Der Petitionsausschuss dient auch zum gegenseitigen Verständnis und der Aufklärung von Verfahrensabläufen. In vielen Petitionsinhalten spiegelt sich die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf die Region und die Menschen vor Ort mit bundespolitischen Vorgängen und der allgemeinen Weltlage wider. Entscheidungen werden als nicht nachvollziehbar, als zu langwierig oder als zu wenig bürgerfreundlich beschrieben. Das kann Verdruss erzeugen. Der Petitionsausschuss steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung. Er erweist sich so als ein direktes Instrument gesellschaftlicher Teilhabe, das Austauschmöglichkeiten bietet und entsprechend von der Bevölkerung genutzt wird. In diesem Sinne ermuntern wir dazu, sich weiterhin vertrauensvoll an uns zu wenden, den Kontakt zu suchen und Anliegen zu schildern, damit wir Sie dabei begleiten und unterstützen. Ich wünsche Ihnen nun im Namen des Ausschusses viel Freude beim Lesen des informationsreichen Arbeitsberichts. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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