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Brunhilde Nauer

AfD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer an den Bildschirmen – auf der Tribüne sitzen ja nicht mehr viele –, sehr geehrte Kollegen! (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nicht per- sönlich nehmen!) Ja, doch. Ich hoffe, dass ich heute nicht die letzte Rednerin zur Entlastung des Haushalts 2022 bin. Ich hoffe, einige Fraktionen werden sich vielleicht noch darum bemühen, einiges zu der Entlastung zu sagen. Vielleicht kommt das noch. Wir stellen fest, dass der Haushalt 2022 statt mit dem geplanten Defizit heute um 1,018 Milliarden Euro positiver als erwartet abschloss. Statt einem geplanten Minus von 342 Millionen Euro lieferte uns der Jahresabschluss ein sattes Plus von 676 Millionen Euro. Für dieses Ergebnis kann sich aber niemand rühmen. Dafür war mal wieder ein Ausführungsversagen der alten Landesregierung ursächlich. (Beifall AfD) Die rot-rot-grüne Landesregierung saß im Bereich der Investitionen vor vollen Trögen, sprich gut ausgestatteten Investitionstiteln, aber es wurde nichts mit den eingestellten Mitteln gemacht. So blieben von eingestellten 249,3 Millionen Euro für Baumaßnahmen 61,5 Millionen Euro liegen. Und im Bereich „Sonstige Ausgaben für Investitionen“ blieben von 1,6 Milliarden Euro 260,5 Millionen Euro ebenfalls liegen. Wo könnte Thüringen sein, wenn die alte rot-rot-grüne Landesregierung einfach ihren Regierungsauftrag erfüllt hätte? (Beifall AfD) Seit dem Jahr 2022 bis heute hören wir, dass der Haushaltsausgleich nur unter Einsatz aller Reserven gelingt und solche Reserven dann aber nicht mehr zur Verfügung stünden. Wenn Sie, liebes Publikum oder Zuhörer, zu den jährlich treuen Zuhörern gehören, sollte Ihnen aufgefallen sein, dass man immer jährlich für das übernächste Jahr genau das behauptet. Auch im Jahr 2022 und im darauffolgenden Haushaltsjahr 2023 plante die alte Regierung unter der SPD-Finanzministerin Taubert ins Soll, und zwar in die Null. Steht dann aber zum Ende des Haushaltsjahres das Ist des laufenden Jahres fest, muss man das revidieren. Plötzlich war und ist dann doch wieder Geld in der Rücklage. Im Jahr 2022 waren es sage und schreibe 1,018 Milliarden Euro mehr, wie ich schon eingangs erwähnte. Hier wurde und wird immer wieder eine Bedrohungslage aufgebaut. In die gleichen Fußstapfen ist übrigens nunmehr auch die neue Finanzministerin Katja Wolf getreten. Mit dem im Jahr 2022 überraschend eingefahrenen Überschuss war eine zusätzliche Schuldentilgung von fast 158 Millionen Euro möglich. Warum erwähne ich das? Diese Tilgung eröffnet über § 2 Abs. 7 in Verbindung mit Absatz 1 der jährlichen Thüringer Haushaltsgesetze der Landesregierung die Möglichkeit, bis zum Ende des übernächsten Haushaltsjahres wieder Kredite in gleicher Höhe aufzunehmen. Das heißt, einige neue Protagonisten in diesem Hause sollten sich mit den bestehenden Kreditaufnahmegegebenheiten beschäftigen, statt alternative Finanzierungsmöglichkeiten mit externen Beratern zu erörtern. Ich komme zurück zu den Landesrücklagen. Man sollte, wenn man als Thüringer das Märchen von den aufgezehrten Rücklagen hört, wissen, dass es neben der allgemeinen Rücklage noch einige weitere Rücklagen gibt. Laut Haushaltsabschluss 2022 betrugen diese neben der Haushaltsrücklage inklusive denen der Thüringer Hochschulen zum 31.12.2022 765,2 Millionen Euro. Eines muss man immer vor Augen haben, wenn man wie die CDU sowie sämtliche Vertreter der Parteien zu meiner linken Seite und auch das neue BSW es als eine Katastrophe darstellt, in eine Rücklage zu greifen: Eine Rücklage, auch die allgemeine Rücklage, hat man nur deshalb, weil man irgendwann in der Historie mehr Einnahmen – auch aus der Kreditaufnahme – als Ausgaben – auch aus der Kreditrückführung – hatte. Wo ist hier das Problem, Investitionen aus Rücklagen zu tätigen? Dafür hat man sie gebildet. (Beifall AfD) Nicht entlasten können wir die alte Landesregierung heute, und da weise ich darauf hin, insbesondere auch wegen im Haushaltsjahr auferlegter Globaler Minderausgaben in Höhe von 330 Millionen Euro. Diese waren auch mit Initiative der CDU veranschlagt worden und wurden zu einem wahren Gestaltungseldorado für Rot-Rot-Grün, da es keinerlei Vorgaben gab, wo die Einsparungen erfolgen sollten. Die Rot-Rot-Grünen haben natürlich nicht bei den Ideologieprojekten gespart. Sie haben natürlich nicht bei ihrem parteipolitischen Vorfeld, der sogenannten steuergeldfinanzierten Zivilgesellschaft, gespart. Sie haben dort gespart, wo es draußen wirklich wehtut: beim Bürger. (Beifall AfD) Das heißt in Zahlen: 60,9 Millionen Euro siedelte man als Globale Minderausgabe bei kommunalrelevanten Titeln an. Neben zahlreichen anderen Titeln waren mit sage und schreibe in Summe 5,775 Millionen Euro insgesamt sechs Titel im Kapitel 03 18 – Brand- und Katastrophenschutz – betroffen. Ich höre Sie hier alle noch im Rund, Ihre Empörung im Dezember 2023, als Sie meiner Fraktion einen unmöglichen, skandalösen Umgang mit Feuerwehrinvestitionsmitteln vorwarfen, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da waren Sie gar nicht da!) als wir vorschlugen, die Mittel über die allgemeine Investitionspauschale an die Kommunen herauszugeben. Die Landesregierung behauptete einfach, dass man auf strikte Auskehrung der Mittel achte. Lassen wir Fakten sprechen: Es blieben 2022 im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes Mittel liegen. Im Kapitel 03 18 – Brand- und Katastrophenschutz – betrug das Ist-Ergebnis mit allen Ausgaben 23,3 Millionen Euro bei eingestellten Mitteln für dieses Haushaltsjahr von 32,25 Millionen Euro. Und von den liegen gebliebenen 9 Millionen Euro waren – wie eingangs gesagt – 5,775 Millionen Euro durch die hier ausgebrachte Globale Minderausgabe verursacht. Es ist wirklich erschreckend, dass die Landesregierung auch nach 2022 keine Lernkurve im Bereich der Globalen Minderausgabe hatte. Nach 2022 erfuhren erneut die Haushalte 2024 und 2025 Globale Minderausgaben. Damit wurde die Budgethoheit des Landtags erneut an die Regierung abgegeben. Darin zeigt sich, wie ernst die anderen Fraktionen den Rechnungshof nehmen, der das, neben meiner Fraktion, bemängelt hat. Solange das so weiterläuft, wird es mit uns keine Entlastung geben. Natürlich kritisiert auch der Rechnungshofbericht 2024 für das heute behandelte Haushaltsjahr 2022 zum x-ten Mal die Fördermittelvergabe des Freistaats. Das Thema „Fördermittelindustrie“ ignoriert die alte Landesregierung sogar noch nach dem Sonderbericht des Rechnungshofs mit dem Titel „Abbau von Vollzugs- und Verfahrensdefiziten bei der Verwendungsnachweisprüfung“ vom 24.06.2022. Die alte Landesregierung hat sich beständig geweigert, etwas an den diesbezüglichen Kritikpunkten des Rechnungshofs zu ändern. Auf Nachfrage meiner Fraktion zur Konsolidierung der Fördermittelprogramme an die neue Finanzministerin Frau Wolf in der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss wurde uns mitgeteilt, dass sie kein Paket von Vorarbeiten zur Konsolidierung der Programme der alten Landesregierung vorgefunden habe. Diese Aufgabe soll nun die neue Haushaltsstrukturkommission leisten. Entlastung hat die alte Landesregierung also auch für eine solche Minderleistung bei den Fördermitteln nicht verdient. Ich möchte noch auf das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zu sprechen kommen. Wie auch der Rechnungshof auf Seite 27 fortfolgende seines Berichts 2024 feststellt, wurde die Zuführung zum zweckerweiterten Sondervermögen Corona/Energiekrise ohne tatsächlichen Bedarf aus der allgemeinen Rücklage finanziert. Damit wurde der Grundsatz der Jährlichkeit verletzt. Welch Überraschung! Genau dieses hatte meine Fraktion in den Haushaltsverhandlungen 2022 bemängelt und mit einem Antrag zum Haushalt 2022 gerügt, dass dem ohnehin prall gefüllten Säckchen des Sondervermögens weitere Mittel zugeführt werden. Am Ende 2022 waren 411 Millionen Euro im Sondervermögen. Die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Jährlichkeit, bestätigt auch durch das Bundesverfassungsgericht, wurden verletzt. Dem CoronaSondervermögen fehlt von Anbeginn die unter Gesichtspunkten der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz, auch in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Auch beim Sondervermögen war die alte Landesregierung also komplett beratungsresistent. (Beifall AfD) Sie nahmen nicht einmal den Rat des Wissenschaftlichen Dienstes zum Gutachten WD 15/21 an, welches am 10.01.2022 veröffentlicht wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, während es den anderen Fraktionen des Hauses gleichgültig war, ob in Thüringen eine verfassungs- und rechtskonforme Haushaltspolitik betrieben wird, hat meine Fraktion die Prinzipien der rechtsstaatlichen Haushaltsführung verteidigt. Man hat geglaubt, das beiseitewischen zu müssen. Daher werden wir eine nicht rechtsstaatskonforme Haushaltsführung auch nicht im Nachhinein entlasten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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