thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

SPD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nicht zu lange beanspruchen. Das Gesetzeswerk/der Gesetzesvorschlag ist sehr umfänglich und da werden wir sicherlich noch interessante Debatten in der Anhörung haben. Es ist schade, dass wir es in der letzten Legislatur nicht mehr fertiggebracht haben, aber auch hier heißt es doch manchmal: Gut Ding muss Weile haben. Vielleicht hier inzwischen ein bisschen lange, aber wir sind guten Mutes, dass wir es diesmal hinbekommen werden. Ich möchte jetzt nicht noch mal so sehr ins Detail gehen, aber bestimmte Sachen sind mir schon auch wichtig, dass man bei der Nachwuchsgewinnung Eignungskriterien auf den Prüfstand stellt: Ist da was veraltet? Können da vielleicht neue Sachen hinzukommen? Ganz wichtig ist die Laufbahndurchlässigkeit. Wir wissen, dass in unserer Verwaltung thüringenweit ein Generationswechsel bevorsteht, und da müssen wir als Arbeitgeber attraktiv sein. Das ist das eine. Der Mangel an Personal und speziell an Fachkräften ist auch für den öffentlichen Dienst ein erhebliches Problem. Das andere ist natürlich, dass wir auch die verfassungsgerichtlichen Vorgaben umsetzen müssen, die sich in langen Jahren der Gültigkeit des bisherigen Gesetzes ergeben haben, wo echte Regelungslücken bestehen. Ja, so Hingucker wie die Frage der Tattoos ist vielleicht etwas Spektakuläres, aber wir haben eben auch kleinere Dinge im Hintergrund, wenn es zum Beispiel darum geht, dass wir verwaltungsspezifische Studiengänge in Thüringen attraktiver machen und dass bestimmte Abschlüsse nicht mehr doppelt anerkannt werden müssen. Da kann sehr vieles vereinfacht und entschlackt werden. Wir brauchen auch im Beamtenrecht beim Vorbereitungsdienst auf neue Fachrichtungen oder Laufbahnen, die wir früher gar nicht so kannten oder gebraucht haben, mehr Flexibilität. Kollege Hande, Sie hatten angesprochen, dass es in der letzten Legislatur von den DGB-Gewerkschaften, namentlich auch der Polizeigewerkschaft, Kritik an den Bestandteilen des alten Entwurfs gegeben hat, was den öffentlichen Dienst angeht. Das haben Sie genannt. Wir haben vorab als Koalitionsfraktionen ein kurzes Brainstorming mit den entsprechenden Gewerkschaften gehabt. Es gibt das eine oder andere, was noch aus deren Sicht verändert oder ergänzt werden soll. Aber es waren sich alle Verbände, die wir vorab schon mal befragt haben, darin einig, dass sie jetzt auf jeden Fall ein neues Dienstrecht schnell auf den Weg gebracht haben wollen. Deswegen bringen wir den Antrag heute ein, um dann natürlich im Rahmen einer umfassenden Anhörung mögliche Korrekturen und Ergänzungen gern noch einzuarbeiten. Deswegen freue ich mich auf eine interessante Debatte im Ausschuss und auf bestimmt auch sehr zielführende Beiträge in der Anhörung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗